Zusammenfassung
Zu den sensibelsten Momenten im Rahmen des Börseneinführungsprozesses gehört die Bestimmung des für eine Neuemission am Kapitalmarkt akzeptierten Unternehmenswerts (Börsenwert), der die Basis für die Festlegung des Emissionskurses der zu platzierenden Aktien bildet. Für die Kapitalmarktakzeptanz muss der Unternehmenswert grundsätzlich die Fundamentaldaten des Unternehmens widerspiegeln. Die Feinabstimmung erfolgt im Pre-Marketing und dem sich anschließenden Bookbuilding-Verfahren. Dennoch ist diese, die Interessen der Kapitalmarktteilnehmer berücksichtigende Vorgehensweise keine Garantie dafür, dass der Unternehmenswert am Kapitalmarkt nachhaltig angenommen wird. Immer wieder ist zu beobachten, dass Unternehmen kurz vor der Notierungsaufnahme ihren Börsengang abbrechen müssen, da die Aktien zum angebotenen Emissionskurs nicht in vollem Umfang und dauerhaft platziert werden können. Für derartige Fälle gibt es sicherlich verschiedene Gründe. Dennoch spielt der Emissionskurs stets eine zentrale Rolle, da — wie an jedem Markt — dem Preis die maßgebliche Funktion beim Ausgleich von Angebot und Nachfrage zukommt. Zudem steht bei einem Börsengang der Emissionskurs je Aktie stets im Blickpunkt der Finanzöffentlichkeit und im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessengruppen.
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© 2004 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler /GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Bösl, K. (2004). Bestimmung von Unternehmenswert und Emissionskurs. In: Praxis des Börsengangs. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84554-2_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84554-2_11
Publisher Name: Gabler Verlag
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