Zusammenfassung
Im Herbst 1938 trat das Dritte Reich in die ‚heiße Phase’ seiner Kriegsvorbereitungspolitik ein. Hitler hatte den Oberbefehlshabern der drei Wehrmachtteile schon am 30.5.1938 — also nur wenige Wochen nach dem „Anschluß“ Österreichs — mitgeteilt, es sei sein „unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen“ 313. Die Münchener Konferenz, die zur Abtretung des Sudetengebietes an das Deutsche Reich führte, schob die Kriegspläne des Diktators lediglich auf. Bereits am 21.10.1938 ordnete Hitler die Vorbereitung der „Erledigung der Rest-Tschechei“ an.314
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Notes
ADAP, Serie D, Bd. II, Nr. 221.
Vgl. Ursachen und Folgen, Bd. XII, Nr. 2738a.
Vgl. Sywottek, Mobilmachung, 162 ff.
OKW I (Pr.) S Nr. 6346/38 v. 19.10.1938 (BA-MA RH 1/v.53). Sywottek, Mobilmachung, 166 f., zit. ausführlich die — „Populärmachung der Wehrmacht“ überschriebene — Presseanweisung des RMVP.
Vgl. Sywottek, Mobilmachung, 166 f., bes. 177 ff.
Abdr. dieser bedeutsamen Hitler-Rede bei v. Kotze/Krausnick (Hg.), Es spricht der Führer, 268–286; s. auch Sywottek, Mobilmachung, 162 f.; Wette Voraussetzungen, 133 f.; Michalka (Hg.), Das Dritte Reich, Bd. 1, 261 f.
Wette, Voraussetzungen, 133.
Vgl. ebd., 113 ff.; Sywottek, Mobilmachung, 49 ff.
Vgl. ebd., 86 ff., 92 ff., 104 ff.
Vgl. ebd., 162 ff.; zur „Volksmeinung“ während der „Sudentenkrise“ s. vor allem auch Kershaw, Hitler-Mythos, 118 ff.; Steinert, Hitlers Krieg, 77 f.; ferner jetzt auch Auerbach, Volksstimmung und veröffentlichte Meinung; bes. 280 ff.
Vgl. ebd., 281. Die Umschreibung „Kriegspsychose“ findet sich im Lagebericht des RSHA für das Jahr 1938.
Ebd.
Ein „Zusammenfassender Wirtschaftsbericht des Wehrwirtschaftsstabes im OKW“ v. 1.10.1938 konstatierte, die „politische Schulung und Erziehung“ der deutschen Bevölkerung, „insbesondere die zur Wehrbereitschaft“, sei „noch ganz ungenügend“. Zit. n. Wette, Voraussetzungen, 140.
In diesem Sinne äußerte sich die Amtsgruppe Wehrwirtschaftsstab in einem von ihr zusammengestellten „Überblick über die Wirtschaftsberichte der Wehrwirtschaftsinspektionen“ (1.10.1938). Zit. n. ebd. Im übrigen sprach auch der Wehrwirtschaftsstab von „allgemeiner Kriegspsychose“.
Vorläufer dieses RVR war der mit Kabinettsbeschluß v. 4.4.1933 gebildete (1.) RVR. Grundlegend hierzu: Meinck, Reichsverteidigungsrat; s. ferner Absolon, Bd. IV, 1 ff. Einziger TOP der konstituierenden Sitzung des 2. RVR v. 18.11.1938 war der im folgenden erwähnte, fast dreistündige Vortrag Görings. Abgedr. bei Mason, Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft, 908 ff., Dok. 152.
Vgl. ebd., 907.
Zit. n. Mason, 908 f.; knappe Zusammenfassung der Göring-Rede bei Absolon, Bd. IV, 4 f.
Deist, Aufrüstung, 492.
Vgl. Absolon, Bd. IV, 2; ferner: Deutschland im zweiten Weltkrieg, Bd. 1, 203. Meinck, Reichverteidigungsrat, 421, spricht nicht ganz zutreffend vom „Generalbevollmächtigten für die Kriegsverwaltung“.
S. den Erlaß Hitlers über die Bildung des Ministerrates für die Reichsverteidigung v. 30.8.1939, in: RGBl. I, 1939, 1539 f. Der Ministerrat, gedacht als eine Art Kriegskabinett, ging wiederum aus dem 2. RVR hervor.
S. den Erlaß Hitlers über die Beauftragung Görings mit der Durchführung des Vierjahresplanes, in: RGB1. I, 1936, 887.
Vgl. die geh. Aktennotiz des St.-Sekr. im REM Werner Zschintzsch für Rust v. 26.11.1938; als Dok. abgedr. bei Seubert, Berufserziehung, 225 f. Das Stuckart-‚Zitat’ folgt der Zusammenfassung des Gesprächs durch Zschintzsch (nicht Zschintsch, wie ebd.!). An der Besprechung nahmen v.S. des REM neben Z. noch Min.-Dir. Carl Krümmel und Min.-Rat Otto Graf zu Rantzau teil. Das RIM hatte die Besprechung im Verfolg der konstituierenden Sitzung des RVR v. 18.11.1938 einberufen (s. ebd.).
Den Begriff habe ich v. Hellmut Seier, Niveaukritik und partielle Opposition, übernommen.
Vgl.: „Erlaß des Kultusministeriums über leitende Grundsätze für Unterricht und Erziehung in den Schulen. Vom 15. Januar 1933“, in: Amtsblatt des Württembergischen Kultusministeriums 26 (1933), 1–10. Als Beleg für unsere Feststellung ist v.a. der Einl.-Teil des Erl. (ebd., 1–3) bedeutsam: Die Stuttgarter Kultusbehörde ließ hier verlauten, in den letzten Jahren sei „häufig darüber geklagt“ worden, daß die Leistungen der Schulabgänger „den Anforderungen des Lebens und den Erwartungen der Wirtschaft und der weiterführenden Bildungsanstalten nicht“ genügten. Berichten aus Handwerk, Handel und Industrie zufolge brächten „viele aus der Volksschule kommenden Lehrlinge nicht diejenigen Kenntnisse in der deutschen Sprache, im Rechtschreiben und im Rechnen“ mit, „die man von ihnen verlangen müsse“. Zudem werde auch häufig „über Unpünktlichkeit, Disziplinlosigkeit und Flüchtigkeit der Lehrlinge geklagt“. Ähnliche Beobachtungen würden auch „in den Gewerbe-und Handelsschulen sowie in den Landwirtschaftsschulen gemacht“. Die Oberschüler wurden aus den Klagen über unzureichende Schulleistungen nicht ausgenommen: „Hochschulen, Fachschulen und einzelne industrielle Werke“ hatten nach Aussage des KM „auffallende Lücken im grundlegenden Wissen, bedenkliche Mängel in den elementarsten Fertigkeiten und geringe Fähigkeit in der schriftlichen und mündlichen Darstellung einfacher Sachverhalte festgestellt“. Das KM räumte der Niveaukritik (wenn auch eher indirekt) eine partielle Berechtigung ein, machte aber für die konstatierten Defizite primär außerschulische Faktoren verantwortlich: Die Jugend der 1920/30er Jahre wachse „unter anderen Bedingungen heran als die ältere Generation, die in der Vorkriegszeit“ zur Schule gegangen sei. „Viel stärker als je“ zuvor stürmten „Eindrücke mannigfacher Art auf die Schüler herein“. „Vereine, Bünde, Parteien, Kino, Sport und sonstige außerschulische Veranstaltungen“ nähmen die Jugend „übermäßig in Anspruch“. Schädigung ihrer Nerven, Beeinträchtigung ihrer Konzentrationsfähigkeit und rasches Vergessen der im Unterricht vermittelten Kenntnisse seien die Folgen. Auch „die wachsende Unsicherheit, Verwirrung und Zerrissenheit des wirtschaftlichen und politischen Lebens, die geistige, seelische und wirtschaftliche Not zahlreicher Familien und die allgemeine Krisis der Zeit“ trügen ihren Teil zur Beeinträchtigung der Schulleistungen bei. Dies alles sei einem ausgeglichenen „Gemüts-und Geistesleben der Jugend“ abträglich und schmälere „den Erfolg der Schularbeit trotz aller hingebenden Bemühungen der Lehrerschaft“. Neben dem Hinweis auf die Bedeutung außerschulischer, zeitwie alltagsbedingter Störfaktoren antizipierte der KM-Erl. die Leistungsdiskussion der NS-Zeit auch noch in anderen Punkten: Er beklagte die ‚Überfrachtung ‘der Schule mit einem ständig wachsenden Unterrichtsstoff, ferner ihre Überforderung (als „allgemein bildende“ Institution, H. v. Verf.) durch zu stark berufsbezogene Ausbildungserwartungen. Schließlich konstatierte er offenkundige Beeinträchtigungen des Schulerfolges durch ein gegenüber der Vorweltkriegszeit verändertes, die Autorität der überkommenen Erziehungsinstanzen durch mangelnde Anerkennung und Disziplin stärker in Frage stellendes Jugendverhalten. Zu letztgenanntem Punkt s. ebd., 4.
Im Ersten Weltkrieg führten die empfindlichen Beeinträchtigungen des Schulalltags „zu einem vielbeklagten Niveauverlust“. Mit Kriegsende trat hier kein grundlegender Wandel ein, „denn störungsfreier Unterricht blieb auch in den folgenden Jahren des Mangels eine Illusion“. So Saul, Jugend, 115 f. Der Naturwissenschaftller A. Witting schrieb 1946, unbestreitbar hätten die deutschen höheren Schulen bereits nach dem Weltkriege begonnen, „mangelhaft zu werden“. Diese „Mangelhaftigkeit“ habe dann „bis 1933 trotz aller Bemühungen der Lehrer und der Unterrichtsverwaltungen stetig zugenommen“. Daher habe er bereits Anfang der 1930er Jahre auf einer Versammlung der Deutschen Mathematiker-Vereinigung von einem ‚Trümmerhaufen ‘gesprochen. „Noch schlechter“, so W. weiter, „wurde es unter der Naziherrschaft.“ Vgl. A. Witting, Zur Rettung der höheren Schulen, in: Phys. Bl. 2 (1946), 237–238; Zit. 237. S. ferner R. Goering, Hat die Volksschule versagt?, in: Der Erzieher zwischen Weser und Ems 65 (1939), 150–154. Der SchR Goering begann seinen, zuvor bereits in der „Reichselternwarte“ veröffentlichten Beitrag u.a. mit der Feststellung: „Schulmänner, weitblickende Eltern, Wirtschaft und Wehrmacht beschäftigen sich mit dieser Frage seit langem, nicht erst seit Monaten, auch nicht erst seit 1933.“ Wolsing, Berufsausbildung, 327, weist für die Endphasder Weimarer Republik Niveaukritik aus Wirtschaftskreisen nach. Ganz ähnlich jetzt auch Muth, Berufsausbildung, 53 ff. Auch im Hochschulwesen hatte man schon vor 1933 eine „Minderung des akademischen Standards“ beobachten können. So Kater, Studentenschaft und Rechtsradikalismus, 199.
Für die Zit.: Blankertz, Geschichte der Pädagogik, 305; die skizzierte Argumentation bei Tenorth, Zur deutschen Bildungsgeschichte 1918–1945, 128.
S. ebd.
Vgl. Wolsing, Berufsausbüdung, 532, 537.
S. die differenzierte Bewertung des „Leistungsbildes“ der Wettkämpfe ebd., 532 ff. Wolsing führt eine — durch andere zeitgenössische Berichte bestätigte — Stellungnahme des Direktors der Städtischen Handelslehranstalten Münster (Westf.) zum RBWK 1939 v. 28.2.1939 an (vgl. ebd., 534, Anm.teil), wonach — so Wolsing — „die Oberstufenschülerinnen der Handelsschule ein Stenogramm von 60 Silben übertragen mußten. Zur gleichen Zeit verlangte man in den Lehrabschlußprüfungen aber mindestens 120–140 Silben.“ Es wurde „fleißig“ abgeschrieben, und nicht selten kam es unter Zeitdruck so weit, „daß die aufsichtführenden Personen den Teilnehmern die Antworten diktierten“! — Tenorth stützt sich bei seinem Hinweis auf den Leistungsanstieg im RBWK auch auf Wolsing, verliert aber über dessen differenzierenden Anmerkungen kein Wort.
Vgl. Sauer, Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus, 218. Sauer stützt sich hier auf einen geheimen Lagebericht des SD-Unterabschnitts Württemberg-Hohenzollern für das zweite Vierteljahr 1939. Stachura, Das Dritte Reich und Jugenderziehung, 104, schreibt, die Erziehungsbehörden hätten sich damals mit „der Offensichtlichkeit eines noch nie dagewesenen Grades von Unordnung und absinkendem [… ] Niveau in Schulen aller Stufen“ konfrontiert gesehen.
Vgl. Kater, HJ u. Schule, 588f. Die reichseinheitliche Abschaffung des „Staatsjugendtages“ (4.12.1936) hing wohl auch mit der wenige Tage zuvor erfolgten Verabschiedung des bekannten „Gesetzes über die Hit1er-Jugend“ (1.12.1936) zusammen. Vgl. den Hinweis ebd., 591, Anm. 63; ferner Scholtz, Unterricht, 65, u. Rossmeissl, „Ganz Deutschland … “, 65.
Stolz, Erlebte Schule, 127 f., führt eine eindrucksvolle „Auslese“ solcher NS-Veranstaltungen „aus einem einzigen Schul-Jahresbericht“ an: „Flaggen-hissung — Führers Geburtstag — Tag der Arbeit — Luftschutzübung — Muttertag — Deutsches Jugendfest — Nationalpolitischer Film — Proklamation des Führers — Tag des deutschen Volkstums — Besichtigung des Fliegerhorstes — Veranstaltung zur Einführung des Schulsparens — Erntedankfest — Horst-Wessel-Gedenken — Walter-Flex-Gedenken-Nationalpolitischer Film — Tag des deutschen Buches Gedenkfeier zum 9. November — Luftschutzlehrschau — Werbevortrag eines Offiziers der Flak-Artillerie Werbevortrag eines Marineoffiziers — Besuch der Antibolschewistenschau — Übertragung eines Staatsbegräbnisses — Feier zum Gründungstag des Dritten Reiches — Opfertag für die Jugendherbergen — Schwimmfest — Chorkonzert — Nationalpolitischer Film — Heldengedenkfeier — Österreichfeier — Kolonialgedenkfeier — Besuch der Ausstellung Lebendige Vorzeit — Schlußfeier“. Stolz beziffert den alljährl. Unterrichtsausfall auf rd. 25–30 „Schulveranstaltungen und Feiern“ bei Rossmeissl, „Ganz Deutschland … “, 69 ff.; ähnl. Bernett, Sportunterricht, 15 ff.
Auch diese Aktivitäten waren natürlich für die HJ-Schüler infolge ‚dienstlicher ‘Abkommandierungen und Beurlaubungen mit Unterrichtsausfall verbunden. Beispiele: Rossmeissl, „Ganz Deutschland …“, 63 f. Oft wurde der Schulunterricht auch einfach — wiederum gleichsam ‚ dienstlich ‘— geschwänzt. S. hierzu die Erinnerungen der BDM-Funktionärin Melitta Maschmann, Fazit. Kein Rechtfertigungsversuch, 31.
Vgl. Bölling, Sozialgeschichte, 145; ferner Kuropka, Nationalsozialismus und Lehrerausbildung, 168.
Für diese Akzentsetzung, die die „traditionelle Rangskala der Erziehungswerte“ umkehrte (Lingelbach, Erziehungstheorien, 31), hatte vor allem Hitlers Programmschrift „Mein Kampf ‘die Grundlage geliefert, und zwar insbesondere mit folgendem Passus: „Der völkische Staat hat [… ] seine gesamte Erziehungsarbeit in erster Linie nicht auf das Einpumpen bloßen Wissens einzustellen, sondern auf das Heranzüchten kerngesunder Körper. Erst in zweiter Linie kommt dann die Ausbildung der geistigen Fähigkeiten. Hier aber wieder an der Spitze die Entwicklung des Charakters, besonders die Förderung der Wülens-und Entschlußkraft, verbunden mit der Erziehung zur Verantwortungsfreudigkeit, und erst als Letztes die wissenschaftliche Schulung.“ Hitler, Mein Kampf, 452. Zur Rolle von ‚Mein Kampf ‘als „Marschroute für die nationalsozialistische Erziehungspraxis“ jetzt Steinhaus, Hitlers Pädagogische Maximen (Zit. 173).
