Zusammenfassung
Rechtsanwalt Kniffler will Anfang Juli des Jahres einen Personenkraftwagen anschaffen, den er voraussichtlich während dessen Nutzungsdauer zu 30 % freiberuflich und zu 70 % privat verwenden wird; eine Nutzung im Ausland wird nicht vorgenommen. Das Büro des Rechtsanwalts befindet sich im Erdgeschoß des von ihm bewohnten Hauses in Krefeld. — Die Anschaffungskosten des Pkw werden 30 000 DM betragen; dazu kommt noch die Umsatzsteuer, die der Autohändler ordnungsgemäß in Rechnung stellen wird. Kniffler rechnet mit Unterhaltskosten für den Pkw während der gesamten Nutzungsdauer von 28 000 DM; davon werden 8 000 DM auf Kfz-Steuer und-Versicherung, die restlichen 20 000 DM auf Lieferungen und sonstige Leistungen entfallen, für die dem Rechtsanwalt zusätzlich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden wird. (Im letztgenannten Betrag sind — netto, d. h. ohne Umsatzsteuer gerechnet — 2 000 DM unmittelbar berufsbezogene Aufwendungen enthalten.) Kniffler geht davon aus, daß er den Pkw am Ende der Nutzungsdauer verschrotten lassen muß und dabei weder Aufwendungen noch Erträge anfallen werden. Rechtsanwalt Kniffler tätigt ausschließlich Umsätze, die nicht zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen; der Pkw stellt ertragsteuerlich kein Betriebsvermögen dar.
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© 1988 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Rose, G. (1988). Fall K 37. In: Rose, G. (eds) Steuerfall und Lösung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83599-4_37
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Print ISBN: 978-3-409-59149-2
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