Zusammenfassung
Den vielfältigen Anforderungen, die das Wirtschaftsleben an die Unternehmungen stellt, muß auch die Rechtsform, d. h. die rechtliche Ausgestaltung der Unternehmungen gerecht werden. Eine einheitliche Form ist dabei undenkbar, weshalb auch der Gesetzgeber verschiedene Typen von Rechtsformen entwickelt hat. Jedem dieser Typen liegt eine bestimmte Vorstellung, ein Leitbild des Gesetzgebers zugrunde. Angesichts der Gestaltungsfreiheit, die unsere Rechtsordnung den Unternehmungen läßt, werden diese Leitbilder keineswegs immer eingehalten. Es kommt also unter ein und derselben Rechtsform zu sehr vielgestaltigen wirtschaftlichen Ausprägungen der Unternehmungen, die oft bis zu einer Pervertierimg dessen gehen, was der Gesetzgeber ursprünglich im Auge hatte.
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Engelhardt, W., Raffée, H. (1982). Die Erfolgsverbuchung bei ausgewählten Rechtsformen der Unternehmung. In: Grundzüge der doppelten Buchhaltung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84123-0_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84123-0_17
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-10614-6
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