„Die innere Lage des Volksschulwesens im Regierungsbezirk Merseburg“. Bericht des Reg.-Präs. v. Merseburg, Robert Sommer, v. 10.8.1937, als Anl. zu REM an Reg.— Präs. v. Arnsberg, 10.9.1937 (NWStAM Regierung Arnsberg II H Nr. 5052). Die Kenntnis dieses bemerkenswerten Berichts verdanke ich entsprechenden Hinweisen bei Kuropka, Nationalsozialismus und Lehrerausbildung, 167 f. (mit gleichem Zit.).
Die besonders während der Anfangsphase des Dritten Reiches zu beobachtenden Disziplinlosigkeiten reichten „von geringfügigen Akten von Ungehorsam bis zur offenen Gewaltanwendung von HJ-Jugendlichen gegen Lehrer während der Schulzeit“ (Stachura, Das Dritte Reich und Jugenderzeihung, 104). Vgl. auch Kater, HJ u. Schule, 573 f.; ferner Sopade-Ber. 1937, 866 f.
Auf dem Reichsparteitag der NSDAP 1933 rief Hitler der Jugend zu: „Ihr seid das kommende Deutschland [… ] wie ihr es jetzt seid als deutsche Jugend, als unsere ganze Hoffnung, als unseres Volkes Zuversicht und unser Glaube [… ] meine Jungen, ihr seid die lebenden Garanten Deutschlands, ihr seid das lebende Deutschland der Zukunft [… ] ihr seid unseres Volkes Weiterleben […]“. Zit. n. Stachura, Das Dritte Reich, 94. Auf dem Nürnberger „Parteitag der Einheit“ (1934) äußerte sich Hitler ganz ähnlich. Vgl. Koch, Geschichte der Hitlerjugend, 160. Hinzuweisen ist hier auch auf den bekannten zeitgenössischen ‚Slogan‘: „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft.“
Zu diesem Aspekt s. jetzt Baird, From Berlin to Neubabelsberg: Nazi Film Propaganda and Hitler Youth Quex.
Berlin 1932; zu den genannten Aspekten s. u.a. 59 ff., 160, 216 f.
Cloer (Hg.), Das Dritte Reich im Jugendbuch (1983); Einf. des Hg., 7–22; hier 10. Daß es dem Nationalsozialismus gelungen ist, bei vielen Jugendlichen gerade dieses Bedürfnis zu befriedigen, spiegeln die in dem von Cloer herausgegebenen Band analysierten Autobiographien über Kindheit und Jugend unter Hitler deutlich wider. Inzwischen hat Cloer einen weiteren Band mit „Jugendbuch-Analysen“ herausgegeben (s. Cloer, 1988). Dort, 209–215, ein hilfreicher Überblick über die Fülle der bislang zum Dritten Reich erschienen Jugendbücher. Zu diesem Problemkomplex s. jetzt aber auch M. Dahrendorf/Shavit (Hg.), Die Darstellung des Dritten Reiches im Kinder-und Jugendbuch.
In diesem Zusammenhang aufschlußreich die Reaktion von Jugendlichen auf die ‚ Verleihung ‘der sog. „Affenschaukeln“, d. h. der „Führerschnüre“ für die Ränge vom Fähnleinführer aufwärts. Ein ehem. Hitlerjunge erinnert sich: „Das war wichtig. Die ‚Affenschaukeln ‘gaben ihren Trägern ein neues Selbstbewußtsein. Viele stolzierten plötzlich daher, als hätten sie höchstpersönlich Hitler zum Reichskanzler gemacht.“ Zit. bei Huber, Jugend unterm Hakenkreuz, 68.
S. bes. Klönne, Jugend im Dritten Reich, 121 ff.
Abschr. der Verfg. v. 20.4.1933 in: NWStAM PSK Nr. 7369. Hinweis auf diese Verfg. auch bei L. Graf v. Westphalen, Schulkollegium, 104 (allerdings mit anderer Fundortangabe). Der 20. April war der Geburtstag des „Führers“.
Rossmeissl, „Ganz Deutschland …“, 61.
Aus dem Jahresbericht (1933/34) einer Bayreuther Oberrealschule. Zit. n. ebd., 61 f. Wie folgenreich diese Vorgänge auch langfristig tatsächlich waren, belegt eine für Rust bestimmte Denkschrift des OP der Prov. Sachsen zum Problem des Niveauverfalls v. 25.9.1940. Im Rahmen der Erörterung der „Gründe für den Rückgang der Leistungen“ in höheren Schulen sprach das OP auch die Rolle der Elternschaft an und konstatierte, viele Eltern seien „der Überzeugung, daß ihre Kinder die schulischen Mängel durch außerschulische Leistungen wettmachen“ könnten. Zudem würden sie oftmals — unter Zuhilfenahme außerschulischer (Partei-)Stellen — auf die Aufhebung von „Schulstrafen“ oder die Revision der „Nichtversetzung“ ihres Kindes drängen. Abdr. der Denkschr. bei Ehrhardt, Erziehungsdenken und Erziehungspraxis, 269 ff., Zit. 273.
Der Erl. legte fest: „Gute, rein verstandesmäßige Leistungen können […] nicht als Ausgleich charakterlicher Mängel angesehen werden.“ Zit. n. Nyssen, Schule, 138.
Aus einem Bericht (1937) des NSLB-Gaus Mainfranken. Zit. n. Bayern in der NS-Zeit, Bd. 1, 542.
Wegmann, Versagt die deutsche Schule?, 227.
Siehe Grossek, Die Schulleistung (Aus einer Konferenz der Kreisschulräte), 530 ff.
Vgl. Bölling, Sozialgeschichte, 143 f.; Zit. 143.
Maier, Schulkampf in Baden 1933–1945, 65.
Ebd., 66.
Zit. n.: DDV 1 (1936), 277.
Grossek, Die Schulleistung, 530.
Ebd.
S. erneut Anm. 152. Im Gegensatz zum allgemeinbildenden Schulwesen erhielt etwa das landwirtschaftliche Berufsschulwesen schon deutlich früher einen einheitlichen Aufbau und damit auch einheitliche Richtlinien.„Richtlinien für den Unterricht in den Ländlichen Berufsschulen“ lagen seit dem 15.10.1936 vor. Vgl. DWEV, 1936, 468–474. Zu diesem Aspekt der NS-Bildungspolitik bzw. zur Entwicklung des Berufsschulwesens im Dritten Reich insgesamt s. jetzt Kümmel (Hg.), Quellen und Dokumente zur schulischen Berufsbildung 1918–1945; hier bes. 18 ff.; ferner ders., Zur schulischen Berufserziehung.
Vorgelegt mit: Erziehung und Unterricht in der Volksschule. Die Richtlinien sollten mit Beginn des Schuljahres 1940/41 in Kraft treten. Ihr Aufbau: „Allgemeine Richtlinien“ (5 ff.), „Richtlinien für die einzelnen Unterrichtsfächer“ (10 ff.), „Stundentafeln“ (30 f.).
„Richtlinien für den Unterricht in den vier unteren Jahrgängen der Volksschulen“, in: DWEV, 1937, 200–203. Ebd., 199, der Einf.-Erl. Rusts v. 10.4.1937. Selmeier, Geschichtsunterricht, hat diese Richtl. in seiner frühen, grundlegenden Diss. ganz offensichtlich völlig übersehen. S. u.a. seine „Zusammenstellung wichtiger amtlicher Verlautbarungen“, ebd., 335 ff.
Bestimmungen über Erziehung und Unterricht in der Mittelschule. Aufbau: „Grundsätzliches“ (4 ff.), „Der äußere Aufbau der mittleren Schulen“ (9 ff.), „Lehrpläne“ (15 ff.).
1937 wurde auch der Sportunterricht an Jungenschulen durch REM-Richtlinien reichseinheitlich geregelt. Vgl. Richtlinien für die Leibeserziehung in Jungenschulen. Eine entspr. Regelung des Sportunterrichts für Mädchen erfolgte erst im Kriege. Vgl. Richtlinien für die Leibeserziehung der Mädchen in Schulen.
Ottweiler, Die NS-Schulpolitik, 194.
Dazu ausführlicher unten, S. 261 ff., S. 350 ff.
Zu diesem Aspekt der NS-Schulpolitik vgl. Eilers, Schulpolitik, 28 ff.; Fricke-Finkelnburg, Schulpolitik; bes. 96, 104 ff.; Ottweiler, Die NS-Schulpolitik, 195; speziell zur Frage der NS-Geschichtsbücher Selmeier, Geschichtsunterricht, 107 ff., 164 ff., und Weiß, Schulgeschichtsbücher.
Vgl. Rust an Reichskanzleichef Lammers, 5.10.1940 (Akten Parteikanzlei, Microfiche-Slg., Bl. 101 16115 ff.). Rusts Schr. stand im Zshg. mit einem Vorstoß Goebbels ‘bei Hitler, der auf Übertragung der Zuständigkeiten im Schulbuchbereich vom REM auf die Parteiamtliche Prüfungskommission unter Reichsleiter Bouhler und den NSLB abzielte.
Vgl. ebd.; ferner auch Weiß, Schulgeschichtsbücher, 116.
Vgl. erneut das Schr. Rusts an Lammers. Nach einem Erl. Rusts vom 12.2.1940 sollten etwa „die neuen Lernbücher für die Klassen 1 bis 3 der Mittelschulen“ erst „im Laufe des Schuljahres 1940/41 erscheinen“. Vgl. DWEV, 1940, 129. Im selben Jahr wurden ‚neue ‘Physikbücher für die 6.-8. Klassen der Mädchenoberschulen nach wie vor nur „vorläufig“ zum Gebrauch zugelassen. Vgl. ebd., 321. Selmeier, Geschichtsunterricht, hat schon früh darauf hingewiesen, daß die Zulassungsgenehmigungen für neue Lehrbücher (1939 ff.) nicht mit einem ausdrücklichen „Verkaufs-oder Auslieferungsverbot“ der alten Bücher gekoppelt waren, „so daß deren Restbestände“ — ‚begünstigt ‘durch die dann im Krieg hinzutretenden Versorgungsschwierigkeiten — „bis ins Jahr 1944 hinein ausverkauft werden konnnten“ (167). Seimeiers bemerkenswertes Fazit für den Bereich des NS-Geschichtsunterrichts: „Überblickt man die Gesamtsituation, so zeigt sich, daß kein Schüler und keine Schülerin sämtliche Klassen der höheren Schule mit den neuen, nationalsozialistischen Geschichtsbüchern durchlaufen hat.“ (168)
Auf diesen Aspekt gehen wir weiter unter (S. 225 ff.) am Beispiel der zahlreichen „Leitfäden“ für die Wehrerziehung im Schulunterricht noch etwas näher ein.
Dies beklagte auch der Merseburger Reg.-Präs. in seinem Bericht v. 10.8.1937 (wie Anm. 348).
Vgl. Feiten, NSLB, 124. Kritisiert wurde vor allem auch das niedrige fachliche Niveau des „Deutschen Erziehers“. Dies belegen auch: Bayern in der NS-Zeit, Bd. 1, 544; MadR, Bd. 2, 138.
Vgl. Grossek, Die Schulleistung, 530. G. stellte mit Blick auf die ersten Jahre des Dritten Reiches fest: „In dieser Zeit blühte der Weizen einer geschäftstüchtigen Schulliteratur. Die Lehrer kauften Bücher und legten sie bald wieder hin, denn sie fanden darin nicht, was sie suchten: eine wesentliche methodische Hilfe.“ Und: „Je mehr die Schule unter stofflichen Druck geriet, desto mehr entfernte sich der Schulbetrieb von der sauberen methodischen Linie.“ — Diere, Zum Anteil der Schule, 168–170, zeigt, wie etwa der am 13.9.1933 von Rust für Preußen ohne detaülierte Hinweise oder Richtlinien hg. Erl. über „Vererbungslehre und Rassenkunde in den Schulen“ nahezu „überall große Unsicherheit und Ungewißheit über die kurzfristige praktische Durchführung“ der Verfg. auslöste.
Kater, HJ u. Schule, 609.
Craig, Deutsche Geschichte, 583. C. stützt sich hier auf SD-Berichte zur Lage im Hochschulwesen.
Ebd.
Vgl. Kleinberger, NS-Hochschulpolitik, 24.
Adam, Hochschule, 104.
Gizewski, TH Berlin, 134.
Vgl. Adam, Hochschule, 75, 149.
Vgl. ebd., 60, 89 ff. Der SA-Dienst war mit Erl. Rusts v. 28.10.1935 auf vorlesungsfreie Nachmittage verlegt worden. Während der übrigen Wochenzeit (incl. Sonntag) sollte nach Möglichkeit kein Dienst stattfinden. Bereits ein Jahr zuvor (22.10.1934) hatte Rust die Befreiung der in Examensvorbereitungen befindlichen Studenten vom Dienst in der SA, der SS oder sonstigen paramilit. Organisationen verfügt. Vgl. ebd., 92 f. Diese Grenzziehungen zwischen Studium und studentischem Dienst wurden natürlich in der Praxis nicht strikt eingehalten. Im übrigen darf man nicht übersehen, daß auch bereits Oberschüler SA und SS angehörten. Analog einer Ende 1936 dann auch mit der HJ getroffenen Regelung (vgl. Kater, HJ u. Schule, 589) legte Rust per Erl. v. 14.5.1935 fest, gemäß einer von ihm angeregten Weisung der Führung von SS und SA seien diejenigen Oberprimaner, die diesen Verbänden angehörten, „im letzten Schulhalbjahr vor der Reifeprüfung auf Antrag vom Dienst“ zu befreien. Der Text der Verfg. ist abgedr. in: DDHS 2 (1935), 426.
S. Jarausch, Studenten, 188 ff. bes. 195 f.
Zu diesem Gesichtspunkt s. etwa Möller, Exodus der Kultur, 38 ff. (mit Zahlenmaterial über den geschätzten Umfang der Amtsenthebung bzw. Vertreibung von Wissenschaftlern); ferner Lundgreen, Hochschulpolitik, 12.
Beyerchen, Wissenschaftler unter Hitler, 104 (mit Bezug auf das Fach Physik): „Obwohl die qualitative Verschlechterung der Arbeit der Studenten und Assistenten bedenkliche Folgen vorausahnen ließ, war die Zahl der vakanten Professuren für die deutschen Physiker das dringlichere Problem. Ohne effektive Ausbildung konnten die Studenten nicht Physik lernen, auch wenn man sie sonst ungestört ließ.“ Der Lageber. des RSHA für das 1. Vierteljahr 1939 konstatierte: „Eine große Anzahl von freien Lehrstühlen in allen Gebieten des Reiches ist zur Zeit noch immer unbesetzt. Dies macht sich in der Fortführung eines gesunden naturwissenschaftlichen Unterrichtsbetriebes außerordentlich nachteilig bemerkbar. Eine große Zahl von Vorlesungen müssen vertretungsweise von jüngeren Assistenten gelesen werden.“ MadR, Bd. 2, 252.
S. G. Thomsen, Ueber die Gefahr der Zurückdrängung der exakten Naturwissenschaften an den Schulen und Hochschulen, in: Phys.BL 1 (1944), 51–54 (hiernach im folg. ref. u. zit.). Bei diesem Beitr. handelt es sich um einen Wiederabdr. des gekürzten ersten Teils des Thomsen-Vortrags v. 22.11.1933. Vgl. ebd., 51, die Vorbemerkung der Redaktion.
Den Angaben der Redaktion zufolge war der Vortrag nach Thomsens Tod zunächst in den ‚Neuen Jahrbüchern für Wissenschaft und Jugendbildung ‘(H. 2, 1934) abgedr. worden und hatte dann wenig später als Beil. der ‚Zeitschrift für technische Physik‘, dem Hauptorgan der Deutschen Gesellschaft für technische Physik, weitere Verbreitung gefunden. Die ‚Interpretation ‘des Thomsen-Beitr. bei Brämer/Kremer, Physikunterricht, 44, erschöpft sich in dem knappen, mir unverständlichen Hinweis, Thomsen habe „dem naturwissenschaftlichen Unterricht seinen intellektualistischen Charakter schlichtweg ab [gesprochen]“!
