Zusammenfassung
Wer später in einem juristischen Beruf tätig werden will, muß Rechtswissenschaften studieren, danach die erste juristische Staatsprüfung ablegen und anschließend einen praxisorientierten Referendardienst ableisten. Danach gilt es, die Große juristische Staatsprüfung abzulegen. Wer diese nach einer alles in allem etwa achtbis zehnjährigen Ausbildung zum „Volljuristen“ bestanden hat, hat die Fähigkeit zum deutschen Richteramt erlangt und kann als „Einheitsjurist“ prinzipiell in allen juristischen Berufen tätig werden.
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Literatur
Vgl. Erichsen, Thesen zum Elend und zur Reform des Jurastudiums, Jura 1998, S. 449 m. w. N.
Sachverständigenrat „Schlanker Staat“, Abschlußberichte, Bonn 1998; erhältlich bei der Geschäftsstelle des Sachverständigenrates im Bundesministerium des Innern, Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn.
Es gehört zum gesicherten Stand juristischer Erkenntnis, daß mit dem Begriff der Berufsausübung (sachnotwendig) auch der Bereich der Berufswahl gemeint ist, vgl. BVerfGE 7, 377 — Apothekerentscheidung.
Mit ihrer Einführung rechnet Erichsen im Hinblick auf die Neuregelung des § 15 Abs. 1 S. 2 HRG n.F., aaO, S.449.
Diese können durchaus unterschiedlicher Qualität sein. Deshalb sollte auch ein Blick auf Studienführer anderer Fakultäten desselben Bundeslandes geworfen werden. Dasselbe gilt natürlich erst recht, wenn man sich mit dem Gedanken eines Studienortwechsels (in ein anderes Bundesland) trägt.
Kritisch zu dieser Einschätzung Herzberg, S. 291 f. in diesem Buch.
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© 1999 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Millgramm, KH. (1999). Das erste Examen in den einzelnen Bundesländern — Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen. In: Effizient studieren: Rechtswissenschaften. Edition MLP. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84512-2_11
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-12251-1
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