Zusammenfassung
Die staatliche Sozialpolitik hat in der Bundesrepublik Deutschland durch das Sozialstaatsprinzip ihre verfassungsrechtliche Verankerung. Es stellt jedoch in der deutschen Verfassung ein Novum dar. In diesem Kontext wird besonders auf zwei Artikel des Grundgesetzes hingewiesen. Der Art. 20 Abs. 1 determiniert die Bundesrepublik als demokratischen und sozialen Bundesstaat, während in Art. 28 Abs. 1 gefordert wird, daß die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ muß. Daraus leitet sich das Sozialstaatsprinzip ab. Seit der Gründung der Bundesrepublik wurde die Bedeutung des Adjektivs „sozial“ sehr unterschiedlich eingestuft. Zu Beginn gab es durchaus Versuche, es als leerlaufend und sinnlos abzuqualifizieren.93
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© 1989 Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
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von Hauff, M. (1989). Strukturmerkmale und Aktionsrahmen staatlicher Sozialpolitik. In: Neue Selbsthilfebewegung und staatliche Sozialpolitik. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83907-7_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83907-7_3
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-4009-2
Online ISBN: 978-3-322-83907-7
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