Hitler hatte am 6.7.1933 vor den Reichsstatthaltern die Phase der nationalen Revolution für beendet erklärt und die Auffassung vertreten, der „Erringung der äußeren Macht“ müsse nun „die innere Erziehung der Menschen folgen“. Vgl. Michalka (Hg.), Das Dritte Reich, Bd. 1, 42 f., Dok. 27. Die Erklärung war dann von Hitler (und Frick) verschiedentlich wiederholt worden (vgl. Hildebrand, Das Dritte Reich, 14). Thomsen konnte seine Forderung mithin als ‚abgesichert ‘ansehen, auch was die Akzentuierung fachl. Maßstäbe anbetraf! Denn Hitler hatte am 6.7. 1933 weiter erklärt: „Der heutige Zustand muß verbessert und die Menschen, die ihn verkörpern, müssen zur nationalsozialistischen Staatsauffassung erzogen werden. Man darf daher nicht einen Wissenschaftler absetzen, wenn er ein guter Wirtschaftler, aber noch kein Nationalsozialist ist; zumal dann nicht, wenn der Nationalsozialist, den man an seine Stelle setzt, von der Wirtschaft nichts versteht! In der Wirtschaft darf nur das Können ausschlaggebend sein.“ Zit. n. Michalka, Bd. 1, 43.
Wie Thomsen, so setzten sich im Hitler-Reich auch andere Fachvertreter schon früh für eine Verbesserung der Studien-u. Arbeitsbedingungen des naturwiss. Nachwuchses ein. Walter Gerlach, Prof. f. Experimentalphysik an der Univ. München, protestierte im April 1934 in einem Schreiben an die Phil.Fak. gegen Pläne für eine Reduzierung der Vorlesungszeiten. Vgl. Beyerchen, Wissenschaftler unter Hitler, 103 (zs. mit 306, Anm. 68). Wenig später (Juni 1934) beklagte er in einem neuerüchen Vorstoß bei der Fak. die starken nichtfachlichen Beanspruchungen, denen sich der wiss. Institutsnachwuchs fortlaufend ausgesetzt sah. Von den studienexternen Belastungen (SA-Dienst, Schulungslager etc.) waren die Assistenten nicht ausgenommen. G. schrieb, ihre „Belastung [… ] mit regelmäßigem Dienst“ habe zu einem besorgniserregenden „Rückgang in den wissenschaftlichen Leistungen des Instituts“ geführt. Der Niveauverlust müsse „bald ein Ende haben“. Andernfalls seien „ernste Folgen für den Nachwuchs“ nicht länger zu vermeiden. G. weiter: „Es ist ein auf die Dauer unmöglicher Zustand, daß von Assistenten verlangte Versuche immer wieder mit der Begründung abgelehnt werden: ‚Ich muß jetzt zum Dienst,‘“ Zit. n. Beyerchen, Besetzung der Lehrstühle für Physik, 82.
Wie Anm. 155.
Vgl. „Auszug aus dem Musterungsbericht der Wehrersatz-Inspektion über die Musterung 1935. Abschnitt: geistige Schulung der Gemusterten.“ (Abschr.), als Anl. zu W. Kdo. VI an OP der Prov. Westfalen, 30.09.1935 (NWStAM PSK Nr. 6477); Stud.-Dir., Gymnasium Arnoldinum Burgsteinfurt, an ObSchR Knackstedt, 10.1.1936 (ebd.).
Vgl. (auch für die folg. Zit.) OP der Prov. Westfalen, Frhr. v. Lüninck, an den REM, 8.2.1936 (m. Anl: WBKdo. Coesfeld an Landrat des Kreises Coesfeld/Abschr. v. 11.10.1935), in: ebd.
„Auszug aus dem Musterungsbericht […]“ (wie Anm. 400).
S. unten, S. 312 ff.
Der Stud.-Dir. des Burgsteinfurter Gymn. (s. erneut Anm. 400) zum Problem ausreichender schulischer Wissensvermittlung: „Das ist schwer, weil nicht nur in der Jugend und den Eltern [sic] noch weithin der Widerstand gegen die angebliche ‚Gedächtnisbelastung mit totem Wissensstoff’ spukt, sondern weil diese Einstellung gelegentlich auch durch missverständliche oder [… ] mißgedeutete — die Schüler hören das heraus, was sie hören möchten — äusserungen autoritativer Persönlichkeiten neue Nahrung erhält. Auf der anderen Seite ist auch eine grosse Anzahl von Lehrern von diesen Anschauungen irgend wie infiziert oder andere haben nicht die Spannkraft, unablässig immer wieder allen Widerständen zum Trotz das notwendige positive Wissen zu erzwingen.“
Der Reg.-Präs. von Münster sah den „Hauptgrund“ für die Bildungsdefizite der Gemusterten „in der falschen methodischen Schulung der Schulpflichtigen auf den Volksschulen der Nachkriegszeit“. Vor allem habe das „in den Nachkriegsjahren geschwundene Autorität sverhältnis zwischen Lehrer und Schüler zu einer Verringerung der Intensität des Unterrichts geführt“. Der Reg.-Präs. weiter: „Auch durch die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten in der Nachkriegszeit hat das gesamte Schulleben schwersten Schaden leiden müssen.“ Die Stellungnahme des Reg.-Präs. findet sich in dem an Rust weitergeleiteten Bericht v. 8.2.1936 (s. Anm. 401).
Vgl. ebd.
Nach. OP der Prov. Westfalen an REM, 4.6.1936 (NWStAM PSK Nr. 6477).
Vgl. REM-Erl. v. 29.1.1936 (ebd.).
Das Schreiben des westf. OP an Rust v. 4.6.1936 nahm Bezug auf einen REM-Erl. v. 9.4.1936, mit dem offenbar „Berichte über den Bildungsstand der Gemusterten“ angefordert worden waren.
S. erneut oben, S. 46 ff., 50 ff.
Nicht zufällig verband Rust die Herausgabe der Oberschulrichtlinien sogleich mit der Mahnung, durch den Wegfall der Oberprima dürfe „die Bildungshöhe der Höheren Schule nicht herbabgemindert werden“. Vgl. Erziehung und Unterricht, 1.
Zit. n. Ottweiler, Volksschule, 129. Der Studie folgte 1938 eine Denkschr. der NSLB-Reichswaltung, die sich ebenfalls mit dem Leistungsrückgang beschäftigte. Vgl. ebd., 129 f.; ferner ders., Die NS-Schulpolitik, 211 f.-Horn, Hitler Youth, 446, Anm. 58, erwähnt ein undat. Memorandum der NSLB-Gauwaltung Hamburg betr. „Minderung der Schulleistungen durch Ueberb[ü]rdung und Störung der Schularbeit“. Ein Hinweis auf dieses Memorandum jetzt auch bei Lehberger, Englischunterricht, 247, Anm. 1.
Vgl. Hoch, Erkenntnisse aus den Lehrabschlußprüfungen, 566. Zur gleichen Zeit erreichten im übrigen auch den Exilvorstand der SPD Klagen über den Leistungsschwund im sächs. Schulwesen. Vgl. Sopade-Ber. 4 (1937), 864, 873 f.
S. erneut Anm. 348 (auch für die folg. Zit.).
S. ebd.
Bojunga (Hg.), Zur Steigerung der Leistungen in den Berufs-und Fachschulen; das Zit. im Vorw.
Der Erl. ist ebd., 128 f., abgedr. In ihm hatte Rust angeordnet, „daß nach den Sommerferien 1935 in allen Berufsschulen allwöchentlich Hausaufgaben gestellt werden“. Nach den Worten des Leiters der Abteilung für berufliches Bildungswesen im REM, Prof. Wilhelm Heering, hatten sich die Hausarbeiten positiv auf die Schulleistungen ausgewirkt. H. war zu Ohren gekommen, daß einige Lehrer die Hausaufgaben mit der Begründung abgeschafft hatten, ihre vielfältige Nebenbeschäftigung mit nicht unmittelbar zum Unterricht gehördenden Dingen lasse ihnen keine Zeit mehr für die Formulierung und Kontrolle von Hausaufgaben. H. forderte die Konf.-Teiln. auf, solcherart „Vorkommnissen […] mit aller Schärfe entgegen zu treten“. Schließlich seien die Lehrer in erster Linie „für die Schule da“. Der Umfang ihres Einsatzes für „außerschulische Dinge“ müsse danach bemessen werden, wieviel „Kraft und Zeit“ nach Erledigung der eigentlichen Berufsarbeit noch übrigbleibe. H. weiter: „Nationalsozialismus heißt: Haltung durch Leistung beweisen, und zwar zunächst durch die Leistung, durch die der Volksgemeinschaft zu dienen wir durch den Beruf berufen sind“. (nach ebd., 21).
Neben der Stellungnahme Heerings (ebd.) s. v. a. das Ref. des SchR Niemann („Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen in den Berufsschulen“), ebd., 62–73. N. beklagte, akuter Lehrermangel, Überbeanspruchung der Lehrerschaft und kaum noch erträgliche Klassenstärken müßten das Leistungsniveau der Berufsschulen zwangsläufig beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang sprach er sich auch dafür aus, die Teilnahme von Berufsschullehrern an „Luftfahrtlehrgängen und anderen Veranstaltungen [… ] während der Schulzeit [… ] am besten ganz“ zu untersagen, denn die Lehrerschaft werde nirgendwo „dringender gebraucht“ als an ihrem eigentl. Arbeitsplatz selbst. „Auch alle Sammlungen müßten unterbleiben“; schließl. hob auch N. die Bedeutung der Hausaufgaben hervor. Nach ebd., 72 f. Im übrigen bildete die Forderung nach möglichst vollständiger Streichung der während der regulären Unterrichtszeit stattfindenden Luftfahrtlehrgänge nur die gleichsam, radikalisierte’ Fassung eines REM-Erl. v. 14.1.1936 (abgedr. ebd., 134).
Vgl. Ottweiler, Volksschule, 52; ferner Feiten, NSLB, 69. F. schreibt, ein Rust-Erl. v. 26.2.1936 habe „dann reichseinheitlich für die Berufung auf eine Schulratsstelle neben der nationalsozialistischen Haltung auch die fachliche Qualifikation“ gefordert, führt aber keinen Beleg an. S. a. erneut S. 149.
Vgl. DWEV, 1937, 199.
Vgl. Flessau, Lehrpläne, 76.
S. dazu Nyssen, Schule, 15 f., 87 ff.; ferner unten, S. 338 ff.
Vgl. Grossek, Die Schulleistung, 529.
Sie mündeten dann vor allem in eine Kritik an der Erziehungslehre Ernst Kriecks ein. Kriecks „lange Zeit offiziöse Geltung beanspruchende Theorie“ (Lingelbach, Erziehungstheorien, 249) begriff Erziehung als „Funktion“ der (Volks-)Gemeinschaft: „Alle und alles, so wurde unterstellt, erziehen alle — unbeabsichtigt und unbewußt zu jeder Zeit.“ (Blankertz, Geschichte der Pädagogik, 279) Der zielgerichtete rationale Bildungsprozeß des schulischen Unterrichts wurde gleichsam aus dem Erziehungsbegriff ausgegrenzt und folglich auch nicht näher reflektiert. Kriecks Theorie ließ sich zur Untermauerung des Primats außerschulischer Formations-und Charaktererziehung vor schulischer Bildung heranziehen, nicht jedoch zur Erfassung und Klärung methodischdidaktischer Probleme des aktuellen Schulunterrichts. Sie war daher mit dem Erfordernis, die Arbeit der Schule — angesichts der konkreten Leistungs-und Qualifikationsanforderungen des industriegesellschaftlich organisierten und zudem auf ‚Kriegskurs ‘befindlichen Hitler-Reiches — wieder aufzuwerten und effektiver zu gestalten, unvereinbar. In einem Artikel, der mit der Parteiführung abgestimmt worden war und gezielt den Interessen des NSLB Rechnung trug, kritisierte Wilhelm Arp 1939 die bei Krieck vorgenommene Trennung von „grundlegender Erziehung“ und „schulischer Bildung“. Arp wandte ein, die Gegenüberstellung von „Charakterbildung“ und „Wissensvermittlung“ sei nicht haltbar. Er plädierte für eine moderne, den aktuellen Problemen der Schule Rechnung tragende „Ziel-und Methodenlehre“. Arp schrieb, im „Zeitalter eines Vierjahresplanes mit seiner Technisierung und Rationalisierung“ könne ihn der „Vorwurf der Rationalität“ nicht ernsthaft tangieren. Auch Alfred Bäumler ging es bei seiner Kritik an Krieck um eine Abschwächung des Gegensatzes zw. außerschulischer Formations-und Charaktererziehung und schulischer Büdung. Diese wollte auch der NS-Erziehungstheoretiker Bäumler wieder aufgewertet wissen. Das Vorstehende nach Lingelbach, Erziehungstheorien, 184–186; zu Bäumler: 188 ff.
Blankertz, Geschichte der Pädagogik, 241.
Ein Beleg für 1936: Auf einer Tagung der NSLB-Reichsfachschaft VI (=Berufs-und Fachschulen) sprach im Nov. 1936 u.a. der Regierungsbaurat Dr. Hans Kluy als Vertreter des RKM. In seinem Vortrag „Wehrkraft und Schule“ warnte er auch vor einer Vernachlässigung schulischer Wissensvermittlung. Abgedr. ist der Vortrag Kluys in: Die Deutschen Berufs-und Fachschulen im Dienste der Wirtschaft und der Wehrkraft, 187–199. Die Tagung v. Nov. 1936 stand unter dem Thema: „Die Berufs-und Fachschulen im Dienste der Wehrhaftmachung der deutschen Jugend“. Anfang März 1937 folgte eine Tagung mit dem Leitthema: „Die Berufs-und Fachschulen im Dienste des Vierjahresplanes“. In dem eben genannten Band sind die Beitr. beider Tagungen enthalten. Offenbar galten beide Veranstaltungen zusammen als „2. Reichstagung“ der Fachschaft VI. Über deren 1. Reichstagung (25.-30.3.1935) informiert: Grundfragen des deutschen Berufs-und Fachschulwesens.
Der Vortr. erschien damals in den „Unterrichtsblättern für Mathematik und Naturwissenschaften“ 44 (1938), 1 ff.; jetzt abgedr. in: Brämer/Kremer, Physikunterricht, 187–197.
Vgl. Hüpert, Offizierberuf und höhere Schule, in: Der Westfälische Erzieher 5 (1937), 67–68. „Der Westfälische Erzieher“ war nicht die einzige Regionalzeitschr. des NSLB, die Hilperts Beitr. veröffentlichte. Vgl.NS-BW 5 (1939), 476.
Vgl. Brämer/Kremer, Physikunterricht, 48, in Verb. mit den Angaben der ebd., 132–150, abgedr. Chronik des „Fördervereins“ aus dem Jahre 1938 (hier 147).
Vgl. ebd. u. 66. Auf diese Tagung werden wir weiter unten (s. S. 234) erneut zu sprechen kommen.
Diese Angaben zur Person Karlewskis nach Boog, Luftwaffenführung, 389, 397, u. Stumpf, Wehrmacht-Elite, 117, 291. Der Dienstgrad „General der Flieger“ wurde Karlewski bei seiner Verabschiedung als „Charakterrang“ verliehen.
Im folg. ref. u. zit. nach dem Wiederabdr. bei Brämer/Kremer, Physikunterricht (wie Anm. 115); hier 187–190 (= 1. T. des Vortr.). Brämer/Kremer gehen im Textteil nur ganz kurz auf den Karlewski-Vortrag ein (vgl. ebd., 66).
Vgl. ebd., 148 (Chronik des „Fördervereins“).
Zit. n. ebd
S. erneut Anm. 428; danach im folg. ref. u. zit.
Vgl. Stumpf, Wehrmacht-Elite, 270.
Vermerk des Schulleiters v. 5.2.1937, als Anl. zu einem maschr. Exemplar des Hilpert-Beitrags (NWStAM Staatl. Aufbaugymnasium Herdecke Nr. 12).
In dem 1937 erschienen und mit einem Geleitwort des ObdH, Gen. v. Fritsch, versehenen Buch v. Bruno W. Jahn, Die Weisheit des Soldaten, wurden die gleichen Forderungen erhoben. Vgl. ebd., 92 ff., das Kap. „Vom Werte der Bildung“.
Metzsch, Wehrpolitik, 46. Vgl. auch Kluy, Wehrkraft und Schule, 190 f.
