Zusammenfassung
Geht man davon aus, daß die ökologische Dimension für die Formulierung der Unternehmenspolitik bedeutsam ist, so liegt es zwar nahe, die mit dem Schutz der natürlichen Umwelt aufgeworfenen Fragen auch im Rahmen der internationalen Betriebswirtschaftslehre aufzugreifen; systematische betriebswirtschaftliche Analysen zu Fragen des Umweltschutzes in multinationalen Unternehmen liegen jedoch bislang kaum oder allenfalls zu Einzelfragen vor.
“Much depends on which economic principle one adopts”
(H. E. Daly und J. B. Cobb: For the Common Good)
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Literatur
Die Metapher ist der Einleitung zu Luhmanns (1984, S. 13) Theorie autopoietischer Systeme entnommen. Er warnt seine Leser allerdings, daß der Flug nicht nur über den Wolken stattfinden müsse, sondern zudem auch noch mit einer geschlossen Wolkendecke zu rechnen sei.
Schneider (1993), S. VI.
Dunning (1993), S. 538.
Schneider (1979), S. 803.
Vgl. bspw. Ulrich (1970), S. 16 f. und S. 36; Szyperski (1974), S. 31; Wild (1976), Sp. 3908; Bendixen (1991), S. 14 f.; Freimann (1994), S. 12 ff.; Becker (1994), S. 19.
Vgl. Schanz (1979), S. 7; Wöhe (1990), S. 225.
Vgl. Szyperski (1974), S. 10 und S. 28; Kirsch et al. (1979), S. 113 f.; Freimann (1984), S. 44; Bleicher (1985), S. 70; Pfriem (1986), S. 100; Freimann (1990a), S. 178 ff.; Pfriem (1992b), S. 93; Stitzel (1994), S. 113; Becker (1994), S. 21.
Die ersten Arbeiten zu diesem Themenkomplex sind in den 70er Jahren erschienen. Zu verweisen wäre hier insb. auf Gysin (1972); Brauchlin (1972); Eichhorn (1972), Schmidt (1974); Nüßgens (1974); Heinen/Picot (1974); Hanssmann (1976) und Isford (1977).
Vgl. Stitzel (1992), S. 32.
Stitzel (1992).
Einen weiteren Grund für die Heterogenität der Perspektiven und Zugänge zum Themenfeld “Betriebswirtschaftslehre und Umweltschutz” sieht Stitzel (1994, S. 98) in der unterschiedlichen fachlichen Provenienz der Verfasser der einschlägigen Schriften.
Vgl. Busse von Colbe/Laßmann (1977), S. 48. Der Terminus der “rationalen Rekonstruktion” meint hier selbstverständlich nicht die “rationale Erklärung” im Sinne des Konstruktivismus der Erlanger Schule (vgl. insb. Schwemmer 1976).
So mündet bspw. der Versuch Heinens, die Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre zu fixieren, in eine geradezu klassische zirkuläre Definition — eine Definition, die freilich insofern aufschlußreich ist, als sie die Unmöglichkeit, die Gesamtheit potentieller betriebswirtschaftlicher Erkenntnisobjekte exakt anzugeben, deutlich hervortreten läßt. Heinen (1983, S. 6) schreibt: “Als Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre kann ganz allgemein das Bereitstellen von Aussagensystemen über betriebswirtschaftliche Forschungsgegenstände (Phänomene) betrachtet werden”. Im Original hervorgehoben.
Schanz (1979), S. 56 f.; Abel (1979), S. 46.
Abel (1979), S. 46.
Hartfiel (1968), S. 45.
Die vielleicht etwas umständlich erscheinende Einführung der Synonyme “Rationalität” und “Leitprinzip” erschien insb. deswegen erforderlich, weil auch Max Weber von materialen und formalen Prinzipien spricht, diese aber nicht auf die Forschung über das Wirtschaften, sondern auf das Wirtschaften unmittelbar bezieht: “‘Wirtschaften’ soll eine friedliche Ausübung von Verfügungsgewalt heißen, welche primär, ‘rationales Wirtschaften’ eine solche, welche zweckrational, also planvoll, wirtschaftlich orientiert ist”. Weber (1922/1980), S. 31. Hervorhebungen im Original. “Als formale Rationalität eines Wirtschaften soll (..) das Maß der ihm technisch möglichen und von ihm wirklich angewendeten Rechnung bezeichnet werden. (…) Dagegen ist der Begriff der materialen Rationalität durchaus vieldeutig. Er besagt lediglich dies Gemeinsame: daß eben die Betrachtung sich mit der rein formalen (relativ) eindeutigen Tatsache: daß zweckrational (…) gerechnet wird, nicht begnügt, sondern ethische, politische, utilitaristische, hedonische, ständische, egalitäre oder irgendwelche anderen Forderungen stellt und daran die Ergebnisse des (…) Wirtschaften wertrational oder material zweckrational bemißt”. Weber (1922/1980), S. 44 f. Hervorhebungen im Original.
Im Objektbereich der Forschung, in der sich das konkrete Forschungshandeln vollzieht, soll das Erkenntnisgeschehen nach einhelliger Meinung werturteilsfrei erfolgen. Werturteilsprobleme auf dieser Ebene sind strenggenommen ein Rückkehren in den Basisbereich. Vgl. Becker (1994), S. 12 ff.
Matthiesen (1995), S. 21.
Vgl. Burrell/Morgan (1979), insb. S. 22.
Vgl. Pfeffer (1982), insb. S. 13.
Vgl. Astley/Van de Ven (1983), insb. S. 247.
Bspw. Sydow (1992), S. 224 f.; Kirsch (1992), S. 536 ff.; Osterloh (1993), S. 61 ff.
Vgl. bspw. Schneider (1979), S. 802 f.; Schanz (1988a), S. 50 ff.; Diederich (1992), S. 23.
Eine etwas anderes Schema zur Strukturierung betriebswirtschaftlicher Zugänge wurde von Heinen (1983, S. 6 f.) entwickelt. Er schlägt eine 2 × 2-Matrix vor, in der erstens danach differenziert wird, ob an bereits existierende praktische Tatbestände angeknüpft wird oder ob Vorstellungen über mögliche bzw. gewünschte Zustände entwickelt werden. Zweitens kann sich nach Heinen das Erkenntnisinteresse auf die Beschreibung bzw. Erklärung betriebswirtschaftlich relevanter Phänomene oder aber auf die Erarbeitung von Gestaltungsvorschlägen richten. Das in dieser Arbeit verwendete Klassifikationsschema läßt sich vollständig in Heinens Strukturierungsmodell überführen, obwohl Heinen vier Zugänge identifiziert. Die Möglichkeit, Heinens 2 × 2-Matrix auf drei Zugänge zu reduzieren, ergibt sich daraus, daß Erklärungen des Vorfmdbaren aus erkenntnistheoretischen Gründen stets nur Erklärungen des Möglichen sein können. Vgl. hierzu auch die Abschnitte 1.1.1 und 1.2.4 dieses Kapitels.
Galtung (1978), S. 50.
Vgl. den von Fischer-Winkelmann (Hrsg., 1994) herausgegebenen Tagungsband.
Becker (1994), S. 18. Es ist allerdings klar, daß es sich hierbei um eine Frage handelt, die angesichts des Sachverhalts, daß es sich um eine Basiswertentscheidung handelt, gar nicht objektiv richtig und abschließend beantwortet werden kann. Letztlich muß es daher jedem Wissenschaftler vorbehalten bleiben, wie er für sich den Zwiespalt zwischen Erkenntnis und Interesse auflöst.
Die Strukturidentität zwischen Rekonstruktion und Präskription ist nur vermeintlich eine logische, weil sich kausale bzw. empirische Sätze logisch nicht einfach in deontische Sätze überführen lassen. Sehr ausführlich hierzu: Schneider (1978a), S. 247 ff. und Schneider (1978b), S. 116 ff. Siehe auch Fußnote 3, Seite 28.
Vgl. hierzu bspw. Schanz (1990), S. 134 f.
Vgl. Albert (1976c), S. 176 ff.; Chmielewicz (1979), S. 11 ff. sowie S. 180 ff.; Prim/Tilmann (1979), S. 104 f.; Dürr (1990), S. 166.
Vgl. hierzu bspw. Schneider (1993), S. 192 f.; Sikora (1994), S. 182 ff.
Vgl. Ulrich (1981a), S. 14.
Vgl. Ulrich (1981a), S. 14; Ball (1987), S. 103.
Dahrendorf(1986), S. 23.
Dahrendorf (1986), S. 22. Keine Hervorhebung im Original.
Vgl. Sohmen (1976), S. 10; Felderer/Homburg (1987), S. 10; Becker (1994), S. 14. Pointiert wird dies von Milton Friedman (1953, S. 14, zit. nach Schanz 1987, S. 88) folgendermaßen ausgedrückt: “Je signifikanter die Theorie, desto unrealistischer die Annahmen”. Einen diametral entgegengesetzten Standpunkt vertritt allerdings Heinen (1983, S. 9 f.): “Ein empirisches Phänomen (Explanandum) gilt (..) dann als ‘erklärt’, wenn es durch Anwendung einer Gesetzeshypothese aus einer (..) empirisch festgestellten Ausgangssituation (Antece-densbedingung) logisch abgeleitet werden kann”, wobei in den Sozial Wissenschaften die Besonderheit bestehe, daß Antezedensbedingungen, also die Zielsetzungen und Situationswahrnehmungen der Handelnden, “nur durch eine verstehende Analyse erkannt werden können”. Hervorhebung im Original. Vgl. hierzu auch Weber (1917/1988), S. 503. Auch Schmidt/Schor (1987) gehen davon aus, daß die Erklärungsqualität eine Funktion des Realitätsgehalts der jeweils unterstellten Prämissen/Antezedensbedingungen ist und stellen in diesem Zusammenhang fest: “Eine gute Erklärung ist (..) eine Erklärung mit möglichst realistischen Modellen” (S. 17. Hervorhebung im Original). “Die Problematik von Modellen mit (…) kontrafaktischen Annahmen (ist, Anm. d. Verf.) offensichtlich: Solche Modelle zeigen nicht, warum etwas der Fall ist, sondern nur, warum etwas in einer fiktiven Welt der Fall sein könnte” (S. 21).
Ausführlich hierzu bspw. Terberger (1994), S. 32 ff., insb. S. 36.
Heinen (1983), S. 11.
Vgl. bspw. Ulrich (1985), S. 11.
Vgl. bspw. Kieser/Kubicek (1978), S. 63; Ulrich (1985), S. 11 f.; Porter (1991), S. 97 f.
Vgl. Stitzel (1994), S. 99.
Schanz (1987), S. 100.
Vgl. hierzu bspw. die Ausführungen zum Theorie-Praxis-Verhältnis bei Steinmann/Scherer (1994), S. 269 ff.
Ausführlicher hierzu bspw. auch Braun (1985), S. 38 ff.; Ulrich (1985), S. 10 ff.; Schanz (1988b), S. 14 f.; Schanz (1990), S. 125 ff.; Becker (1994), S. 14 ff.
Vgl. Abschnitt 1.5 dieses Kapitels.
Vgl. bspw. Witte (1981), S. 37.
Szyperski (1974), S. 24. Vgl. zur wechselseitigen Dependenz zwischen praktischem und theoretischem Wissen auch Polanyi (1966/1985), S. 16.
Vgl. Kieser/Kubicek (1978), S. 63; Pfriem (1992a), S. 154; Freimann (1994), S. 15.
Vgl. Stitzel (1992), S. 39
Vgl. bspw. Thielemann (1990), S. 43.
Vgl. bspw. Freimann (1989), insb. S. 26.
Bleicher (1994), S. 19. Hervorhebung im Original. Vgl. hierzu bspw. auch die Sammelrezension zur ökologisch orientierten Betriebswirtschaftslehre von Stitzel (1994), S. 113 f.
Ridder (1990), S. 154. Keine Hervorhebung im Original.
Vgl. Ridder (1990), S. 156. Welche Funktion die Fokussierung auf den Konflikt Ökonomie — Ökonomie und damit eine Selbstbeschränkung auf das wissenschaftliche Nachzeichnen jener Orientierung erfüllen soll, welche für die Unternehmen selbst und für die Natur die bekannten Probleme mit sich bringt, erläutert der Autor freilich nicht. Instrumentelle Aussagen zum Umweltmanagement dürften sich jedenfalls im Rahmen eines derartigen Zugangs kaum entwickeln lassen. Zu diesem Zwecke wäre es vielmehr sinnvoll, die Komplementaritätsberei-che zwischen ökologischen und ökonomischen Zielen herauszuarbeiten.
Seidel/Menn (1988), S. 30.
Wie problematisch dieses kategoriale Denken teilweise ist, läßt sich bereits anhand der frühen Ansätze zur Ökologieorientierung der Betriebswirtschaftslehre nachweisen. Zwar diagnostizieren Seidel und Menn (1988, S. 30) für das frühe Schrifttum, daß die Wert- und Sinnebene nicht berücksichtigt werde und daß es sich nicht um globale, die vielfältigen Vernetzungen von Unternehmen und Umwelt thematisierende Ansätze handele. Belegt wird dies aber bspw. mit Verweisen auf die Arbeit von Schmidt (1974) zur Bedeutung der Unternehmensphilosophie für den Umweltschutz sowie mit dem Hinweis auf eine Untersuchung von Hanssmann (1976) zur Anwendung der systemaren Umweltforschung in der Planungspraxis.
Pfriem (1994), S. 116. Hervorhebung im Original.
Als Neoklassik wird üblicherweise der volkswirtschaftliche Zweig der gleichgewichtsorientierten (Markt-)Analyse bezeichnet. Ihr Objektbereich ist die Allokation knapper Ressourcen bei konkurrierenden Zielen, d.h. alternativen Verwendungszwecken.
Vgl. bspw. Leipert (1989a), S. 2 ff.; Beckenbach (1991), S. 63; Weimann (1991a), S. 15. Sicherlich lassen sich für diese Perspektive gute Gründe angeben; vor allem Nicht-Ökonomen stehen ihr aber mit einiger Skepsis gegenüber — eine Skepsis, die von Fachvertretern mitunter ungewollt unterstützt wird. So heißt es im Vorwort eines Herausgeberwerkes zur Umweltökonomik: “Die Ökonomie als Wirtschaftswissenschaft hält das Werkzeug dazu bereit, ökologische Probleme auf ökonomischem, das heisst kostengünstigem, Weg zu erreichen”. Frey (1993a), S.V. Keine Hervorhebung im Original.
Bspw. Becker (1982).
Abseits der “mainstream-economics” werden jedoch seit geraumer Zeit unter dem Schlagwort “Ökologische Ökonomik” (ecological economics) auch Ansätze diskutiert, deren Ziel im Aufbau einer stärker ökologisch orientierten Ökonomik liegt. Das dominante Erkenntnisinteresse liegt hier in der Analyse von Bedingungen und Möglichkeiten einer nachhaltigen, die Ökosystemare Funktionsfähigkeit und Komplexität erhaltenden ökonomischen Entwicklung. Insgesamt zeichnen sich die diesbezüglichen Beiträge jedoch nicht nur durch eine erhebliche Hete-rogenität aus; bislang gibt es für die “ecological economics” auch noch kein konsistentes theoretisches Fundament. Weitgehender Konsens herrscht allerdings darüber, daß eine Befreiung von neoklassischen Restriktionen und Prämissen (insb. die Ersetzung der Annahme der Substitutionalität von Natur und Kapital durch die Annahme der Komplementarität), eine umfassendere Berücksichtigung natürlicher Prozesse (inklusive der Zeitgerichtetheit ökologischer und wirtschaftlicher Prozesse unter dem Aspekt der Entropie) sowie eine Integration sozialer und ethischer Überlegungen (insb. die Forderung nach intra- und intergenerationeller Gerechtigkeit) als erforderlich erachtet wird. Vgl. bspw. Georgescu-Roegen (1971); Daly (ed., 1973); Daly (1980); Immler (1989); Daly/Cobb (1989); Busch-Lüty et al. (Hrsg., 1990); Costanza (ed., 1991); Goodland et al. (eds., 1991); Jochimsen (1992); Hampicke (1992), S. 299 ff.; Busch-Lüty (1993); Beckenbach/Diefenbacher (Hrsg., 1994).
Popper (1972/1993), S. 33.
Vgl. hierzu bspw. Frambach (1993), S. 34 ff. und die dort angegebene Literatur.
Becker (1982), S. 167.
Vgl. zu den Modellannahmen der neoklassischen Ökonomik bspw. Hampicke (1987), S. 79 ff. sowie ders. (1992), S. 30 ff. und die dort angegebene Literatur.
So weist bspw. Bössmann (1982, S. 665 ff.) darauf hin, daß sich Informations- bzw. Transaktionskosten auch im Rahmen der gleichgewichtsorientierten Marktanalyse berücksichtigen lassen. Das aus der zirkularen Interdependenz zwischen Transaktionskosten und der Art der Organisation ökonomischer Aktivitäten resultierende analytische Problem wird dabei mit der Ceteris-paribus-Klausel einer vorgegebenen Organisation ökonomischer Aktivitäten umgangen. Damit sind zugleich auch Art und Höhe von Transaktionskosten festgelegt. Diese lassen sich in der Folge auch im Rahmen der Analyse von Marktgleichgewichten berücksichtigen, wobei allerdings keine grundsätzlich neuartigen Erkenntnisse zu erwarten sind. Es dürfte daher weitgehende Einmütigkeit darüber bestehen, daß die im Rahmen der Neuen Institutionenökonomik durchgeführten Strukturanalysen gegenüber Gleichgewichtsanalysen, in denen auch Informations- bzw. Transaktionskosten berücksichtigt werden, eine ergiebigere Variante darstellen. Bei diesen geht es nicht — wie bei der neoklassischen Gleichgewichtsanalyse — um die Bestimmung von Marktgleichgewichten unter Berücksichtigung von Informations- bzw. Transaktionskosten, sondern um die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Transaktionskosten und der Organisation ökonomischer Aktivitäten. Vgl. hierzu auch Abschnitt 1.3.1.1 dieses Kapitels.
Frey (1993b, S. 8) nennt als weitere Vorläufer der modernen Umweltökonomik die ökonomische Klassik (insb. Malthus und Ricardo) sowie die “Institutionalisten”, zu denen er bspw. Kapp (1950/1979) zählt.
Hier ist vor allem auf die Arbeiten von Alfred Marshall (1920/1979) und Arthur C. Pigou (1932/1962) zu verweisen, in denen bereits das Problem der durch externe Effekte verursachten Abweichungen von idealen Marktergebnissen und Wohlfahrtszielen analysiert wurde. Während bei Marshall die positive Einwirkung externer Faktoren (bspw. Bildungsstand der Arbeitnehmer) auf den Wirtschaftsprozeß hervorgehoben wird, steht bei Pigou die Frage nach den negativen externen Effekten im Vordergrund.
Vgl. hierzu bspw. Bössmann (1979), S. 95 ff.; Schumann (1980), S. 380; Schlieper (1980); Endres (1985), S. 10; Bromley (1986), S. 40 ff.; Baumol/Oates (1988), S. 17; Leipert (1989a), S. 7; Kemper (1989), S. 5 ff.; Weimann (1991a), S. 18 ff.; Hediger (1991), S. 17 ff.; Siebert (1992), S. 99 ff.; von Böventer (1993), Sp. 1000 ff.
Vgl. Furubotn/Pejovich (1972), S. 1140; Williamson (1985/1990), S. 30.
Vgl. Schumann (1980), S. 374.
Vgl. Binswanger/Minsch (1992), S. 53 f.; Blöchliger/Staehlin-Witt (1993), S. 40 ff.
Hierbei handelt es sich um jene Leistungen, welche nach dem niederländischen “Allgemeinen ökologischen Modell” von der Umwelt erbracht werden. Vgl. Haber (1980), S. 52 f.; Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (1987), S. 40 f.; Graskamp et al. (1992), S. 24 f.
Beck (1986), S. 51.
Grundlegend hierzu: Coase (1960).
Vgl. Bonus (1983), S. 196; Bonus (1992), S. 35.; Bartel (1994a), S. 9 f.
Der zentrale Referenzpunkt der ökonomischen Analyse stellt dabei das Pareto-Kriterium dar. Aus ökonomischer Sicht ist eine (pareto-)effiziente Allokation dann gegeben, wenn ein Ausgleich zwischen alternativen Nutzungsinteressen so erfolgt, daß bei einem gegebenen Ressourcenbestand eine Steigerung des Gesamtnutzens nicht mehr möglich ist, wenn also keine Ressourcen vergeudet werden. Daß es sich hierbei — neben den unten näher erläuterten Gründen — schon deswegen, weil sich die Präferenzen laufend ändern, um ein absolut unerreichbares Ideal handelt, sei lediglich am Rande vermerkt.
Vgl. Bössmann (1979), S. 97; Schlieper (1980), S. 525 f.
