Zusammenfassung
Nach dem Gliederungsschema des § 151 Abs. 1 AktG ist die Aktivseite der aktienrechtlichen Jahresbilanz in folgende Gruppen gegliedert: 1)
-
I.
Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital
-
II.
Anlagevermögen
-
A.
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
-
B.
Finanzanlagen
-
A.
-
III.
Umlaufvermögen
-
A.
Vorräte
-
B.
Andere Gegenstände des Umlaufvermögens
-
A.
-
IV.
Rechnungsabgrenzungsposten
-
V.
Bilanzverlust
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Note
Vgl. zum Gliederungsschema im einzelnen S. 103 f. der Arbeit.
Die Begriffe “Vorräte”, “Vorratsgüter”, “Vorratsvermögen” werden, wie in der betriebswirtschaftlichen Literatur üblich, synonym gebraucht.
Zur Gliederung der Bilanz nach dem Aktienrecht von 1937 vgl. § 131 Abs. 1 AktG 1937.
Vgl. § 151 Abs. 1, Aktivseite, III. A. und B. AktG. Diese Zusammenfassung beruht auf einem Vorschlag des IdW (vgl. ADS: Rechnungslegung, 4. Aufl., § 151 Tz. 115). “Dadurch werden die Vorräte als Umlaufvermögen im engeren Sinne besonders hervorgehoben” (ebenda).
Kosiol, E.: Pagatorische Bilanztheorie, in: HWR, Sp. 300.
Vgl. ebenda.
ADS: Rechnungslegung, 4. Aufl., § 151 Tz. 133.
Vgl. Kosiol, E.: Pagatorische Bilanztheorie, in: HWR, Sp. 300.
Vgl. Geänderter Vorschlag einer vierten Richtlinie der EG, Artikel 8, Aktiva, D. I. 4. oder Artikel 9, D. I. 4.
Vgl. Kropff, B.: in Aktiengesetz, Kommentar, § 151 Anm. 43.
Vgl. ADS: Rechnungslegung, 4. Aufl., § 151 Tz. 118.
Vgl. hierzu Schäfer, E.: Der Industriebetrieb, S. 45–59 m.w.Lit.
Vgl. Wöhe, G.: Einführung, S. 107.
Vgl. Mellerowicz, K.: in Großkommentar AktG, 3. Aufl., § 151 Anm. 45.
Vgl. ADS: Rechnungslegung, 4. Aufl., § 151 Tz. 119. Verpackungsmaterialien können dem Bereich der Hilfsstoffe nur zugeordnet werden, wenn sie zur Herstellung eines verkaufsfähigen Gutes notwendig sind, z.B. Flaschen beim Bierverkauf, Dosen für Sprays, Säcke für Düngemittel, Kartons zur Zusammenfassung von Packeinheiten (vgl. Harrmann, A.: Betriebswirtschaftliche Probleme, S. 637-40). Handelt es sich bei dem Verpackungsmaterial um Gegenstände, die einer mehrfachen Verwendung zugeführt werden sollen und nur leihweise ausgegeben werden, gehören sie zur Geschäfts-und Betriebsausstattung (vgl. ebenda, S. 640 f.; ferner Mellerowicz, K.: in Großkommentar AktG, 3. Aufl., § 151 Anm. 49).
Vgl. Mellerowicz, K.: in Großkommentar AktG, 3. Aufl., § 151 Anm. 44.
Vgl. ADS: Rechnungslegung, 4. Aufl., § 157 Tz. 66–69; kritisch hierzu Weber, H.K.: Form und Inhalt, S. 2316 f.
Vgl. ADS: Rechnungslegung, 4. Aufl., § 151 Tz. 121 f.; Kropff, B.: in Aktiengesetz, Kommentar, § 151 Anm. 47.
Vgl. hierzu Begr. Reg. E. zit. nach Kropff, B.: Aktiengesetz, Textausgabe, S. 227.
Vgl. Mellerowicz, K.: in Großkommentar AktG, 3. Aufl., § 151 Anm. 46.
Vgl. § 151 Abs. 1, Aktivseite, III. A. 3. AktG.
