Zusammenfassung
Gerichtsbarkeit ist die Tätigkeit der Rechtsprechung und Rechtspflege, deren Organe die Gerichte sind. In der BRD hat der Staat das Rechtsprechungsmonopol. Träger der Gerichtsbarkeit sind der Bund und die Länder. Im kirchlichen Bereich nehmen die staatlichen Gerichte ihr Rechtsprechungsmonopol nicht in Anspruch. Die staatliche Gerichtsbarkeit besteht für alle Staatsangehörigen unbeschränkt. Persönliche Befreiungen gibt es nur aus völkerrechtlichen Gründen. (Exterritorialität, §§ 18–21 GVG.) Die Richter sind bei ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen können allein durch das im Instanzenzug jeweils übergeordnete Gericht nach den näheren Bestimmungen der Prozeßordnung nachgeprüft werden. Die Dienstaufsichtsbehörden und auch das Parlament sind dagegen nicht befugt, richterliche Entscheidungen zu überprüfen oder gar abzuändern.
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© 1998 B. G. Teubner Stuttgart
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Seeling, R. (1998). Das Rechtswesen in der BRD. In: Rechtsfragen im Baubetrieb. Leitfaden der Bauwirtschaft und des Baubetriebs. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84841-3_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84841-3_1
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-519-05073-5
Online ISBN: 978-3-322-84841-3
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