Zusammenfassung
Unter Lastenausgleich verstehe ich im Zusammenhang mit den deutsch-deutschen Beziehungen die Konkretisierung der Solidarität, die die Deutschen in der Bundesrepublik verpflichtet, sich an den Kosten der Erneuerung der DDR-Volkswirtschaft zu beteiligen. Diese Solidaritätspflicht hat ihren Grund vor allem in der Ungleichheit der Kriegsfolgelasten, die von den beiden Teilen Deutschlands getragen werden mußten. Dabei geht es mir nicht erster Linie um eine Aufrechnung unterschiedlicher Lasten aus Reparationsleistungen, wie sie Prof. Peters, Bremen, verschiedentlich vorgeschlagen hat. Die Berechnung derartiger Salden und ihrer Verzinsung über längere Zeiträume hängt von einer Fülle von Imponderabilien und Bewertungen ab, über die kaum ausreichende Übereinstimmung zu erzielen wäre. Wesentlicher als der Umstand, daß die DDR den Löwenanteil der Reparationen an die Sowjetunion leisten mußte, scheinen mir die Kriegsfolgelasten zu sein, die der Bevölkerung aus dem kriegsfolgebedingten „octroi“ der sowjetischen Staatspartei und Wirtschaftsverfassung erwachsen sind.
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© 1990 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Biedenkopf, K.H. (1990). Lastenausgleich zur Kriegsfolgenbewältigung. In: Offene Grenze Offener Markt. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84377-7_10
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