Zusammenfassung
Die meisten Kaufleute leben von der Anschaffung und Weiterveräußerung von Waren. Die Ware wird entweder unverändert oder nach Bearbeitung oder Verarbeitung umgesetzt und geht vielfach über den Groß -und Einzelhandel zum Verbraucher. Nahm schon mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft der Austausch von Ware gegen Geld (Kauf) mehr und mehr die Stelle des ursprünglichen Tauschgeschäfts von Ware gegen Ware ein, so wurde mit der Industrialisierung der gegenseitige Tausch von Waren fast völlig durch den Kauf verdrängt. So ist es verständlich, daß das BGB den Kauf eingehend regelt, dagegen für den Tausch nur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Kauf vorschreibt (§ 515 BGB). Heute werden täglich millionenfach Kaufverträge geschlossen, von denen sich viele nicht ohne Schwierigkeiten der mannigfachsten Art abwickeln lassen. Um so mehr ist es für jeden Kaufmann wichtig, mit den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertrages vertraut zu sein.
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© 1975 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler · Wiesbaden
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Bussert, R. (1975). Der Kaufvertrag. In: Bürgerliches Recht für Betriebswirte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83633-5_25
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83633-5_25
Publisher Name: Gabler Verlag
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