Zusammenfassung
Unter “Zeitarbeit” (auch Personal-Leasing) ist die gewerbsmäßige, zeitlich befristete, also vorübergehende Überlassung von festbeschäftigten Arbeitskräften (Zeit- oder Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) zu Zwecken der Arbeitsleistung zu verstehen. Diese dem Gesetz entnommene Definition1 ist jedoch nur wenigen Eingeweihten und Interessierten bekannt. In der Regel ist in der breiten Öffentlichkeit über die Zeitarbeit nur eine sehr diffuse Vorstellung vorhanden, die sich zudem noch mit Vorurteilen mischt und dazu führt, daß das Image der Zeitarbeit, der in ihr tätigen Unternehmen und der wiederum von diesen Beschäftigten eher negativ gesehen wird. Die Gründe dafür sind vielschichtig.
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Matz, W. (1993). Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) aus rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht. In: Lücke, W., Nissen-Baudewig, G. (eds) Internationale Wettbewerbsfähigkeit. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84604-4_6
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