Zusammenfassung
Der Fabrikant Karl Müller hatte von der Firma Willi Schneider zwei Werkzeugmaschinen erworben und in die von Ernst Meier gemieteten Räume eingebracht. Der Erwerb der Maschinen war unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Karl Müller nahm von der Volksbank in X einen Kredit in Höhe von 20 000 DM auf. Die Absicherung des Kredites erfolgte u. a. dadurch, daß die Maschinen der Bank zur Sicherung übereignet wurden. Die Übergabe der Maschinen wurde durch die Vereinbarung ersetzt, daß sie im Besitz des Fabrikanten Müller als Entleiher verblieben.
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© 1977 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Weimar, W. (1977). Die Sicherungsübereignung bedingt erworbener Maschinen. In: Kreditsicherungen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84023-3_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84023-3_1
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-40054-1
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