Vgl. Binswanger/Minsch (1992), S. 45. Dies gilt selbstverständlich nur eingeschränkt für die Nutzung der natürlichen Umwelt als Quelle erschöpfbarer Ressourcen wie Kohle, Erdöl oder Mineralien (Hotelling-Güter). Da sich für diese Ressourcen Eigentumsrechte festlegen lassen, die zwischen natürlichen oder juristischen Personen gehandelt werden können, ist das Problem der erschöpfbaren Ressourcen leichter zu lösen als jene Umweltprobleme, die durch die Nutzung der natürlichen Umwelt als Senke entstehen. Vgl. hierzu auch Abschnitt 1.2.2.3 dieses Kapitels. Eine endgültige Lösung des Problems der erschöpfbaren Ressourcen wird in energetischer Hinsicht freilich nur durch sog. “Backstop-Technologien” (Auffangtechnologien) ermöglicht, die erschöpfbare durch praktisch unerschöpfliche Ressourcen (bspw. Erdöl und Kohle durch Sonnenenergie oder Erdwärme; Kupfer durch Quarzsand) ersetzen. Vgl. hierzu bspw. Krelle (1986), S. 45 ff. Kritisch zur Auffassung, die Solarenergie sei eine “Backstop-Technologie” äußert sich allerdings Binswanger (1991, S. 81 f.), der darauf hinweist, daß ihr Einsatz ebenfalls einen Umweltverbrauch (bspw. hoher Bodenbedarf) zur Folge hat.
Vgl. Weimann (1991b), S. 270. Sauernheimer (1992, S. 266) und Althammer/Buchholz (1993, S. 291) sprechen in diesem Fall auch von reziproken Externalitäten bzw. reziproken externen Effekten. Diese Terminologie mag insofern Anlaß zur Verwirrung stiften, als externe Effekte nach Coase (1960, S. 2) stets reziproker Natur sind: Dem durch externe Effekte bei einer Partei bewirkten Schaden stehen immer die Kosten der Vermeidung bei der anderen Partei gegenüber. Insofern haben wir es bei reziproken externen Effekten im Sinne von Sauernheimer und Altheimer/Buchholz mit einer Situation der doppelten Reziprozität zu tun.
Seidel/Menn (1988), S. 20.
Die Studie von Hardin (1968) verdeutlicht die Konsequenzen einer privatwirtschaftlichen Nutzung von Kollektivgütern am Beispiel einer in Gemeinbesitz befindlichen Weide (Allmende) und deren Gebrauch durch Viehhalter. Aus spieltheoretischer Sicht handelt es sich bei der von Hardin beschriebenen sozialen Falle um eine Erweiterung des Gefangenendilemmaproblems von zwei auf n Personen.
Bonus (1979), S. 76.
In der Spieltheorie spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem Nash-Gleichgewicht. Dieses bezeichnet eine Spielsituation, in der sich kein Akteur für andere Aktionen entscheiden würde, wenn ihm die Strategiewahlen der übrigen Spieler im voraus bekannt sind.
Vgl. Weimann (1991a), S. 52 ff.
In diesem Fall handelt es sich um nicht-kooperative Spiele.
Vgl. Weimann (1991b), S. 272.
Vgl. Locher (1991), S. 21 ff; Weimann (1991a), S. 55.
Ratenknappheit bezeichnet den Sachverhalt, daß es zu Umweltschädigungen kommt, wenn eine kritische Rate der Ent- oder Aufnahme überschritten wird.
Vgl. Ernst/Spada (1991), S. 64; Seidel/Menn (1988), S. 18; Seidel (1992), S. 98.
Vgl. Hotelling (1931). Die Analyse von Hotelling beschränkte sich auf die Nutzung natürlicher Ressourcen in privatem Eigentum, d.h. Bodenschätzen.
Vgl. hierzu bspw. die analytische Herleitung bei Wießner (1991), S. 33 ff. und Jaeger (1993), S. 472 ff. sowie die graphisch-verbalen Darstellungen bei Endres/Querner (1993), S. 36 ff. und Hackl (1994), S. 143 ff.
Vgl. Hackl (1994), S. 146 und S. 156.
Das (einfache) Nachhaltigkeitsprinzip stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft. Es besagt, daß der jährliche Holzeinschlag nicht größer sein darf als die nachwachsende Holzquantität. In der Forstwirtschaftslehre werden freilich noch eine Reihe weiterer Ausprägungen des Nachhaltigkeitsprinzips diskutiert, die hier jedoch nicht weiter ausgeführt zu werden brauchen.
Vgl. Daly (1990), S. 2; Pearce/Turner (1990), S. 43 ff.; Meadows et al. (1992), S. 251; Enquete-Kommission ‘Schutz des Menschen und der Umwelt’ des Deutschen Bundestages (Hrsg., 1994), S. 45 ff.
Vgl. Endres/Querner (1993), S. 115. Der Sachverhalt, daß auch hier dem Zins eine entscheidende Rolle zukommt, ist insofern nicht erstaunlich, als sich die Ökonomik erschöpflicher Ressourcen als Spezialfall der Ökonomik regenerativer Ressourcen — nämlich solcher mit einer vom Bestand unabhängigen Regenerationsrate von Null — interpretieren läßt. Vgl. Endres/Querner (1993), S. 95; Hackl (1994), S. 149.
Vgl. Hampicke (1992), S. 79 ff. sowie S. 403 ff.; Hackl (1994), S. 149 f.
Vgl. von Lersner (1990), S. 10; Beckenbach (1991), S. 63 f.
Vgl. Siebert (1986), S. 15 ff.; Beyer (1992), S. 79 ff.; Endres/Querner (1993), S. 67 ff. sowie S. 124 ff.
Vgl. Endres/Querner (1993), S. 72 f.
Endres/Querner (1993), S. 73.
Vgl. bspw. Krelle (1986), S. 45 ff; Siebert (1990), S. 5 f.; Hackl (1994), S. 146 ff. Auch die Weltbank (Hrsg., 1992, S. 11 ff. sowie S. 47) und die Vereinten Nationen (Hrsg., 1990, S. 13) beurteilen die Lage hinsichtlieh der Ressourcen relativ optimistisch: “Es sieht heute nicht mehr so aus, als könnten uns die Rohstoffe und Energiequellen ausgehen. Die bekannten Reserven der meisten Rohstoffe sind mit der Zeit und trotz wachsender Ausbeutung gestiegen, anstatt abzunehmen. Durch Exploration und neue Technologien sind neue Quellen erschlossen worden. In wenigen Fällen, in denen wirklich Knappheit herrscht, haben höhere Preise zur Entwicklung von Ersatzprodukten, größerer Effizienz und Recycling geführt”. En-dres und Querner (1993, S. 151) ziehen das Fazit: “Grundsätzlich scheint es (..) für er-schöpfliche Ressourcen durchaus angemessen, nicht im schroffen Pessimismus einer ‘malthusianischen’ Vorstellungswelt des cake eating Problems zu verharren, sondern das Problem als nicht ganz so bedrohliche ‘ricardianische’, d.h. relative Knappheit zu verstehen, auf die sich ein anpassungsfähiges Marktsystem durchaus passabel einstellen könnte”. Hervorhebung im Original.
Vgl. Beyer (1992), S. 101 ff. Beyer spricht in diesem Zusammenhang auch von Externalitäten 2. Grades. Ausführlich zu den Synergieeffekten des räumlichen und zeitlichen Zusammenwirkens von Schadstoffen: Kindorf (1995).
Vgl. Binswanger (1991), S. 83 ff.
Vgl. hierzu auch Abschnitt 1.2.3 dieses Kapitels.
Vgl. hierzu allerdings auch die Überlegungen im Abschnitt 2.3.2.2 des Kapitels C.
Rieger (1928/1959), S. 155. Ähnlich auch Gutenberg in seiner Habilitationsschrift aus dem Jahr 1928: “Wie ist nun der Inhalt, den das Rationalprinzip innerhalb der betriebswirtschaftlichen Sphäre umfaßt, beschaffen? Dieser Inhalt ist, genau gesehen, ein Prozeß, der in der Umwandlung von Geld in konkrete Güter und dann wieder in Geld besteht”. Gutenberg (1929/1967), S. 33.
Rieger (1954), S. 64, zit. nach Köhler (1966), S. 96.
Rieger (1928/1959), S. 34.
Rieger (1928/1959), S. 42.
Rieger (1928/1959), S. 44.
Vgl. zur Doppeldeutigkeit des Prinzips der Gewinn- und Nutzenmaximierung in normativer und deskriptiver Hinsicht bspw. Tietzel (1981), S. 119; Bretzke (1983), S. 42 f.; Schneider (1985a), S. 1245.
Vgl. bspw. Rieger (1928/1959), S. 49: Wer den Wünschen “der Allgemeinheit, wie sie durch ihr Sprachrohr, den Markt, kundgetan werden, (…) entspricht (…), muß als nützliches Mitglied der menschlichen Gesellschaft betrachtet werden”, auch wenn dies aus einzelwirtschaftlicher Perspektive eigentlich höchst unbefriedigend ist: “Nichts hört der Kaufmann so ungern wie dies: Ich habe keinen Bedarf, der Markt ist versorgt. (…) Die Unternehmung kann es leider nicht verhindern, daß sie im Verfolg ihres Strebens nach Gewinn den Markt versorgen muß”. Rieger (1928/1959), S. 46 f.
Rieger (1928/1959), S. 45.
Rieger (1928/1959), S. 40.
Rieger (1928/1959), S. 14 f.
Becker (1994), S. 7 f. Ähnlich bereits Ulrich (1970), S. 35.
Ähnlich auch: Schanz (1990), S. 54.
Vgl. hierzu auch Abschnitt 2.1 des Kapitels C.
Das Phänomen der Reaktionsverbundenheit in oligopolistischen Märkten, das oligopolistische Parallelverhalten, wird im Rahmen der internationalen Betriebswirtschaftslehre auch zur Erklärung des direktinvestiven Engagements von Unternehmen herangezogen. Vgl. hierzu insb. Knickerbocker (1973), S. 18 ff.
Vgl. bspw. Achleitner (1985), S. 55.
Bspw. weist Schreyögg (1984, S. 11 ff. sowie S. 25 ff.) die grundsätzliche Relevanz der strategischen Führung im Oligopolfall nach. Daß diese ein Merkmal praktischer unternehmerischer Vollzüge ist, wird auch von den Protagonisten einer mikroökonomisch informierten Betriebswirtschaftslehre nicht bestritten; bloß ist es — ihrer Ansicht nach — fruchtlos, hieraus Konsequenzen für die Fixierung des betriebswirtschaftlichen Erkenntnisobjekts abzuleiten. So besteht das Wesen des von Gutenberg in die betriebswirtschaftliche Diskussion eingeführten vierten Produktionsfaktors, des dispositiven Faktors, zwar nicht in der mechanistischen Transformation äußerer Signale in hierarchische Anweisungen; vielmehr wurzelt — so Gutenberg (1951/1972, S. 8) — “der dispositive Faktor in den drei Schichten des Irrationalen, des Rationalen und des Gestaltend-Vollziehenden”. Der dispositive Faktor als Motor des Betriebsgeschehens kann aber nicht vollständig erfaßt werden, denn es “finden sich in jeder Anordnung, in jeder Entscheidung, die die Geschäftsleitung trifft, Momente, die rational nicht weiter faßbar sind, weil sie aus der Individualität derjenigen stammen, die zu entscheiden haben. Hierin liegt das Geheimnis richtiger Entscheidungen” (Gutenberg 1951/1972, S. 130). Angesichts der — nach Überzeugung Gutenbergs — geringen Chancen, die “irrationalen” Komponenten im Prozeß des dispositiven Handelns aufzuhellen (“Der dispositive Faktor ist in kein Verfahren auflösbar”. Gutenberg [1951/1972], S. 147), wird es auch verständlich, warum er die Auffassung vertrat, daß es jenseits der Auseinandersetzung mit den (formalen) Merkmalen von Führungsentscheidungen und der Organisation der Wertschöpfung (vgl. insb. Gutenberg 1962) “keine Lehre von der Unternehmensführung geben kann”; als Kunst sei Unternehmensführung nämlich “weder lehr- noch lernbar” (Gutenberg 1951/1972, S. 3). Konsequent weitergedacht könnte man somit zur Ansicht gelangen, daß es auch keine Lehre vom Umweltmanagement als einem “integralen Bestandteil des dispositiven Faktors” (Albach 1994, S. 1568) geben könne.
Vgl. Maier-Rigaud (1991), S. 29 f.
Stigler/Becker (1977), zit. nach Osterloh (1994), S. 102.
Endres et al. (1991), S. 39. Dieser Nutzenbegriff ist somit weiter als der der “frühen Neo-klassik” (bspw. Walras, Pareto), wo er im Sinne von Bedürfnisbefriedigung aus dem Konsum bestimmter Gütermengen verwendet wird. Es wird dort davon abgesehen, daß ein hoher Nutzen aus bewußter Armut oder aus hohen Lebensidealen resultieren kann.
Schanz (1979), S. 21.
Vgl. bspw. Schmid (1992), S. 165.
Vgl. insb. Weimann (1991a), S. 52 ff. Insofern verschleiert Maier-Rigauds (1991, S. 30) rhetorische Frage “Was hindert uns daran, eine Ökonomie zu untersuchen, in der die Präferenzen in der Liebe zur Natur und dem Haß auf materiellen Wohlstand bestehen” den eigentlichen Problemkern, da bei einer solchen Analyse der Konflikt zwischen einer Maximierung der kollektiven Wohlfahrt und des individuellen (materiellen) Nutzens erst gar nicht entstehen würde.
Es wäre zwar denkbar, daß der Konsum umweltverträglicherer Produkte die Erreichung eines höheren Nutzenniveaus erlaubt, etwa falls die Nutzung umweltbelastenderer Produkte zugleich mit gewissen individuellen Risiken (bspw. Gesundheitsrisiken) verbunden ist. Dieses Beispiel verdeutlicht aber, daß im neoklassischen Modellrahmen absatzmarktseitige Anreize für einen verbesserten Umweltschutz eher einen Nebeneffekt darstellen. So ließen sich ohne Probleme auch Beispiele dafür finden, daß individuelle Risiken durch die Nutzung umweltbelastenderer Produkte minimiert werden.
Gutenberg (1951/1972), S. 3.
Steven (1994b), S. 1492. Hervorhebung im Original.
Vgl. Macharzina (1991a), S. 12 ff. Pfriem (1995, S. 244) kennzeichnet dieses Denken treffend als “Input-Borniertheit”.
Vgl. Steven (1994b), S. 1501 ff. zur Berücksichtigung ordnungspolitischer Maßnahmen der Umweltpolitik in der Gutenberg-Produktionsfunktion.
Vgl. Steger (1992a), S. V.; Steger (1992c), S. 36.
Luhmann (1971), S. 204.
Vgl. zum Begriff und den epistemologischen Grenzen formaler Theoriebildung auch Polanyi (1966/1985), S. 27 f. sowie Schanz (1987), S. 85 ff.
Vgl. Prim/Tilmann (1979), S. 82 ff.; Bretzke (1983), S. 32; Schanz (1988b), S. 29 ff.; Hampicke (1992), S. 24.
Vgl. Maier-Rigaud (1991), S. 29 f.
Vgl. zur Subjektivierung der ökonomischen Theorie im Rahmen der “Jevonschen Revolution” bspw. Woll (1994), S. 59 ff.
Vgl. hierzu auch Frambach (1993), S. 12.
Bendixen (1991), S. 107.
Eine Ursache für die Tendenz zur Mathematisierung sieht bspw. Riese (1975, S. 195) darin, daß die formale Eleganz eines Instrumentariums in der Ökonomik Vorrang vor der sozialöko-nomischen Relevanz eines Ansatzes besitzt.
Vgl. Gaugier (1985), S. 152.
Dies dürfte auch von den Protagonisten der Neoklassik kaum bestritten werden; es ist sogar theoretisch zwingend, da neoklassische Modelle nicht der Erfahrung, sondern der Vorstellungskraft entspringen. Diesen mathematisch formulierten (neoklassischen) Modellen liegt grundsätzlich eine ideale (vorgestellte) Situation zugrunde, die, wie jedes Ideal, empirisch nur zufälligerweise angetroffen werden kann; das heißt aber auch, sie wird regelmäßig nicht angetroffen.
Köhler (1966), S. 50 f. In diesen Fällen — zu denken wäre hier bspw. an die Minimalkostenkombination und an die Bestimmung kostenminimierender Losgrößen oder, kurz gesagt, auf der Ebene des operativen Ressourceneinsatzes (vgl. Ulrich 1987a, S. 136) — könnten neoklassische Modelle bzw. die ihnen typischerweise zugrunde liegenden Prämissen in dem Sinne ein Ideal darstellen, als in ihnen die Wirklichkeit so konstruiert wird, wie sie sein sollte (deswegen auch nicht unbedingt empirisch auffindbar sein muß), und die daher sinnvoll als Leitvorstellung zur Entwicklung des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums herangezogen werden kann. Vgl. hierzu auch Abschnitt 1.5.1.2 dieses Kapitels.
Vgl. Schneider (1993), S. 162.
Vgl. Pietschmann (1990), S. 138 f.; Bendixen (1991), S. 24; Schneider (1993), S. 162. Einstein verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen formaler Richtigkeit und Wahrheit durch einen eingänglichen Aphorismus: “Insofern sich die Sätze der Mathematik auf die Wirklichkeit beziehen, sind sie nicht sicher, und insofern sie sicher sind, beziehen sie sich nicht auf die Wirklichkeit”. Zitiert nach Pietschmann (1990), S. 139.
Mit den logischen Schwierigkeiten, die jenen Versuchen inhärent sind, deren Ziel darin besteht, die Welt auf der Grundlage theoretisch-deduktiver Begründungsversuche vollständig und widerspruchsfrei zu rekonstruieren und auf diese Weise zugleich auch absolute Sicherheit im technologischen Wissen zu erlangen (“epistemische Sicherheit”), hat sich insb. Hans Albert auseinandergesetzt. Albert weist darauf hin, daß dieser Anspruch mit der Möglichkeit einer absoluten Begründung steht und fällt. Absolute Begründungen lassen sich aber — so Albert — grundsätzlich nicht angeben, da der Versuch ihrer Rechtfertigung notwendigerweise in einen infiniten Regreß fuhren muß. Dieser läßt sich prinzipiell nur durch unwissenschaftliche Verfahren — durch dogmatischen Abbruch oder durch eine zirkuläre Argumentation — vermeiden (sog. “Münchhausen-Trilemma” des infiniten Regresses, logischen Zirkels oder Rekurses auf ein Dogma). Vgl. Albert (1968/1980). Vgl. hierzu auch Habermas (1985), S. 348 sowie die folgende Fußnote.
Nach dem sog. Gödel-Paradoxon (benannt nach dem Brünner Logiker Kurt Gödel) lassen sich in jedem genügend reichhaltigen (mathematischen) System Sätze formulieren, die innerhalb des Systems weder beweis- noch widerlegbar sind, sofern das System nicht inkonsistent ist. Es gibt nach Gödel also immer (mathematische) Wahrheiten, die nicht mit der Logik bewiesen werden können und die in diesem Sinne objektiv unentscheidbar sind. Hieraus folgt zum einen, daß Widerspruchsfreiheit eines Aussagenssystems entweder eine “Mangelerscheinung” (Enzensberger 1971, S. 169) oder selbst auf einen Widerspruch zurückzuführen ist. Zum anderen folgt aus dem Gödel-Paradoxon, daß Subjektivität sogar in der Mathematik ein große Bedeutung hat. Der einzig mögliche Weg für die Feststellung einer nichtbeweisbaren Wahrheit, sei sie mathematischer oder anderer Natur, ist nämlich notwendigerweise die Annahme eines extralogischen Glaubensprinzips. Axiome oder Prämissen können also nicht die Qualität eines “archimedischen Punktes” haben, mit dessen Hilfe sich die Welt vollständig, objektiv und intersubjektiv eindeutig erklären läßt. Der Versuch, im Wege modelltheoretischer formaler Konstruktion letzte Sicherheit über die Richtigkeit eines einzuschlagenden Weges zu erlangen, ist somit ebenfalls zum Scheitern verurteilt. Ebenso wie ein absoluter Zweifel unmöglich ist (“Cogito ergo sum”), ist auch absolute Gewißheit nicht zu erreichen. Vgl. Thiel (1973), S. 99 f. Sehr anschaulich wird Gödels Unvollständigkeitsbeweis bei Hofstadter (1979/1991) erörtert. Vgl. insb. S. 19 ff., S. 280 ff. und S. 470 ff.
Hierbei handelt es sich nicht nur um eine sozialwissenschaftlich-philosophische Erkenntnis (bspw. Dahrendorf 1986, S. 12); mit der evolutionären Erkenntnislehre wurde insb. von Rupert Riedl (1975/1990; 1976/1984, 1979/1988, 1982) ein natur- und sozialwissenschaftlich, ein mathematisch-statistisch und philosophisch fundiertes Erklärungsraster entwickelt, welches die Apriori der Philosophie als Aposteriori unserer Stammesgeschichte entlarvt und den menschlichen Verstand als Verlängerung der Genesis, d.h. als Generator fiktiver Gesetzlichkeiten deutet, welche sich allenfalls “im Normalbereich der Selektion als geeignete Vereinfachungen” (Riedl 1976/1984, S. 232) erweisen.
