Zusammenfassung
Verträge wie allgemein Rechtsgeschäfte müssen die Rechtsträger nicht persönlich abschließen. Im Wirtschaftsleben ist das vielfach unmöglich. Die Größe der Unternehmen und der dadurch bedingte Umfang der Geschäfte erfordern die Vertretung der Inhaber durch Angestellte. Selbst im Privatleben bedarf der einzelne oft infolge besonderer Umstände (z. B. Krankheit, Reise) der Vertretung. Diesen Tatsachen hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen und besondere Vorschriften für die Stellvertretung geschaffen. Im weitesten Sinne ist sie jedes Handeln an Stelle eines anderen, gleichviel, ob es im Namen des anderen oder nur in seinem Interesse erfolgt.
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© 1975 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler · Wiesbaden
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Bussert, R. (1975). Die Stellvertretung. In: Bürgerliches Recht für Betriebswirte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83633-5_16
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83633-5_16
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-72031-1
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