Frießner, Offizier und Bildung, 3. Die Frage der Rückwirkung der Allgemeinen Wehrpflicht auf das Anforderungsprofil des Offiziers, d.h. das Problem der Wahrung seiner Überlegenheit durch Bildung, hatte bereits im 19. Jahrhundert innerhalb der Diskussion über die Höhe der Bildungsqualifikation des Offiziers eine Rolle gespielt. Vgl. Bald, Der deutsche Offizier, 32. 1939 wurde in einem Beitrag zum Verhältnis von Militär und Schulbildung bezeichnenderweise auch folgende äußerung Gen. v. Seeckts zit.: „Es ist nicht Zufall, daß, je mehr sich das Kriegsheer zur Volkserziehungsstätte wandelte, es um so höhere Anforderungen an die Büdung seiner Führer stellte.“ Vgl. Renner, Schule und Wehrmacht, 206.
Boog, Luftwaffenführung, 349.
Zur ‚falschen Alternative‘: „Charakter“ bzw. „Gesinnung“ oder Bildung vgl. Messerschmidt, Werden und Prägung, 83 f.; Bald, Der deutsche Offizier, 104 ff.
Vgl. Boog, Luftwaffenführung, 351; Bald, Der deutsche Offizier, 107 ff.; ders., Der deutsche Generalstab, 89 ff., 94 ff.
Vgl. Stumpf, Wehrmacht-Elite, 320 ff., 341 ff; Zit. 12, Anm. 45. Im Okt. 1942 wurde das Abitur als Voraussetzung für die Annahme als aktiver Offizieranwärter abgeschafft. Vgl. ebd., 329. Zu der skizzierten Entwicklung s. ferner v.a. Messerschmidt, Wehrmacht; bes. 216 ff., 422 ff., sowie ders., Bildung und Erziehung, 204 ff.
Das Vorstehende in Anlehnung an Müller, Armee und Drittes Reich; bes. 30 ff., 39 ff.; Zit. 22. Die ‚Elite-Problematik ‘wird uns in Kap. 1.2.4. noch ausführlicher beschäftigen.
Eilers, Schulpolitik, 127.
Eine nach Kriegsbeginn veröffentlichte Stellungnahme des OKW vermag diese Interpretation zu stützen. Abgedr. in: DDV 5 (1940), 20 (Rubrik „Erziehung und Zeit“). S. auch Dokumentation Frießner-Denkschr., 84, 90.
Kurzer Hinweis auf das in den REM-Akten des ZStA der DDR/Potsdam überlieferte Schreiben des OKH v. 3.11.1938 bei Langer, Meinungsmanipulierung, A 28, Anm. 114.
Vgl. OKH ChefHRüst u. BdE InEB Nr. 3148/40 v. 23.5.1940 an den Chef der Reichskanzlei Lammers (BA R 43 11/940 b, Bl. 46–50); auch für die folg. Zit.; die beiden vorletzten Zit. auch bei Jarausch, Studenten, 196, allerdings ohne Hinweis auf ihren ursprünglichen Kontext (Schreiben v. 3.11.1938). Auch bei Ludwig, Technik, 292 f., der das OKH-Schreiben v. 23.5.1940 ebenfalls kurz anführt, spielt die Niveaukritik der Militärs vom Herbst 1938 keine Rolle.
Zit. n. dem OKH-Schreiben v. 23.5.1940.
Geuter, Professionalisierung, 293.
Vgl. ebd., 396. Geuters Quelle: ObdH-„Richtlinien für die Ausbildung der Fahnenjunker“ v. 20.10.1938.
Vgl. o.V., Die höhere Schule und der Fahnenjunker, in: MilWBl, 1938, Nr. 21, Sp. 1352–1354. Für die zeitgenössische Rezeption dieses Beitrages s.: DDV 4 (1939), 47 f. (Rubrik „Erziehung und Zeit“); Weiß, Die Bedeutung der Schule, 46; DJD 33 (1939), 82 f. (hier in der Rubrik „Das Recht der jungen Arbeit“ unter der Überschrift „Der Hang zur Phrase“). S. auch erneut Dokumentation Frießner-Denkschr., 90. Frießners Auflistung der Leistungsdefizite bei Abiturienten und Fhjk. glich derjenigen des MilWBl.-Artikels.
Angaben zur Lehrzeitverkürzung nach: Wolsing, Berufsausbildung, 246 ff.; Mason, Arbeiterklasse, 142 (in Verbindung mit ebd., 108 f.); Ebersbach, Die kürzere Lehrzeit, 595, 598. Auch die Sopade-Ber. (1939, 197 ff.) erwähnen die Lehrzeitverkürzung.
Zit. n. Ebersbach, Lehrzeit, 598. Das Handwerk, das damals noch immer die Hauptstütze der Lehrlingsausbildung darstellte — 1939 waren 68 % aller Lehrbetriebe im Handwerk angesiedelt/vgl. Wolsing, Berufsausbildung, 216 — und dessen Gesellen mehrheitlich als Facharbeiter in die Industrie abwanderten, protestierte heftig gegen die einschneidende Maßnahme der Lehrzeitverkürzung. Der RWiM, dessen Erl. die laufenden Lehrverhältnisse nicht verkürzt hatte, drängte Anfang Dez. 1938 die Ausbildungsbetriebe, vorzeitig geprüfte Lehrlinge nicht bis zum Ablauf ihres Lehrvertrages zurückzuhalten. Erl. des RWiM v. 2.12.1938, abgedr. bei Pätzold (Hg.), Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung 1918–1945, 84, Dok. 18. „Die Diskussion über die Beendigung der Lehrzeit zog sich noch über mehr als drei Jahre hin.“ Dazu Wolsing, Berufsausbildung, 248 f., Zit. 248. Im Einzelfall waren Lehrzeitverkürzungen schon vor dem 22.10.1938 möglich. S. Pätzold, Quellen, Dok. 57, hier 292 f.
S. Wolsing, Berufsausbildung, 250, 327; ferner unten, S. 200.
Der HJ-Funktionär Albert Müller kommentierte die Kürzung des Medizinstudiums im Frühjahr 1939 wie folgt: „Die Kürzung um ein Semester ist bereits seit dem letzten Sommer wirksam, neu ist auch die praktische Vorbereitung während der Semesterferien nicht; was einzelne bisher aus freiem Antrieb taten, wird nunmehr allen zur Pflicht gemacht.“ Müller, Es wird weiter gekürzt, in: DJD 33 (1939), 80–82, 81.
Veröff. in: DWEV, 1939, 136.
Vgl. ebd., 136–138. Zur Neuregelung im Fach Humanmedizin s. jetzt auch Kater, Medizinische Fakultäten, 98 f. Die neue Studienordnung trat mit Wirkung v. 1.4.1939 in Kraft, datiert war sie jedoch auf den 22.12.1938. Insofern ist Katers Angabe (ebd.) nicht ganz korrekt.
DWEV, 1939, 136.
Vgl. ebd.
Ebd., 195–197; REM-Erl. betr. „Neuordnung des tierärztlichen Studiums“ und die neue „Tierärztliche Studienordnung“ (11.3.1939).
Vgl. die entsprechende Ankündigung im Erl. v. 11.3.1939 (ebd., 195).
Zeitgenössische Stellungnahmen motivierten diese und die anderen Ausbildungszeitverkürzungen des öfteren auch mit dem Ziel einer bevölkerungspolitisch orientierten Förderung der „Jungehe“ von Akademikern. Ausschlaggebend war aber zweifellos der hohe Ersatz-und Zuwachsbedarf von Wehrmacht und Rüstungsindustire. Nicht zufällig begann daher der Bericht des RSHA zur Lage an den deutschen Hochschulen im 1. Vierteljahr 1939 mit folgender Feststellung: „Die Entwicklung des Hochschullebens wurde in der Berichtszeit entscheidend durch die Maßnahmen auf dem Gebiet des Vierjahresplanes beeinflußt. Im Vordergrund standen die Versuche, durch Verkürzung und Konzentrierung der Ausbildung den Arbeitseinsatz der jüngeren Kräfte zu beschleunigen.“ MadR, Bd. 2, 247.
Vgl. DWEV, 1939, 197–198 bzw. 249–250 (ebenfalls ab 1.4.1939 wirksam).
Vgl. Jenak, Der Mißbrauch der Wissenschaft, 123 f., 179 f.; DJD 33 (1939), 80 f.
Ebd., 81. Ludwig, Technik, 287, datiert die Anordnung fälschlicherweise auf Anfang 1939. Zumindest im Hochschulbereich konnte man dann die Verkürzung des technischen Studiums nicht so rigoros in die Tat umsetzen wie geplant. Spätere Studienordnungen gingen von einem 7semestrigen Studium aus. Vgl. ebd.; MadR, Bd. 3, 603.
In diesem Sinne hatten Stimmen aus Industrie und Wissenschaft schon vor 1938 Studienzeitverkürzungen gefordert. Vgl. Jenak, Der Mißbrauch, 122 f., A 37 f., Anm. 124.
Görings ‚Jugend-und Bildungspolitik ‘bedarf noch einer näheren Untersuchung. Die Göring-Forschung hat diesen Aspekt bislang völlig übersehen. Dies gilt auch für neueste Göring-Biographien. S. etwa Kube, Pour le mérite und Hakenkreuz (mit detailliertem Bericht zu Forschungsstand und Quellenlage).
„Beginn des Sommersemesters 1939 und des Wintersemesters 1939/40 an den wissenschaftlichen Hochschulen“, in: DWEV, 1939, 135 f. Hans Huber, ObRegR im REM, hatte die neue Einteilung bereits am 30.1.1939 in einem Vortrag vor Universitätsbeamten angekündigt. S. Huber, Der Aufbau des deutschen Hochschulwesens, 43 f.
Das Folg. ref. u. zit. nach: DWEV, 1939, 135.
Zur Trimester-Regelung s. unten, S. 388.
So Katers (Medizinische Fakultäten, 102) Kommentar zu der von ihm zit. äußerung des Reichsärzteführers.
Nach: Verordnungsblatt des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung 21 (1939), 1 f.
S. dazu erneut Grossek, Die Schulleistung. Grossek war (lt. Handbuch der Erziehung, 1937, 41) in der Preuß. Prov. Oberschlesien, Reg.Bez. Oppeln, Kreisschulrat.
Grossek, Die Schulleistung, 532.
Vgl. DWEV, 1939, 422; für den Erl. selbst: DWEV, 1935, 230 ff.
Holfelder, Der Einsatz der Schule, 290.
Vgl. ebd, 291–298.
Ebd., 297 f.
Vgl. Kater, Die deutsche Elternschaft, 84.
Ein damaliger, aufgrund seiner Vorbehalte gegenüber dem neuen Regime zeitweilig vom Dienst suspendierter Lehrer hielt bereits 1935 folgende interessante Alltagserfahrung, die er mit seiner Frau teilte, im Tagebuch fest: „Merkwürdig! Obwohl ich als abgebauter Lehrer und Gegner des Nationalsozialismus sicher nicht unbekannt bin, haben Martha und ich einen Zustrom an Privatschülern, den wir kaum noch bewältigen können. Und nicht nur Nachhilfeunterricht wird gewünscht, sondern die Leute schicken uns ihre Kinder zum vollen Unterricht. Die Behörden machen keine Schwierigkeiten.“ Diese Erfahrung führte er u.a. auf den Leistungsschwund im Schulwesen zurück. Vgl. Ley, Wir glauben Ihnen, 28 (Eintragung v. 28.5.35).
Vgl. Renner, Schule und Wehrmacht; für Stimmen aus Wirtschaftskreisen vgl. o.V., Leistungssteigerung und Lehrermangel, 327.
Vgl. die „Zeitschriftenschau“ zum Thema „Schulleistungen“, in: NS-BW 4 (1939), 535 f.
So Wortmann, Schirach, 169, im Rahmen seiner Darstellung der Offensive des RJF v. Frühjahr 1938.
Abgedr. in: B. v. Schirach. Revolution der Erziehung. Reden aus den Jahren des Aufbaus, München 1938, 104–125, unter der Überschrift „Um die Einheit der Erziehung“ (zit. Schirach, Einheit der Erziehung). Wortmann, Schirach, 169, schreibt, Schirach habe vor „seinen in Weimar versammelten Unterführern die ‚Einheit der Erziehung‘“ verlangt, „was unausgesprochen meinte: unter Führung der HJ“. W. orientiert sich an der Überschrift in der Sammlung der Schirach-Reden. Zwar ist die Stoβrichtung der Weimarer Rede damit adäquat interpretiert, doch darf man nicht übersehen, daß die Wendung „Einheit der Erziehung“ in der Schirach-Rede selbst so gar nicht vorkommt! Wir werden im folg. zeigen, daß Schirachs Rede ganz offensichtlich erst nachträglich mit der Überschrift „Um die Einheit der Erziehung“ versehen wurde, um sie so gezielt in die unter dieses Motto gestellte Pressekampagne vom Dez. 1938 einzubeziehen.
Erwähnung findet Schirachs Forderung nach einem neuen ‚Führer-Lehrer ‘jetzt auch bei Thamer, Verführung und Gewalt, 410.Im Lichte der Schirach-Rede erscheint Klönnes (Jugend im Dritten Reich, 132) Feststellung, der RJF habe „Lehren und Führen“ stets zu völligen Gegensätzen erklärt und auch aus diesem Grund „Schule und HJ-Dienst nicht ineinander verschwimmen […] lassen“ wollen, korrekturbedürftig.
Schirach, Revolution der Erziehung, 112: „Und auf die vielen Fragen hin, die an uns gerichtet werden, möchten wir immer wieder feierlich erklären: Die Hitler-Jugend will nicht der alleinige Erziehungsfaktor für die Jugend unseres Volkes sein. Ihre sachlichen Auseinandersetzungen mit der Schule sind nicht durch Machtstreben bedingt.“ Vgl. auch ebd., 121.
Ebd., 118.
Ebd., 121. Hier ist auch davon die Rede, die HJ wolle „an die Lösung des Gesamtproblems der nationalsozialistischen Erziehung herangehen“ [Herv.v.Verf.].
Schirach ging nur insofern auf die Frage der Leistungssicherung ein, als er sich dafür aussprach, den für Studium und Beruf grundlegenden Lehrstoff im großen und ganzen nicht zu verringern und die wissenschaftlichen Leistungen eher anzuheben als zu senken. Zudem erklärte er, die Jungen auf den „Adolf-Hitler-Schulen“ (der HJ und der DAF) würden „nach strengsten wissenschaftlichen Anforderungen“ erzogen. Nach ebd., 112 f., 121.
S. Wortmann, Schirach, 180 f.; ferner Dokumentation Frießner-Denkschr., 86 f., 88. Horn, Youth, 437 bzw. 445, Anm. 53 u. 54, lieferte die ersten Hinweise auf Schirachs Ambitionen, bei Kriegsbeginn auch das REM zu übernehmen. Vgl. auch Stachura, Das Dritte Reich und Jugenderziehung, 108.
Nach einem für Reichskanzleichef Lammers bestimmten Vermerk des Min.-Dir. Kritzinger v. 23.9.1939 (BA R 43 II/945a, Bl. 100).
Nach Wortmann, Schirach, 180.
Ebd., 169.
Zit. n. ebd., 180. Stachura verwechselt offenbar den Inhalt des geh. RdSchr. v. 11.9.1939 mit einer — in einem Schreiben des SS-Brigadeführers Gottlob Berger an Himmler v. 5.6.1940 — überlieferten Aussage Schirachs v. März 1940. Schirach soll damals erklärt haben, lediglich der plötzliche Kriegsbeginn habe die von Hitler bereits gebiligte Übertragung der REM-Kompetenzen auf seine Person verhindert. Vgl. Stachura, Das Dritte Reich und Jugenderziehung, 108, in Verbindung mit Horn, Youth, 445, Anm. 53.
