Zusammenfassung
Grundsätzlich stehen einem Reedereibetrieb bzw. einem Schiffseigentümer verschiedene Betriebsformen zur Verfügung.
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Literatur
Hapag Lloyd (1991), S. 12
Vgl. Drukarczyk (1985), S. 111ff.
Die Partenreederei ist in § 489ff. HGB geregelt
Vgl. Dobert (1992), S. 19ff; (1993), S. 12ff; (1994), S. 8 ff
Hauptquelle dieses dritten Kapitels sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Verfasserin aus der Tätigkeit bei der CONTI REEDEREI in Putzbrunn/ München. CONTI finanziert Hochseeschiffe durch Beteiligungsgesellschaften seit 1970. Sie hat derzeit 24 Schiffe im Einsatz und verwaltet Beteiligungen von rd. 4.000 Gesellschaftern (Stand Ende 1993).
Vgl. ISL (1990), S. 12
Dies gilt für Schiffe, die bis 1994 bestellt und innerhalb von drei Jahren abgeliefert werden (Stand: Herbst 1994). Über eine Verlängerung der Sonderabschreibung nach § 82f EStDV wird noch diskutiert.
Eine Schiffsbeteiligung als Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG basiert auf einem steuerlichen Konzept, das u.a. Mitunternehmerschaft voraussetzt und damit das Tragen eines Mitunternehmerrisikos. Eine Schiffsbeteiligung kann also nur risikoarm, niemals risikolos sein. Die steuerlichen Hintergründe einer Schiffsbeteiligung werden unter Punkt 3.3.2. noch erläutert.
Wenn es dem Zwecke der Veranschaulichung dient, wird im folgenden das Beispiel der im August 1991 piazierten Schiffsbeteiligung MS “Contship Barcelona” der CONTI REEDEREI zitiert. Vgl. CONTI (1991).
§ 2 des Gesellschaftsvertrags der Conti Cristallo Schiffahrts-GmbH & Co. KG MS “Contship Barcelona”. Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil des Beteiligungsprospekts.
Vgl. die vorhergehende Fußnote!
Das Kapitalkonto des Gesellschafters ist definiert als: Einlagen d. Ges../. Auszahlungen an d. Ges../. steuerliche Verluste + steuerliche Gewinne
Vgl. Dobert (1991a), S. 22ff.
Roll on/Roll off-Schiffe können fahrende Ladung transportieren.
Vgl. Fußnote 8 diese Kapitels.
Vgl. o.V. (1991g), S. 961f.
98% des interkontinentalen Warentransports werden über See abgewickelt. Vgl. Verband Deutscher Reeder (1992), S. 5
Vgl. Wemer/Machunsky (1991), S. 295ff.
Vgl. zur Prospekthaftung und zum folgenden Schwark (1979), S. 897ff.; o.V. (1984), S. 1254f. und Grießenbeck (1988), S. 2188ff.
Die Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG (SHL) ist eine 100%ige Tochter der Deutschen Bank AG.
An der deutschen Handelsflotte haben Containerschiffe einen überproportionalen Anteil. Bulker und Tanker sind für deutsche Reedereien heute fast unbedeutend geworden.
§ 26a, 1KWG
Vgl. zum Recht des Schiffskredits und zum folgenden Prause (1968)
Das Schiffsbankgesetz ist eines der drei deutschen Realkreditgesetze (neben Hypothekenbankgesetz (HypBG) und Gesetz über die Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPfG)). Das Schiffsbankgesetz hat mit seiner Organisation des deutschen Schiffskredits die maßgebliche Grundlage geschaffen, um die deutsche Handelsflotte nach dem Krieg wieder aufzubauen. Es sind zwar nur die Schiffsbanken daran gebunden, für Nicht-Schiffsbanken, die im Schiffskreditgeschäft tätig sind, gilt das KWG. Es hat sich jedoch ergeben, daß die gesetzlichen Anforderungen des SchBG auch für sie zum Maßstab geworden sind.
Den folgenden Ausführungen liegt der Kreditvertrag für die Finanzierung des MS “Contship Barcelona” zwischen der Deutschen Schiffsbank AG und der Conti Cristallo Schiffahrts-GmbH & Co. KG MS “Contship Barcelona” vom 25. Juli 1990 zugrunde.
Die Seeberufsgenossenschaft (SBG) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die einerseits Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Seeleute ist und Unfallverhütungsvorschriften erläßt, andererseits die Vorschriften des Bundes zur Sicherheit der Seeschiffahrt ausführt und aus diesem Grund eng mit dem Germanischen Lloyd zusammenarbeitet. Darüber hinaus befindet sich die SBG in Verwaltungsgemeinschaft mit der “Seekasse” als Träger der Rentenversicherung für Seeleute und der Seekrankenkasse als “Ortskrankenkasse” der Seeleute. Vgl. Malchow (1984), S. 103
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Bühler, A. (1995). Risiken und Risk Management bei der Finanzierung eines Handelsschiffes. In: Risk Management in Schiffbau und Schiffahrt. Versicherung und Risikoforschung, vol 117. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84668-6_3
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