Zusammenfassung
Jedes Unternehmen wird durch die Unternehmensführung auf bestimmte Ziele hin ausgerichtet. Solche Unternehmensziele können als monetäre Ziele sich in Geldeinheiten messen lassen, wie etwa Gewinn- und Umsatzziele, oder sie können nichtmonetär sein, wie beispielsweise Wachstumsziele, das Streben nach Sicherheit und Existenzsicherung oder etwa auch das Streben nach Unabhängigkeit, nach Macht und Prestige.
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Notes
Zu unterscheiden vom betrieblichen Rechnungswesen ist das „volkswirtschaftliche“ Rechnungswesen, worunter man die zahlenmäßige Darstellung volkswirtschaftlicher Transaktionen innerhalb „Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ versteht.
Unter einem „Management-Informationssystem“ versteht man eine spezifisch organisatorische Konzeption des betrieblichen Informationswesens, die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Informationen mit zielorientiertem Inhalt zum richtigen Zeitpunkt der Unternehmensführung (Management) zur Verfügung stellt.
Vgl. dazu die gesetzlichen Vorschriften im HGB (§§ 38 ff.), in der Abgabenordnung (§§ 140 ff.), im Aktiengesetz (§§ 148 ff.) und im GmbH-Gesetz (§§ 41 f.). Für die Zukunft zu beachten sind auch die Rechnungslegungsvorschriften nach der „4.-EG.-(Bilanz-)Richtlinie“ aus dem Jahr 1978.
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© 1980 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Korndörfer, W. (1980). Exkurs: Das Rechnungswesen der Unternehmung. In: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83638-0_14
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83638-0_14
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-32048-1
Online ISBN: 978-3-322-83638-0
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