Vgl. hierzu Claussen, C.P.: in Kölner Kommentar, § 151 Anm. 21.
Vgl. Kropff, B.: in Aktiengesetz, Kommentar, § 151 Anm. 48. Wenig befriedigt die Ansicht, wonach Waren über den Handel verkauft und fertige Erzeugnisse auf Bestellung geliefert werden (vgl. Mellerowicz, K.: in Großkommentar AktG, 3. Aufl., § 151 Anm. 46; Claussen, C.P.: in Kölner Kommentar, § 151 Anm. 24).
“Unter Waren sind sowohl Handelswaren als auch Eigenerzeugnisse (fertige und halbfertige) zu verstehen. Es fallen darunter auch die sogenannten Hilfs-, Roh-und Betriebsstoffe” (Littmann, E.: Das Einkommensteuerrecht, § 6 RdNr. 338).
Diese Bezeichnung liegt auch dem geänderten Vorschlag einer vierten Richtlinie der EG zugrunde (vgl. ebenda, Artikel 8, Aktiva D. I. 3. oder Artikel 9, D. I. 3.).
Vgl. Kropff, B.: in Aktiengesetz, Kommentar, § 151 Anm. 43.
Vgl. hierzu Mellerowicz, K.: in Großkommentar AktG, 3. Aufl., § 151 Anm. 43 m.w.Lit.
Vgl. Kropff, B.: in Aktiengesetz, Kommentar, § 151 Anm. 43.
Vom Einfluß betrieblicher Faktoren auf die Bilanzstruktur, wie z.B. “Erzeugnisprogramm, Fertigungstechnik, Me-chanisierungs-bzw. Automatisierungsniveau und Produktionstiefe” (Hofmann, R.: Bilanzkennzahlen, Möglichkeiten und Grenzen, S. 536), soll hier abgesehen werden (vgl. diese Zusammenhänge bei Schäfer, E.: Der Industriebetrieb, S. 117-23).
Vgl. Hofmann, R.: Bilanzkennzahlen, Möglichkeiten und Grenzen, S. 536. Zum Aufbau der Untersuchung vgl. ebenda, S. 533-35.
Der Begriff “Vorratsintensität” drückt, wie die sinngemäßen Begriffe der “Anlagenintensität” oder “UmlaufIntensität”,die Beziehung zwischen den jeweiligen Gruppen von Bilanzposten (Vorräte oder Anlagevermögen oder Umlaufvermögen) zur Bilanzsumme aus (vgl. Schäfer, E.: Der Industriebetrieb, S. 117 f.; Coenenberg, A.G.: Jahresabschluß, S. 317 f.; Weber, H.K.: Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen, S. 127). Innerhalb der hier betrachteten Industriezweige weisen die “vorratsintensiven” Branchen den höchsten Anteil des Vorratsvermögens an der Bilanzsumme aus. Diese Werte übersteigen noch den Anteil des gesamten Anlagevermögens an der Bilanzsumme oder nähern sich ihm.
HOFMANN unterteilt in seiner Bilanzauswertung die Vorräte nicht weiter. Allgemein wäre jedoch die Trennung nach “materialbedingter” oder “lohnbedingter UmlaufIntensität” (Schäfer, E.: Der Industriebetrieb, S. 118) interessant, um den Bestand der aktivierten Lohnaufwendungen, insbesondere bei den Erzeugnissen, zu zeigen. Aus dem Jahresabschluß läßt sich im Hinblick auf diese Größen kein direkter Schluß ziehe
Vgl. Hofmann, R.: Bilanzkennzahlen, Möglichkeiten und Grenzen, S. 533–35.
Vgl. Hofmann, R.: Bilanzkennzahlen, S. 354–56. HOFMANN vergleicht den strukturellen Aufbau der Einzelbilanz mit der entsprechenden Konzern-und Weltbilanz des Jahres 1971 der Firmen: Hoechst, BASF, Bayer, VW und Siemens.
Anfangsbestand + Zugang % Abgang = Endbestand. Abgang (Verbrauch) = Anfangsbestand + Zugang % Endbestand.