Vgl. bspw. Popper (1972/1993), S. 6 ff.
Vgl. Albert (1967a), S. 338. Auf die hinter dem Modellplatonismus stehende (vermeintliche) Logik wurde bereits von Max Weber aufmerksam gemacht: “Es ist nun bekannt, wie diese Stellung sich allmählich veränderte, ohne daß doch eine prinzipielle Scheidung von Erkenntnis des ‘Seienden’ und des ‘Seinsollenden’ vollzogen wurde. Gegen diese Scheidung wirkte zunächst die Meinung, daß unabänderlich gleiche Naturgesetze, sodann die andere, daß ein eindeutiges Entwicklungsprinzip die wirtschaftlichen Vorgänge beherrsche und daß also das Seinsollende entweder — im ersten Falle — mit dem unabänderlich Seienden, oder — im zweiten Falle — mit dem unvermeidlich Werdenden zusammenfalle”. Weber (1904/1988), S. 148, Hervorhebungen im Original.
Vgl. Köhler (1966), S. 6 sowie S. 181 f.
Vgl. bspw. Bonus (1992), S. 34.
Erwähnt bei Köhler (1966), S. 6. Vgl. auch Schneider (1993), S. 181.
Der von verschiedenen Betriebswirten vertretenen These, daß zwischen ökologischen Interessen und ökonomischen Zielen ein fundamentaler Zielkonflikt bestehe, liegt implizit oder explizit eine neoklassische Modellvorstellung zugrunde. Vgl. bspw. Terhard (1986), S. 402 f.; Schmidheiny (1992), S. 21; Gregor (1993), S. 168.
Vgl. hierzu bspw. Stitzel (1992), S. 38.
Vgl. Raffée et al. (1988), S. 25; Meffert/Kirchgeorg (1989), S. 192; Kirchgeorg (1990), S. 238 ff.; Raffée/Fritz (1990); Raffée/Fritz (1992); Fritz (1992), S. 223 ff.; Steger (1993b), S. 42 f.; Coenenberg (1994), S. 39 f.; Fritz (1995), S. 350 ff.
Pfriem (1992a), S. 150. Ähnlich: Büscher (1992), S. 266.
Beckenbach (1991), S. 63.
Vgl. bspw. Bretzke (1983); Ulrich (1986); Held (1991); Scherhorn (1991); Kerber (1991); Meier/Durrer (1992).
Hampicke (1992), S. 7. Hervorhebung im Original.
Vgl. Freimann (1990b), S. 8; Stitzel (1992), S. 34 ff.
Vgl. Stitzel (1992), S. 35.
Pfriem (1992a), S. 156.
Vgl. bspw. Hertz (1973); Poweleit (1988); Vester (1988); Sietz/Michahelles (Hrsg., 1989); Cairncross (1991), S. 252 f. Damit soll jedoch nicht angedeutet werden, daß Checklisten generell als unbrauchbares Instrument des Umweltmanagements zu charakterisieren sind. Im Gegenteil: unter dem Gesichtspunkt des Anwendungsbezuges ist es ja nicht nur bedeutsam, warum man etwas tun oder unterlassen soll, sondern es ist im Anschluß daran auch die Frage nach dem “Wie” zu beantworten. In diesem Zusammenhang können Umweltchecklisten ein wirksames Instrument des Umweltmanagements darstellen. Um in dieser Hinsicht jedoch nützlich zu sein, sollten sie zumindest zwei Bedingungen erfüllen: zum einen sollten sie hinreichend fundiert (und könnten in diesem Sinne dann auch als “nachwissenschaftlich” bezeichnet werden), zum anderen aber auch hinreichend operational sein. Da diese Kriterien von den oben zitierten Checklisten jedoch nicht erfüllt werden, scheint die Charakterisierung als “vorwissenschaftlich” gerechtfertigt. So erweisen sich Checklistenpunkte wie “Think about the materials in your product” oder “Be flexible” (Cairncross 1991, S. 253) als (theoretische) Selbstverständlichkeit und unter dem Gesichtspunkt des Anwendungsbezugs als vollkommen unbrauchbar. Umfangreich kommentierte und sehr detaillierte Checklisten finden sich demgegenüber insb. bei Winter (1993), S. 98 ff. und Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt (Hrsg., 1995), S. 84 ff.
Bspw. Pfriem (1990), S. 30.
Vgl. Stitzel (1992), S. 35.
Einen komprimierten Überblick über diese Ansätze vermitteln Meffert/Kirchgeorg (1992), S. 29 ff.
Vgl. zur Konzeption der Betriebswirtschaftslehre als praktisch-normativer Disziplin insb. Heinen (1969), S. 208 f.; Heinen (1983), S. 7; Heinen (1985), S. 26 ff. Vgl. zur Kritik Hundt (1977), S. 196 f.; Schanz (1988a), S. 80 ff.
Heinen (1985), S. 23.
Vgl. Hax (1993), S. 769.
Albach (1994, S. 1572) vertritt allerdings mittlerweile den Standpunkt, daß es nicht notwendig sei, mit Blick auf den Umweltschutz zwischen gesamtgesellschaftlichen und unternehmerischen Interessen zu differenzieren: “Umweltmanagement soll die Umwelt, in der der Mensch lebt, so wiederherstellen, bewahren und verbessern, daß die Menschen durch ihr Tun nicht nachhaltig auf Dauer gefährdet werden. In dieser allgemeinen Beschreibung des Umweltmanagements kommt zum Ausdruck, daß die Ziele des Umweltmanagements letztlich identisch mit den Unternehmenszielen überhaupt sind”. Dieser Auffassung ist jedoch entgegenzuhalten, daß sich das Verhältnis zwischen gesamtgesellschaftlicher Wohlfahrt und einzelwirtschaftlichen Zielen wohl kaum eindeutig einem Extrem auf dem Kontinuum “Zielidentität — Zielantinomie” zuordnen läßt.
Der Begriff des Entscheidungsfeldes bezeichnet allgemein die unternehmensinternen und -externen Gegebenheiten, welche durch Aktivitäten der Unternehmensmitglieder unmittelbar oder mittelbar beeinflußt werden können, sowie unbeeinflußbare Umweltgegebenheiten, die den Unternehmenserfolg mitbestimmen. Vgl. Heinen (1985), S. 27 sowie Frese (1993), S. 12 f.
Wicke et al. (1992), S. 19. Keine Hervorhebung im Original. Ähnlich auch Ridder (1990), S. 153 sowie Stitzel (1992), S. 32 f. Der von Wicke et al. (1992) verwendete Terminus “betriebliche Umweltökonomie” wird im Rahmen dieser Arbeit allerdings nicht verwendet, da er den Eindruck nahelegt, der ökologieorientierten Betriebswirtschaftslehre liege grundsätzlich das Rationalmodell des homo oeconomicus zugrunde.
Ausführlich zum Menschenbild des Scientific Management: Matthiesen (1995), S. 105 ff.
Vgl. bspw. Ulrich (1986), S. 148 ff.; Stitzel (1987), S. 378; Kirsch (1993), S. 359 ff.
Vgl. Berger/Bernhard-Mehlich (1993), S. 128 f.
Wiswede (1985), S. 205.
Vgl. Beckenbach (1990), S. 79; Seidel/Strebel (1991), S. 3; Pfriem (1994), S. 117; Pfriem (1995), S. 257 ff.
Vgl. Homann (1995), S. 189.
Ausführlicher hierzu: Schanz (1990), S. 265 f. unter Bezugnahme auf Albert (1978), S. 61.
Albert (1976b), S. 120, zit. nach Ulrich (1986), S. 144; Ulrich (1987), S. 128; Ulrich (1989a), S. 144; Ulrich (1994), S. 84.
Vgl. Steger (1992c), S. 80.
Vgl. bspw. Hax (1993), S. 772.
Buchanan (1975/1984), S. 25. Es ist allerdings klarzustellen, daß das Anliegen Buchanans nicht darin liegt, eine Lanze für die — von den Erfahrungstatsachen abstrahierende — neoklassische Analyse ökonomischer Tauschprozesse zu brechen. Ihm geht es vielmehr darum, menschliche Handlungen innerhalb sich entwickelnder sozialer Institutionen zu erklären und die Möglichkeiten einer konsensfähigen Freiheitserweiterung im Rahmen einer institutionellen Rahmenordnung zu erörtern.
Vgl. Freimann (1979), S. 42 ff.; Ulrich (1987), S. 128; Homann (1995), S. 187.
Vgl. Biervert/Wieland (1987), S. 27; Schanz (1990), S. 57; Sikora (1994), S. 187 f.
Damit wird hier davon abgesehen, daß man bekanntlich jedes Handeln als Ausdruck des Strebens nach größtmöglichem individuellen Nutzen interpretieren kann, womit die Prämisse der Nutzenmaximierung natürlich (tauto-)logisch immer wahr ist. Wird von einem Nutzenkonzept ausgegangen, welches hedonistische Motive und das Streben nach materiellen Genüssen transzendiert, dann ist der Auffassung Beckers, des wohl bekanntesten Protagonisten einer verallgemeinerten Ökonomik, “daß der ökonomische Ansatz so umfassend ist, daß er auf alles menschliche Verhalten anwendbar ist” (Becker 1982, S. 7) formallogisch kaum noch etwas entgegenzusetzen; man wird bei Zugrundelegung dieses letztlich zirkulären Nutzenbegriffs — der handelnde Akteur wählt die (aus seiner Sicht) optimale Alternative und die optimale Alternative ist diejenige, für die er sich entscheidet — jegliches Handeln so bewerten, als sei damit das Maximum des Möglichen erreicht worden. Es wäre zwar sicherlich überheblich (und falsch), zu behaupten, daß ein derartig weiter Nutzenbegriff grundsätzlich unzweckmäßig sei; gleichwohl ist nicht zu übersehen, daß er mit einer Reihe unangenehmer Konsequenzen verbunden ist. So würde bspw. das Konzept der Rationalität weitgehend seines Inhalts beraubt, denn zumindest aus der Perspektive eines außenstehenden Beobachters muß erstens jedes Handeln zu einer Entscheidung hochstilisiert werden und zweitens ist dieses dann auch noch als rational zu kennzeichnen. “Handeln ist ex definitione immer rational”, schreibt bspw. v. Mises (1933), S. 33, zit. nach Bidlingmaier (1973), S. 130. Der Argumententerm der Nutzenfunktion kann ja theoretisch beliebig viele und beliebig voneinander abhängige Variablen beinhalten. Da zumindest die Gefahr besteht, daß Theorien, die auf jegliches Handeln zutreffen, recht wenig (möglicherweise sogar gar nichts) erklären — so meinte bspw. Max Weber (1904/1988, S. 179), daß in den Sozialwissenschaften “die allgemeinsten Gesetze, weil die inhaltsleersten, regelmäßig auch die wertlosesten” seien -, spricht einiges dafür, Kritikzugänglichkeit als eine Mindestanforderung dafür anzusehen, um überhaupt von Rationalität zu sprechen. In diesem Zusammenhang stellt bspw. Schreyögg fest: “Kritisierbarkeit impliziert (…), daß Rationalität ein objektives Konzept ist, d.h. sie muß von außen erschließbar sein. Eine bloß subjektive Rationalität, eine Rationalität also, die nur der Handelnde selbst kennt und nur aus seiner Weltsicht verstehbar ist, entspricht diesen Anforderungen nicht”. Schreyögg (1984), S. 215. Hervorhebung im Original.
Vgl. Biervert/Wieland (1987), S. 29 f. sowie Pfriem (1995), S. 203 mit weiteren Literaturverweisen.
Vgl. Adelt et al. (1990), S. 175.
Scherhorn (1991), S. 155.
Normen und Werte sind — wie schon von Hume (1739–40/1978, S. 234 ff.) betont wird -nicht nur limitierende Faktoren (“constraints”), die ein einwandfreies Funktionieren der Märkte behindern. Vielmehr können Normen und Werte auch zur Senkung der Transaktionskosten beitragen, welche bei einer Koordination über Märkte entstehen. Dabei spricht einiges für die wohl erstmals von Durkheim (1893/1977) vorgetragene These, daß bestimmte Werte und soziale Normen überhaupt erst einen Austausch über Märkte ermöglichen und daß rationales egoistisches Handeln eben jene Normen zerstören würde, welche unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren von Marktwirtschaften sind. So schreibt bspw. Etzioni (1988/1994, S. 446): “Je mehr die Menschen das neoklassische Paradigma zum Leitsatz für ihr Verhalten machen, desto mehr wird die Fähigkeit unterminiert, eine Marktwirtschaft aufrecht zu erhalten”. Hervorhebung im Original weggelassen. Phänomene wie das sog. Front-running von Börsenmaklern und -händlern, die Abwicklung von Scheingeschäften zwecks Krediterschleichung oder die Beeinflussung von Aktienkursen durch kriminelle Aktivitäten (bspw. Vergiftung von Lebensmitteln) verdeutlichen auf drastische Weise, daß ein individualistischer Kapitalismus auf der Grundlage einer (vermeintlichen) Entkoppelung ökonomischen Handelns von gesellschaftlichen Wertvorstellungen eher eine Herausforderung und Gefährdung als eine Funktionsvoraussetzung marktlicher Abstimmungsprozesse darstellt. Werte und Normen — vor allem “fundamentale Institutionen” (Dietl 1993, S. 71) wie Regeln der Fairneß und der Gerechtigkeit oder das Rechtsempfinden, aber auch “sekundäre Institutionen” (Dietl 1993, S. 71) wie die gesetzlichen Bestimmungen — sind also außerordentlich bedeutsam für das ökonomische Geschehen. In diesem Zusammenhang ist bspw. auf die Untersuchungsergebnisse des Nobelpreisträgers Douglas C. North (1981, 1990) zur wirtschaftlichen Entwicklung des nord- und lateinamerikanischen Kulturkreises zu verweisen, die verdeutlichen, daß Vertrauen (“Pacta sunt servanda”), Loyalität und Solidarität unerläßlich sind, um Transaktionskosten hinreichend niedrig zu halten, und daß die Evolution effizienter ökonomischer Strukturen durch einen gemeinsamen Bestand an Grundüberzeugungen begünstigt, aber auch permanent konterkariert werden kann. Hieraus ergibt sich dann aber auch für die ökonomische Theoriebildung die Forderung nach einer adäquaten Berücksichtigung der sozio-kulturellen Einbettung wirtschaftlicher Aktivitäten. Vgl. zur Bedeutung von sozio-kulturellen Maßstäben für die gesellschaftliche Wohlfahrt bspw. Wiswede (1985), S. 208; Pfeffer/Baron (1988), S. 297; Ulrich (1991), S. 73; Katterle (1991), S. 142; Hampicke (1992), S. 26 f. Die Frage nach den “außer-ökonomischen” Bedingungen und Funktionsvoraussetzungen, die für das Phänomen der sozialen Ordnung, also dem geordneten Nebeneinander und Miteinander der Menschen, von Bedeutung sind, steht im Mittelpunkt der sog. Humanistic Economics bzw. Socioeconomics. Deren wohl vehementester Vorkämpfer, Amitai Etzioni (1988/1994, S. 19), stellt heraus: “Wenn (..) Paradigmen für die Formulierung von Theorien und Strategien verwendet werden, die in ihrer ethischen und empirischen Reichweite beschränkt sind, wird die Untersuchung unserer Welt ebenso beschränkt sein wie die Bestrebungen, ihre Probleme zu beheben”. Ansätze zur Entwicklung der Humanistic Economics finden sich u.a. bei Lutz/Lux (1988); Swedberg (1990); Stern (1990); Althaler et al. (Hrsg., 1994); Bürgenmeier (1994).
Katterle (1991), S. 140.
Vgl. Olson (1965/1968), S. 60.
Daß die klassische ökonomische Theorie stark von einem derartigen ganzheitlichen Menschenbild geprägt ist, sei hier lediglich am Rande erwähnt. So hebt Smith (1759/1985, S. 1) in der Einleitung seines Werkes “Theory of Moral Sentiments” hervor, daß neben der egoistischen Seite auch eine moralische Komponente für das menschliche Handeln von Bedeutung ist: “Mag man den Menschen für noch so egoistisch halten, so liegen doch gewisse Prinzipien in seiner Natur, die ihn dazu bestimmen, an dem Schicksal anderer Anteil zu nehmen, und die ihm selbst die Glückseligkeit dieser anderen zum Bedürfnis machen, obgleich er keinen anderen Vorteil daraus zieht, als das Vergnügen, Zeuge davon zu sein”. Der Aspekt der “Doppelgesichtigkeit” ist also schon in der klassischen Institutionenlehre angelegt, wurde jedoch im Verlauf der Entwicklung des neoklassischen Paradigmas aufgegeben. Vgl. hierzu bspw. Kaufmann (1984), S. 177; Lutz/Lux (1988), S. 33 ff.; Katterle (1991), S. 135 ff.; Hampicke (1992), S. 26 f.; Vischer (1993), S. 55 f.; Homann (1995), S. 183 ff.
In den Sozialwissenschaften dient das Phänomen “Empathie” vor allem der Erklärung sozialen Handelns. In der normativen Dimension stellt “Empathie” eine universale Grundregel des sittlich gerechtfertigten Handelns dar, die dazu auffordert, gedanklich den Standpunkt Alters einzunehmen. Gemeint ist die sog. “Goldene Regel”, die neben den fünf mondialen Maximen (nicht töten, nicht lügen, nicht stehlen, nicht Unzucht treiben sowie die Eltern achten und die Kinder lieben) einen elementaren Bestandteil sämtlicher Weltreligionen bildet. Sie findet sich im indischen Nationalethos Mahabarata ebenso wie bei Konfuzius (“Was du nicht willst, das man dir tut, das füge auch keinem anderen zu.”), dem Judentum (“Tue nicht anderen, was du nicht willst, das sie dir tun.”) und im Christentum (“Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen!”). Zusammenfassend hierzu: Jöstingmeier (1994), S. 88 ff. Angesichts der universalen Verankerung der “Goldenen Regel” erstaunt es nicht, daß ihr auch in der “jüngeren” praktischen Philosophie (Ethik) eine dominante Stellung eingeräumt wird. So betont bspw. Schopenhauer, daß Mitleid die Grundlage allen moralischen Tuns ist, und die deontologische Ethik Kants — der kategorische Imperativ — beinhaltet die Aufforderung, nicht nur die Folgen jener Regeln, die das Handeln lenken sollten, für die eigene Situation zu bedenken, sondern diese auch auf weniger günstige Umstände zu verallgemeinern. Hieraus ergibt sich die Aufforderung, sich beim Bedenken der dem eigenen Tun zugrunde liegenden Regeln in die Situation der Schwachen hineinzuversetzen. Daß Empathie insb. für die Übernahme von Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Umwelt eine große Bedeutung hat, wird sofort klar, wenn es bspw. um Fragen der intergenerationellen Verteilung geht; bei den nachfolgenden Generationen handelt es sich ja grundsätzlich um die Schwächsten, da sie selbst keinerlei Möglichkeiten haben, auf die heutigen Entscheidungen Einfluß zu nehmen. Deswegen wird die Notwendigkeit des Umweltschutzes oftmals auch damit begründet, daß wir den nachfolgenden Generationen eine lebensfähige und -werte Umwelt hinterlassen müssen. Die Motivation, sich im Bereich des Umweltschutzes zu engagieren und ein — freilich in engen Grenzen — altruistisches Handeln an den Tag zu legen, läßt sich demnach auch denken als ein Hineinversetzen in die Situation nachfolgender Generationen und im Verfolgen ihrer Ansprüche, als wären es unsere eigenen.
Vgl. Kliemt (1992), S. 101. Der Biologe Anzenberger (1991, S. 15 ff.) macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß die Phänomene Kooperation und Altruismus nicht ausschließlich sozial verankert sind, sondern daß es sich hierbei auch um Verhaltensmuster mit stammesgeschichtlichen Wurzeln handelt.
Interessant sind in diesem Zusammenhang experimentelle Untersuchungen, in denen soziale Dilemmata simuliert wurden. Vgl. hierzu insb. Weimann (1991a), S. 60 ff. und die dort angegebene Literatur.
Hampicke (1992), S. 90.
Bezüglich der sprachlichen Differenzierung zwischen Handeln (action) und Verhalten (behavior) werden im Schrifttum unterschiedliche Auffassungen vertreten. In der Tradition Webers (1922/1980, S. 1) definiert bspw. Schanz (1988c, S. 91) “Handeln” als Teilklasse von “Verhalten” (was ihn freilich nicht davon abhält, von “Verhaltens- und Handlungsweisen” [1979, S. 20] zu sprechen). Demgegenüber unterscheidet Steinmann (1978, S. 74) zwischen “‘Handeln’ (…) als argumentationsvorbereitetes und deshalb absichtsgeleitetes (intentionales) Tun (…) im Gegensatz zu einem bloß stimulierten Tun, dem jede Intentionalität fehlt (z.B. physiologische oder emotionale Reaktionen) und das ‘Verhalten’ heißen soll”. Vgl. hierzu auch Seiffert (1985), S. 16. Handlungen setzen demnach grundsätzlich echte Entscheidungen voraus, während rein gewohnheitsmäßige Reaktionen als Verhalten anzusprechen wären. Im folgenden wird terminologisch der Version von Steinmann gefolgt. Vgl. zu weiterführenden Überlegungen auch Bendixen (1991), S. 35 ff., Osterloh (1993), S. 92 ff. sowie Oesterle (1993), S. 101 ff.
