Zusammenfassung
Der Fabrikant Hansjacob hatte an den Architekten Wilhelm Millier ein unbebautes Grundstück verkauft. Der Kaufpreis war relativ gering. Dies war darauf zurückzuführen, daß Müller dem schon betagten Hansjacob wider besseres Wissen vorgetäuscht hatte, das Grundstück könne nur mit drei Stockwerken bebaut werden. In Wahrheit sah aber die Bauordnung für dieses Grundstück eine Bebauung mit einem Haus vor, das fünf Stockwerke umfaßte. Müller war nach erfolgter Auflassung als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden. Da er selbst das Grundstück zu bebauen beabsichtigte, hatte er sich wegen eines Kredites mit einer Kreissparkasse in Verbindung gesetzt. Zur Absicherung des zugesagten Kredites hatte sich Müller verpflichtet, der Kreissparkasse an dem genannten Grundstück eine Grundschuld zu bestellen. Der Anspruch auf Einräumung einer Grundschuld war inzwischen durch eine Vormerkung abgesichert worden. Die Eintragung im Grundbuch war bereits erfolgt.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1977 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Weimar, W. (1977). Die gutgläubig erworbene Vormerkung. In: Kreditsicherungen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84023-3_25
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84023-3_25
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-40054-1
Online ISBN: 978-3-322-84023-3
eBook Packages: Springer Book Archive