Zur Unterscheidung von Produktions-und Umsatzrechnung vgl. ADS: Rechnungslegung, 4. Aufl., § 157 Tz. 17-20. Die Umsatzrechnung verrechnet als “Periodenaufwand” für die Erzeugnisse nur die Aufwendungen der abgesetzten Erzeugnisse.
Bestandserhöhungen (Absatz < Produktion) stellen Erträge für auf Lager produzierte Erzeugnisse dar. Sie kompensieren erfolgsmäßig den periodenbezogenen ausgewiesenen Aufwand für die nicht abgesetzten Erzeugnisse der Periode. Im Falle der Bestandsminderung (Absatz > Produktion) steht den Umsatzerlösen einerseits der Aufwand für die produzierten Erzeugnisse der laufenden Periode gegenüber. Der Aufwand für die darüberhinaus in den Vorperioden produzierten Erzeugnisse wird dem Umsatzerlös in Form der Bestandsminderung gegenübergestellt. Dieser in den Vorperioden kompensierte Aufwand wirkt jetzt erfolgswirksam.
Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt bei Industriebetrieben, die über geringfügige Bestandsveränderungen der Erzeugnisse und einen geringen Anteil von anderen aktivierten Eigenleistungen verfügen. Nur bei Unternehmen ohne kurzfristige Fertigung gewinnt die Gesamtleistung an Bedeutung (vgl. Hofmann, R.: Bilanzkennzahlen, S. 148 f.).
Vgl. Hofmann, R.: Bilanzkennzahlen, Möglichkeiten und Grenzen, S. 587. Die Aufwandsgruppe “Sachaufwand und übrige Aufwands-und Ertragsposten” erweist sich als wenig transparentes Konglomerat einzelner Aufwands-u. Ertragsposten. Sie enthält jedoch im wesentlichen den hier zu betrachtenden Sachaufwand (Verbrauch an Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffen sowie Waren).
COENENBERG spricht von “Materialkostenintensität” als dem Verhältnis von Materialaufwand (Posten Nr. 5 der Gewinn-und Verlustrechnung) zur Gesamtleistung (Posten Nr. 4 der Gewinn-und Verlustrechnung; vgl. Coenenberg, A.G.: Jah-resabschluß, S. 379).
Vgl. Schäfer, E.: Der Industriebetrieb, S. 120–22; Weber, H.K.: Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen, S. 129. Schäfer weist darauf hin, daß die “Materialintensität”, d.h. ein hoher Anteil der Materialkosten an den Gesamtkosten, durch den Verbrauch wertvoller Materialien (Materialwertintensität) oder umfangreicher Materialmengen (Materialmengenintensität) verursacht sein kann (vgl. Schäfer, E.: Der Industriebetrieb, S. 121).
Vgl. Schäfer, E.: Der Industriebetrieb, S. 118. Schäfer weist darauf hin, “daß eine bestimmte Vermögensintensität nicht automatisch auf eine hohe Kostenintensität entsprechender Art schließen läßt” (ebenda).
HOFMANN errechnet die ümschlagshäufigkeit der Vorräte aus: Umsatz dividiert durch Vorräte (vgl. Hofmann, R.: Bilanzkennzahlen, S. 211). Genauer wäre die Form: Einsatz der Vorräte in der Periode zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten dividiert durch den durchschnittlichen Lagerbestand in der Periode, jedoch sind diese Daten aus dem Jahresabschluß nicht ersichtlich. Beispielhaft seien folgende ümschlagshäufigkeiten des Vorratsvermögens genannt (vgl. Hofmann, R.: Bilanzkennzahlen, Möglichkeiten und Grenzen, S. 585): Eisen-und Stahl-(7,0), Chemie-(7,3), Gummi-und Asbest-(5,0), Maschinenbau-(2,7), Fahrzeugbau-(8,9), Elektroindustrie (3,8).
Vgl. S. 8-12 der Arbeit.
Vgl. KHD, Klöckner-Humboldt-Deutz AG, Bericht über das Geschäftsjahr 1974. Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf die Bilanzsumme. Passivische Wertberichtigungsposten liegen nur vor als “Pauschalwertberichtigung zu Forderungen”.