Vgl. Luhmann (1984), S. 286 ff.
Vgl. bspw. Bidlingmaier (1973), S. 122.
Vgl. Jehle (1980), S. 82.
Vgl. Cyert/March (1963).
Hill (1985), S. 118.
Szyperski (1974), S. 16.
Ulrich (1977). Ulrich greift hier einen Ansatz von Berle und Means auf, die Unternehmen bereits im Jahr 1932 als eine “quasi public corporation” begriffen.
Ortmann (1976, S. 54 ff.) äußert sich in diesem Zusammenhang besonders kritisch zur Koalitionstheorie von Cyert/March (1963).
Heinen (1966), S. 201. Hervorhebung im Original.
Dülfer (1991), S. 177. Cyert und March unterscheiden allerdings bereits in der ursprünglichen Konzeption zwischen einer aktiven und einer passiven Gruppe von Organisationsteilnehmern. Vgl. Cyert/March (1963), S. 29 ff.
Ulrich (1990), S. 66.
King/Schneider (1991), S. 7.
Im Schrifttum finden sich zahlreiche Untergliederungen des globalen Umsystems. Vgl. hierzu insb. Kubicek/Thom (1976), Sp. 3988 ff. und die dort angeführte Literatur.
Vgl. Kubicek/Thom (1976), Sp. 3987.
Kubicek/Thom (1976), Sp. 3987.
Vgl. Dill (1958), S. 410.
Vgl. Dill (1958), S. 424.
Emery/Trist (1965).
Vgl. Wiswede (1985), S. 19, S. 36 f. sowie S. 211.
Vgl. Schanz (1975b), S. 5 ff. Schanz wendet in diesem Zusammenhang allerdings ein, daß es problematisch sei, im Rahmen der Systemtheorie von Gesetzen zu sprechen.
Vgl. hierzu Abschnitt 1.3.3 dieses Kapitels.
Vgl. Burmeister/Canzler (1991), S. 13.
Vgl. Delfman (1989), S. 95 ff.
Vgl. bspw. Troitzsch (1994), S. 160 ff.
Vgl. Scharner (1995), S. 640.
Vgl. Delfmann (1989), S. 90 f.
Vgl. bspw. Milling (1981), S. 61 ff. Die synoptische Planungslogik wurde insb. von Lindblom (bspw. 1959, S. 81 ff.) vehement kritisiert. Zusammenfassend hierzu insb. Schreyögg (1984), S. 221 ff.
Vgl. bspw. Picot (1977), S. 42 f. In diesem Zusammenhang weist Katterle (1991, S. 137) darauf hin, daß bereits Adam Smith für die Produktionsfaktoren unterschiedliche Handlungsmuster und Moralsysteme unterstellte.
Thielemann (1990), S. 50.
Vgl. Gruner & Jahr (1983), S. 355; Raffée/Wiedmann (1987), S. 37; Wimmer (1988), S. 55.
Vgl. Macharzina et al. (1992), S. 31 ff.; Macharzina/Wolf (1994), S. 1246 f.
Task Force Environment and the Internal Market (1989), zit. nach Neumann/Pastowski (1992), S. 59 f.
Vgl. Fietkau (1987), S. 293 f.
Vgl. Raffée/Wiedmann (1985b), S. 230 f.; Bendixen (1989), S. 200; Freimann (1990b), S. 179.
Vgl. Schanz (1979), S. 19. Die Überlegung, daß der Wertewandel — präziser: die Änderung der relativen Gewichtung einzelner Werte — das Ergebnis sich verändernder Knappheitsrelationen ist, findet sich auch bei Inglehart (1989). Nach Inglehart resultiert der Wertewandel aus dem Zusammenwirken eines Mangel- und eines Generationseffekts. Nach dem Mangeleffekt gewinnen jene Werte an Gewicht, die sich auf wahrgenommene Knappheiten beziehen; demgegenüber sinken Werte bezüglich dessen ab, was im Überfluß vorhanden ist. Da Wertstrukturen vor allem im Kindes- und Jugendalter geformt werden (Sozialisationshypothese), machen sich die Konsequenzen derartiger Verschiebungen allerdings erst mit einer Verzögerung von einer Generation bemerkbar. Hierbei handelt es sich um den Generationseffekt. Vgl. Inglehart (1989), S. 92 ff. Ähnlich auch Dürr (1990), S. 198. Die von Inglehart unterstellte Eindimensionalität des Wertewandels, die Annahme eines relativen Gleichgewichts zwischen einem Bedeutungsverlust materialistischer Werte und dem Bedeutungsgewinn postmaterialistischer Werte, wurde allerdings vielfach in theoretischer (Wertesynthesehypothese) und empirischer Hinsicht kritisiert. Zusammenfassend hierzu: Gille (1994), S. 46 ff.
Klages (1994), S. 41.
Klages (1994), S. 40.
Vgl. Steinmann/Schreyögg (1990), S. 77.
Ausführlicher hierzu: Abschnitt 2.1 des Kapitels C.
Vgl. Müller/Hennicke (1994), S. 21.
Freeman (1984), S. 29.
Dyllick (1986), S. 373 f.
Diese Aussage wird durch eine empirische Untersuchung von Coenenberg gestützt, welche ergab, daß Unternehmen mit mehr als 100 Mio. DM Umsatz stärker ökologieorientiert sind als kleinere Unternehmen. Vgl. Coenenberg (1994), S. 45.
Vgl. Bode (1992), S. 208; Melier (1992), S. 220 f. In diesem Zusammenhang weisen Brunowski und Wicke (1984, S. 33) darauf hin, daß in der Bundesrepublik Deutschland bereits Mitte der 80er Jahre über fünf Millionen Menschen in Umweltinitiativen und -verbänden organisiert waren.
Vgl. bspw. Barmann (1992), S. 416.
So führte Greenpeace 1990 eine steckbriefähnliche Plakatierungsaktion durch, bei der die Vorstandsvorsitzenden der Hoechst AG und der Kali Chemie AG mit dem Motto “Alle reden vom Klima — Wir ruinieren es” abgebildet wurden. Diese Aktion wurde 1994 in einer Kampagne gegen den Vorstandsvorsitzenden der RWE Energie AG unter dem Motto “Ich ruiniere das Klima, weil meine Kraftwerke jährlich 100 Millionen Tonnen CO2 in die Luft schleudern” fortgesetzt.
Vgl. bspw. Bleicher (1994), S. 60.
Vgl. Schaltegger/Sturm (1992), S. 201.
Vgl. bspw. Staehle/Noak (1992), S. 76 ff., insb. S. 80; Noak (1992), S. 189 ff.
Vgl. Dierkes/Marz (1992), S. 225 f.
Vgl. Staudt (1992), S. 232.
Vgl. Kern (1986), S. 559 ff.; Blazejczak et al. (1993), S. 9.
Vgl. Bleicher (1994), S. 62.
Vgl. bspw. Steger (1993b), S. 43. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung Kirchgeorgs (1990, S. 184 f.) zum Umweltmanagement der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Unternehmen legen allerdings einen anderen Schluß nahe. Die von ihm in Zusammenarbeit mit dem Emnid-Institut durchgeführte mündliche Befragung bei 197 Unternehmen ergab nämlich, daß die Betroffenheit durch marktbezogene Umweltschutzforderungen in sämtlichen der in die Stichprobe einbezogenen Branchen geringer ausgeprägt ist als die Betroffenheit durch die Forderungen anderer gesellschaftlicher Anspruchsgruppen.
Vgl. Schreiner (1988), S. 30.; Kaas (1992), insb. S. 477 f.
Vgl. Steger (1992c), S. 36 f.
Vgl. Raffée (1986), S. 46; Steger (1993c), S. 55 ff.
Vgl. Meffert/Bruhn (1978), S. 373; Raffée/Wiedmann (1985b), S. 233 f.; Raffée (1986), S. 46; Fietkau (1987), S. 293; Meffert et al. (1990), S. 42 f.; Steger (1993b), S. 46; Kaas (1994), S. 98. Die Diskrepanz zwischen kognitiver Komponente des Umweltbewußtseins und tatsächlichem Handeln kann auch als Beleg dafür gelten, daß die bloße Einsicht in die Problematik einer individuellen Praxis allein kaum ausreicht, einen Wandel einzuleiten. Sie verweist zum einen auf die ungeheure Nachhaltigkeit von Handlungs- und Verhaltensmustern, die im Verlauf der Sozialisation erworben wurden. Zugleich macht sie aber auch deutlich, daß Menschen wohl nur in bestimmten Situationen vom Eigennutzprinzip abrücken. Bei informationsökonomischer Interpretation kann die Diskrepanz zwischen Lippenbekenntnissen zum Umweltschutz und tatsächlichem Konsumentenverhalten jedoch auch auf ein informationsbedingtes Marktversagen zurückgeführt werden. Vgl. hierzu bspw. Kaas (1992), S. 479 sowie die empirischen Untersuchungen von Wimmer (1988), S. 75 ff. und Bänsch (1990), S. 375.
Bspw. ergab eine empirische Untersuchung Kirchgeorgs, daß zwischen der Betroffenheit durch die Anforderungen außermarktlicher Anspruchsgruppen auf der einen und den Ansprüchen der Abnehmer auf der anderen Seite ein positiver Zusammenhang besteht. Vgl. Kirchgeorg (1990), S. 184 f.
Vgl. Blazejczak et al. (1993), S. 10.
Gerade von den betriebswirtschaftlichen Fachvertretern wurde schon früh auf die Bedeutung des Risikos hingewiesen; es stellt sogar ein konstitutives Merkmal des Unternehmertums dar. So schreibt bspw. Rieger (1928/1959, S. 17): “In dem Augenblick, in dem wir zu einer Wirtschaftsform gelangen, die ein risikofreies Wirtschaften zuläßt, hat die Unternehmung aufgehört zu sein. Denn sie muß mißlingen können, sie muß die Möglichkeit haben, Konkurs zu machen, um ihren Namen zu verdienen. Und die Gefahr muß in dem Moment beginnen, da man sich ernstlich auf die Sache eingelassen hat”. Der Zusammenhang zwischen Information und Risiko wurde freilich nicht weiter problematisiert: “Man kann (..) dem Unternehmer niemals einen Rat geben, wie er sich dazu (zum Risiko, Anm. d. Verf.) stellen soll. Das muß ihm überlassen bleiben”. Rieger (1928/1959), S. 26.
Morowitz (1970), S. 111; zit. nach Riedl (1976/1984), S. 197.
Coase (1937/1963) umschrieb lediglich das Phänomen und verwendete ursprünglich nicht den Begriff “Transaktionskosten”, sondern er sprach von “marketing cost” (1937/1963, S. 340).
Im Schrifttum gehen die Meinungen darüber auseinander, wie der Begriff der Transaktionskosten zu definieren und insb. von den Nicht-Transaktionskosten abzugrenzen ist. Diese Divergenzen lassen sich vor allem darauf zurückführen, daß der Begriff der Transaktionskosten in zwei verschiedenen Bedeutungszusammenhängen verwendet wird. Zum einen gibt es die Vorstellung, Transaktionskosten würden das “technische” Phänomen des — zumindest prinzipiell operationalisierbaren und meßbaren — Ressourcenverbrauchs für die Herstellung und Nutzung eines Transaktionsarrangements bezeichnen und jene Kosten umfassen, die von einzelnen Wirtschaftssubjekten für Koordinationsaktivitäten aufzuwenden sind. In diesem Zusammenhang wird mitunter darauf rekurriert, daß sich Transaktionen in verschiedene Phasen einteilen lassen, in denen dann jeweils spezifische Transaktionskosten anfallen. Hierbei handelt es sich dann bspw. um Such- und Informationskosten (Anbahnungskosten) in der Vorkontraktperiode, Aushandlungs- und Vertragsabschlußkosten (Vereinbarungskosten) in der Kontraktdefmitionsperiode sowie um Kontroll- und Durchsetzungskosten (Sicherstellungskosten) aber auch Anpassungs- und Auflösungskosten in der Postkontraktperiode. Ausführlich hierzu mit zahlreichen Literaturverweisen Brand (1990), S. 98 ff., insb. S. 114 ff. Zum anderen werden aber auch jene fiktiven “Reibungskosten” als Transaktionskosten bezeichnet, die bei gegebenen “governance structures” im Vergleich zum neoklassischen Ideal des reibungslosen Tauschs auftreten. Diese fiktiven Kosten institutioneller Strukturen, die prinzipiell unabhängig von einzelnen Transaktionen gegeben sind, lassen sich weder einem Wirtschaftssubjekt zurechnen noch können sie exakt ermittelt werden. Vgl. hierzu insb. Terberger (1994), S. 125 ff.
Coase argumentiert, daß die mit der Koordination ökonomischer Aktivitäten verbundenen Kosten die Möglichkeit eröffnen, die Transaktionskosten durch Institutionalisierung zu senken: “The main reason why it is profitable to establish a firm would seem to be that there is a cost of using the price mechanism. The most obvious cost of ‘organising’ production through the price mechanism is that of discovering what the relevant prices are. (…) The costs of negotiating and concluding a separate contract for each exchange transaction which takes place on a market must also be taken into account”. Coase (1937/1963), S. 336. Coase weist jedoch darauf hin, daß nicht nur marktliche Transaktionen, sondern auch unternehmensinterne Abstimmungsprozesse Kosten verursachen. Die Kosten marktlicher Koordination sind daher denjenigen Kosten gegenüberzustellen, die bei anweisungsgebundener, hierarchischer Koordination entstehen, wobei bei fortschreitendem Unternehmenswachstum die Grenzerträge der Institutionalisierung durch Einsparung von Transaktionskosten abnehmen, während die Grenzkosten der Organisation steigen. Aus dieser Überlegung folgt, “that a firm will tend to expand until the costs of organising an extra transaction within the firm become equal to the costs of carrying out the same transaction by means of an exchange on the open market or the costs of organising another firm”. Coase (1937/1963), S. 340.
Vgl. Williamson (1975), S. 20 ff.; Williamson (1981), S. 1541 f.; Williamson (1985/1990), S. 34 ff. und S. 51 f.
Simon charakterisiert menschliches Handeln als zwar intendiert, aber faktisch nur begrenzt rational. Informationsbeschaffungs- und -Verarbeitungsprozesse sind nämlich — so Simon -nicht nur aufgrund der Knappheit finanzieller Mittel, sondern auch aufgrund natur- und situationsbedingter Restriktionen wie einer beschränkten Verfügbarkeit über Ressourcen wie der Zeit oder dem geistigen Potential erheblichen Beschränkungen unterworfen. Angesichts dieser Restriktionen, die letztendlich keine Ziel-Maximierungen, sondern lediglich “akzeptable” Lösungen erlauben, schlägt er ein Modell vor, welches die Vorstellung einer unbegrenzten individuellen Informationserfassungs- und -Verarbeitungskapazität fallen läßt und statt dessen die prinzipielle Begrenztheit menschlicher Wahrnehmung und Informationsverarbeitung in den Vordergrund rückt. Statt nutzenmaximierender Handlungen werden typischerweise jene Alternativen gewählt, welche lediglich die Erreichung eines bestimmten Anspruchsniveaus erlauben. Aufgrund des eingeschränkten informationellen Potentials werden dabei zunächst nicht sämtliche denkbaren, sondern nur die naheliegenden Alternativen erwogen. Zu einer neuerlichen Alternativensuche kommt es nur dann, falls keine der bislang eruierten Optionen geeignet ist, das individuelle Anspruchsniveau zu befriedigen. Vgl. hierzu bspw. Simon (1957), S. 33 ff. sowie S. 196 ff. Simon vermutet, daß das Anspruchsniveau um so höher ist, je geringer die mit der Alternativensuche verbundenen Kosten sind. Vgl. hierzu Simon (1957), S. 253.
In diesem Zusammenhang bezeichnet opportunistisches Handeln arglistiges Handeln unter Ausnutzung günstiger Positionen zum Zwecke der individuellen Nutzenmaximierung. Hierzu zählt neben der Drückebergerei (shirking) insb. die unvollständige oder verzerrte Informationsweitergabe, die in der Folge Informationsasymmetrien begründet. Zugleich sind Informationsasymmetrien aber auch Voraussetzung für opportunistische Handlungen. Vgl. hierzu insb. Williamson (1985/1990), S. 54 ff.
Diese “environmental factors” werden von Williamson auch als Dimensionen von Transaktionen bezeichnet. Vgl. Williamson (1985/1990), S. 59 ff.
Vgl. Kaas (1990), S. 541 ff.; Lenz (1991), S. 15 ff.; Kaas (1992), S. 478 ff.; Kaas (1994), S. 99 ff.; Bodenstein/Spiller (1995), S. 193 ff.
Wittmann (1980), Sp. 894.
Schaltegger (1994), S. 123. Hervorhebungen im Original.
Vgl. bspw. Horváth (1979), S. 138 ff.
Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie vom Umweltbundesamt wurde eine umfassende Dokumentation der Funktionen und Instrumente des Umweltcontrolling in Auftrag gegeben, die unter der Projektleitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung erstellt wurde. Vgl. Bundesumweltministerium/Umweltbundesamt (Hrsg., 1995).
Vgl. Sehumpeter (1961), S. 95 ff.
Vgl. Solow (1957), S. 316.
Vgl. bspw. Ostmeier (1990), S. 7 und die dort angegebene Literatur.
Vgl. bspw. auch Metcalfe/Gibbons (1989), S. 159.
Teece (1984), S. 89. Ähnlich auch Teece (1990), S. 49.
Vgl. Steger (1994), S. 66. Auf die diskontinuierliche und ungleichgewichtige Entwicklung technologischer Wandlungsprozesse weist insb. Schumpeter (1961, S. 110) hin: “(W)ir müssen einsehen, daß die Entwicklung von Natur aus schief, diskontinuierlich, unharmonisch ist — daß die Disharmonie im modus operandi der Fortschrittsfaktoren selbst angelegt ist”. Ähnlich auch Rieger (1928/1959, S. 1): “In der Wirtschaft vollzieht sich ein unaufhörliches Werden: sie ist nie, sie wird dauernd”.
Van der Linde (1993), S. 71.
Van der Linde (1993), S. 71.
Vgl. Steven (1994a), S. 496.
Vgl. Steger (1994), S. 64 ff.
Dieser Gedanke wird im Rahmen des Abschnitts 1.3.3. dieses Kapitels nochmals aufgegriffen und vertieft.
Vgl. Williamson (1985/1990), S. 64 ff.
Kaas (1994), S. 100.
Vgl. bspw. Strebel (1994), S. 763 f.
Kaas (1992), S. 478.
Als ein in diese Richtung zielender Versuch können bspw. Eco-Labelling-Aktivitäten angesehen werden. Dieser Versuch ist allerdings nicht immer erfolgreich. So wurden in der Vergangenheit dioxin- und furanverseuchte Produkte, die aus recyclierten Kabeln hergestellt wurden, mit dem “blauen Umweltengel” ausgezeichnet. Dieses Beispiel verdeutlicht zugleich die Schwierigkeiten, die aus der Mehrdimensionalität des Konstrukts “Umweltfreundlichkeit” resultieren.
Hier sei bspw. auf die Studie von Arrow (1963) verwiesen, in der am Beispiel des Versicherungsmarktes die Probleme von Informationsasymmetrien zu Lasten der Leistungsanbieter analysiert werden.
In einer mittlerweile als “klassisch” zu bezeichnenden Studie geht Akerlof (1970) der Frage nach den Folgen von Informationsvorsprüngen der, Anbieterseite am Beispiel des Gebrauchtwagenmarkts nach.
Vgl. Williamson (1985/1990), S. 279 f.; Lenz (1991), S. 15; Kaas (1992), S. 479; Bodenstein/Spiller (1995), S. 193 ff.
Vgl. Williamson (1985/1990), S. 66 ff.
Die Unterscheidung zwischen Such- und Erfahrungsgütern geht auf Nelson (1970, S. 312) zurück. Während sich die Qualität von Suchgütern bereits vor dem Kauf feststellen läßt, ist es den Nachfragern von Erfahrungsgütern lediglich möglich, Eigenschaften der Güter nach einem Kauf bzw. nach Gebrauch festzustellen.
Der Begriff des Vertrauensguts wurde von Darby/Karni (1973, S. 68) geprägt.
Vgl. zur informationsökonomischen Deutung von Such-, Erfahrungs- und Vertrauenseigenschaften bspw. Weiber/Adler (1995), S. 54 ff.; Bodenstein/Spiller (1995), S. 195 ff.
Kaas (1994), S. 101.
Vgl. Spence (1974); Spence (1976); Spence (1977).
