Zusammenfassung
Lange war Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Er beabsichtigte, eine Schreinerei aufzumachen. Zu diesem Zweck wandte er sich an seinen Kegelbruder Jensen, mit der Bitte, ihm einen Kredit zu gewähren. Jensen sagte einen Kredit in Höhe von 50 000 DM zu. Absprachegemäß wurde das Darlehn durch Bestellung einer Briefhypothek abgesichert. Jensen konnte das Darlehn niemals auszahlen, geriet vielmehr selbst in Zahlungsschwierigkeiten. Daher verkaufte er die Hypothek an den gutgläubigen Händler Bohs und trat sie ihm formgerecht ab.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Weimar, W. (1979). Der gutgläubige Erwerb der Grundpfandrechte. In: Der typische Rechtsfehler. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84295-4_37
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84295-4_37
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-76021-8
Online ISBN: 978-3-322-84295-4
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