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Anfänge des Generalgouvernements bis zum Beginn der deutschen Offensive im Westen (September 1939 bis Mai 1940)

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Book cover Deutsche Politik in Polen 1939–1945

Zusammenfassung

Als sich der Zusammenbruch des von drei Seiten angegriffenen Polens abzeichnete, erhielt Frank, damals als Reichsminister und Reserveleutnant in Potsdam1, nach Besprechungen mit Göring am 12. und Hitler am 15. September 1939 den Auftrag, eine deutsche Zivilverwaltung im besetzten Polen aufzubauen. Sitz der Dienststelle wurde zunächst Posen, ab 26. Oktober Lodz, seit dem 7. November 1939 Krakau auf dem als „Krakauer Burg“ umbenannten Wawel (29.10.)2. Das Diensttagebuch beginnt mit einer Eintragung vom 26./ 27. Oktober 1939 über ein Essen, das Frank in Warschau dem Reichs-führer SS Himmler „zu Ehren der deutsch-sowjetischen Grenzkommission“ gab. Bei einer ersten Besprechung von Finanzfragen in Lodz wies er „insbesondere daraufhin, daß alle Handlungen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt ihrer Zweckmäßigkeit für das Deutsche Reich getroffen werden müssen“ (28.10.). Die Unterordnung Polens bzw. des Generalgouvernements unter die deutschen Interessen ist gleichsam ein Leitmotiv, das sich durch das gesamte Diensttagebuch Franks hindurchzieht.

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Literatur

  1. Diese Angaben nach den „Vorbemerkungen“ zur Eröffnung des Diensttagebuchs, ebenda, S. 45.

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  2. Ebenda, S. 50.

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  3. Rudolf Heß.

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  4. Stabchef der SA 1934–1943.

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  5. Reichsführer SS, Chef der Gestapo, der Polizei etc.

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  6. Führer des NS-Kraftfahr-Korps (NSKK).

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  7. Die von Frank geforderten Erschießungen sind in der Literatur nicht belegt.

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  8. Für die Regelung von den über Distriktgrenzen hinaus geltenden Arbeitsbedingungen war ein vom Leiter der Abteilung Arbeit im Amt des Generalgouverneurs ernannter Sonderbeauftragter zuständig. Vgl. „Verordnung über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und den Arbeitsschutz im Generalgouvernement“ (31.10.1939). Sie löste, bei weitgehender Übereinstimmung, die „Verordnung über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und den Arbeitsschutz in den besetzten polnischen Gebieten“ ab (17.10. 1939).

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  9. Vgl. RFSS Himmler, Anordnung vom 30.10.1939, in der u.a. festgelegt war, in der Zeit zwischen November 1939 und Februar 1940, „aus den ehemals polnischen, jetzt reichsdeutschen Provinzen und Gebieten alle Juden, … aus der Provinz Danzig-Westpreußen alle Kongreßpolen“ und „aus den Provinzen Posen, Süd- und Ostpreußen und Ostoberschlesien eine noch vorzuschlagende Anzahl besonders feindlicher polnischer Bevölkerung“ umzusiedeln. — Institut f. Zeitgeschichte (IfZ), MS - 393, 2983.

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  10. NS Volkswohlfahrt. Sie hatte Polen mit Lebensmittel versorgt.

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  11. Von den etwa 300 Filmtheatern des GG wurden 50% geschlossen. In den übrigen wurden deutsche Filme und z.T. polnische Vorkriegsfilme gezeigt.

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  12. Die Verordnung zur Beschlagnahme von Rundfunkgeräten erging am 15. 12.1939. Sie wurde mit VO vom 13.4.1940 teilweise wieder aufgehoben. Vor dem September gab es ca. 1,2 Millionen Besitzer von Rundfunkgeräten in Polen.

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  13. Es wurden 7 Nachrichtenblätter und 1 Illustrierte — alle unter deutscher Kontrolle — zugelassen. Lautsprecheranlagen wurden in den Distrikt- und Kreishauptstädten aufgestellt und unter der Regie der Propaganda-Abteilung betrieben.

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  14. Der polnische Staatsschatz (etwa 324 Millionen Zloty) war durch einen Sondertransport ins Ausland gelangt. Franks Vorwurf ist sachlich unzutreffend.

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  15. Friedrich-Wilhelm Krüger war der Höhere SS- und Polizeiführer im GG. Als enger Vertrauter Himmlers war er vor allem auch für die Rassen- und Volkstumspolitik zuständig.

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  16. Gedruckt im VB vom 12.2.1940. Das Zentralorgan der NSDAP (1920– 1945) war in 3 Regionalausgaben (Berlin, München, Wien) gegliedert und hatte 1944 eine Auflage von 1,7 Millionen.

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  17. Diese Behauptung ist völlig unzutreffend.

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  18. Die Verordnung liber Beschlagnahme von privaten Vermögen (24.1.1940) räumte der Ordnungspolizei und SS eine Sonderstellung ein. Auch aus diesem Grunde blieb sie erfolglos.

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  19. Es handelt sich um die sog. Allgemeine Befriedungs-Aktion (AB-Aktion), die ausführlich auf der Polizeisitzung vom 30.5.1940 besprochen wurde. Vgl. Nr. 17 in diesem Band.

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  20. „Stellvertreter des Führers“ war Rudolf Hess, bis zu seinem Aufsehen erregenden Alleinflug nach England (10.5.1941), das er glaubte, zu einem

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  21. Das Institut wurde durch VO vom 19.4.1940 gegründet. Frank war Präsident des Instituts; die Finanzierung des Instituts erfolgte aus dem Haushalt des GG.

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  22. Bis zum Mai 1940 hatten sich wegen der zu niedrigen Löhne, die diesen Arbeitskräften im Reich gezahlt wurden, nur 180 000 statt der in Aussicht genommenen 2 Millionen gemeldet. Es setzten jetzt nicht nur sporadische Maßnahmen einer zwangsweisen Erfassung von Arbeitskräften ein.

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  23. Die VO erging erst am 9.11.1940. Sie schränkte nicht nur den Empfängerkreis drastisch ein, sondern ließ auch den bisherigen Rechtsanspruch auf Arbeitslosenhilfe erlöschen.

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  24. Frank spielt hier auf die Freischärlertruppe von Major Dobrzanski(„Hubal“) an, die sich erfolgreich gegen SS und Polizei behauptet hatte, bis sie durch eigenmächtigen Einsatz von Wehrmachtsverbänden aufgelöst wurde. Die Wehrmacht hatte ihr Vorgehen als „Regimentsübung mit scharfem Schuß“ bagatellisiert, wurde jedoch — schon wegen des Erfolgs — von der SS- und Polizeiführung kritisiert.

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  25. Die erste Straßenrazzia dieses Typs hat in Warschau am 15.2.1940 stattgefunden. — Dr. Schmidt war der Stadthauptmann von Krakau.

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© 1980 Leske Verlag + Budrich GmbH, Opladen

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Geiss, I., Jacobmeyer, W. (1980). Anfänge des Generalgouvernements bis zum Beginn der deutschen Offensive im Westen (September 1939 bis Mai 1940). In: Geiss, I., Jacobmeyer, W. (eds) Deutsche Politik in Polen 1939–1945. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84122-3_2

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