So kann bspw. vermutet werden, daß die Empfänger Werbebotschaften dann ernst nehmen, wenn sie vermuten, daß die Medien über falsche Aussagen berichten würden. Vgl. hierzu bspw. Tolle (1994), S. 930 ff., die darüber hinaus eine Reihe weiterer Hypothesen zu den Bedingungen glaubwürdiger Werbung diskutiert.
Vgl. Kaas (1994), S. 109.
Vgl. Macharzina (1991a), S. 26 f.
In der Williamsonschen Terminologie handelt es sich hierbei um eine sog. dreiseitige Kontrolle, d.h. die Überwachung im Auftrag durch Dritte. Vgl. Williamson (1985/1990), S. 89.
Vgl. Hopfenbeck/Jasch (1993), S. 37 ff.; Kaas (1994), S. 104 ff.
In diesem Zusammenhang ist insb. auf die am 29. Juni 1993 vom Rat der Europäischen Gemeinschaften erlassene Verordnung 1836/93 zu verweisen, welche die “freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung” zum Gegenstand hat.
Vgl. Abschnitt 1.3.1.2 dieses Kapitels.
Vgl. Luhmann (1984), S. 193 ff.
Vgl. Luhmann (1984), S. 227.
Vgl. Luhmann (1971), S. 72.
Vgl. Luhmann (1971), S. 30.
Luhmann (1984), S. 95. Hervorhebung im Original.
Luhmann (1984), S. 95.
Vgl. Türk (1976), S. 19. Dies bedeutet jedoch nicht, daß damit systemisch koordiniertes Handeln unmöglich wäre oder daß sich Handlungen nicht einem System zurechnen ließen. Die Rede davon, daß es Menschen sind, die handeln, impliziert nicht, daß Handlungen von Personen stets auch als das Handeln von einzelnen aufzufassen sind. Vgl. hierzu auch Willke (1991), S. 128 ff. sowie die Ausführungen des Abschnitts 1.3 des Kapitels A und des Abschnitts 1.5.2 des Kapitels B.
Vgl. Türk (1976), S. 21 ff.
Der hier verwendete Kontingenzbegriff ist vom Begriff der Kontingenz, wie er insb. in der empirischen Organisationsforschung verwendet wird, zu unterscheiden; dort verweist er auf das gemeinsame Auftreten von oder eine Abhängigkeit zwischen zwei oder mehreren Phänomenen. Demgegenüber verwendet die Systemtheorie den erweiterten Kontingenzbegriff der scholastischen Philosophie, in der er die Möglichkeit bezeichnet, daß etwas ist oder auch nicht. Vgl. Willke (1991), S. 18 ff. Mit dem Kontingenzbegriff rekurriert die Systemtheorie — genauer gesagt — “auf den allgemeinen modaltheoretischen Begriff der Kontingenz, der das ‘Auch-anders-möglich-Sein’ des Seienden bezeichnet und durch die Negation von Unmöglichkeit und Notwendigkeit definiert werden kann. Kontingenz in diesem Sinne entsteht dadurch, daß Systeme auch andere Zustände annehmen können, und sie wird zur doppelten Kontingenz, sobald Systeme die Selektion eigener Zustände darauf abstellen, daß andere Systeme kontingent sind”. Luhmann (1971), S. 171. Vgl. zum Kontingenzbegriff auch Luhmann (1984), S. 152 f.
Vgl. Willke (1991), S. 22.
Vgl. Ashby (1956), S. 202 ff. Ashby’s Ausführungen beziehen sich lediglich auf auf eine Dimension der Komplexität, nämlich auf die Varietät (in den Ausprägungen Störvarietät [Kontingenz], Reaktionsvarietät und Ergebnisvarietät). Als Varietät wird allgemein die Anzahl verschiedenartiger Elemente in einem System bezeichnet. Der systemtheoretische Ansatz Luhmanns (bspw. 1971) rekurriert demgegenüber auf den allgemeineren Begriff der Komplexität.
Luhmann (1971), S. 74.
Vgl. Luhmann (1984), S. 25.
Kirsch (1992), S. 66.
Luhmann (1971), S. 72.
Luhmann (1971), S. 79.
Steinmann/Schreyögg (1990), S. 115.
Vgl. Steinmann/Schreyögg (1990), S. 113.
Vgl. Probst/Naujoks (1993), S. 372.
Vgl. Abschnitt 1.3.1.3 dieses Kapitels.
Vgl. zum Anpassungsbegriff auch Luhmann (1984), S. 476 ff.
Vgl. bspw. Probst/Naujoks (1993), S. 371.
Vgl. hierzu auch Stitzel (1988), S. 298 ff.; Probst/Naujoks (1993), S. 369 ff.; Pfriem (1995), S. 280 ff.
Malik/Probst (1981), S. 132.
Vgl. insb. die Abschnitte 3.2.1 und 3.2.10 des Kapitels C.
Pfriem (1983).
Vgl. bspw. Freimann (1984), S. 61 ff.; Pfriem (1984), S. 368 ff.; Pfriem (1990), S. 30.
Freimann (1984), S. 56. Keine Hervorhebung im Original. Ähnlich auch Steinacker/Teitscheid (1986), S. 94 f. sowie hierüber berichtend: Raffée (1986), S. 47.
Vgl. Ulrich (1989a), S. 140.
Pfriem (1992a), S. 151. Hervorhebung im Original.
Vgl. Pfriem (1984), S. 368.
Pfriem (1992a), S. 153.
Pfriem (1994), S. 122. Hervorhebung im Original: Ähnlich auch Pfriem (1995), S. 223.
Zu verweisen wäre hier insb. auf die betriebswirtschaftlichen Konzeptionen von Heinrich Nicklisch, für den ethische Reflexion auf der Grundlage des Ganzheitsgedankens das Fundament betriebswirtschaftlicher Überlegungen darstellt (“Der einzelne empfängt sein Leben vom ganzen und schuldet es ihm. Er ist Glied des ganzen. Und sein Tun und Lassen muß beherrscht sein durch dieses Verhältnis des einzelnen zur Gesamtheit”. Nicklisch 1915, S. 102, zit. nach Krupinski 1993, S. 204) und Johann Friedrich Schär, dessen “Allgemeine(r) Handelsbetriebslehre” (1923) die Leitidee zugrunde liegt, daß Handelsbetriebe aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht zu verstehen und zu fuhren seien. Zu den exponierten frühen Protagonisten einer ethisch-normativen Betriebswirtschaftslehre ist sicherlich auch Rudolf Dietrich (1914) zu rechnen.
Vgl. Pfriem (1992a), S. 152.
Pfriem (1984).
Immler (1989), S. 33.
Pfriem (1994), S. 122. Hervorhebungen im Original.
Bendixen (1991), S. 115.
Freimann (1979), S. 13. Der ökologisch-normative Zugang steht insofern in der Tradition der insb. in den 70er Jahren von neodialektischer (bspw. Ortmann 1976) und gewerkschaftlicher Seite (bspw. Projektgruppe im WSI 1974) formulierten Kritik an der (entscheidungsorientierten) Betriebswirtschaftslehre, sie leiste als Unternehmerwissenschaft (Profitlehre) einen einseitigen Beitrag zur Kapitalverwertung, indem Handlungsnormen unternehmerischer Praxis unreflektiert übernommen bzw. legitimiert würden. Das obige Zitat entstammt allerdings einer Studie von Freimann, die sich nicht i.e.S. mit dem Umweltproblem, sondern mit dem Vernunftproblem in der Betriebswirtschaftslehre auseinandersetzt.
Mittelstraß (1982), S. 23. Hervorhebung im Original. Ähnlich auch Handschuh (1982), S. 197 ff. und Lorenzen (1987), S. 239.
Büscher (1992), S. 269. Hervorhebungen im Original.
Pfriem (1994), S. 123. Hervorhebung im Original. Vgl. hierzu auch Pfriem (1995), S. 243 ff., insb. S. 252 f.
Vgl. Steinacker/Teitscheid (1986), S. 82.
Ulrich (1994), S. 82.
Becker (1994), S. 4.
Weber (1917/1988), S. 489.
Insofern ist die Anmerkung Pfriems (1994, S. 122), daß es nicht darum gehe, “den Unternehmen Werte vorzugeben, die sie realisieren sollen” zumindest für den Verf. dieser Arbeit schwer nachzuvollziehen. Zwar ist es wohl zutreffend, daß die natürliche Umwelt nur bedingt die Qualität eines Sachzwangs hat und eher “das Material (konstituiert), an dem sich Freiheit bewähren kann” (S. 122). Mit der Rede von einer sich bewährenden Freiheit, ist aber offensichtlich eine langfristige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen gemeint. Das heißt, daß die (unternehmerischen) Gestaltungsspielräume und Freiheiten im Hinblick auf das Ziel “Umweltschutz” genutzt werden sollten. Dies bedeutet aber, daß letztlich doch ein Wert vorgegeben wird.
Diese Forderung ist allerdings nicht neu, sondern liegt bereits der betriebswirtschaftlichen Konzeption Schärs (1923) zugrunde.
Busch-Lüty/Dürr (1992), S. 23; Schmid (1992), S. 183.
Dieser Gedankengang folgt der Logik einer Unterscheidung zwischen der normativen und deskriptiven Dimension des ricardianischen Rationalmodells. Vgl. hierzu bspw. Tietzel (1981), S. 119 f.; Bretzke (1983), S. 42 f.; Schneider (1985a), S. 1245. Unter wissenschaftstheoretischem Aspekt ist mit der Einführung der regulativen Idee eines vernünftig handelnden “homo oecologicus” der entscheidende Unterschied zwischen der normativen Pragmatik der “mainstream”-Betriebswirtschaftslehre und dem Zugang der ökologischen Betriebswirtschaftslehre gegeben. Im Anschluß an Max Weber (1904/1988, 1917/1988), der die Debatte um die Objektivität in den Sozialwissenschaften wesentlich beeinflußt hat, und in der Tradition des englischen Empirismus von Hume lautet das herrschende Credo, daß es nur wenig zweckmäßig ist, vernunftgeleitete Argumentationen über einzelwirtschaftliche Ziele zur Generierung von “Soll-Aussagen” zu fuhren, da diese weder interpersonell überprüfbar noch schlüssig beweisbar sind: “wir sind der Meinung, daß es niemals Aufgabe einer Erfahrungswissenschaft sein kann, bindende Normen und Ideale zu ermitteln, um daraus für die Praxis Rezepte ableiten zu können” (Weber 1904/1988, S. 149). Es ist jedoch ein weitverbreitetes Mißverständnis, Weber habe sich dafür ausgesprochen, Wissenschaftler sollten sich grundsätzlich von Werturteilen enthalten; tatsächlich hat er sich nämlich lediglich gegen die Vermengung von Tatsachenfeststellung und wertenden Stellungnahmen gewendet. Damit die Sozial Wissenschaften nicht zum Tummelplatz von “staatlich beglaubigten Propheten” (Weber 1917/1988, S. 492) degenerieren, welche ihre besondere Stellung dazu nutzen, Weltanschauungen zu propagieren, solle die theoretische Analyse des intellektuell rechtschaffenen Wissenschaftlers — so Weber — mit Blick auf die zu berücksichtigenden Zielkategorien nur “Ist-Aussagen” enthalten. Andererseits hat er aber ausdrücklich bestätigt, daß die ‘Werte’ des praktischen Interesses für die Richtung, welche die ordnende Tätigkeit des Denkens auf dem Gebiete der Kulturwissenschaften jeweils einschlägt, von entscheidender Bedeutung sind und immer bleiben werden” (Weber 1904/1988, S. 155). Zum Beleg der auch heute noch hohen Relevanz, die der Weberschen Forderung beigemessen wird, sei stellvertretend für viele Hill (1985, S. 132) zitiert, der darauf verweist, daß sich Wertungen grundsätzlich nicht auf ihre Gültigkeit hin überprüfen lassen (es sei denn, man definiert Geltung deskriptiv; im Gegensatz zu Werturteilen im Aussagenbereich wird — so Weber [1917/1988, S. 531] — bei Werturteilen im Objektbereich das normativ Gültige “als ‘seiend’, nicht als ‘gültig’ behandelt”), und der Bereich des wissenschaftlich Vertretbaren verlassen werde, sobald man sich außerhalb der durch Max Webers Wertfreiheitspostulat gezogenen Grenzen bewege. “Dabei ist es unerheblich, ob solche Ziele im Interesse einzelner Anspruchsgruppen (…) postuliert oder aus einem irgendwie definierten Gemeinwohl abgeleitet werden. Solche Normensetzungen gelten nicht als wissenschaftlich begründbare Aussagen, sondern als politische Forderungen, die folglich auch Gegenstand gesellschaftspolitischer Meinungs- und Willensbildung sein sollten”.
Vgl. bspw. Osterloh (1993), S. 56.
Reiche/Fülgraff (1987), S. 231. Albert Schweitzer gilt als geistiger Vater der Idee der Eigenrechte der Natur.
Pfriem (1984), S. 368. Ähnlich auch Mittelstraß (1982), S. 80, Pfriem (1989), S. 126, Stitzel (1992), S. 39 sowie Pfriem (1995), S. 198 f.
So lassen sich bspw. Eigenrechte der Natur aus der jüdisch-christlichen Tradtion und der Schöpfungslehre ableiten. Vgl. hierzu insb. Reiche/Fülgraff (1987), S. 237 f.
Büscher (1992), S. 262.
In seiner Habilitationsschrift argumentiert Pfriem, daß der Kritik an der Vorstellung vom Eigenwert der Natur ein Mißverständnis zugrunde liege, denn “die Anerkennung eines Eigenwertes der Natur durch die Menschen kann sich natürlich nur vollziehen im Rahmen menschlicher Wahrnehmungsmöglichkeiten, über die Menschen aus guten Gründen dazu kommen können, einen solchen Eigenwert zu respektieren. Insofern geht jegliche Behauptung, mit dem Begriff des Eigenwerts solle unter Absetzung von den Menschen die Natur zur metaphysischen Kategorie hypostasiert werden, fehl: es geht nur um die bescheidene menschliche Einsicht, daß die Natur auch für sich da ist und nicht nur für den Menschen”‘. Pfriem (1995), S. 52, Hervorhebung im Original. Zwar ist gegen die Behauptung wenig einzuwenden, menschliches Erkennen und menschliche Einsicht vollziehe sich stets im Rahmen menschlicher Wahrnehmungsmöglichkeiten; die analytische Philosophie, die Pfriem zumindest implizit an späterer Stelle (S. 199 ff.) zur Begründung der genannten “Einsicht” heranzieht, läßt sich aber nicht zur Klärung der Frage heranziehen, ob der Natur ein Eigenwert zuzuerkennen sei oder nicht; der Satz: “Nichtmenschliche Lebewesen haben einen Eigenwert im Sinne eines Rechtes auf individuelle und kollektive Existenz” (Pfriem 1995, S. 200), mag zwar vernünftig und gefühlsmäßig-emotional sehr wohl nachvollziehbar sein; rein rational läßt er sich jedoch nicht begründen, geschweige denn beweisen. Vor diesem Hintergrund ist es dann auch nicht allzu erstaunlich, daß der indirekte “ex-negativo Beweis”, den Pfriem (1995, S. 200) anfuhrt — die Behauptung, nicht-menschliche Lebewesen seien nur für den Menschen da, ließe sich nicht beweisen und deswegen träfe das Gegenteil zu — in logischer Hinsicht auf tönernen Füßen steht. Im übrigen ist es zumindest für den Verf. dieser Arbeit unverständlich, warum sich Pfriem so vehement dagegen wehrt, die Natur werde bei Anerkennung eines Eigenwertes zu einer metaphysischen Kategorie erhoben. Will man nämlich der Falle entgehen, sich in der Paradoxie einer selbstbezüglichen Aussage zu verstricken (etwa: aus Eigennutz sollte die Menschheit darauf verzichten, eigennützig zu sein) (vgl. hierzu auch Pfriem 1995, S. 199, Fußnote 1), so ist es entweder erforderlich, die Notwendigeit zur “Ehrfurcht vor dem einzelnen, besonderen Geschöpf und der Spezies” (Pfriem 1995, S. 200) als allenfalls transzendental begründbare Wertaussage zu klassifizieren, oder die “Einsicht”, von der Reinhard Pfriem spricht, müßte für das praktische Denken und Handeln folgenlos bleiben. Einiges spricht also dafür, daß sich ein Eigenwert der Natur (aber auch die Negierung eines derartigen Eigenwertes) nur aus einer Metaphysik ableiten läßt, die notwendigerweise spekulativ bleibt.
Pfriem (1992a), S. 153
Rosenthal (1984), S. 406. Ähnliche Überlegungen finden sich bspw. auch bei Heinen/Dietel (1976), S. 13 ff.; Kirsch et al. (1979), S. 113 f.; Ridder (1986), S. 71; Ulrich (1986), S. 344; Schanz (1990), S. 138; Ulrich (1991), S. 74; Ulrich (1994), S. 82; Steinmann/Löhr (1995), S. 144.
Ulrich (1987a), S. 123.
Vgl. Biervert/Held (1987), S. 23; Ulrich (1987a), S. 125 sowie S. 131 ff.
Ulrich (1994), S. 80. Hervorhebungen im Original.
Vgl. insb. Luhmann (1986), S. 109 sowie S. 259 ff.
Homann/Blome-Drees (1995), S. 100.
Dondl (1992), S. 93. Hervorhebungen im Original.
Luhmann (1984), S. 106.
Vgl. insb. Luhmann (1984), S. 640 ff. Siehe auch Abschnitt 1.3.3 dieses Kapitels.
Vgl. Bausch (1994), S. 29.
Vgl. Freimann (1990b); Ridder (1990), S. 154; Kliemt (1992), S. 100; Dondl (1992), S. 93.
Pfriem (1995, S. 203) spricht in diesem Zusammenhang bspw. vom “Glück durch Unterlassensethik”.
Vgl. Homann/Blome-Drees (1992), S. 35; Büscher (1992), S. 270; Bausch (1994), S. 30 f.; Homann (1994b), S. 112; Homann/Blome-Drees (1995), S. 99.
Exemplarisch hierzu v. Stein (1993), Sp. 472. Daß die Protagonisten eines umfassenden ökologischen Zugangs zumindest in den früheren Schriften eben dieses in Abrede stellen, ergibt sich bspw. aus den oben angeführten Zitaten von Freimann (1984).
Homann (1994b), S. 112.
Damit soll nicht zum Ausdruck gebracht werden, daß die Betriebswirtschaftslehre in diesem Zusammenhang grundsätzlich keinerlei Funktionen, insb. politikberatender Art, mehr zu erfüllen hätte. Allerdings handelt es sich hier um ein Feld, daß sich nicht mehr ausschließlich betriebswirtschaftlich bearbeiten läßt. In diesem Sinne wird auch von Pfriem (1992b, S. 92) konzidiert: “Offensichtlich kann eine ökologische Unternehmenspolitik, die diesem Begriff gerecht wird, nicht konzipiert werden ohne Blick auf einen ökologischen Strukturwandel, der überfällig ist, um wenigstens auf dem jetzigen Stand der Zerstörung von Mensch und Natur anzuhalten und von da aus zu versuchen, eine ökologische Kehre einzuleiten”.
Homann (1994a), S. 9 sowie Homann (1995), S. 177. Ähnlich: Homann/Blome-Drees (1995), S. 97; Bausch (1994), S. 32; Ulrich (1994), S. 85 ff.
Vgl. hierzu bspw. Bleicher (1985), S. 71 ff.; Schanz (1988a), S. 49; Wöhe (1990), S. 223 ff.
Homann (1995), S. 191.
Dietl (1993), S. 71.
Vgl. Fußnote 1 auf Seite 102.
Vgl. Homann (1995), S. 190.
Ausführlicher hierzu: Abschnitt 2.2 des Kapitels C.
Vgl. Bausch (1994), S. 28.
Vgl. Ulrich (1994), S. 99 ff.; Homarm (1995), S. 190.
Homann (1994b), S. 115. Im Original hervorgehoben.
Ulrich (1994), S. 104. Kritisch zur Überlegung, die Legitimation wirtschaftlichen Handelns falle bei defizitären Rahmenordnungen an die Unternehmen zurück, äußern sich u.a. Steinmann/Löhr (1995), S. 167 f.
Vgl. hierzu auch Steinmann/Löhr (1995), S. 144 ff.
Homann/Blome-Drees (1995), S. 97. Hervorhebung im Original weggelassen. Ähnlich: Homan (1995), S. 178. Vgl. hierzu auch die empirische Studie zu den unternehmensethischen Denkmustern von Führungskräften von Ulrich/Thielemann (1993).
Vgl. Bausch (1994), S. 31 ff.
Eine grundsätzlich andere Auffassung vertreten bspw. Ridder (1990), S. 146 und Giegel (1994), S. 69 ff.
Wieland (1993), S. 83. Keine Hervorhebungen im Original.
International Institute for Sustainable Development (ed., 1992), S. 11.
Luhmann (1969).