Kaufmann, Die Schule von morgen!, in: WuM 6 (1938), H. 24 (15.12.1938), 1–14; die übrigen Beiträge: Haupt, Der Erfolg des Unterrichts, 14–19; Könitzer, Die Vorbereitung der deutschen Schulreform, 20–28; Zillich, Die Volksbedeutung des auslandsdeutschen Lehrers, 29–35. Nicht zufällig beschäftigten sich einige der „Kleinen Beiträge“ (36–48) mit den ‚vorbild. ‘AHS der HJ (s. 41 ff.). Die Rubrik „Erlesenes“ (49 ff.) brachte Auszüge aus — durchweg negativen! — „Schulzeiterinnerungen der älteren Generation“ ( u.a. v. Werner Sombart, Johannes Schlaf, Lovis Corinth, Hans Thoma u. Paul Ernst); ferner eine „Das arme Dorfschulmeisterlein“ betitelte Leser-„Zuschrift“. Die Besprechung eines Buches v. Adolf Reichwein (Schaffendes Schulvolk, Stuttgart/Berlin 1937), 55 f., paßte sich ebenfalls dem Tenor des Kaufmann-Artikels an.
Vgl. DJD 32 (1938), Nr. 12 (10.12.1938), 552. Der Aufbau des Heftes: „Bildung und Beruf“ (= Vorbem. der Schriftltg.), 553 f.; Müller, Einkehr in der Volksschule, 554–561; „Vom Leistungsvermögen der Volksschüler“ (= Vorbem. der Schriftltg.), 561 f.; Freudenberg, Elementarkenntnisse im Berufswettkampf, 562–565; Hoch, Erkenntnisse aus den Lehrabschlußprüfungen, 565–577; Anderlahn, Der Volksschullehrer, 571–578; Eydt, Auslese und Ausmerze im Schulwesen!, 579–589; Neuloh, Schulaufbau-Begabtenförderung-Berufslenkung, 586–593. Von den Beiträgen unter der Rubrik „Das Recht der jungen Arbeit“ (593 ff.) verdienen Beachtung: Klemrath, Vereinbarung über die Auslese und soziale Sicherung der Lehrerstudenten, 593–595; Ebersbach, Die kürzere Lehrzeit, 595–601.
Hinweis auf den Konnex zw. Buch-Publikation (s. auch die Anzeige des Buches durch den Zentralverlag der NSDAP im VB/Münchener Ausgabe v. 14.12.1938), Pressekonferenz und den Sondernummern der beiden führenden HJ-Zeitschriften in: DDV 4 (1939), 126 (Rubrik „Erziehung und Zeit“). Ein weiterer Beleg: Art. „Hit1er-Jugend und Schule“, in: Deutsche Allgemeine Zeitung (Ausgabe Groß-Berlin) v. 14.12.1938. Diesen Konnex hat man bislang übersehen. Wortmann, Schirach, 172 f., geht nur auf den Kaufmann-Artikel ein und beleuchtet u.a. den durch diesen Beitrag ausgelösten Streit zw. Schirach und Rosenberg. Kater, HJ u. Schule, 577 (u. ebd., Anm. 15) bringt ein Zit. aus dem Artikel und führt Müller, Einkehr in der Volksschule, lediglich als Parallelbeleg an. Andere Beiträge der Sondernummer v. „Wille und Macht“ werden unabhängig hiervon herangezogen (s. ebd., 585, mit Anm. 38). Angesichts dieser ‚isolierten ‘Auswertung des Kaufmann-Beitrags gerieten dessen Stellenwert als ‚Herzstück ‘einer Pressekampagne sowie der direkte Bezug der HJ-Aktion (und ihres Leitthemas) zur erziehungs-und rüstungspolitischen Konstellation und Diskussion des Zeitraums Herbst/Winter 1938/39 nicht hinreichend in den Blick. Dies gilt auch für den Hinweis auf den Kaufmann-Beitrag (der HJ-Funktionär wird allerdings nicht namentlich erwähnt) und dessen ‚Einordnung ‘bei Scholtz, Unterricht, 99 f. Jetzt hat auch Bernett, Sportunterricht, den Kaufmann-Artikel herangezogen, allerdings in einem anderen Zusammenhang. Seine Interpretation einiger Feststellungen Kaufmanns bleibt unzureichend. Vgl. ebd., 34, 109, Anm. 90.
Schirach hatte die Gründung dieser Arbeitsgemeinschaft 1938 in Braunschweig anläßlich eines Reichsführerlagers der HJ bekanntgegeben. Vgl. WuM 7 (1939), H. 14, 2. „Sie umfaßte bald 8000 Mitglieder.“ So Wortmann, Schirach, 170, auf der Grundlage eines Schreibens Kaufmanns an Rosenberg v. 13.2.1939.
Im folg. ref. u. zit. n. Kaufmann, Die Schule von morgen!, 4–14.
Vgl. Freudenberg, Elementarkenntnisse im Berufswettkampf.
Vgl. Hoch, Erkenntnisse aus den Lehrabschlußprüfungen.
Ebersbach, Die kürzere Lehrzeit; Zit. 598.
Ebd., 561.
Vgl. DJD 33 (1939), 80–82; Zit. 82.
So der Chef der HBI, Gen.Maj. Brand, am 9.7.1939 auf einer NSLB-Tagung im Gau München-Oberbayern. S. den Tagungsbericht in: Pädagogischer Umbruch 7 (1939), 314–321; hier, 315–317, der die Brand-Rede zusammenfassende Bericht; Zit. 316.
Vgl. oben, S. 136 f.
Vgl. oben, S. 203.
Vgl. oben, S. 138 f.
Das Foglende n. Zschintzschs Aktennotiz v. 26.11.1938 (wie Anm. 334).
Vgl. MadR Bd. 2, 133 f. (Jahreslagebericht 1938 des RSHA); ähnlich auch ebd., 144.
Vgl. Selmeier, Geschichtsunterricht, 143 f.
Zit. n. ebd., 144. Auch Lehberger, Englischunterricht, 199, erwähnt den Vorstoß Wächtlers bei Bormann (ebenfalls unter Rückgriff auf Selmeier).
So Frießner in seiner Denkschr. „Schulnot — Volksnot!“; vgl. Dokumentation Frießner-Denkschr., 90.
Schörken, Luftwaffenhelfer, 52.
Schon Eilers, Schulpolitik, 18, hat — obwohl seine frühe, grundlegende Studie noch nicht primär nach dem NS-Schulalltag fragt — darauf hingewiesen, daß es auch für das Schulwesen des Dritten Reiches zw. amtlichen Richtlinien und Unterrichtswirklichkeit zu unterscheiden gilt. Dagegen geht etwa Ottweiler, Volksschule, 173, offenbar noch von einer gleichsam automatisch ablaufenden schulpraktischen Lehrplan-Umsetzung aus. Sein Kommentar zu dem detaillierten Volksschul-Lehrplan des bay. KM von 1940 (Wir gehen unten, S. 376 f., noch etwas näher auf den Lehrplan ein): „Diese gleichgerichteten Anweisungen garantierten ein Höchstmaß an lückenloser Reglementierung und eine entsprechende Uniformität des Unterrichts.“ [Herv. v. Verf.] — Anders jetzt die — auf der Auswertung der v. M. Reich-Ranicki hg. Erinnerungen 17 bekannter Schriftsteller, Journalisten und Wissenschaftler an ihre „Schulzeit im Dritten Reich“ basierende — Einschätzung Schörkens (Luftwaffenhelfer, 54): „Wendet man sich den konkreten Lebenserinnerungen an die Schulzeit im Dritten Reich zu, [… ] so erhält man ein so andersartiges Bild von der nationalsozialistischen Schulwirklichkeit, als es die vorwiegend an Programmatik interessierten Untersuchungen bieten, daß man als Leser manchmal daran zweifelt, ob hier noch von derselben Sache die Rede ist.“ Und: „Man tut gut daran anzunehmen, daß die Mehrzahl der Lehrer im normalen Unterricht die Stoffe behandelt hat, die man schon immer behandelt hatte.“ In der Tendenz ähnlich: Nixdorf, Politisierte Schule? Allerdings hat jetzt Rossmeissl „Ganz Deutschland …“, die Politisierung des NS-Schul-und Unterrichtsalltags wieder stärker akzentuiert. Zur Frage der schulpraktischen Umsetzung von Lehrplan-Vorgaben s. auch Kap. 2.2.2.2.
Wir stützen uns v. a. auf: Hans Frießner, Schule und Landesverteidigung, in: DDE 2 (1939), 379–381. Aus einem Schreiben der Heeresbildungsinspektion (HBI) an die Presseabteilung des NSLB (Bayreuth) v. 22.7.1939 (BA NS 12/1441) geht hervor, daß die HBI den Beitrag Frießners an diesem Tag dem Reichsschulungswalter des NSLB, Carl Wolf, zusandte. VeröfF. wurde er allerdings erst nach Kriegsbeginn. Weitere Quellen: Kurt Hesse, „Die Wehraufgaben der deutschen Schule“ (ein höchstwahrscheinlich im Frühjahr/Sommer 1939 verfaßtes maschr. Ms.; in: ebd.); ferner: ein undat. maschr. Bericht eines namentlich nicht genannten NSLB-Mannes über einen Vortrag von Hesse (26.5.1939) vor den Gauschulungswaltern des NSLB (in: ebd.). Der „Wehrgeistige Erziehung“ überschriebene Bericht trägt den Vermerk „Streng vertraulich! Gut gesichert aufbewahren! Nur zur Information!“
Formulierung n. Fricke-Finkelnburg, Schulpolitik, 96.
Das Vorstehende n. Diere, Zum Anteil der Schule, 158 f. Der Vertreter des RLM hieß wohl Großkreutz (s. den Stellenbesetzungsplan des RLM bei Boog, Luftwaffenführung, 597) und nicht Großkeutz (so Diere).
Zit. n. Diere, Zum Anteil der Schule, 165. Ebd., 157, 159 ff., Angaben zu Genese und Inhalt der erwähnten Geschichtsrichtlinien.
Vgl. ebd., 157 f. u. 164.
Vgl. Diere, Reichserziehungsministerium, 116.
Vgl. Ebd.
S. erneut S. 150 f.
S. erneut Anm. 426; die folg. Zit. n. dem dort angeführten Tagungsband, 191.
Weitere Beispiele in den beiden folg. Kap. unserer Arbeit; für ähnliche und weitere Beispiele s. aber auch Sywottek, Mobilmachung, 73 ff. Der Begriff „Adhoc-Kooperation“ nach ebd., 77.
Vgl. Linß (NSLB-Reichssachbearbeiter für Wehrerziehung) an NSLB-Chef Wächtler, 19.11.1937 (BA NS 12/v. 1313). Linß vertrat in dem Ausschuß die Interessen des Lehrerbundes. Auch Sywottek, Mobilmachung, 75, erwähnt die Beratungen des Ausschusses. Es ist nicht bekannt, wie lange und mit welchem Ergebnis dieses Gremium über „Wehrerziehungsfragen“ beriet. Möglicherweise unterbrach das einschneidende personelle und institutionelle Revirement an der Wehrmachtspitze zu Beginn des Jahres 1938 (s. dazu S. 278 f. der Arbeit) die Ausschuß-Beratungen.
Frießner, Schule, 380.
Vgl. Lehberger, Englischunterricht, 81 f.
Zit. nach: Erziehung und Unterricht in der Höheren Schule, 35, 50, 52, 85, 87 f., 106, 107 f., 118 f., 123, 165, 170, 174, 189.
Hesse, WPr-Arbeit, Teil 6, 8.
Hesse, Wehraufgaben.
Vgl. Kluger, Volksschule, 81.
Vgl. Frießner, Schule, 381; Ähnlich auch Hesse, Wehraufgaben.
S. ebd. Auch in seiner Denkschr. „Schulnot — Volksnot!“ v. 10.10.1939 beklagte Frießner die mangelnden Fortschritte der NS-Schulbuchpolitik. S. Dokumentation Frießner-Denkschr., 92.
S. erneut oben, S. 151.
Hesse, Wehraufgaben.
Ebd.
S. NS-BW 4 (1939), 475–478 (Rubrik „Zeitschriftenschau“).
S. Paul Kirchner, Der Gedanke der Wahrhaftigkeit im mathematischen Unterricht.
Vgl. ebd., 150.
DDHS 4 (1937), 258–261, 259.
Weitere Bsp. im Kap. 1.2.4.
Von einem Rektor namens Szliska, mit „Unterstützung und Förderung der Deutschen Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften“.
S. hierzu auch Kirchner, Der Gedanke der Wehrhaftigkeit, 158 f.
S. hierzu: Dokumentation Frießner-Denkschr., 92 u. 102, Anna. 115.
Abgedr. in: Zierold, Der Film in Schule und Hochschule, 1 ff. Dem Gründungserlaß v. 26.6.1934, der sich zunächst auf die Einführung des Unterrichtsfilms in den allgemeinbildenden Schulen konzentrierte, folgten dann sukzessive auch Erlasse über die Einführung des Films als Unterrichtsmittel für Berufs-, Fach-und Hochschulen. Abgedr. ebd., 43 f., 44 f., 46 ff., 51 ff.
S. dazu: Übersicht über die Arbeit der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm des Reichserziehungsministeriums, Stand vom 1. Juli 1939, 40 ff.
Vgl. Gauger, Die Reichsanstalt für Film und Büd in Wissenschaft und Unterricht, 306. Gauger war Präsident der Reichsanstalt.
Vgl. Übersicht RfdU, 6.
Zahlenangaben nach: FuB 5 (1939), 82.
Frießner, Der Film, ein Mittel zur wehrgeistigen Erziehung an den deutschen Schulen, in: FuB 7 (1941), 6–8, Zit. 7.
Vgl. Übersicht RfdU, 44, 48. Die Übersicht verzeichnete auch eine Lichtbildreihe und einen Film über Hindenburg (ebd., 40, 17).
S. ebd., 17; ferner Schäfer, Unterrichtsfilm und Reichslesebuch, 151.
Vgl. Pröbsting, Bedarfspläne für Unterrichtsfilme der Allgemeinbildenden Schulen, 31.
Wir verwenden den Begriff „Lehrerbildung“ als Oberbegriff für die Bereiche der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Das Folg. n. Frießner, Schule, 380.
In die gleiche Richtung zielten im Grunde auch jene Äußerungen, mit denen der Wehrpublizist (u. Gen.Lt.z.V.) Horst v. Metzsch 1939 die Heeresschulpolitik publizistisch flankierte. v. Metzsch, selbst einmal Chef der HBI (1923–27; vg. Sywottek, Mobilmachung, 18), schrieb damals, er wisse, daß sich viele „treffliche Pädagogen mit Wort und Schrift“ bemühten, „eine Synthese zwischen Schul-und Wehrwissen zu finden“. Was jedoch fehle, sei „ein einheitlicher Einbau einfachster wehrpolitischer Grundfragen in den Schulunterricht“. Folglich gebe es „auch kein allgemeines Mindestmaß der Schulentlassenen an wehrpolitischen Kenntnissen“. Schließlich führte v. Metzsch Klage darüber, daß das Reifezeugnis der deutschen Oberschulen den Schulabgängern zwar für vieles die Reife bescheinige, für „Wehrverständnis“ jedoch nicht. Vgl. Metzsch, Wehrpolitik, 31.
Hesse schrieb, im Hitler-Reich böten sich ja doch „weit mehr Möglichkeiten als früher […], in zusammenfassender Schulung gewisse wehrpädagogische Gedanken zum Gemeingut der [gesamten] Lehrerschaft werden zu lassen“. Nach Hesse, Wehraufgaben.
Lehberger, Englischunterricht, 31.
Nach Brämer/Kremer, Physikunterricht, 170 f. (= Wiederabdr. des Lehrgangsberichts aus den UbfMuN 42/1936, 367 f.).
Bsp.: Das H. 5/6 des 4. Jg. (1937) der vom Deutschen Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht hg. Schriftenfolge „Deutsche Volkserziehung“ war ausschließlich dem Thema „Wehrerziehung im mathematischnaturwissenschaftlichen Unterricht“ gewidmet. Es enthielt u.a. ein z.T. kommentiertes Schriftenverzeichnis mit 113 Titeln! H. 1/1938 der Schriftenfolge beschäftigte sich mit „Fragen des neuen Erdkundeunterrichts“ und brachte u.a. einen Beitrag von W. Jantzen „Zur Einordnung der Wehrgeographie“, 40–44. 1937 eröffnete das Zentralinstitut eine Schriftenreihe „Schule und Wehrgedanke“. Offenbar kam diese Reihe aber über den 1. Bd. („Erzieher und Jugend im Brandschutz der Heimat“, Berlin O.J./1937) nicht hinaus.
Vgl. Brämer/Kremer, Physikunterricht, 47 ff.
