Zusammenfassung
Der nicht rechtsfähige Männergesangsverein „Minerva“, gesetzlich vertreten durch seinen Vorstand, verklagt beim Amtsgericht drei Vereinsmitglieder auf Zahlung rückständiger, durch Beschluß der Mitgliederversammlung erhöhter Vereinsbeiträge. Die Beklagten bringen in dem Prozeß vor, die Klägerin sei nicht aktiv legitimiert. Daher müsse die Klägerin mit der Klage als unbegründet abgewiesen werden. An der Mitgliederversammlung hätten sie, da sie sich in Urlaub befanden, nicht teilnehmen können. Eine Mitteilung über die Erhöhung der Vereinsbeiträge sei ihnen niemals zugegangen.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Weimar, W. (1979). Die Zahlungsklage des nicht rechtsfähigen Vereins. In: Der typische Rechtsfehler. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84295-4_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84295-4_1
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Print ISBN: 978-3-409-76021-8
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