Siehe nächste Seite.
Im Geschäftsbericht wird die Bewertung der Vorräte u.a. wie folgt erläutert: “Die erworbenen Roh-, Hilfs-und Betriebsstoff e, Kaufteile wurden grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag bewertet. Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten, bereinigt um nicht aktivierungspflichtige Kostenbestandteile, angesetzt. Die zum 1. Januar 1975 im Zuge der mit Fiat vereinbarten Kooperation auf die Magirus-Deutz AG, Ulm, zu übertragenden Erzeugnisse wurden mit ihren vollen Herstellungskosten unter Einrechnung angemessener Betriebs-und Verwaltungskosten bewertet.... Bei der Bewertung der Vorräte wurde den Risiken aus mangelnder Verwendbarkeit, langer Lagerdauer und aus Auftragsverlusten sowie aus künftigen Wertschwankungen durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen” (KHD, Klöckner-Humboldt-Deutz AG, Bericht über das Geschäftsjahr 1974, S. 54; Hervorhebung im Original).
Wesentliche Folgewirkungen ergeben sich bei der Gewerbeertrag-und der Körperschaftsteuer sowie bei den Vorstands-und Aufsichtsratsbezügen (vgl. ADS: Rechnungslegung, 4. Aufl., § 160 Tz. 57 f.).
Die Ergebnisveränderung wurde unter Einbeziehung der Gewerbeertrag-und der Körperschaftsteuer berechnet, wobei die Körperschaftsteuer entsprechend den vorliegenden Daten auf der Grundlage.einer vollen Ausschüttung des Jahresüberschusses ermittelt worden ist. Der gewerbesteuerliche Hebesatz beträgt 300 %. Die Rechnung kann nur näherungsweise die Folgewirkungen berücksichtigen, weil weitere Informationen fehlen. Andere als ertragsteuerliche Folgewirkungen bleiben unberücksichtigt, da sie letztlich auch ohne Bedeutung sind. U = absolute Ergebnisveränderung (absolute Veränderung des Jahresergebnisses) mit Folgewirkungen S = absolute Ergebnisveränderung ohne Folgewirkungen (absolute Rohertragsveränderung) K15 = Körperschaftsteuer auf den Ausschüttungsbetrag (ohne Ergänzungsabgabe) K51 = Körperschaftsteuer auf den übrigen steuerpflichtigen Gewinn (ohne Ergänzungsabgabe) G = Gewerbeertragsteuer Als Ausgangsgleichung gilt: (1) ü = S./. K15 % K51 % G
Vgl. hierzu im einzelnen Allen, R.G.D.: Mathematik, S. 260–64. £JE,V = Elastizität der Vorratsbewertung in Bezug auf den Jahreserfolg £JE,V = relative Veränderung des Jahreserfolgs relative Veränderung des bilanziellen Vorratswertes £JE,V = elastischer Bereich £JE,V = 1 = konstanter Bereich £JE,V £ 1 = unelastischer Bereich Weist der Jahreserfolg (das Vorratsvermögen) vor der ergebnisbeeinflussenden Maßnahme den Wert Null auf, strebt die Elastizität gegen unendlich (Null). Weist der Jahreserfolg (das Vorratsvermögen) vor der ergebnisbeeinflussenden Maßnahme den Wert Null auf, strebt die Elastizität gegen unendlich (Null).
Im Jahresabschluß der Klöckner-Humboldt-Deutz AG von 1974 erhöht sich der Jahresüberschuß um 75 % bei einer 1 %igen Werterhöhung des Vorratsvermögens. Es gilt somit: £JE,V = 75/1 = 75 Dieser Wert liegt sehr hoch und zeigt gleichzeitig die Bedeutung des Vorratsvermögens in diesem Jahresabschluß.
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von Ahsen, H.B. (1977). Die Bedeutung des Vorratsvermögens für den aktienrechtlichen Jahresabschluß. In: Sammelbewertung des Vorratsvermögens. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83751-6_1
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