Vgl. ebd., 132 f., Zit. 133 (Chronik des „Fördervereins“). 566 UBfMuN 39 (1933), 230 ff.; abgedr. bei Brämer/Kremer, Physikunterricht, 164–168.
So faßte die Chronik Conrads Ausführungen zs. (vgl. ebd., 136).
Vgl. ebd., 140 f.
Vgl. ebd., 145 f.
S. oben, S. 173.
Vgl. Brämer/Kremer, Physikunterricht, 148. ‚Identifizierung ‘der in der Chronik namentlich erwähnten Offiziere als Vertreter des HWA und ihre Zuordnung zu der HWA-„Amtsgruppe für Entwicklung und Prüfung“ nach: Podzun, Das Deutsche Heer 1939, 29 ff.
Unter dieser Überschrift erschien Schmidts Vortrag dann in den UBfMuN 45 (1939), 33–37. Ebd., 33, wird der Vortrag in einer weiteren Überschrift der „1. Tagung 1938 des Reichssachgebietes Mathematik und Naturwissenschaften im NS.-Lehrerbund“ zugeordnet. Entweder ist diese Zuordnung falsch, oder Schmidt hat seinen Vortrag tatsächlich 1938 wiederholt.
Vgl. Brämer/Kremer, Physikunterricht, 149 (Chronik).
S. erneut Anm. 426
S. erneut ebd., S. 164. Neben Kluy sprach damals der Leiter der Höh. Techn. Lehranstalt Berlin für Hoch-u. Tiefbau, Dr. Ing. Otto Gaßner, über „Wehrgeist und Schule“.
Vgl. Feiten, NSLB, 189, in Verbindung mit 317, Anm. 211.
Dazu: RdSchr. der NSLB-RW, Hauptabt. Schulung, v. 11.5.1937 (BA NS 12/627); Bericht über die ‚Arbeitstagung Wehrerziehung und Schule ‘vom 6.-10. Juni 1937 in Bayreuth, Haus der deutschen Erzieher, als Anl. zu Linß (Reichssachbearbeiter für Wehrerziehung) an NSLB-RW, 19.6.1937 (BA NS 12/1313); ferner Stricker (Leiter der Hauptabt. Erziehung und Unterricht) an Linß, 10.7.1937 (ebd.). Stricker bezeichnete die Ergebnisse der Tagung als „sehr dürftig“: „Große grundsätzliche Linien und wesentliche neue Aufgaben sind nicht erkennbar.“
In einem Tagungsbericht hieß es: „Wenn der Lehrer seine Schüler zur Wehrhaftigkeit erziehen will, muß er selbst wehrhaft sein. Er soll, wenn nur irgendwie möglich, beim Heer gedient haben oder seinen Wehrdienst bald dort ablegen, damit er die stählernde Schule des Militärs mitgemacht hat. Dort kann er sich jene soldatische Haltung, jene knappe, zielbewußte Form, jene äußere und innere Straffheit aneignen, die er seinen Schülern vorleben muß, damit diese merken, daß sie keinen Pauker, sondern einen Führer vor sich haben.“ Und: „Gar nicht hoch genug einzuschätzen ist aber die Mithüfe des Lehrers bei der Erweckung und Schafffung jener moralischen Festigkeit, die in kriegerischen Sturmzeiten vonnöten ist.“ Nach: Erzieher der Westmark 3 (1937), 256. Die damalige Forderung nach einem „soldatischen“ Lehrertyp, nach „pädagogischen Offizieren“, wird jetzt auch bei Hopster, Ausbildung und politische Funktion der Deutschlehrer im NS (hier bes. 119 f., 127 ff.), thematisiert. Doch bleiben hier die konkreten militär-und kriegspolitischen Aspekte dieser Forderung außer Betracht.
Z. B. hatte der NSLB in Bremen bereits im Frühjahr 1934 im Rahmen der Abteilung Erziehung und Unterricht ein Referat für Wehrerziehung in Form einer Arbeitsgemeinschaft eingerichtet. Ziel dieser AG war es, „die Ergebnisse der wehrwissenschaftlichen Forschung für die Schule zu verarbeiten, die wehrpolitsche Schulung der Erzieherschaft vorzubereiten und für die wehrerzieherische Arbeit in der Schule Richtlinien und Lehrgut bereitzustellen“. Nach Wulff, Die bremische Schule 1933–1945, 18. Ähnliche AG erwähnen Hohmann, Ein Beitrag zur wehrpolitischen Erziehung, 497, u. Scherer, Zur Methodik und Didaktik der Flugphysik, 503.
Vgl. Weichert-von-Hassel, Gymnasium, 184. Nähere Angaben zu den „wehrwissenschaftlichen“ Arbeitsgemeinschaften unten, S. 346 ff.
Nach Frießner, Schule, 381.
S. Hesse, Wehraufgaben.
So auch Hesse in seinem Vortrag vor den Gauschulungswaltern des NSLB (wie Anm. 518).
Hesse, Wehraufgaben.
So Frießner, Schule, 381.
Frießner, ebd., — im Anschluß an die Skizzierung der Interessen des Heeres — wörtlich: „Solange nicht die überwiegende Zahl der Lehrkräfte der Höheren Schule Offiziere d. B. sind bzw. ihrer Wehrpflicht genügt haben, erscheint eine ausreichende Unterstützung der im Vorstehenden entwickelten Forderungen nicht ohne weiteres gewährleistet.“ Dann folgen seine „Anregungen“ für eine stärkere Militarisierung der Oberschullehrerausbildung.
Hesse, Wehraufgaben. Vgl. auch den OKH-Art. „Soldat und Lehrer“, in: Deutsche Allgemeine Zeitung v. 9.7.1939 (Beiblatt).
Zwecks reichseinheitlicher Regelung des Ausbildungsganges der künftigen Volksschullehrer (Abitur-Zweite Lehramtsprüfung) hatte das REM mittlerweile im wesentlichen folgende Richtlinien erlassen: 1. „Bestimmungen über die Zulassung zum Studium an den Hochschulen für Lehrer-und Lehrerinnenbildung“ (29.1.1938; DWEV, 1938, 62 f.); 2. „Richtlinien für die Lehrtätigkeit und das Studium“ an den HfL (18.3.1936; vgl. Ottweiler, Die Ausbildung der Volksschullehrer, 297 ff.) — sie bildeten dann die Grundlage für die „Studienordnung für das Lehramt an den Volksschulen“ (26.10.1938; DWEV, 1938, 492–495); 3. die „Ordnung der ersten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen“ (12.10.1937; DWEV, 1937, 461–465) und 4. „Richtlinien für die berufspraktische Weiterbildung der Schulamtsbewerber“ (3.5.1937; DWEV, 1937, 244 f.). Die „Ordnung der zweiten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen“ wurde erst am 29.1.1940 veröffentlicht (DWEV, 1940, 126–129). Ihr war jedoch bereits 1936 ein wichtiger — allerdings auf Preußen beschränkter — Erl. vorausgegangen („Tätigkeitsbericht für die Zweite Prüfuung“, 22.4.1936; DWEV, 1936, 211). — Der Oberscullehrernachwuchs studierte mittlerweile ebenfalls nach einer reichseinheitlichen Studienordnung („Richtlinien für die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen“ v. 16.7.1937; DWEV, 1937, 363–365). Diese Richtlinien legten auch die Form der „Wissenschaftlichen Prüfung“ der Phüologen (= 1. Lehramtsprüfung) fest. Eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Vereinheitlichung der schulpraktischen Ausbildungsphase der Studienreferendare durch die „Ordnung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Höheren Schulen im Deutschen Reich“ (27.12.1940; DWEV, 1941, 13–19) büdeten Rusts „Richtlinien für die pädagogischen Arbeitsgemeinschaften an den Studienseminaren Preußens“ v. 16.8.1938 (DWEV, 1938, 406–409). Die Abschlußprüfung der Bewerber für das höh. Lehrfach war bereits ein Jahr zuvor geregelt worden („Reichsordnung der Pädagogischen Prüfung“, 7.6.1937; DWEV, 1937, 289–294). — Im übrigen war die Regelung der Zulassung zum Studium an den HfL auch für diejenigen Abiturienten von Belang, die das höh. Lehramt anstrebten. Denn die Richtlinien v. 16.7.1937 verpflichteten sie, ihre Ausbüdung mit einem 1jährigen HfL-Studium zu beginnen. Erst dann konnten sie ihr (nunmehr regulär noch 6 Semester umfassendes) Univ.— Studium aufnehmen. Unter dem kriegsbedingten Zwang zur Verkürzung der LA-Studiengänge verfügte der REM jedoch schon Ende Nov. 1939 die Aufhebung dieser Regelung.
Zit. n. Ottweiler, Die Ausbildung der Volksschullehrer, 298.
Vgl. DWEV, 1937, 462.
S. erneut Anm. 588.
Was die Frage der Kopplung v. Wehrdienstnachweis (bwz. Reserveoffizierstatus) und Lehrerberuf anbetrifft, so enthielten die bis zum Vorabend des Krieges verfügten Regelungen zwar die Bestimmung, daß künftige LA-Studenten (analog den übrigen Abiturienten mit Studiumsabsichten) bei ihrer Einschreibung — zusätzlich zur Ableistung des RAD (bzw. eines „studentischen Ausgleichsdienstes“) — auch, sofern dies eben möglich war, die Erfüllung „ihrer Dienstpflicht in der Wehrmacht“ nachzuweisen hatten. Doch erklärten sie die Ableistung des Wehrdienstes (vor Studienantritt oder später) an keiner Stelle zu einer unabdingbaren Zulassungsvoraussetzung für das LA an Schulen. Fricke-Finkelnburg, Schulpolitik, 117, Anm. 39, hat die Zulassungsbestimmungen der HfL v. 29.1.1938 in diesem Punkt zu ‚restritiv ‘interpretiert. — Im übrigen konnten Studienreferendare in Preußen insgesamt 4 Monate für übungen bei der Wehrmacht freigestellt werden. Bei Überschreiten dieses Zeitraums verlängerte sich ihre Ausbildung zwar um ein halbes Jahr. Doch wurde diese Verlängerung dann bei ihrer Ernennung zum Studienassessor durch einen entspr. Dienstaltersvorteil wieder ausgeglichen. Vgl. DWEV, 1937, 54 (REM-Erl. v. 14.1.1937).
Vgl. Frießner, Schule, 381.
Ref. u. zit. n.: „Vortrag des Inspekteurs der Kriegsschulen — Generalmajor Brand — vor den Kameradschaftsführern der NS-Studentenschaft am 10.3.1939 auf der Ordensburg Vogelsang“ (maschr. Ms.; BA-MA RH 53-7/v. 768).
Ref. u. zit. n.: ObdH In OAL Nr. 200/40 v. 22.1.1940 an Rust (Abschr.), als Anl. Nr. 22 zu Hesse, WPr-Arbeit, Teil C V — 6e.
Brand (wie Anm. 594): „Was Sie in diesem Lager tun, sehe ich bereits zu einem starken Teil als einen Dienst an der Wehrmacht an. Er wird auszubauen sein. Das Oberkommando des Heeres und die Inspektion der Kriegsschulen reichen Ihnen dazu gern die Hand.“
Zu den Militarisierungstendenzen im NS-Hochschulwesen vor 1939, die das OKH ganz offensichtlich für unzureichend hielt, s. Sywottek, Mobilmachung, 45 ff. („Die Universitäten als Mulitplikatoren von Wehrwissen und — propaganda“).
S. erneut Anm. 595.
S. erneut Anm. 563.
Nach einer Vortragsnotiz Murawskis v. 27.3.1939 (BA-MA RW 4/v. 271).
Ebd.
Gleichsam selbstkritisch hob Hesse zugleich eine Folgewirkung der skizzierten Option des OKH hervor: Mit ihr habe sich die bewaffnete Macht als ‚Reichsbehörde ‘gewissermaßen gegen die andere ‚Reichsbehörde ‘[gemeint ist hier das REM] gestellt und so eine Stärkung des Parteieinflusses begünstigt. Nach den Worten Hesses lag diese Entwicklung an sich „keinesfalls in der Linie der Heerespolitik“. Nach Hesse, WPr-Arbeit.
Dazu jetzt der Beitr. des DDR-Historikers H. Diere, Das Reichsministerium für Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung.
Ottweiler, NS-Schulpolitik, 194 f.
W. Frick, Kampfziel der deutschen Schule, Langensalza 1933; bes. 7 f., 15 f., 20 f.; dann auch abgedr. in: P. Meier-Benneckenstein (Hg.), Dokumente der deutschen Politik, Bd. 1, Berlin 1935, 266–277 (Dok. 86). Fricks programmat. Rede ist innerhalb der Forschung schon wiederholt ausgewertet worden; zuletzt etwa bei Fricke-Finkelnburg, Schulpolitik, 96 f., Scholtz, Erz. und Unt., S. 57f., und Lehberger, Englischunterricht, 49.
Dieser Aspekt der Haltung des REM wird uns weiter unten (S. 349 ff.) noch ausführlicher beschäftigen.
Formulierung nach Adam, Hochschule, 61.
S. erneut oben, S. 111, 120 ff.
Vgl. Deist, Aufrüstung. 465 ff., 492 f.
Der erste Leiter dieser Abteilung war dann Kurt Hesse. S. unten, S. 303 f. 611 Absolon, Wehrgesetz, 147.
S. erneut S. 134.
S. Ursachen und Folgen, Bd. XII, Nr. 2738 a, 534 f.
S. ebd., 535 f., Nr. 2738 b („Erster Nachtrag des Generals Keitel“ v. 24.11.1938).
Deist, Aufrüstung, 526.
15.3.39; 16.3.39: Bildung eines Reichsprotektorates Böhmen und Mähren. Zum Komplex, Drittes Reich — Tschechoslowakei’ s. Dolezel, Tschechoslowakei, und Brandes, Die Politik des Dritten Reiches.
Ebd., 523.
Vgl. Rohde, Hitlers erster „Blitzkrieg“, 79, 81 f., 92 f. Am 15.6.1939 hatte das OKH dann einen entsprechenden Operationsbefehl fertiggestellt. Vgl. ebd., 93.
Vgl. ebd.
ADAP, Serie D, Bd. VI, 479.
Vgl. Sywottek, Mobilmachung, 174.
Vgl. ebd., 173 ff.
Zur „Einkreisungspropaganda“ 1938/39 vgl. ebd., bes. 194 ff.
Vgl. Frießner, Schule, 379. F. hob hier hervor, die Wehrerziehung müsse „bereits bei der Jugend einsetzen, im Elternhaus und ganz besonders in der Schule“. Dann heißt es weiter: „Gauleiter Wächtler hat diese Forderung gelegentlich unserer Unterhaltung und nach seinen persönlichen Eindrücken bei der Besichtigung des Westwalles mit dem Oberbefehlshaber des Heeres [… ] bestätigt.“ Dies muß nicht heißen, daß die erwähnte Besprechung zw. Wächtler und F. auch tatsächlich im Rahmen der Besichtigungsreise stattgefunden hat. Daß auf jeden Fall der Chef der HBI selbst, Gen.Maj. Brand, zu den Teilnehmern der Reise gehörte, ergibt sich aus einer in einigen Exemplaren überlieferten Teilnehmerliste (BA-MA RH 1/v. 45).
ObdH In I Nr. 1686/39 v. 24.5.1939 (Abschr.), als Anl. zu W.Kdo. IX (Ic) Nr. 2272/39 v. 15.6.1939 (BA-MA RH 12-1/v. 67, Bl. 1–4).
Ref. u. zit. n. einer bei Mühle, Wehrerziehung, 24 f., wiedergegebenen „Pressenotiz“ aus „den letzten Maitagen 1939“. Offensichtlich lag M. die Pressemeldung „Zusammenarbeit zwischen NS-Lehrerbund und Wehrmacht“ (aus: Das Archiv, 1939, 202) vor. Auf diese Meldung stützt sich auch der Hinweis auf das Abkommen zw. Heer und NSLB bei Absolon, Bd. IV, 387 (Zeittafel). Aus der Meldung ergibt sich der 27.5.1939 als ‚offizielles’ Dat. der Vereinbarung. Sywottek, Mobilmachung, 77 f., erwähnt das Abk. nur kurz. Sie datiert es auf den 24.5.1939. Auch bei Langer, Über die Bestrebungen, 208, findet sich ein knapper Hinweis auf die Vereinbarung zw. Militär u. NSLB; s. auch ders., Meinungsmanipulierung, 59. Langers Quelle: Mühle, Wehrerziehung. S. ferner den Abdr. einer OKH-Verlautbarung („Wehrgeistige Erziehung“) aus dem Jahre 1940 in: DDE, 1940, 209. Auch Feiten, NSLB, 120, erw. das Abk. nur kurz u. führt als Beleg die Meldung aus dem „Deutschen Erzieher“ an. Keine der genannten Darstellungen ordnet das Abk. näher in den größeren zeitlich-inhaltlichen Kontext der wehr-und schulpolitischen Heeresinitiative ein.
