Zusammenfassung
Es ist keineswegs selbstverständlich, das politische Gemeinwesen als „Staat“ zu verstehen; von Staaten als von der Person des Herrschenden unabhängigen Körperschaften oder Anstalten kann im wesentlichen erst in der Neuzeit die Rede sein. Aber auch moderne Gemeinwesen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Staatlichkeit, wobei deutliche Unterschiede zwischen Kontinentaleuropa und dem angelsächsischen Raum bestehen. Das angelsächsische „government“ hat eine wesentlichengere Bedeutung als der kontinentaleuropäische Staatsbegriff; es urnfaßt beispielsweise nicht die richterliche Gewalt. Ebenso fehlt dort die klare Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht und damit auch die für den Kontinent wegleitende Vorstellung getrennter Ordnungsprinzipien für den „Staat“ und die „bürgerliche Gesellschaft“. Die frühzeitige Zentralisierung und Begrenzung der Herrschaftsgewalt in England, die NichtRezeption des römischen Rechts und die bis weit ins 19. Jahrhundert hereinragende Form nicht professionalisierter, grundherrschaftlicher Verwaltung hat dort andere Leitbilder und institutionelle Wirklichkeiten geschaffen.
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Literatur
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Kaufmann, FX. (1998). Zur historischen und aktuellen Entwicklung des europäischen Staates. In: Handbuch zur Verwaltungsreform. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83673-1_1
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Print ISBN: 978-3-8100-1808-3
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