Zusammenfassung
Das Bilanzierungsrecht kodifiziert die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung, verzichtet jedoch auf vergleichbare Vorschriften für die Berichterstattung. Insoweit sind dem Grundsatz der Wesentlichkeit Rechnung tragend die Angaben auf solche Informationen zu beschränken, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind. Dieser Tatsache entsprechend wurden Fragebögen mit standardisierten Antworten und Formulierungshilfen entwickelt, die -je nach bilanzpolitischer Ausrichtung — individuell angepaßt werden können. Wird eine Verwässerung der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlußangaben angestrebt, ist bei Ausweiswahlrechten zugunsten des Anhangs zu entscheiden, da dort Vorjahresbeträge entfallen. Für Pflichtangaben verbleibt aufgrund der gesetzlich gewählten Formulierungen wie „von Bedeutung, erheblich, untergeordneter Bedeutung, größeren Umfangs“ein Dispositionsspielraum, der in Auslegung der Wesentlichkeit im Einzelfall anzuwenden ist140).
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Nahlik, W. (1993). Bedeutung von Anhanginformationen. In: Praxis der Jahresabschlußanalyse. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84762-1_15
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