Wie Anm. 625; danach im folg. ref. u. zit. — Abdr. des ersten Teils der ObdH-Verfg. bei Mühle, Wehrerziehung, 25. Auszüge aus diesem T. damals u.a. in: Deutsche Schule 43 (1939), 349, sowie bei Hohmann, Wehrerziehung im Unterricht, in: R. Benze (Hg.), Deutsche Schulerziehung, 13–19, 15 f. Auf Hohmann stützt sich auch Eilers, Schulpolitik, 127. Er macht die von Hohmann übernommene Passage indes nicht als Zit. kenntlich. Die vollständige Fassung der ObdH-Verfg. v. 24.5.1939 wurde erstmals für die v. Verf. besorgte Dokumentation der Frießner-Denkschr. ausgewertet. Dort 79.
S. Frießner, Schule, 380 f.
Ebd., 380. Die „Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit für den Wehrdienst“ bezeichnete Frießner als drittes Hauptziel schuhscher Wehrerziehung, ging auf diesen Punkt aber nicht näher ein.
Wie Anm. 625; auch Mühle, Wehrerziehung, 25.
Durch Ed. des RWM v. 7.12.1934; vgl. Absolon, Bd. II, 25. Bereits am 2.10.1934 hatte der Chef der HBI als Gast u. „Beobachter“ an einer „Sportleistungsschau“ der Napola-„Jungmannen“ teilgenommen. Diese Veranstaltung bildete damals den Abschluß einer in Polle a.d. Weser durchgeführten „Gemeinschaftsübung“ aller Napolas. Vgl. Rust, Erziehung zur Tat, 7.
Vgl. ObdH-Erl. v. 24.5.1939 (wie Anm. 625).
Nach ebd.; vgl. auch Frießner, Schule, 381.
Vgl. Frießner, Schule, 381, sowie erneut die ObdH-Verfg. v. 24.5.1939, in der von „Offizieren d.B. für Schulfragen“ die Rede ist. Diese Bezeichnung wurde in der Folgezeit nicht mehr verwendet.
Nach einem als Abschr. vorliegenden Bericht („Betrifft: Wehrgeistige Erziehung“) über eine „Besprechung beim Inspekteur der Kriegsschulen“ am 5.7.1939 (BA NS 12/1441). Teilnehmer der Bespr.: Frießner, Hesse und Carl Wolf („Reichsschulungswalter“ des NSLB). Den Bericht dürfte Wolf verfaßt haben.
Vgl. Frießner, Schule, 381.
Vgl. Besprechungsbericht, 5.7.1939 (wie Anm. 635).
Nach ebd.
S. ObdH-Erl. v. 24.5.1939 (wie Anm. 625). Der vorgesehene Termin u. die geplante Teilnahme der NSLB-Verbindungsoffiziere ergeben sich aus: RdSchr. Nr. 47/39 der NSLB-RW/Hauptabt. Schulung v. 28.6.1939 (BA NS 12/ v. 692). Zur ursprünglichen Terminierung auf Anfang Juli 1939 s. auch: IndKs Nr. 1880/39 v. 12.6.1939 (Abschr.; BA NS 12/1441). In dem RdSchr. v. 28.6.1939 wurde die Verlegung des Kurses auf die Zeit v. 23.-25.10.1939 mitgeteilt. Dieser neue Termin war in der Besprechung v. 5.7.1939 festgelegt worden.
Vgl. Besprechungsbericht, 5.7.1939.
Nach ObdH-Erl. v. 24.5.1939 (wie Anm. 625).
Vgl. ebd.
Ebd.
Ebd.
Zahlen nach Feiten, NSLB, 49, 60, 146, 199 u. 294, Anm. 7.
Fritz Wächtler: Jg. 1891; 1911 Eintritt in Volksschuldienst; Kriegsfreiwilliger 1914; zuletzt Lt. an der Westfront; nach dem Krieg erneut Lehrertätigkeit; Mitbegründer des NSLB; ab 1929 als NS-Abgeordneter im Thüringer Landtag; seit August 1932 thüring. Volksbildungsminister; seit 1933 hier zugleich Innenminister, zugleich stellv. Gauleiter der Bay. Ostmark; nach dem Tode Schemms (5.3.1935) am 5.12.1935 Ernennung zum Leiter des NSLB, zunächst für einige Wochen nur kommissarisch; zugleich Übernahme der Leitung des „Hauptamtes für Erzieher“ in der NSDAP-Reichsleitung und zugleich am 5.12.35 Gauleiter der Bay. Ostmark. Angaben nach Feiten, NSLB, 148 f.
Zu Schemm siehe jetzt Franz Kühnel, Hans Schemm: Gauleiter und Kultusminister.
Diehl-Thiele, Partei und Staat, 219.
Ohne Österreich und Sudetengebiete.
Gesamtzahl und Prozentwerte errechnet auf der Basis der bei Feiten, NSLB, 313 f., genannten Zahlen. Feitens Quelle: eine in der Zschr., NS-Bildungswesen‘, Nov. 1938, 688 f., veröffentl. Mitgliederübersicht des NSLB. Die von Feiten mitgeteilten Zahlen jetzt auch bei Böiling, Sozialgeschichte, 139.
Feiten, NSLB, 147, und Eilers, Schulpolitik, 128, nennen das Jahr 1937. Nach einer anderen NSLB-eigenen Angabe war der genannte Prozentwert bereits am 1.5.1936 erreicht worden. Vgl. Kater, HJ u. Schule, 607, Anm. 130.
Nach ebd., 606 ff.; Zit.: 611, 613.
Immerhin vermochte sich der Philologenverband bis zu seiner Selbstauflösung im Juni 1936 dem allgemeinen, Gleichschaltungs‘-Druck des NSLB zu entziehen. Vgl. Böiling, Sozialgeschichte, 138.
Von 42 Gauschulungswaltern kamen 28 (= 66,7%) aus dem Volksschul-, 2 (= 4,8%) aus dem Berufsschul-und 12 (= 28,6%) aus dem Oberschulbereich. Die Verteilung der 895 Funktionäre, die auf Kreisebene die Schulungsarbeit koordinierten: 685 (= 76,5%) — 53 (= 5,3%) — 157 (= 17,5%). %-Werte errechnet nach den Zahlen bei Feiten, NSLB, 186. Feiten selbst interpretiert die Zahlen lediglich unter dem Aspekt der Dominanz der Volksschullehrerschaft im NSLB.
So Scholtz, Unterricht, 99.
Zit. n. Wortmann, Schirach, 173.
Mad R, Bd. 2, 286. Die Empörung ist u.a. auch in mehreren Schreiben dokumentiert, die im Dez. 1938 bei der NSLB-RW eingingen (BA NS 12/1438).
Zit. n. Bayern in der NS-Zeit, Bd. 1, 546. Die ‚Münchner Neuesten Nachrichten ‘hatten am 14.12.1938 unter der Überschrift „Hitlerjugend fordert Volksschulreform“ eine Kurzfassung des Kaufmann-Art. gebracht, die dann auch in ähnlicher Form von Blättern der Provinzpresse veröffentlicht worden war. S. ebd.; das von uns gebrachte Zit. auch bei Bölling, Sozialgeschichte, 147, allerdings ohne Hinweis auf den Bezug zur HJ-Pressekampagne. Dies gilt auch für Klönne, Jugend im Dritten Reich, 132.
Zit. n. Bayern in der NS-Zeit, Bd. I. 551.
Vgl. erneut den Tätigkeitsbericht des NSLB-Gaus München-Oberbayern v. 23.12.1938; ebd. 546.
Aus einem Bericht des NSLB, Kreis Garmisch-Partenkirchen, v. 2.6.1938; abgedr. ebd., 543 f. — Im SD-Lagebericht für 1938 hieß es, die „Standesorganisation der Lehrer“ habe sich zwar „durch den Einsatz Wächtlers“ schon oft gegen „die immer wiederkehrenden Angriffe führender Männer des politischen Lebens auf Schule und Lehrerschaft“ zur Wehr gesetzt, doch vermisse man in Lehrerkreisen nach wie vor wirkl. effektive „Erfolge des NSLB in Bezug auf die Durchsetzung der standespolitischen Geltung“. Nach MadR, Bd. 2, 138.
So Wächtler in einem undat. Schreiben an Funktionäre seines Verbandes; überliefert als Anl. zu einem streng vertraulichen, ebenfalls undatierten Schreiben (Entw.) der NSLB-RW/Abt. Presse an alle Gaupressewalter und Schriftleiter (BA NS 12/1441). Einige Angaben in den beiden Schr. und die genauere Kenntnis ihres Kontextes rechtfertigen eine Datierung des RdSchr. Wächtlers auf den Zeitraum Juni/Juli 1939. Soweit zu sehen ist, hat die Forschung (Feiten, NSLB, eingeschlossen) das aufschlußreiche RdSchr. des NSLB-Chefs bislang noch nicht ausgewertet.
Kater, HJ u. Schule, 599. Die „Wahrnehmung der Standesehre des Erziehers und des Ansehens der schulischen Erziehungsarbeit überhaupt“ bildete von Anfang an einen der wichtigsten „Gesichtspunkte [… ] bei der Berichterstattung für die NSLB Presse“ (Feiten, NNSLB, 115).
Frießner, Schule, 380. Ebd. auch: „Die Organisation des Lehrbetriebes ist Sache der Schule.“
S. unten, S. 323.
Nach Bericht Hesse-Vortrag (wie Anm. 518).
Vgl. Kater, HJ u. Schule, 578, 581.
Stachura, Das Dritte Reich und Jugenderziehung, 107, übersieht die Ambivalenz der NSLB-Politik, wenn er lediglich konstatiert, die NS-Lehrerorganisation habe die allgemeine „Verschlechterung“ der Schulsituation infolge des „Ansturms“ der HJ durch Unterstützung der Jugendorganisation im Grunde „stillschweigend“ geduldet. Hinweise auf die Unterstützung der HJ durch den NSLB etwa bei Kater, HJ u. Schule, 600 ff.; Eilers, Schulpolitik, 125.
Ref. u. zit. n. dem vertraulichen RdSchr. Wächtlers v. Sommer 1939 (wie Anm. 662). Eigenen Angaben zufolge (ebd.) erklärte der NSLB-Chef damals gegenüber Bormann: „Wir haben Geduld und Disziplin gehabt 6 Jahre lang. Sie gingen bis zur Selbstaufgabe. Nun ist es aus! Wenn wir dem Lehrer, der die Jugend zu den höchsten charakterlichen und sittlichen Werten erziehen soll, zur Ehre, die Ehre nehmen lassen, dann bricht man ihm das Rückgrat.“ Wächtlers RdSchr. enthält im übrigen auch Hinweise auf Spannungen und Machtkämpfe zw. NSLB-Führung und DAF (Robert Ley).
Mit Erl. v. 12.5.1936. Vgl. Wenke, Die pädagogische Lage, in: Die Erziehung 11 (1936), 433 f.; ferner Eilers, Schulpolitik, 4. Feiten, NSLB, 170 u. 307, Anm. 56, datiert den Erl. auf den 6.5.1936. Bei Platner u.a. (Hg.), Schule im Dritten Reich, 21, findet sich die korrekturbedürftige Angabe, dem NSLB sei durch Ministerialerlaß vom April 1936 die Lehrerfortbildung übertragen worden.
Laut Organisationshandbuch der NSDAP, hg. v. Reichsorganisationsleiter der NSDAP, München 1936, 252. Zit. n. Eilers, Schulpolitik, 131; zit. auch bei Scholtz, Unterricht, 90. Wie der NSLB seine Präsenz in sog. ‚Beiratskommissionen ‘einzelner Schulaufsichtsbehörden erfolgreich zu politisch motivierten Intrigen und personellen Säuberungen nutzen konnte, wird am Bsp. eines Kölner Ob.-Stud.Dir. und Schulleiters anschaulich dokumentiert bei Geudtner u.a., „Ich bin katholisch getauft und Arier“, 39–43.
Göpfert (Gauamtsleiter NSLB-Gau Sachsen) übernahm 1934 die Leitung der sächs. Unterrichtsbehörde. Gärtner (Gauamtsleiter NSLB-Gau Baden) war Leiter der Volksschulabt. im badischen KM. Auch die Volksschulabt. im hess. KM leitete ein NSLB-Funktionär (Ringshausen). In Danzig stellte der NSLB mit Boeck den Kultussenator. In der Hamburger Schulbehörde leitete Schulz (NSLB-Gau Hamburg) als Landes-SchR die Abt. für Erziehung, Unterr. und Lehrerbildung. Zudem stellte der NSLB den Volksschulreferenten im thüring. KM (Papenbroock). Schließlich waren die Namen Wacker (badischer KM) und Mergenthaler (württembergischer KM) mit der Verbandsgeschichte des NSLB verknüpft. Zit. u. Angaben nach Feiten, NSLB, 68.
Vgl. Eilers, Schulpolitik, 132. Eilers (ebd., Anm. 197) führt einen Beleg aus dem Jahre 1939 an, nach dem rd. 75 % der NSLB-Gauamtsleiter im Schul-verwaitungsbereich tätig waren.
So hatte etwa der Vorgänger Wächtlers im Amt des NSLB-Chefs, Hans Schemm, „in einer für ministerialbürokratische Verhältnisse [geradezu] revolutionären Eile“ (Selmeier, Geschichtsunterricht, 9) bereits Ende März 1933 in seiner Eigenschaft als neuer bayerischer KM allen Schulen seines Amtsbereichs verbindliche Richtlinien über die Behandlung des Stoffgebietes ‚Aufbruch der deutschen Nation von 1918 bis 1933 ‘im geschichtlichen, staatsbürgerlichen und heimatkundlichen Unterricht (Ottweiler, NS-Schulpolitik, 196) vorgelegt. Zur Einordnung der Richtl. s. ebd., 195 f., sowie ders., Volksschule, 7 ff., u. Selmeier, Geschichtsunterricht, 9 f. — Einige Monate später waren auch von der Hamburger Landesunterrichtsbehörde, in der der NSLB-Gauamtsleiter Schulz eine leitende Stellung einnahm, erste weit erreichende Maßnahmen zur inhaltlichen Um-und Neugestaltung des Schulunterrichts ergriffen worden. Vgl. ebd., 10 ff.; ferner Ottweiler, Volksschule, 15 f., 131 f. Vergleichbare Initiativen sind auch für den Bereich anderer Länderunterrichtsverwaltungen überliefert. S. ebd., 10, u. Selmeier, Geschichtsunterricht, 10ff.
Vgl. Ottweiler, Volksschule, 134 f., 139, u. Feiten, NSLB, 113. Einige dieser Pläne seien hier exemplarisch genannt: Der NSLB-Gau Düsseldorf veröffentlichte 1936 einen Volksschul-Lehrplan, der dann 1940 in 3. Aufl. erschien (vgl. Ottweiler, Volksschule, 135 ff.). Zudem legte er 1936 „Lehrpläne für die höheren Lehranstalten in Düsseldorf“ vor. Nach Selmeier, Geschichtsunterricht, 46, konnte das Amt für Erzieher den Lehrplan „für alle höheren Schulen der Stadt verbindlich“ machen. Damit sei er „der einzige amtlich vefügte Plan, wenn auch nur von regionaler Geltung innerhalb Preußens, in den Jahren bis 1938“ gewesen, sehe man „von den bayerischen Anordnungen ab“. Zu den bay. Stoffplänen v. 30.4.1935/30.3. u. 30.4. 1936 s. ebd., 21 ff. Ein „Nationalsozialistischer Erziehungs-und Unterrichtsplan“, der im NSLB-Gau Westfalen-Süd erarbeitet worden war, erschien 1934 in einer Aufl. von 12.000 Exemplaren. Bereits ein Jahr später erlebte er eine 2. Aufl. (u.d.T.: „Die deutsche Jungvolkschule“). Auch der NSLB-Gau Sachsen brachte damals eine ähnl. Publikation heraus. Vgl. Ottweiler, Volksschule, 133; Feiten, NSLB, 113 f; für den sächs. Unterrichtsplan auch Flessau, Lehrpläne, 75 ff. Zusätzlich zu den weiteren, bei Ottweiler, 133 f., und Feiten, NSLB, 113, angeführten Lehr-und Stoffplänen regionaler und lokaler (NSLB-)Stellen konnten wir „Erziehungsund Bildungspläne für die Danziger Schulen“ ermitteln (s. Lit.verz.).
