Zusammenfassung
Für die Gliederung von Bilanzen kennt das schweizerische Recht keine allgemeingültigen Vorschriften. Es gibt also in der Schweiz, im Gegensatz zu anderen Ländern wie etwa der BRD und Schweden, kein allgemeinverbindliches Schema für die Bilanz. Dagegen bestehen öffentlich-rechtliche Sondervorschriften im Sinne eines vorgeschriebenen Bilanzschemas für Banken und Sparkassen. Versicherungsgesellschaften und Eisenbahnen. In England werden entgegen den auf dem europäischen Festland üblichen Gepflogenheiten auf der linken Seite die Passiva (Liabilities) und auf der rechten Seite die Aktiva (Current and fixed assets) aufgeführt. In den USA werden die Bilanzen häufig auch in Buchform dargestellt, indem die verschiedenen Verbindlichkeiten direkt von den verschiedenen Vermögensgegenständen abgezogen werden, um gleichzeitig das Reinumlaufvermögen (working capital) und das Reinvermögen (equity) zu ermitteln und auszuweisen.
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© 1976 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Zumbühl, M. (1976). Bilanzgliederung (Formular A). In: Finanzanalyse in der Praxis. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83844-5_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83844-5_5
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Print ISBN: 978-3-409-16142-8
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