Ulrich (1994), S. 100. Demgegenüber schlagen Steinmann und Löhr eine weitere Fassung des Terminus “Republikanismus” vor: Republikanismus steht bei ihnen als Synonym für ethisch fundierte Unternehmensfuhrung, wobei ihr Konzept “bewußt auf eine Versöhnung von individueller Freiheit und gesellschaftlicher Einheit (Ordnung) angelegt ist” (1995, S. 144): Man könne “von einem ‘republikanischen Konzept’ der Unternehmung sprechen, insofern das private Wirtschaften immer auch der öffentlichen Sache (res publica) des Friedens verpflichtet bleiben soll” (1995, S. 148). Konkret verstehen sie dabei unter der “Sache des Friedens” den “allgemeinen freien Konsens” (1995, S. 154), der “die einzig verfügbare regulative Idee zur (…) Verbesserung der bestehenden Verhältnisse” (1995, S. 155) darstelle und der logisch an den “Anfang der Argumentationskette” zu “stellen sei, “um die verpflichtende Kraft gesellschaftlicher Spielregeln gegenüber allen Individuen überzeugend konzeptualisieren zu können” (1995, S. 150). Ihr Konzept einer ethisch fundierten Unternehmensfuhrung zeichnet sich dementsprechend durch eine “systematische Vorordnung des Friedensprinzips” (1995, S. 157) gegenüber individuellen Vorteilskalkülen aus. Gleichwohl betonen sie, daß im Rahmen der Leistungserstellung auch Effizienz anzustreben sei, denn Effizienz stehe “für die Lösung von Mittelkonflikten” (1995, S. 155). Deswegen kennzeichnet die Forderung nach Konsensfähigkeit und Effizienz ihr Konzept der “Unternehmensethik als republikanisches Programm” (1995, S. 154). Die Idee der Konsensfähigkeit und Effizienz mache “den Kerngedanken einer betriebswirtschaftlichen Unternehmensethik im Sinne des wohlverstandenen Republikanismus aus” (1995, S. 159). Hervorhebungen im Original.
Vgl. Fußnote 4, S. 278 f.
Steinmann/Olbrich (1994), S. 121.
Vgl. Steinmann/Löhr (1991), S. 526.
Vgl. Piaget (1973).
Vgl. Argyris/Schön (1978), S. 18 ff.; Argyris (1990), S. 91 ff.; Argyris (1992), S. 8 ff.”Double-loop-learning” wird bereits im Modell organisational Lernzyklen von March und Olsen (1976) unterstellt. Die Autoren gehen davon aus, daß Wahrnehmungen und Präferenzen das individuelle Handeln steuern, welches sodann in Organisationshandeln transformiert wird. Organisationshandeln fuhrt zu Ereignissen in der Umwelt, die dann wiederum von Individuen interpretiert werden und die deren Wahrnehmungsraster und Präferenzen ändern. Vgl. March/Olsen (1976), S. 13 f.
Vgl. Argyris/Schön (1978), S. 26 ff. Zusammenfassend: Probst (1993), S. 474 ff.
Habermas (1981a), S. 525.
Vgl. Habermas (1981a), S. 525.
Habermas (1981a), S. 385.
Vgl. hierzu auch Steinmann/Schreyögg (1990), S. 68 f. und S. 84 ff. sowie Kirsch (1992), S. 31 ff.
Vgl. insb. Ulrich (1986).
Steinmann/Löhr (1989), S. 13.
Vgl. bspw. Steinmann/Löhr (1988); Steinmann/Löhr (1989); Steinmann/Löhr (1991). Neuerdings propagieren Steinmann und Löhr allerdings ein breiteres Konzept von Unternehmensethik. Vgl. Steinmann/Löhr (1994); Steinmann/Löhr (1995). Siehe auch Fußnote 3, Seite 170 f.
Vgl. insb. Kirsch (1992).
Vgl. Ulrich (1989b), S. 186 f.
Reuter (1995a), S. 71.
Pfriem (1990), S. 30.
So bspw. Jöstingmeier (1994, S. 100 f.): “Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist insbesondere die international tätige Unternehmung in ihrem Bestand gefährdet, wenn die natürliche Umwelt als Lebensraum für den Menschen zum überwiegenden Teil zerstört ist. In einer zerstörten Umwelt läßt sich auch kein ökonomischer Erfolg mehr erzielen. Aus systemtheoretischer Sicht ist die Unternehmung selbst als Subsystem des ökologischen Systems gefährdet, wenn sie nicht der Aufforderung zum Umweltschutz nachkommt”.
Empirisch wurde eine positive Korrelation zwischen Leistungszielen einerseits und Ertragsund Marktzielen andererseits von Raffée et al. (1988), S. 25; Meffert/Kirchgeorg (1989), S. 192; Kirchgeorg (1990), S. 238 ff.; Raffee/Fritz (1990); Raffée/Fritz (1992); Fritz (1992), S. 223 ff.; Coenenberg (1994), S. 39 f. sowie Fritz (1995), S. 350 ff. festgestellt. Stellvertretend seien hier lediglich die Resultate einer empirischen Erhebung der Forschungsgruppe “Umweltorientierte Unternehmensführung” referiert, welche ergab, daß ca. 45% der Befragten für ihr Unternehmen eine komplementäre Beziehung zwischen Umweltschutzzielen und Marktanteilssteigerung und sogar ca. 63% einen gegenseitig fördernden Zusammenhang zwischen Umweltschutzzielen und einer ROI-Steigerung vermuteten. Lediglich ca. 12% bzw. 3% der Befragten gingen von einer konfligierenden Beziehung aus. Vgl. hierzu Steger (1993b), S. 42.
United Nations (ed., 1993), S. 17.
Vgl. Kudert (1990), S. 571; Rückle/Terhard (1986), S. 571; Terhard (1986), S. 161.
Vgl. Stitzel (1987), S. 386; Seidel/Menn (1988), S. 40 f.; Steger (1992b), S. 285; Antes et al. (1992), S. 378 f.
Eine vereinfachte modellhaft-graphische Darstellung dieses Zusammenhangs findet sich bei Macharzina (1991a), S. 18 ff. Vgl. auch Achleitner/Ansoff (1983), S. 76; Achleitner (1985), S. 114 f. sowie Schaltegger/Sturm (1992), S. 202 ff.
Vgl. Staehle/Noak (1992), S. 80. Ähnlich: Cairncross (1993), S. 320.
Vgl. Langmann (1985), S. 235.
Kant, zit. nach Pietschmann (1990), S. 197. Die Originalstelle konnte nicht ausfindig gemacht werden. Auch sei darauf aufmerksam gemacht, daß so, wie das Zitat hier piaziert ist, Kant eigentlich Gewalt angetan wird, denn Freiheit bezeichnet bei Kant eben keinen sozialen Sachverhalt (im Sinne der Abwesenheit von Sachzwängen o.a.), sondern ein transzendentales Phänomen (Leib-Seele-Dualismus) als fundamentaler Voraussetzung von Vernunft und Intensionalität. Vgl. insb. Kant (1788/1982), S. 218 ff. [A 168 ff.].
Vgl. hierzu auch Steinmann/Olbrich (1994), S. 124.
Vgl. Pfriem (1989), S. 121.
Vgl. bspw. Cairncross (1993), S. 320 f.
So bspw. Franke (1988, S. 54): “We can’t eat moral sentiments. For them to be viable in competitive environments, they must have a material payoff”. Ähnlich auch Homann (1989, S. 61) in einer älteren Schrift, in der er die Meinung vertritt, daß die Einhaltung moralischer Normen ausschließlich aus individuellen Vorteilskalkülen zu erklären sei — und “aus sonst gar nichts”.
Vgl. bspw. Steinmann/Löhr (1995), S. 169.
Ähnlich: Bleicher (1994), S. 63; Ulrich (1994), S. 93; Homann (1995), S. 180 f.
Ulrich (1991), S. 77. Ähnlich in der Argumentation auch Homann/Blome-Drees (1995), S. 110 f. und neuerdings auch Pfriem (1995), S. 198. Mit dieser konsequentialistischen Sicht setzt man sich freilich zwischen jene “puristischen” Stühle, auf denen zum einen die Verfechtern eines gesinnungsethischen Standpunktes, zum anderen die Protagonisten des betriebswirtschaftlichen Ökonomismus zu sitzen pflegen. (Interessanterweise wird letzterer mitunter — so von Hax [1993, S. 773 ff.] — auch gesinnungsethisch legitimiert. Man kann sich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß mit dem Verweis auf derartige Maximen die moralische Latte so hoch angebracht werden soll, daß man sich noch bequem darunter bewegen kann). Folgt man der deontologischen Pflichtethik Kants (1785/1982, S. 49 ff. [BA 49 ff.] sowie 1788/1982, S. 140 ff. [A 54 ff.]) wonach allein der sittliche Eigenwert menschlichen Tuns von Bedeutung ist, und Handlungen bei Vorliegen eigennütziger Motive somit nicht mehr als sittlich gerechtfertigt angesehen werden können, so ist bei einer Selbstverpflichtung auf (ökologische) Werte, die im Bewußtsein erfolgt, daß hiermit eine ökonomische Funktion erfüllt werden könnte, nicht mehr von einer moralisch gerechtfertigten Position auszugehen. Andererseits geht Peter Ulrichs Konzept über das Verständnis einer an quantifizierbaren Größen orientierten Rationalität (wie sie von den Vertretern des betriebswirtschaftlichen Ökonomismus gefordert wird) hinaus, denn die Akzeptierung einer orientierungsstiftenden Funktion bedeutet zugleich, daß nicht mehr exakt gerechnet werden kann. Unverständlich ist, daß Ulrich von Homann und Blome-Drees (1995, S. 108 f.) “Kantianismus” vorgeworfen wird: “Die (..) Interpretation, daß es sich bei den prima facie ethischen Aktivitäten von Unternehmen um Aktivitäten handelt, die gleichermaßen auf langfristigen ökonomischen Erfolg im Sinne des traditionellen Rentabilitätsdenkens (!) berechnet sind, wird von Ulrich, soweit wir sehen, nicht explizit diskutiert; aber der kantische bzw. diskursethische Ansatz seiner Konzeption von Unternehmensethik würde eine solche Interpretation nicht zulassen bzw. als ethisch minderwertig einstufen”. Vgl. auch Homann (1995), S. 180.
Ulrich (1994), S. 103.
Vgl. Homann (1992), S. 83.
Vgl. Seidel (1989), S. 262; Macharzina (1991a), S. 27; Pfriem/Hallay (1992), S. 297
Vgl. Dyckhoff (1991), S. 277; Dyckhoff (1992), S. 59.
Vgl. Frese/Kloock (1989), S. 22 ff.
Vgl. Macharzina (1991a), S. 31 f.
Vgl. Nicklisch (1922).
Vgl. Lawrence/Lorsch (1967).
Von dieser Möglichkeit geht bspw. Bleicher (1985, S. 75) aus.
Dyckhoff(1992), S. 58.
Stitzel (1992), S. 33.
Vgl. Pfriem (1992), S. 154.
Vgl. Hill (1985), S. 112.
Diese Überlegung verweist zugleich auf einen Sachverhalt, der auch als “betriebswirtschaftliche Unschärferelation” bezeichnet werden kann. Das damit angesprochene Problem besteht darin, daß sich unternehmenspolitisch “optimale” Strategien kaum aus formal eleganten, vollständig quantifizierten mathematischen Modellen ableiten lassen. Die notwendige Einführung von (realitätsfremden) Prämissen und einschränkenden Nebenbedingungen fuhrt nämlich dazu, daß wesentliche, für eine “Optimierung” bedeutsame Teile des Entscheidungsfeldes aus dem Blickfeld verschwinden. Fehlt aber andererseits ein präziser Rahmen, so ist ex-ante nicht mehr exakt zu bestimmen, wo ein “Optimum” zu verorten ist. Diese Überlegung ist allerdings weder originell noch neu. Der Konflikt zwischen formalem “wissenschaftlichen” Exaktheitsanspruch “unter Ausklammerung eines Großteils der Realproblematik” (Köhler 1966, S. 105) und dem pragmatischen Ziel einer Beförderung der einzelwirtschaftlichen Effektivität und Effizienz, bei dem die Suche nach einem geschlossenen und allgemeinen Aussagensystem in den Hintergrund tritt, war bekanntermaßen schon Anlaß für den vornehmlich zwischen Weyermann und Schönitz (1912) sowie später (recht einseitig) von Rieger (1928/1959) auf der einen und dem Nestor der deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre, Eugen Schmalenbach (1912), auf der anderen Seite ausgetragenen (bzw. im Hinblick auf die programmatischen Forderungen Riegers totgeschwiegenen) ersten Methodenstreit in der Geschichte des Faches, der in den fünfziger Jahren seine Fortsetzung in der vor allem zwischen Mellerowicz und Gutenberg geführten Methodendiskussion fand. Vgl. zu letzterer insb. Wöhe (1959), S. 49 ff. und Witt (1995), S. 71 ff. Das zielführende Kriterium bei der Formulierung betriebswirtschaftlicher Aussagen solle — so Schmalenbach — weniger die formale Systematik und theoretische Stimmigkeit, sondern vor allem die praktische Bewährung sein. Vgl. zum ersten Methodenstreit auch Ulrich (1970), S. 84 f.; Hundt (1977), S. 82 ff.; Schanz (1988a), S. 63 f.; Schanz (1988b), S. 89 ff.
Vgl. Luhmann (1972), S. 26.
Vgl. bspw. Schanz (1975), S. 15; Wild (1976), Sp. 3907; Schneider (1985b), S. 32.
Schweitzer (1988), S. 30.
Falls Schweitzer jedoch mit dem Verweis auf die “Dichte des Problemverbundes” andeuten will, daß das Wirkungsgeflecht sozialer, ökonomischer und psychologischer Faktoren sehr komplex ist — und einiges spricht dafür, daß diese Überlegung den Hintergrund seiner Aussage bildet (bspw. macht er im vorhergehenden Abschnitt darauf aufmerksam, “daß die in Betrieben wirksamen Größen, wie Menschen, Maschinen und Stoffe, arteigene Grundfragen aufwerfen und verschiedene Zielvorstellungen verfolgen können, die wiederum nach dem Einsatz sehr verschiedener Mittel, Techniken, Methoden und Regelungen verlangen” [Schweitzer 1988, S. 30]) — so sind allerdings Zweifel an der Logik der vorgetragenen Argumentation anzumelden. Zwar dürfte die Bemerkung, daß die Analyse komplexer Sachverhalte notwendigerweise recht schwierig ist (vgl. Schweitzer 1988, S. 30), auf ungeteilte Zustimmung stoßen. Hieraus allein lassen sich aber keinesfalls ontologische Aussagen über das interessierende Erfahrungsobjekt ableiten, die geeignet sind, eine bestimmte eingrenzende Problemsicht als besser oder schlechter auszuzeichnen; allenfalls kann man argumentieren, es sei einfacher (und damit u.U. auch zweckmäßig), die Komplexität zu reduzieren, indem man sich bei der Analyse auf einen Aspekt konzentriert. Unter methodologischem Aspekt läge jedoch die Aussage näher, daß die “Dichte des Problemverbunds” so groß sei, daß eine artmäßige Abstraktion nicht möglich ist.
Vgl. Schneider (1993), S. 113.
Schneider (1993), S. 112.
Schnitzler (1927/1992), S. 182.
Vgl. Wöhe (1959), S. 259; Chmielewicz (1979), S. 21 ff.; Schneider (1981), S. 18 f.; Schweitzer (1988), S. 30 f.; Diederich (1992), S. 21.
Albach (1985a), S. 182; Albach (1985b), S. 34.
Diederich (1992), S. 21.
Vgl. Schneider (1993), S. 114.
Schneider (1981), S. 29.
Vgl. Wittmann (1989), S. 89 ff.
Vgl. bspw. Ulrich (1970), S. 34 f.; Schanz (1979), S. 10 ff; Ulrich (1987a), S. 134 ff.; Schanz (1990), S. 27 f.
Vgl. Ulrich (1970), S. 41; Raffée (1974), S. 56; Schanz (1979), S. 13 ff.; Schanz (1990), S. 27 f. Der Institutionenbegriff spielt bspw. auch bei Dieter Schneider, dem zumindest im deutschen Sprachraum wohl vehementesten Verfechter einer auf “wirtschaftliche Aspekte” fokussierten Konzeption der Betriebswirtschaftslehre, eine zentrale Rolle. Den allgemeinen Institutionenbegriff zieht er dazu heran, das Besondere der Betriebswirtschaftslehre zu bestimmen. Der entscheidende Unterschied zu einer breiteren Definition des betriebswirtschaftlichen Erkenntnisobjekts liege — so Schneider (1993, S. 1 und S. 23 ff.) — darin, daß in der Betriebswirtschaftslehre lediglich solche Handlungs- und Regelsysteme zu thematisieren seien, die geeignet sind, Einkommen zu erzielen und die dabei auftretenden Unsicherheiten in den Griff zu bekommen. Ob diese Bestimmung eine eindeutige Differenzierung zwischen betriebswirtschaftlich relevanten von unrelevanten Regelsystemen zuläßt, eine klare Abgrenzung zu anderen Disziplinen erlaubt oder die Ableitung von Aussagen zur Forschungsmethodik gewährleistet, kann man jedoch bezweifeln. Zwar behauptet Schneider: “Bei dieser Sichtweise erforscht die Betriebswirtschaftslehre nicht einige wenige Institutionen (…) unter mehreren Aspekten: neben dem als ‘wirtschaftlich’ bezeichneten z.B. einem verhaltenswissenschaftlichen (…), sozialwissenschaftlichen (…), juristischen oder ingenieurtechnischen Blickwinkel” (Schneider 1993, S. 26). Damit ist das Abgrenzungsproblem jedoch nur scheinbar gelöst, denn erstens bleibt unklar, was genau man sich bspw. unter dem “sozialwissenschaftlichen Blickwinkel” vorzustellen hat, und zweitens lassen sich auch auf der Grundlage der damit angesprochenen Disziplinen Einsichten darüber gewinnen, “(…) wie Einkommensunsicherheiten und ihre Minderung durch Regelsysteme und Handlungssysteme erklärt, gemessen, gestaltet (beeinflußt) werden können” (Schneider 1993, S. 24). Daß bspw. eine von mehreren Wirtschaftssubjekten akzeptierte Norm der Fairneß nicht geeignet ist, Verhaltensunsicherheiten und damit auch Einkommensunsicherheiten abzubauen, wäre jedenfalls erst nachzuweisen. Die Feststellung, daß Einkommensunsicherheiten bislang noch nicht von der Soziologie problematisiert wurden (Schneider 1993, S. 154), läßt sich daher auch nur bedingt als Argument dazu heranziehen, die Betriebswirtschaftslehre als Einzelwirtschaftstheorie der Institutionen von der Soziologie abzugrenzen.
Vgl. Schneider (1981), S. 18 und S. 29; Schneider (1993), S. 112.
Zwar mag man sich darüber streiten, ob jegliches Handeln in der Institution “Unternehmen” sowie die Folgen dieser Handlungen für die beteiligten Interessengruppen als betriebswirtschaftlich relevant zu erachten sind, etwa “jene Handlung, mit der bei der Inventur der Lagerverwalter die Buchhalterin schwängert” (Schneider 1985, S. 16). Schanz (1987, S. 96 f.) merkt hierzu allerdings an, daß dieses Handeln durchaus eine betriebswirtschaftlich relevante Seite haben kann: “Ist beispielsweise sichergestellt, daß eine unter solchen Umständen ablaufende Inventur ihren Zweck erfüllt?”. Weniger amüsiert äußert er sich jedoch zum Dilettantismusargument in einem späteren Beitrag, in welchem er die Art und Weise, in der der Dilettantismusvorwurf vorgetragen wird, als skandalös bezeichnet. Vgl. Schanz (1990), S. 13.
Eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesem Problemfeld findet sich bei Bendixen (1991), S. 26 ff. In diesem Zusammenhang betont schon Max Weber im Aufsatz “Die ‘Objektivität’ sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis”, “daß einerseits der Umkreis der ‘wirtschaftlichen’ Erscheinungen ein flüssiger und nicht scharf abzugrenzender ist, und daß andererseits natürlich keineswegs etwa die ‘wirtschaftlichen’ Seiten einer Erscheinung nur ‘wirtschaftlich bedingt’ oder nur ‘wirtschaftlich wirksam’ sind”. Weber (1904/1988), S. 162 f., Hervorhebungen im Original.
Vgl. Schanz (1988b), S. 13; Bendixen (1989), S. 200 f.; Bendixen (1991), S. 26 ff.
Bendixen (1989), S. 201.
Schanz (1988b), S. 12. Ähnlich argumentieren auch Antoni (1984), S. 293 und Bleicher (1985), S. 73 ff.
Vgl. Acs (1984), S. 319.
Vgl. Stitzel (1992), S. 32.
Weick (1987), S. 118. Eine andere Ansicht vertritt allerdings Luhmann (1984, S. 19), der seinen Überlegungen allerdings auch ein etwas anders gelagertes Begriffsverständnis bzgl. des Terminus “Supertheorie” zugrunde legt: “Supertheorien sind Theorien mit universalistischen (…) Ansprüchen. (…) Systemtheorie ist eine besonders eindrucksvolle Supertheorie”.
