Zusammenfassung
Nicht selten kündigen Banken ihren Kreditkunden Kredite unter Berufung auf die Geschäftsbedingungen der Banken fristlos. Die Gründe, die zu derartigen Kündigungen veranlassen, sind verschieden. Häufig sind es Pfändungen seitens der Gläubiger der Kreditnehmer, die auf deren Konten bei der kreditgebenden Bank im Vollstrek-kungswege zugreifen. Ist eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditkunden eingetreten, die die Erfüllung der Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Bank gefährdet, kann die Bank nach Ziff. 19 Abs. 3 Banken-AGB die zur Verfügung gestellten Kredite aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ist die Kündigung berechtigt, werden die Kredite zur sofortigen Rückzahlung fällig.
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© 1998 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Weimar, R., Grote, KP. (1998). Heißes Eisen: Liquiditätsentzug und Bankenhaftung. In: Krisenmanagement in der GmbH. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84686-0_10
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-18950-7
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