Zusammenfassung
In bestimmten Fällen (z. B. Betriebsbuchführung im Industriebetrieb) will man gewisse Kontengruppen aussondern, sei es, um sie geheimzuhalten, sei es, um sie organisatorisch besser verwalten zu können. Die gesamte Buchführung — Grundbücher und Hauptbuch — zerfallen dann in zwei (oder mehr) vollkommen getrennte Buchführungen. Diese dürfen aber nicht zusammenhanglos nebeneinander bestehen, sondern müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien organisch miteinander verbunden sein. Nicht notwendig wäre dies für Vorfälle, die sich nur in dem einen Kreis oder dem anderen Kreis abspielen. Wenn aber die Vorfälle beide an sich getrennte Buchungskreise betreffen, muß man einen Kunstgriff anwenden, um den geforderten organischen Zusammenhang herzustellen.
Auch die Bezeichnung „nicht offene Buchführung“ ist üblich.
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© 1988 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Hesse, K., Fraling, R. (1988). Geheimbuchführung — Filialbuchführung. In: Buchführung und Bilanz. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84285-5_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84285-5_18
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-97003-7
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