Zusammenfassung
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird von zwei Erfahrungen bestimmt. Die eine hat sich nach 1933 ergeben; sie bewirkte, daß man alles tat, um den Rechtsstaat deutscher Tradition zu sichern und Unrecht zu verhindern. Die andere bezog sich auf die Zeit vor 1933, in der die Institutionen der Republik unfähig waren, die politischen und sozialen Konflikte zu verarbeiten, so daß die Regierungsfähigkeit der Republik verloren ging. 1948 und 1949, beim Zustandekommen des Grundgesetzes, bewirkte diese Erfahrung, daß man die Institutionen stärkte und die Möglichkeiten des Bürgers, auf die Institutionen Einfluß zu nehmen oder an ihrer Stelle selbst zu handeln, stark verminderte. Im Kreis der Institutionen genoß die Exekutive die besondere Aufmerksamkeit der Verfassungsväter. Das wiederum hatte auch zeitbedingte Ursachen. Die Nachkriegsnot erforderte eine starke Exekutive.
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Ellwein, T. (1982). „Politische Verhaltenslehre“ heute. In: Raschke, J. (eds) Bürger und Parteien. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung · Bonn, vol 189. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83694-6_14
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