Zusammenfassung
Nachdem zuvor klargestellt worden ist, wer durch den Geschäftsbericht zu informieren ist, gilt es nun zu klären, worüber im Geschäftsbericht Rechenschaft zu geben ist. Erst wenn hierüber grundsätzlich Klarheit besteht, kann nach den Grenzen gewissenhafter und getreuer Rechenschaft gefragt werden und damit schließlich der Inhalt des § 160 IV/1 konkretisiert werden. Solche Grenzen sind dort zu erwarten, wo der Vorteil einer grundsätzlich gebotenen Information für die Adressaten kleiner ist als deren zu erwartender Nachteil. Vorteile wie Nachteile lassen sich aber erst abschätzen, wenn der grundsätzlich gebotene Informationsinhalt bekannt ist.
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© 1976 Dr. Th. Gabler-Verlag · Wiesbaden
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Sprenger, R. (1976). Der Gegenstand der Rechenschaft im Geschäftsbericht. In: Grundsätze gewissenhafter und getreuer Rechenschaft im Geschäftsbericht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84169-8_4
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-19051-0
Online ISBN: 978-3-322-84169-8
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