Zusammenfassung
Der Handwerker Erich Üllner sah sich veranlaßt, ein Gemälde zu veräußern, das er durch Erbschaft erworben hatte. Er wandte sich daher an den fachkundigen Antiquitätenhändler Schneider. Dieser erklärte ihm wider besseres Wissen, das Gemälde habe allenfalls einen Wert von 500 DM. Üllner schenkte diesen Angaben Glauben und übereignete Schneider das Gemälde. Nach einigen Tagen erfuhr Üllner durch Bekannte, daß Schneider das Gemälde für 4.000 DM weiter veräußert hatte. Üllner focht daher die Übereignung und Übergabe des Gemäldes wegen arglistiger Täuschung an. Den Erwerber des Gemäldes hatte er ausfindig gemacht. Nach erfolgter Anfechtung begehrte er von ihm Herausgabe des Gemäldes.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Weimar, W. (1979). Die arglistige Täuschung. In: Der typische Rechtsfehler. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84295-4_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84295-4_8
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-76021-8
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