Zusammenfassung
Der Exportkaufmann Karl-Heinz Senneberger war infolge einer Rezession in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und verhandelte daher mit seiner Sparkasse, mit der er in Geschäftsverbindung stand, wegen der Gewährung eines größeren Kredites. Dieser wurde auch bewilligt und wie folgt abgesichert:
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1.
Senneberger, der ein Sammler von Brillantschmuck war, übereignete durch Besitzkonstitut einen Brillantring, den er jedoch zur Absicherung eines Warenkredites vor Jahren bereits dem Kaufmann Helm als Pfand übergeben hatte. Der Sparkasse hatte er erklärt, er habe den Ring dem Kaufmann Helm aus Anlaß seiner Hochzeit geliehen. Auf spätere Rückfragen der Sparkasse teilte Helm dieser mit, der Ring sei ihm verpfändet worden, allerdings sei durch Versehen seiner Buchhaltung die abgesicherte Kaufpreisforderung inzwischen verjährt. Er müsse aber doch aus dem Ring seine Befriedigung suchen.
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2.
Außerdem verpfändete Senneberger durch Einigung und Übergabe einen wertvollen Schmuck seiner Frau, den er ihr während ihrer Abwesenheit infolge eines Urlaubs in Spanien heimlich weggenommen hatte. Bedenken waren ihm deshalb nicht gekommen, weil ein Diebstahl unter Ehegatten überhaupt nicht strafbar sei.
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© 1977 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Weimar, W. (1977). Zweifelhafte Sicherheiten. In: Kreditsicherungen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84023-3_23
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