Zusammenfassung
Bisher ist allgemein von der Forderung bis zu ihrem Erlöschen gesprochen worden. Wie bereits bei der Erläuterung des abstrakten Rechtsgeschäfts erwähnt, stellt die Forderung einen Vermögensbestandteil dar, sie wird vom Kaufmann als Aktivposten registriert. Nicht selten will oder muß er den Aktivposten „Forderung“ verwerten, für eine Schuld oder zur Sicherheit für eine solche oder aus anderen Gründen seine Gläubigerstellung auf einen anderen übertragen. Das hierfür erforderliche Rechtsgeschäft mit dem anderen nennt das Gesetz Abtretung (Zession).
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© 1975 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler · Wiesbaden
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Bussert, R. (1975). Gläubigerwechsel und Schuldnerwechsel. In: Bürgerliches Recht für Betriebswirte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83633-5_23
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Print ISBN: 978-3-409-72031-1
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