Vgl. hierzu insb. Feyerabend (1983/1993), S. 39 ff.
Becker (1994), S. 8.
Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre und Mitarbeiter der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1989), S. 659;
Szyperski (1974), S. 18.
Pfriem (1986), S. 101.
Vgl. Ulrich (1970), S. 40 ff.; Ulrich (1985), S. 11.
Vgl. Witte (1986), S. 23 f.
Vgl. Heinen (1969), S. 207 ff.; Macharzina (1970), S. 20 f.; Kirsch (1977), S. 29 f.; Schanz (1979), S. 92; Heinen (1983), S. 15 f.; Heinen (1985), S. 28. Diesen Zugang etikettiert Hundt (1977, S. 196) als “‘Plünderung’ der Nachbarwissenschaften”. Daß die denkbare Alternative einer Erforschung auch solcher Sachverhalte, die angesichts grundsätzlich anders definierter Erfahrungsobjekte in die Zuständigkeit anderer Disziplinen fallen, durchführbar und zweckmäßig ist, darf jedoch bezweifelt werden. Die Tatsache, daß es eben diese “Plünderung” überhaupt erst ermöglicht, den Blick auf die unternehmensinduzierten (und natürlich auch auf jene die Unternehmen betreffenden) sozialen und ökologischen Problemlagen zu lenken, läßt diesen Vorwurf als vollends absurd erscheinen.
Kirsch (1992), S. 6 ff. In diesem Sinne argumentieren u.a. auch Kirsch/Esser/Gabele (1979), S. 110; Ulrich (1985), S. 21; Gioia/Pitre (1990), S. 595.
Die programmatische Forderung nach einem grundsätzlich offenen Rahmen für die Strukturierung der “Managementwirklichkeit” — einem “code of many colors” (Jelinek/Smircich 1983, S. 331) — wird mittlerweile von zahlreichen Autoren erhoben. Vgl. bspw. Ulrich (1970), S. 40; Szyperski (1974); S. 23 f.; Burrell/Morgan (1979), S. 3 ff.; Heinen (1983), S. 15 f.; Antoni (1984), S. 301 f.; Morgan (1986), S. 339 ff.; Johnson (1987); Hassard (1988); Hassard (1991); Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre und Mitarbeiter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1989), S. 659; Gioia/Pitre (1990), S. 587 ff.; Hambrick (1990), S. 249; Daft/Buenger (1990), S. 100; Mintzberg (1990), S. 208 f.; Sydow (1992), S. 8 ff.
Chmielewicz (1979, S. 21 ff.), Schneider (1981, S. 116) und Schweitzer (1988, S. 30) stehen dem Integrationspostulat jedoch eher skeptisch gegenüber. Seine Befolgung würde ihrer Meinung nach zu einem generellen Wissenschaftsdilettantismus führen.
Vgl. bspw. Schanz (1990), S. 56 f.
Vgl. Szyperski (1974), S. 18.
Vgl. Feyerabend (1983/1993), S. 21.
Walter-Busch (1990), S. 238.
Ähnlich auch: Schanz (1990), S. 92 sowie S. 123 f.
Kirsch (1992), S. 10. Ähnlich auch Kießler (1990), S. 142.
Vgl. Schanz (1988a), S. 49.
Hier wird davon abgesehen, daß es sich natürlich bei “den” Naturwissenschaften um eine sehr heterogene und recht willkürlich verklammerte Gruppe von Disziplinen handelt.
Daß es sich hierbei tatsächlich um Implikate handelt, zeigt bspw. Reichenbach (1983, S. 158 ff.) anhand der epistemologischen Bedeutung der Relativitätstheorie auf.
Vgl. bspw. Dürr (1991), S. 28 f.
Russell, zit. nach Barrow (1993), S. 234.
Vgl. Bendixen (1991), S. 113. Gelegentlich wird im Schrifttum dem Trend gefolgt, die Philosophie des René Descartes sozusagen zum negativen Referenzsystem hochzustilisieren, und dementsprechend die Forderung erhoben, die Betriebswirtschaftslehre solle nicht “kartesianisch” betrieben werden (bspw. Antoni 1984, S. 301). Auch wenn kaum zu bestreiten ist, daß eine der wichtigsten Wurzeln des neuzeitlichen Anthropozentrismus in der auf Descartes zurückgehenden dualistischen Aufspaltung der Wirklichkeit in res cogitans und res extensa liegt (wobei zahlreiche (Natur-)Wissenschaftler mittlerweile die Einschätzung teilen, daß der sog. kartesianische Schnitt zu tief geht, weil er einen auf Sinnzusammenhänge abzielenden Blick auf die Wirklichkeit unmöglich macht), sollte man im Hinblick auf den homo oeconomicus genauer von einem übersteigerten Kartesianismus sprechen. Zwar kann die Neoklassik angesichts der Präferenz für nicht empirisch zu überprüfende apriorische Konstruktionen durchaus als “kartesianisch” gekennzeichnet werden; Descartes’ Philosophie zielt jedoch primär darauf ab, die ausgedehnte Wirklichkeit, d.h. die nicht-menschliche Natur, deduktiv mit Hilfe der Mathematik zu erfassen, oder genauer: Naturwissenschaft soll nach Descartes Mathematik sein. Die Neoklassik behandelt aber nicht nur die Materie bzw. materielle Input-Output-Prozesse mathematisch, sondern in ihr wird auch das Bewußtsein, die res cogitans, bzw. der menschliche Wille auf mathematische Terme reduziert. Vgl. zur Philosophie Descartes insb. von Weizsäcker (1976), S. 206 ff.
Vgl. bspw. Prigogine/Stengers (1986).
Popper/Eccles (1977/1989), S. 47 f.
Kießler (1990), S. 134.
Esser et al. (1977), S. 124.
In diesem Zusammenhang lassen sich die Ergebnisse der Quantenmechanik, die darauf hinweisen, daß der “subatomare” Mikrokosmos die Eigenschaft der Ganzheit besitzt, so daß er sich nicht in Teilphänomene zerlegen läßt, ohne das Ganze wesentlich zu ändern, ebenso heranziehen, wie neuere Theorien und Modelle der Thermodynamik des Nicht-Gleichgewichts, wonach Phänomene wie Selbstorganisation, Metabolismus (Stoffwechsel mit der Umgebung), Spontanität, Emergenz neuer Qualitäten auf physikalischer und chemischer Ebene erklärbar und nachweisbar sind. So entwickeln sich auch in der unbelebten Natur bei Variation äußerer Systemparameter fern des thermischen Gleichgewichts u.U. spontan makroskopische Ordnungsstrukturen, die durch synergetische Kooperation mikroskopischer Systemelemente entstehen. Vgl. bspw. Haken/Wunderlin (1990), S. 18 ff.
Vgl. Popper/Eccles (1977/1989), S. 37 ff.
Vgl. hierzu bspw. Fischer/Mainzer (Hrsg., 1990).
Vgl. Fußnoten 1 und 2, Seite 88.
Vgl. Stitzel/Wank (1990), S. 123.
Zu verweisen wäre hier bspw. auf die Kybernetik, die Theorie autopoietischer Systeme (bspw. Varela 1979; Maturana/Varela 1980; Maturana 1982) oder die Synergetik (bspw. Haken 1990; Haken/Wunderlin 1991) und deren betriebswirtschaftliche Anwendung zur Beschreibung und Erklärung von Selbstorganisationsprozessen in Unternehmen (bspw. Gomez/Probst 1985; Ulrich 1985; Probst 1987; Ulrich/Probst 1988; zu Knyphausen 1988; Kirsch/zu Knyphausen 1991; Kirsch 1992; Malik 1992; Probst 1993). Wolf (1994, S. 85 f.) äußert sich allerdings sehr skeptisch zum Nutzen der Anwendung selbstorganisationstheoreti-schen Gedankenguts in den Sozialwissenschaften, insb. in der Betriebswirtschaftslehre. Insofern von der Betriebswirtschaftslehre erwartet werde, im Sinne einer Rationalisierung der Unternehmenspraxis nützliche Aussagen zu generieren, müsse — so Wolf — “die Verwertbarkeit der Selbstorganisationstheorie als forschungsleitendes Paradigma der Betriebswirtschaftslehre (…) negativ beurteilt werden. (…) So sind weder im ‘Laser’, noch in der ‘Ursuppe’ (…) hierarchische Strukturen in Form eines Über- bzw. Unterstellungsverhältnisses der Elemente extern angelegt, bzw. vorgegeben. (…) Das Ausmaß der strukturellen Gleichartigkeit von Systemen der Naturwissenschaften einerseits und Unternehmen andererseits ist also zu gering, als daß mit der Selbstorganisationstheorie die in Unternehmen ablaufenden Prozesse hinreichend präzise abgebildet und erklärt werden können”. Hervorhebungen im Original weggelassen. Dieser Argumentation wird hier allerdings nicht gefolgt; zwei Überlegungen mögen hier genügen. Erstens ist es logisch nicht möglich, eventuell bestehende Gleichartigkeiten (d.h. dezentrale Selbstorganisationsprozesse) durch Verweis auf (vermeintliche) Ungleichartigkei-ten auszuschließen (Hume’sches Induktionsproblem); Unternehmen sind zumindest nach gängiger Interpretation keine trivialen Maschinensysteme, in denen die Operationen der Subsysteme prinzipiell durch einen “extern angelegten” hierarchischen Beziehungszusammenhang vollständig determiniert sind. Nämliches gilt auch für die Beziehungen zwischen Unternehmen mit ihren Umsystemen. Zweitens erweist sich der in obigem Zitat herausgestellte Unterschied bei näherer Betrachtung gar nicht als so prägnant. Wie bereits erläutert wurde, zeigt nämlich die moderne Naturwissenschaft, daß die Natur als eine hierarchische Schichtung operativ geschlossener aber strukturell offener Systeme zu denken ist. Nicht nur Philosophen (bspw. Aristoteles, Leibniz) und Biologen (erstmals wohl der Zoologe C. Bonnet), sondern auch Chemiker und Physiker zeichnen ein Bild der Wirklichkeit als einem hierarchisch geordneten System, das aus differenten Teilsystemen zunehmender Komplexität aufgebaut ist — angefangen bei den subatomaren Elementarteilchen, Atomen und Molekülen über Zellen, Zellverbände und höhere Organismen bis hin zu Populationen, die in vielfach vernetzte Ökosysteme eingebunden sind und die sich in den Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens fortsetzen.
Vgl. Stitzel (1992), S. 33.
Vgl. Freimann (1990b), S. 8.
Zu den diesbezüglichen Problemen, insb. im Hinblick auf die Entwicklung ökologischer Informationssysteme für Unternehmen vgl. bspw. Freimann (1990a), S. 182 ff.; Hallay/Pfriem (1993), S. 60.
Vgl. Kant (1785/1982), S. 44 ff. [BA 41 ff.].
Vgl. Habermas (1981a), S. 384 ff.
Vgl. bspw. Ulrich (1987a), S. 122 ff.; Ulrich (1988), S. 200 ff. Ulrich (1989a), S. 148 ff.
Vgl. bspw. Probst (1993), S. 165 ff.
Vgl. bspw. Bleicher (1994), S. 43 ff.
Vgl. bspw. Müller-Merbach (1988), S. 306 ff.; Müller-Merbach (1994), S. 187 ff.
Krupinski (1993, S. 17 f.) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die kantianische Dreiteilung des Handelns bereits in den späten vierziger Jahren von Wilhelm Esslinger (1949, S. 76) als Grundlage zur Systematisierung der Betriebswirtschaftslehre herangezogen wurde — ein Vorschlag, der zehn Jahre später von Günther Wöhe (1959, S. 106) aufgegriffen, aber nicht mehr vertieft wurde.
Kant (1785/1982), S. 44 [BA 41].
Vgl. Habermas (1981a), S. 384 f.
Vgl. Ulrich (1988), S. 205.
Müller-Merbach (1989), S. 5.
Vgl. Kant (1785/1982), S. 45 [BA 43].
Vgl. Habermas (1981a), S. 385.
Vgl. bspw. Krupinski (1993), S. 20.
Vgl. Ulrich (1988), S. 205.
Vgl. Kant (1785/1982), S. 45 [BA 43].
Vgl. Kant (1788/1982), S. 117 f. [A 24 f.].
Vgl. Kant (1785/1982), S. 49 [BA 49]; Kant (1788/1982), S. 160 ff. [A 80 ff.].
Vgl. Habermas (1981a), S. 385 sowie S. 525.
Vgl. Mack (1994), S. 7 f.
Vgl. Ulrich (1988), S. 205.
Dyllick (1989), S. 226.
Vgl. Kant (1785/1982), S. 56 f. [BA 59 f.].
Ähnlich argumentiert auch Pfriem (1995), S. 171.
Zu verweisen wäre hier bspw. auf die Bayer AG, die bereits 1865 ihre erste Produktionsstätte in den Vereinigten Staaten errichtete. Bei Siemens arbeitete schon vor 1914 jeder dritte Beschäftigte im Ausland. Vgl. Hederer (1975), S. 38 und die dort angegebene Literatur. Ein knapper Abriß der Geschichte internationaler bzw. multinationaler Unternehmensaktivitäten findet sich bspw. in Dunning (1993), S. 96 ff.
Vgl. Hymer(1970), S. 441.
Chandler (1977), S. 1.
Vgl. Hellauer (1910); Sonndorfer (1910); Oberparieiter (1913).
Vgl. bspw. Sieber (1966).
Vgl. bspw. Macharzina (1989c), Sp. 909.; Oesterle/Brodel (1992), S. 372.
Vgl. bspw. Macharzina (1982), S. 12; Hawkins (1984), S. 15; Macharzina/Welge (1989), S. V f.; Miesenböck (1989), S. 16; Pausenberger (1989), S. 391 f.; Bartlett/Ghoshal (1991), S. 7; Macharzina/Engelhard (1991), S. 24; Grosse/Behrman (1992), S. 94; Machar-zina/Engelhard (1993), S. 173; Gomez et al. (1993), S. 276 f.; Kutschker (1993), S. 1; Wiesmann (1993), S. 13; Ringlstetter/Skrobarczyk (1994), S. 334; Engelhard/Dähn (1994), S. 263; Perlitz (1995), S. 22.
Macharzina/Engelhard (1993), S. 173.
Bspw. die Übernahme industrieökonomischer Überlegungen durch Hymer [1960] (1976).
Vernon (1977), S. VI.
Koontz (1961), S. 174.
Macharzina/Engelhard (1987b), S. 322.
Grosse/Behrman (1992), S. 93.
Vgl. Pausenberger (1982a), S. 42; Fayerweather (1989), Sp. 927.
Vgl. hierzu bspw. Dülfer (1982), S. 50. Der Begriff der Globalisierung bezeichnet demgegenüber den Prozeß der weltweiten Integration und Interdependenz von Phänomenen und (wirtschaftlichen) Aktivitäten innerhalb nationaler Kontexte; Globalisierung bezeichnet somit einerseits einen Sonderfall der Internationalisierung der Unternehmenstätigekeit, reicht aber andererseits insofern über diesen Begriff hinaus, als er sich auch auf die jeweiligen Wettbewerbsstrukturen bezieht.
Vgl. Pausenberger (1994), S. 51.
Vgl. Perlitz (1995), S. 11.
Für eine erweitertes Begriffsverständnis plädiert demgegenüber Perlitz (1995), S. 11.
Vgl. Dülfer (1982), S. 50.
Bspw. Zinser/Roth (1994), S. 137.
Vgl. Perlitz (1995), S. 9.
Dieser Gedanke wurde im anglo-amerikanischen Schrifttum in zwei Wellen ventiliert. In den 30er Jahren beschrieb bspw. Southard (1931, S. 202) in einer Analyse der US-amerikanischen Direktinvestitionen in Europa “advantages the American has in design, organization and production technique” als eine notwendige Bedingung “to offset the advantages of knowledge and proximity to the market possessed by his European competitors”. Ähnlich äußerten sich in der Folge auch Phelps (1936, S. V) und Lewis (1938, S. 242). In den 60er Jahren waren es dann insb. Hymer [1960] (1976), S. 34 ff.; Kindleberger (1969), S. 11 ff. und Caves (1971), S. 5, die das Erfordernis kompensatorischer Wettbewerbsvorteile betonten. Heute darf die o.g. Überlegung wohl als “Standardbegründung” in der internationalen Betriebswirtschaftslehre gelten. Vgl. bspw. Macharzina (1982), S. 12 ff; Kappich (1989), S. 46; Ringlstetter/Skrobarczyk (1994), S. 336 ff. Buckley (1985, S. 4) argumentiert allerdings, daß die Betonung der Notwendigkeit zur Kompensation von Nachteilen einer Internationalisierung der Wertschöpfung angesichts der fortschreitenden Integration der Weltwirtschaft überzogen ist.
Vgl. Abschnitt 3 des Kapitels C.
Vgl. Kumar (1989), Sp. 916; Macharzina (1992d). Eine differenzierte Gliederung der Formen der internationalen Unternehmenstätigkeit findet sich bei Dülfer (1985), S. 497 sowie Meissner (1987), S. 47.
Eine andere Meinung vertritt allerdings Schmid (1994, S. 2), der es nicht für nötig hält, “genau zu definieren, was unter einer internationalen Unternehmung zu verstehen ist”. Schmid hält es allerdings auch nicht für sinnvoll, gedanklich zwischen Erfahrungsobjekten und möglichen Erkenntnisobjekten zu unterscheiden.
Vgl. Lilienthal (1960).
Vgl. bspw. Hymer [1960] (1976), S. 23.
So bspw. der International Monetary Fund (ed., 1961) oder die Deutsche Bundesbank (1965, S. 19), die Direktinvestitionen als Kapitalanlagen definiert, “die vom Investor in der Absicht vorgenommen werden, einen unmittelbaren Einfluß auf die Geschäftstätigkeit des kapitalnehmenden Unternehmens zu gewinnen oder einem Unternehmen, an dem der Investor bereits maßgeblich beteiligt ist, neue Mittel zuzuführen”. Die Vermutung, daß mit diesen Definitionen der Geldbehörden die spätere Theorieentwicklung in der internationalen Betriebswirtschaftslehre vorweggenommen wurde, trifft allerdings nicht zu. Zu dieser Vermutung könnte man gelangen, wenn man bedenkt, daß die Kritik Hymers [1960] (1976) an der einfachen Zinssatztheorie (gemäß der Unternehmen Auslandsinvestitionen tätigen, weil die international unterschiedliche Ausstattung mit dem Produktionsfaktor Kapital zu unterschiedlichen Zinssätzen führt, so daß sich im Ausland eine höhere Rendite erzielen läßt) und die hieraus abgeleitete Überlegung, daß neben dem Rendite- auch ein Kontrollmotiv einschlägig sei, erst 1969 einem breiteren Publikum zugänglich wurde, als Hymers Doktorvater, Charles Kindleberger, Hymers Überlegungen in eine Monographie einarbeitete. Abgesehen davon, daß nicht ganz klar ist, was Hymer eigentlich attackiert (im Kapitel 1 der Arbeit, das sich mit der Zinssatztheorie auseinandersetzt, fehlen diesbezügliche Referenzen; auch konnte vom Verf. kein Autor ausfindig gemacht werden, der die Zinssatztheorie ernsthaft vertrat), wurden bereits in den 30er Jahren von Southard (1931), Phelps (1936) und Lewis (1938) eigentümerspezifische Wettbewerbsvorteile als Ursache der Internationalisierung identifiziert — und es bedarf keiner weiteren Begründung, daß sich diese nur nutzen lassen, wenn das Stammhaus einen Einfluß auf die ausländischen Tochtergesellschaften ausübt.
Dunning (1993), S. 78.
Vgl. Hymer [1960] (1976), S. 23 f.
Vgl. Hymer [1960] (1976), S. 37 f. Durch Rückwärtsintegration lassen sich unter Umständen Markteintrittsbarrieren für Konkurrenten errichten; sie kann insofern auch eine Beschränkung des internationalen Wettbewerbs auf den Absatzmärkten darstellen.
Vgl. bspw. Hymer [1960] (1976), S. 41 ff.; Kindleberger (1969), S. 11 ff.; Caves (1982), S. 4. Bereits im Jahr 1936 rekurrierte Phelps auf “management abilities and industrial technique as a cause of foreign direct investment”. Phelps (1936), S.V.
Vgl. Kindleberger (1969), S. 13; Buckley/Casson (1976), S. 37 ff.; Dunning/Rugman (1985), S. 228 ff.
Vgl. bspw. Aharoni (1966), S. 54 ff.; Rugman (1975), S. 570.
Venion (1966), S. 198.
So bspw. Dunning (1993, S. 79): “The distinctive characteristic of the MNE activity is (..) that it marries the trans-border dimension of value-added activities of firms with the common governance of those activities”.
