Zusammenfassung
Hans Meier hatte für seinen Haushalt als Junggeselle von Loderer eine Spülmaschine unter Eigentumsvorbehalt sowie einen Farbfernseher auf Probe gekauft. Vor Antritt seines Urlaubs hatte er unterlassen, die Verbindung der Geräte mit den Steckdosen zu trennen. Bei einem schweren Unwetter schlug der Blitz in das Haus ein und beschädigte sowohl die Spülmaschine als das Fernsehgerät. Hans Meier teilte darauf dem Loderer mit, er stelle die Restzahlungen ein.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Weimar, W. (1979). Der auf Probe gekaufte Fernsehapparat. In: Der typische Rechtsfehler. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84295-4_12
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84295-4_12
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-76021-8
Online ISBN: 978-3-322-84295-4
eBook Packages: Springer Book Archive