Zusammenfassung
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen sind wir auf die Mitarbeit der Gewerkschaften, insbesondere aber frei gewählter Betriebsräte angewiesen, und natürlich auch der Belegschaften, die durch diese vertreten sind. Aber auch hier haben in den letzten Monaten Fehlentwicklungen stattgefunden. Wo nachhaltige Zweifel bestehen, ob die gewählten Repräsentanten, die im April, März oder Februar gewählt wurden, kraft ihrer politischen Vergangenheit das Vertrauen der Arbeitnehmer wirklich beanspruchen können, sollten die Gewerkschaften deshalb darauf dringen, daß Betriebsratswahlen wiederholt werden. Die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland bitte ich ausdrücklich, sich verstärkt in den Aufsichtsräten unserer Unternehmen zu engagieren. Die Aufsichtsräte und die Mitbestimmung sind dafür da, daß qualifizierte Persönlichkeiten, die das Vertrauen der Arbeitnehmer haben, sich für die Belange der Arbeitnehmer einsetzen, und im Augenblick — dies ist mein Eindruck — ist kaum einer berufener, die Belange der arbeitenden Menschen in diesem Land wahrzunehmen, als eine Unternehmensführung, der sie vertrauen und der sie auch ein Stück ihres Schicksals in die Hände geben können, und das müssen sie in vielfältiger Weise tun.
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© 1991 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Staatskanzlei, S. (1991). Mitarbeit der Gewerkschaften. In: Staatskanzlei, S. (eds) Mitten in Europa. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84293-0_21
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