Zur Erfassung von Direktinvestitionen wird in amtlichen Statistiken auf Finanzierungsbeiträge inländischer Investoren an ausländischen Unternehmen zurückgegriffen, wobei bei der sog. Buchwertmethode Bestandswerte (Beteiligungskapital, reinvestierte Gewinne, Nettoforderungen des Investors) erfaßt werden. Die Schwellenwerte, die bei der Buchwertmethode zur Unterscheidung zwischen Portfolio- und Direktinvestitionen herangezogen werden, variieren dabei zwischen 10% (USA) und 20% (Bundesrepublik Deutschland). Da international keine Übereinstimmung bezüglich der Grenzziehung zwischen Portfolio- und Direktinvestitionen besteht, sind die veröffentlichten Zahlen auch nur bedingt vergleichbar. Vgl. Jungnickel (1989a), Sp. 309; Cantwell (1992), S. 88 ff. Dies gilt übrigens auch für die verschiedenen Direktinvestitionsstatistiken in Deutschland. Während die Zahlungsbilanzstatistik die direktinvestitionskonstituierenden Zahlungsströme erfaßt (Meldefreigrenze DM 5.000,--), wobei auch reinvestierte Gewinne sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden berücksichtigt werden, werden in der Transferstatistik lediglich grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge erfaßt, die dem Erwerb, der Gründung oder der Beteiligung an Unternehmen sowie der Darlehensgewährung dienen (Meldefreigrenze DM 50.000,—). Die Bestandsstatistik basiert demgegenüber auf Bilanzen jener in- und ausländischen Investitionsobjekte, deren Bilanzsumme DM 500.000,— übersteigt.
“Indikator = df. in einer operationalen Definition enthaltene Designata, die als Bestandteile der operationalen Definition in dieser aufgezählt sind”. Opp (1976), S. 220.
Vgl. Opp (1976), S. 221 f.
Hood/Young (1979), S. 2 f. Ähnlich: Cantwell (1992), S. 95.
Cantwell (1992), S. 95.
Vgl. Macharzina (1993b); Macharzina (1993c).
Vgl. bspw. Hederer (1975), S. 19 f.
Vgl. Macharzina (1981a), S. 45 f.
In einem Übersichtsartikel differenziert Aharoni (1972, S. 3 ff.) zwischen struktur-, ergebnis- und verhaltensorientierten Definitionen multinationaler Unternehmenstätigkeit. Insbesondere in der deutschsprachigen internationalen Betriebswirtschaftslehre erfreut sich diese Klassifikation sehr großer Beliebtheit. Vgl. bspw. Pensei (1977), S. 6 ff.; Brandi (1979), S. 12 ff.; Perridon/Rössler (1980), S. 214; Welge (1980), S. 3 ff.; Macharzina (1981a), S. 38; Steffens (1982), S. 13 ff.; Heinen (1982), S. 5 ff.; Ziener (1985), S. 51; Macharzina/Engelhard (1987b), S. 321; Vorndran (1988), S. 46 ff.; Colberg (1989), S. 18 f.; Schulung (1991), S. 8 ff.; Goette (1994), S. 12 ff.
Vgl. bspw. Zenoff/Zwick (1969), S. 9.
Vgl. Sieber (1970), S. 418 ff.; Holthus et al. (Hrsg., 1974), S. 28.
Vgl. Sieber (1966), S. 51 ff.
Vgl. Pausenberger (1989), S. 384; Blödorn (1991), S. 325.
Vgl. Hederer et al. (1970), S. 518 f.
Vgl. Welge (1980), S. 37.
Vgl. Drumm (1978), S. 38.
Vgl. bspw. Sieber (1970), S. 418.
Vgl. bspw. Behrman (1969), S. 45; Perlmutter (1969), S. 9 ff.; Aharoni (1972), S. 13 ff.; Dymsza (1972), S. 6.
Macharzina/Welge (1989), S. VI.
Eine derartig weite Fassung wurde bspw. auch von den Vereinten Nationen gewählt. Demnach werden alle Unternehmen zu einer Kategorie zusammengefaßt, die über substantielle Auslandskapitalanlagen verfügen. Angesichts eines oftmals engeren Begriffsverständnisses hat es der UN-Wirtschafts- und Sozialrat jedoch vorgezogen, im Beschluß über die Einrichtung eines UN-Studien- und Forschungszentrums, welches sich mit diesem Unternehmenstypus be-faßt (vormals United Nations Centre on Transnational Corporations; seit 1992 United Nations Transnational Corporations and Management Division) nicht von multinationalen, sondern von transnationalen Unternehmen zu sprechen. Vgl. United Nations (ed., 1973), S. 5; United Nations (ed., 1974), S. 9.
Dahrendorf (1986), S. 44.
Vgl. Macharzina (1989c), Sp. 906.
In diesem Sinne lassen sich bspw. synoptische Zusammenstellungen der Theorien internationaler Unternehmenstätigkeit oder Überblicke zum “Stand der Forschung” als implizite Bestimmungen des Erkenntnisobjekts der internationalen Betriebswirtschaftslehre interpretieren. Exemplarisch: Macharzina (1982), S. 4 ff. sowie Macharzina/Engelhard (1991), S. 3 ff. Auch Zusammenstellungen aktueller Forschungsschwerpunkte könnten als Bestimmungen des Erkenntnisobjekts der internationalen Betriebswirtschaftslehre interpretiert werden. Exemplarisch: Rugman (1993), S. 112 f. Ergänzt werden die Studien zum “Stand der Forschung” durch Beiträge, in denen über die vermutlichen Schwerpunkte der zukünftigen Forschung spekuliert wird. Vgl. bspw. Ricks et al. (1990), S. 220 ff.; Buckley (1991), S. 8 ff.; Ricks (1993), S. 10 f.
In diesem Zusammenhang wäre bspw. auf eine Unternehmensbefragung von Macharzina/Engelhard (1987a) zum Bildungsbedarf im internationalen Management zu verweisen. Diese zielte zwar primär auf die Entwicklung eines Curriculumkonzepts für Aufbaustudiengänge bzw. Studienvertiefungen im Bereich “Internationales Management” ab; sie erlaubt aber auch Schlußfolgerungen darüber, in welchen Bereichen von der Unternehmenspraxis ein besonderer Unterstützungsbedarf konstatiert wird und in welchen Bereichen dementsprechend die Erkenntnisschwerpunkte der internationalen Betriebswirtschaftslehre liegen sollten.
Vgl. Albert (1967b), S. 47; Prim/Tilmann (1979), S. 27; Heinen (1985), S. 29.
Vgl. Köhler (1966), S. 80; Thommen (1991), S. 49.
Vgl. Bleicher (1985), S. 78.
Köhler (1966), S. 79. Andere Hervorhebung im Original.
Macharzina (1981a), S. 41. Ähnlich auch: Backhaus/Büschgen (1995), S. 4 f.
Dülfer (1982), S. 47.
Macharzina/Welge (1989), S. VI.
Albach (1981), S. 18.
Ahiakpor (1990), S. 10 ff.
Carl (1989), S. 36. Hervorhebung im Original.
Albach (1981), S. 14.
Vgl. Macharzina/Engelhard (1987b), S. 320.
Vgl. Dülfer (1982), S. 67 f.; Pausenberger (1989), S. 394; Schoppe (1991), S. 1 f.
Albach (1981), S. 23.
Macharzina/Engelhard (1987b), S. 320 f. Ähnlich auch Perlitz (1995), S. 24.
Albach (1981), S. 18.
Vgl. Dülfer (1982), S. 67.
Wöhe (1981), S. 19. Keine Hervorhebung im Original.
Vgl. bspw. Hederer (1975), S. 92 ff.; Colberg (1989), S. 31 ff.
Pausenberger (1989), S. 386.
Vgl. Macharzina/Engelhard (1987b), S. 322 f.; Macharzina/Welge (1989), S. VI f.; Macharzina (1991), S. 1.
Macharzina/Welge (1989), S. VI.
Vgl. hierzu Abschnitt 2.3 dieses Kapitels.
Dülfer (1982), S. 55. Hervorhebung im Original.
Vgl. zu den Kommunikationsproblemen in interkulturell besetzten Leitungsgremien bspw. Dülfer (1983), S. 16 f.; Dülfer (1991), S. 402 f. Allgemein zu den Problemen der interkulturellen Kommunikation in multinationalen Unternehmen: Wiseman/Shuter (1994).
Vgl. Macharzina/Engelhard (1993), S. 175.
Vgl. bspw. Meffert (1986), S. 692.
Vgl. die Abschnitte 3.1 und 3.2 des Kapitels C.
Gomez et al. (1993), S. 276. Ähnlich auch Pausenberger (1989), S. 386.
Sieber (1970), S. 436.
Chmielewicz (1984), S. 152.
Vgl. Perlitz (1995), S. 23.
Vgl. Hederer (1975), S. 19; Macharzina (1989c), Sp. 912; Carl (1989), S. 35; Wiesmann (1993), S. 112.
Hermanns/Wißmeier (1995), S. 11.
Bleicher (1985), S. 79.
Vgl. Fayerweather (1969); Fayerweather (1978); Fayerweather (1981).
Vgl. Perlmutter (1969) S. 11 ff.; Wind et al. (1973), S. 14 ff.; Heenan/Perlmutter (1979); Chakravarthy/Perlmutter (1985), S. 5 ff.
Vgl. Fayerweather (1969), S. 5 ff.; Welge (1980), S. 39 f.; Morrison/Roth (1989), S. 34 ff.; Fayerweather (1989), Sp. 928 ff.; Frese (1994), S. 4; Kutschker (1995), S. 2 ff.
Ähnlich: Macharzina/Engelhard (1993), S. 174.
Vgl. Abschnitt 1.5.2 dieses Kapitels.
Bspw. Macharzina (1981a); Albach (1981); Dülfer (1982); Macharzina (1982); Macharzina/Engelhard (1987b); Macharzina/Welge (1989); Macharzina (1989c); Wiesmann (1993); Miller (1993); Macharzina/Engelhard (1993); Wong-Rieger/Rieger (1993); Gomez et al. (1993); Schmid (1994); Hermanns/Wißmeier (1995).
Bspw. Sieber (1966); Hederer et al. (1970).
Ähnlich: Macharzina (1981a), S. 49.
Bspw. Ricardo (1817); Heckscher (1919/1953); Ohlin (1931/1971); Samuelson (1948).
Bspw. Buckley/Casson (1976); Casson (1979); Calvet (1980); Rugman (1981); Hennart (1982); Hennart (1986); Teece (1986); Casson (1987); Hennart (1993).
Bspw. Hymer [1960] (1976); Kindleberger (1969); Johnson (1970); Caves (1971); Knickerbocker (1973); Porter (1986a); Porter (1986b); Porter (1990); Porter (1991).
Vgl. Posner (1961); Arrow (1962).
Bspw. Linnemann (1966).
Bspw. Krugman (1990).
Bspw. Posner (1961); Vernon (1966); Hufbauer (1970); Horn (1971).
Bspw. Hesse (1967).
Bspw. Linder (1961).
Bspw. Isard (1956); Linnemann (1966).
Erläuternd: Jahrreiß (1984), S. 147 ff.; Braun (1988), S. 23 ff.; Stein (1991), S. 52 f.
Bspw. Aliber (1970).
Vgl. bspw. Macharzina (1982); S. 19; Dülfer (1982), S. 52. Eine Ausnahme stellen in diesem Zusammenhang allerdings die industrieökonomisch informierten Überlegungen Porters (1986a) und (1986b) dar.
Vgl. Dunning (1979); Dunning (1980); Dunning (1988); Dunning (1993).
Dunning (1993), S. 85.
Vgl. bspw. Dunning (1993), S. 79.
Dunning rekurriert hier insb. auf die Außenhandels-, Industrial-Organizations- und die Transaktionskostentheorie. Vgl. Dunning (1988), S. 13 ff. Zur dogmenhistorischen Darstellung der Theorietraditionen, die dem “eclectic paradigm” zugrunde liegen vgl. insb. Dunning (1988), S. 119 ff.
Vgl. Dunning (1988), S. 316 ff.
Dunning (1993), S. 79. Keine Hervorhebung im Original. Erst an späterer Stelle präzisiert Dunning (1993, S. 186) allerdings, was er konkret unter der Größe “Unternehmensstrategie” versteht: “By strategy, we mean a deliberate choice taken by the entrepreneurs or managers of firms to organize the resources and capabilities within their control (i.e. their O advantages) to achieve an objective or set of objectives over a specified period of time”.
Bspw. Hofstede (1980); Dülfer (1991), S. 219 ff.; Trompenaars (1993); Gannon (1994).
Bspw. Harbison/Myers (eds., 1959); von Keller (1982); Ronen (1986); Hofstede (1989); Weinshall (ed., 1993).
Bspw. Fayerweather (1969); Fayerweather (1978); Levitt (1983); Yip (1989); Meffert (1991).
Bspw. Colberg (1989).
Vgl. Fayerweather (1969).
Bspw. Heinen (1982); Knödgen (1982); Beyfuß/Kitterer (1990); Pausenberger (1994).
Bspw. Aharoni (1966).
Bspw. Dymsza (1972); Kulhavy (1975); Johanson/Vahlne (1977); Johanson/Vahlne (1978); Meissner/Gerber (1980); Cavusgil (1980); Welch/Luostarinen (1988); Johanson/Vahlne (1990); Macharzina/Engelhard (1991); Anderson (1993).
Bspw. Casson (1995).
Bspw. Kogut (1985a); Ghoshal (1987).
Bspw. Hedlund (1980); Prahalad/Doz (1981a); Prahalad/Doz (1981b); Doz (1986); Bartlett (1986); Hedlund (1986); Macharzina (1986); Porter (1986); Prahalad/Doz (1987); Bartlett/Ghoshal (1987); Bartlett/Ghoshal (1989); Ghoshal/Bartlett (1990); Macharzina (1992e).
Bspw. Stopford/Wells (1972); Franko (1976); Daniels et al. (1984); Egelhoff (1988).
Bspw. Welge (1980); Dobry (1983); Renter (1985).
Bspw. Roth/Morrison (1990); Reineke (1990); Roth et al. (1991); Roth (1992); Roth/Morrison (1992); Macharzina (1993b); Maeharzina (1993c).
Bspw. Kaiser (1979); Küpper (1982); Lüder (1982); Raffée/Kreutzer (1984); Goette (1994).
Bspw. Contractor/Lorange (1988); Badaracco (1991); Oesterle (1993); Lutz (1993); Sell (1994); Rall (1994); Hammes (1994); Serapio/Cascio (1996).
Bspw. Ronstadt (1977); Granstrand/Fernlund (1978); De Meyer/Mizushima (1989); Pearce (1989); Cantwell (1989); Hâkanson/Nobel (1989); Casson (ed. 1990); Wortmann (1990); Granstrand et al. (eds., 1992); Caluori (1993); Teichert (1994); Cantwell (ed., 1994); Pearce/Singh (1991); v. Boehmer (1995);
Bspw. Dülfer (Hrsg., 1983); Hilb (1985); v. Roessel (1988); Dowling/Schuler (1990); Barham/Devine (1991); Gloede (1991); Macharzina (1992a); Macharzina (1992b); Macharzina (1993a); Kumar (1993); Wolf (1994); Seherm (1994); Kammel/Teichelmann (1994).
Bspw. Meffert/Althans (1982); Terpstra (1983); Kulhavy (1986); Meissner (1987); Breit (1991); Bolz (1992); Jenner (1994); Meffert/Bolz (1994); Hermanns/Wißmeier (Hrsg., 1995).
Bspw. Combs (1976); Münzner (1985); Corsten (1993); Piontek (1993); Menze (1993); Gruschwitz (1993); Schröder (1993).
Bspw. Behrendt (1979).
Bspw. Horváth (Hrsg., 1989); Pohl (1990); Weber (1991); Klieninger (1993); Seitz (1993).
Bspw. Anders (1980); Rössler (1980); Macharzina (1985); Arpan/Radebaugh (1985); Eiteman/Stonehill (1986); Büschgen (1986); Macharzina (1990b); Brooke (1990); Häberle (1994).
Bspw. Bellstedt (1973); Jacobs (1983); Kratz (1986).
Bspw. Goette (1994); Wolf (1994); Jenner (1994).
Bspw. International Labour Office (ed., 1976); Jungnickel et al. (1977); Apter/Goodman (eds., 1976); Jungk (1978); Fikentscher/Moritz (1980); Gladwin/Walter (1980); Fayerweather (1982); Robinson (1983); Radke (1992); International Labour Office (ed., 1993); Bargel (1993); Bellak (1993); Macharzina/Brodel (1994a); Macharzina/Brodel (1994b); Pichl (1994); Fieldhouse (1995).
Servan-Schreiber (1968).
Vernon (1971).
Negandhi/Prasad (1975).
Bamet/Müller (1975).
Vernon (1977).
Gladwin/Walter (1980).
Vgl. Wallace (1990), S. 157.
Bartlett (1986), S. 376.
Bspw. Tümpen (1987).
Vgl. Macharzina (1981a), S. 36.
Macharzina (1981a), S. 36.
Bspw. Daly/Cobb (1989); Kohler-Koch (1995).
Müller/Hennicke (1994), S. 14 ff.
Vgl. Gladwin/Walter (1980); Achleitner (1985); Porter (1990); Dunning (1993); Steger/Riedl (1996).
Bspw. Stigler (1971); Behrmann et al. (1975); Gladwin/Walter (1980); Boddewyn (1988); Weck-Hannemann (1992); Hillman/Ursprung (1993).
Vgl. bspw. Buckley (1991), S. 9 ff.
Vgl. Porter (1986); Porter (1990); Porter (1991).
Vgl. Hennart (1993).
Vgl. bspw. Dunning (1993), S. 77 ff.
Zusammenfassend: Jahrreiß (1984), S. 81 ff.
Bartlett/Ghoshal (1991), S. 7.
Macharzina (1981a), S. 39.
Vgl. bspw. Mahari (1985); United Nations (ed., 1988a); Engelhard (1989); OECD (Hrsg., 1992/1994).
Vgl. bspw. Donaldson (1989), S. 97 ff.; Dülfer (1991), S. 122 ff.; Kumar (1991), S. 225 ff.; Kumar/Sjurts (1991), S. 161 ff.; Kumar/Blickle (1994), S. 863 ff.; Steinmann/Olbrich (1994), S. 124 ff.; Jöstingmeier (1994), S. 23 ff.
Vgl. bspw. Walter (1982), S. 69.
Vgl. Kirchgeorg (1990), S. 10 f.; Meffert/Kirchgeorg (1992), S. 13 f.
Ähnlich argumentiert auch Pearson (1985), S. 29.
Vgl. bspw. Young (1988), S. 109 ff.
Vgl. bspw. Hultman/McGee (1988), S. 1061 ff.
Vgl. bspw. Vemon (1966), S. 190 ff.
Vgl. bspw. Corden (1974), S. 209 ff.
Vgl. Aliber (1970), S. 17.
Vgl. Perlitz (1981), S. 95 ff.
Vgl. Knickerbocker (1973), S. 4 ff.
Vgl. Ragazzi (1973), S. 471 ff.
Vgl. Barlow/Wender (1955).
Vgl. Johnson (1970), S. 35 ff.; Caves (1971), S. 304 f.; Buckley/Casson (1976), S. 32 ff.; Teece (1981), S. 7.; Magee (1981), S. 12.
Vgl. Hymer [1960] (1976), S. 41 ff.; Kindleberger (1969), S. 11 ff.; McManus (1972), S. 77 ff.; Hennart (1982), S. 62 ff.
Vgl. Tesch (1980), S. 364 ff.
Vgl. Colberg (1989), S. 126 f.; Porter (1990), S. 97 f.
Vgl. Aharoni (1966), S. 54 ff.
Vgl. Wolff (1970), S. 225 ff.
Vgl. Abschnitt 2.3.1 dieses Kapitels.
So stellt Dunning (1988, S. 317) klar: “To those who assert that the eclectic paradigm is already too general and/or it is little more than a listing of the variables which may or may not affect the extent and form of a firm’s international involvement, we would reply that the purpose of a dominant paradigm is not to offer a set of operationally testable explanations of any observed phenomena, but, to provide an organizational framework by which the interaction between the phenomenon to be explained and other phenomena can be analysed”.
Mittlerweile liegen eine Reihe synoptischer Darstellungen vor, in denen die theoretischen Ansätze zur Internationalisierung der Unternehmenstätigkeit zusammengefaßt, systematisiert und kritisch gewürdigt werden. Als Segmentierungs- bzw. Ordnungskriterien erfreuen sich hierbei insb. Erkenntnisobjekte (bspw. Macharzina 1982; Macharzina/Engelhard 1987b) und Theorietraditionen (bspw. Jahrreiß 1984; Krist 1985; Braun 1988; Kappich 1989; Gilroy 1989; Broll 1990; Stein 1991; Stehn 1992; Grosse/Behrmann 1992; Caluori 1993; Burkard 1994; Ethier 1994; Perlitz 1995) einer besonderen Beliebtheit.
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Brodel, D. (1996). Internationale Betriebswirtschaftslehre und Umweltschutz. In: Internationales Umweltmanagement. mir-Edition Management International Review. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84598-6_2
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