S. Erziehung und Unterricht in der Volksschule, 2. Auch der Einf.— Erl. zu den Grundschulrichtlinien enthielt bereits diese Regelung.
Beispiele: Schlesische Lehrpläne für alle Jahrgänge der Volksschulen; Lehrstoffverteilung für die Kärntner Grundschule; Gegliederte Lehrpläne für Volksschulen.
Als Bsp. für die konstatierte Kontinuität sei bereits hier genannt: Erziehung und Unterricht in der Höheren Schule im Elsaß 1940.
Zur Genese und Kritik der Richtlinien s. Ottweiler, Volksschule, 152 ff. — Im Berufsschulbeieich wurde dem Leiter der NSLB-Fachschaft VI, Walter Pipke, 1938 die Leitung des mit der Erarbeitung berufsbezogener ‚Reichslehrpläne ‘beauftragten „Gesamtausschusses für Lehrplanfragen“ übertragen. Seinen effektiven Einfluß darf man jedoch nicht zu hoch veranschlagen. Bei den Vorarbeiten zum „Reichsschulpflichtgesetz“ und seiner Verabschiedung (6.7.1938) war etwa Pipkes „Entwurf eines Reichsberufsschulgesetzes“ völüg unberücksichtigt geblieben. Vgl. Kümmel, Zur schulischen Berufserziehung, 282 f., 278 f.; ders., Quellen und Dokumente zur schulischen Berufsbildung 1918–1945, 27, 30 ff.
Siehe S. 338 f.
S. Lehberger, Englischunterricht, 80 ff.
Vgl. Feiten, NSLB, 171 f. Die konkurrierenden Kompetenzansprüche ehrgeiziger NSLB-Stellen manifestierten sich etwa in der ‚Handlungsanweisung ‘des NSLB-Gaus Hamburg: „Schließlich gehören auch Fragen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung in den Bereich der Gauhaupt stelle Erziehung und Unterricht, und zwar hat sie von ihren Belangen aus für deren Ausgestaltung grundsätzliche und auch ins Einzelne gehende Vorschläge zu machen und die Durchführung insbesondere der Lehrerfortbildung überall dort zu übernehmen, wo von anderer Stelle aus nicht dafür gesorgt wird.“ Nach: Erziehung und Unterricht. Bestimmungen über Aufgaben, Aufbau und Geschäftsverkehr der Gauhauptstelle.
Selmeier, Geschichtsunterricht, 87, weist etwa darauf hin, daß auch nach dem Abkommen zwischen REM und NSLB (1936) die wichtigsten Fachtagungen für Geschichte vom NSLB ausgerichtet und geleitet wurden, und daß daher Eüers ‘Feststellung, der NSLB habe nicht in die fachpädagogische Fortbildungs-und Schulungsarbeit eindringen können (s. Eilers, Schulpolitik, 5 u. 133 f.), so pauschal nicht haltbar ist. Eilers hat primär nach der Verteilung der „institutionellen Rechte“ auf dem Feld der Lehrerfortbildung gefragt und diese an sich auch zutreffend beschrieben, dabei aber die praktischen Eingriffe der NSLB-Stellen in diesen Sektor des Schulwesens übersehen.
Zum einen gehörten ja auch die bereits in der Schulpraxis arbeitenden Schulamtsbewerber bzw. Studienreferendare dem NSLB an. Zum anderen war der NSLB, was die Hochschulausbildung des Lehrernachwuchses anbetrifft, insbesondere mit den HfL eng verklammert. Das Gros der (1938) rd. 1.800 Mitglieder der NSLB-Reichsfachschaft I gehörte den HfL und phil. Fak. an (vgl. Feiten, NSLB, 83), wobei wiederum die HfL-Mitglieder überwogen haben dürften. Michel, Der neue deutsche Erzieher, berichtet etwa für den Einzugsbereich der HfL Eßlingen, daß hier „Lehrer aller Schulgattungen, Dozentenschaft und Studierende (die Dozenten als Redner)“ an den NSLB-Kreistagungen teilnahmen, der Leiter der der Hochschule angeschlossenen Volksschule zugleich Kreisamtsleiter war und Lehrproben von Studierenden in Zusammenarbeit zw. HfL und Volksschule organisiert wurden. Ebd., 54, 61.
Aus einem Bericht der NSLB-Gauwaltung Westfalen-Nord v. 11.1.1935; zit. n. Ottweiler, Volksschule, 59.
Nach dem RdSchr. Wächtlers v. Sommer 1939 (wie Anm. 662).
Dazu ausführlich Maier, Schulkampf, 44 ff.; s. ferner das Kap. „Die Beseitigung des Religionsunterrichts“ bei Eilers, Schulpolitik, 22 ff.
Zit. n. ebd., 26.
Zu den Ereignissen v. 9./10.11.1938 und ihren unmittelbaren Folgen s. Adam, Judenpolitik im Dritten Reich, 204 ff.
Eine Passage aus diesem RdSchr. findet sich in dem RdSchr. Wächtlers vom Sommer 1939 (wie Anm. 662).
Eilers, Schulpolitik, 27.
Maier, Schulkampf, 95.
Vgl. Feiten, NSLB, 118.
S. ebd., 120.
Bisher waren Schülerwettbewerbe zu folg. Themen durchgeführt worden: „Volksgemeinschaft-Wehrgemeinschaft“ (1936/37), „Volksgemeinschaft-Blutsgemeinschaft“ (1937/38), „Volksgemeinschaft-Schicksalsgemeinschaft“ (1938/39). Bekannt wurde dann vor allem der im Rahmen der Marinenachwuchspropaganda organisierte Schülerwettbewerb „Seefahrt tut not“ (1940/41). Angaben nach Feiten, NSLB, 121.
Nach Hansen, NSLB-Presse, 14. Mit Eintritt der Kostenpflichtigkeit des Zentralorgans am 1.4.1938 ging die Aufl. sofort um rd. 80.000 Exemplare zurück. Vgl. Feiten, NSLB, 188. Die Zschr. „Nationalsozialistisches Bildungswesen“ rangierte unter den auflagenstärksten NSLB-Zschr. (hinter „Hilf mit!“, der „Reichselternwarte“ und dem „Deutschen Erzieher“) an 4. Stelle (Aufl.: gut 20.000).
Dazu Hansen, NSLB Presse, 21 ff.
Dazu Feiten, NSLB, 124 ff. Der NSLB fungierte ferner als Mitgestalter der führenden Schulfunk-Zschr., die ab 1939 unter dem Titel „Schul-Rundfunk“ erschien, und war zudem an den Arbeiten der „Reichsstelle für den Unterrichtsfilm“ beteiligt.
S. Feiten, NSLB, 126 ff.
Ebd., 130.
RdSchr. Wächtlers vom Sommer 1939 (wie Anm. 662).
Zur Intention Wächtlers, im Zuge einer Straffung und verstärkten Zentralisierung der Verbandsführung und der verbandsinternen Weisungsstruktur auch die ideologisch-politische Ausrichtung der Mitgliederschaft zu straffen und zu intensivieren, s. Feiten, 149 ff., bes. 153 f. Entsprechend dieser Intention sollte die 1935 neugebildete ‚Abteilung Schulung ‘eine exponierte Stellung einnehmen (153). Zum ‚zentralistischen ‘Kurs Wächtlers s. a. Eilers, Schulpolitik, 129.
Wir stützen uns im folg. v.a. auf Müllers Studie: Armee und Drittes Reich.
Nach ebd., 22 f.
Ebd.
Vgl. ebd., 18 ff.
Ebd., 23.
Vgl. ebd., 39 ff.; zu „Blomberg-Skandal und Fritsch-Krise“ s. auch ders., Das Heer und Hitler, 255 ff.
Vgl. Müller, Armee und Drittes Reich, 39 ff.; Zit. 44, 42.
Vgl. ebd., 43 ff.; Zit. 44, 45. Die militärische Funktionseinbuße wird „z. B. an der mehr oder weniger freiwillig konzedierten Einschränkung der vollziehenden Gewalt in den besetzten Gebieten deutlich […], die weitgehend Partei und SS in die Hände fiel. […]. Schließlich zeigte sich die grundsätzliche Auswechselbarkeit der funktionalen Militär-Elite selbst in ihrem eigenen, dem professionellen Bereich, als 1944 der ‚Reichsführer SS ‘Himmler zum Oberbefehlshaber des Heimatheeres, später zeitweilig gar zum Heeresgruppen-Oberbefehlshaber avancierte, als ihm die neuen ‚Volksgrenadier-Divisionen‘, das Ersatzwesen und der militärische Geheimdienst unterstellt wurden.“ (Ebd.)
Vgl. ebd., 17 ff.; ferner Hillgruber, Militarismus, 135; schließlich etwa auch v. Bredow, Moderner Militarismus, 46 ff. Die Einführung (s. folgenden Absatz) und weitere Verwendung der Umschreibung ‚Verzivilisierung ‘erfolgt in Anlehnung an Wido Mosen, Militär und Gesellschaft, 28. M. bespricht hier das gleichnamige Werk des amerikanischen Militärsoziologen Morris Janowitz.
Während Matuschka, Organisationsgeschichte des Heeres, 198, als Gründungsdatum der „General-Inspektion des Militär-Erziehungs-und Bildungswesens“ das Jahr 1819 angibt, weist Messerschmidt, Militärgeschichte im 19. Jahrhundert, 78 f., auf die 1819 erfolgte Einsetzung eines „Chefs der militärischen Unterrichtsansalten“ hin, dessen Nachfolger dann im Jahre 1825 den Titel „General-Inspekteur des Militäir-Erziehungs-und Bildungswesens“ erhalten habe. Die Schreibweise „Militär“ verdrängte im Laufe der Zeit die alte Form. — Auch unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg trug die militärische Bildungsinspektion zunächst noch die alte Bezeichnung. In der Folgezeit trug sie nacheinander die folg. Bezeichnungen: „Inspektion des Erziehungsund Bildungswesens“, „Heeres-Inspektion des Erziehungs-und Bildungswesens“, „Inspektion der Waffenschulen“ (seit dem 1.3.1928), „Inspektion der Kriegsschulen“ (seit der Enttarnung 1935), „Inspekteur der Offizier-Anwärter-Lehrgänge“ (ab 1.9.1939), „Inspektion des Erziehungs-und Bildungswesens des Heeres“ (ab 1.2.1940). Mit Wirkung v. 1.3.1944 ging aus der HBI der „Generalinspekteur für den Führernachwuchs des Heeres“ hervor.
Vgl. Verhandlungen über Fragen des höheren Unterrichts. Berlin, 6. bis 8. Juni 1900; hier, 60 ff., 106 ff., die entsprechenden Stellungnahmen des Gen.Insp., Gen.d.Inf. Frhr. v. Funck. Die auch in der Stellungnahme des Kommandeurs des Kadettenkorps, Gen.Maj. Frhr. v. Seckendorff, zum Ausdruck kommende Option für die realgymnasiale Bildung (vgl. ebd., 123 f.) resultierte nicht zuletzt aus der Tatsache, daß man im Kadettenkorps, dessen Kommandeur dem Gen.Insp. ebenfalls unterstand, seit 1877 nach dem Lehrplan des Realgymnasiums unterrichtete. Vgl. hierzu Messerschmidt, Militär und Schule, 55 f.
Diese Inspektion, 1895 aus der bisherigen ‚Direktion des Bildungswesens ‘geschaffen, hatte bis 1907 Immediatstellung, wurde dann jedoch dem Stationskommando der Ostsee eingegliedert. Ihre enorme Bedeutung für die Personalergänzung des Marineoffizierkorps ergab sich daraus, daß sie allein — abgesehen von der endgültigen Zustimmung/Ablehnung des Kaisers — über die Aufnahme der Offizierbewerber als Seekadetten in die Marine entschied. Nach Herwig, Elitekorps, 38.
In dieser Frage blieb u.a. das Militärkabinett bis zum Ersten Weltkrieg ‚Kontrahent ‘der HBI. Vgl. Messerschmidt, Militär und Schule, 62 f. Innerhalb der Marine gehörte die Bildungsinspektion dagegen nicht zur fortschrittlichen Richtung. Hier war es v.a. der Chef des Marinekabinetts (seit 1906), Adm. Georg Alexander von Müller, der mit Nachdruck die Abiturforderung erhob. Vgl. ebd., 61 if., sowie Herwig, Elitekorps, 44 ff.; ferner Forstmeier, Probleme der Erziehung; bes. 190 ff.
Formulierung v. Messerschmidt, Militär und Schule, 52.
Wenn dieser Standpunkt auch im Gegensatz zu dem der Verfechter der Privilegien des altpreußisch-ständischen Ersatzes vergleichsweise ‚progressiv ‘war, so bedeutet dies dennoch nicht, daß die bildungspolitischen Vorstellungen der Gen.Insp. völlig frei gewesen wären von taktischen, politisch-sozial motivierten Gesichtspunkten. Selbstverständlich war auch ihr an der Aufrechterhaltung der sozialen Homogenität des Offizierkorps gelegen. Diese Frage gewann erneut an Aktualität, als Wilhelm II. angesichts der bevorstehenden Armeevergrößerung mit seinem Erlaß v. 29.3.1890 (abgedr. in: Meier-Welcker (Hg.), Offiziere im Bild von Dokumenten, 197, Dok. 59) die Grenze der Rekrutierung des aktiven Offiziernachwuchses über die Gruppe der alten Offizier-, Beamten-und Gutsbesitzerfamilien hinaus in Richtung auf die Familien der bürgerlichen Oberschicht (vor allem die der gehobenen freien Berufe und der neuen Geldaristokratie) erweiterte, deren Söhne den „Adel der Gesinnung“ im Offizierkorps auch künftig nicht ‚gefährdeten‘. In diesem Zusammenhang konnte die Abiturforderung als Schranke gegenüber den Teilen des Bürgertums fungieren, deren Söhne das Abitur nicht vorweisen konnten und als sozial „nicht erwünscht“ galten. Vgl. Bald, Vom Kaiserheer zur Bundeswehr, 10. Zudem war auch für die Gen.Insp. Abiturient nicht gleich Abiturient. Wenn sie auch die Oberschulen des ‚realistischen ‘Typs angesichts der Ausrichtung ihres (auch im Kadettenkorps geltenden) Lehrplans auf die Naturwissenschaften und die modernen Fremdsprachen bevorzugte, so zog sie dennoch die Abiturienten der humanistischen Gymnasien vor allem den Offizierbewerbern aus den Oberrealschulen vor, da sie in letzteren Söhne solcher Familien erblickte, die eher im ‚unteren‘, sozial ‚nicht erwünschten’ spektrum des Bürgertums angesiedelt waren und sich bei ihrer Berufswahl ‚nur ‘vom Erwerbsdenken leiten ließen. Daher sprach sich der Gen.Insp. etwa im Jahre 1898 — auch mit Blick auf eine mögliche Benachteiligung der Kadetten — dafür aus, anders als im Falle der (Real-)Gymnasiasten bei den Oberrealschülern das Abitur nicht als automatische Befreiung von der Fähnrichsprüfung zu werten, vielmehr hier eine Prüfung als sozial verstandenes Selektionsmittel beizubehalten. Vgl. Messerschmidt, Müitär und Schule; bes. 54 f., 59 ff.
Hier war seit 1872 das Abitur Voraussetzung für die Annahme als Offz.Anw. Vgl. Rumschöttel, Das bayerische Offizierkorps, 45, 47. „Ein anderer Weg zur Offizierskarriere war die Portepee-Fähnrichs-Prüfung, die jedoch ebenfals das volle Lehrprogramm eines Gymnasiums umfaßte.“(Ebd.)
Vgl. den Auszug aus einem Schreiben des Gen.Insp., Gen.d.Kav. v. Pfuel, an den Chef des Militärkabinetts, Gen.Lt. Frhr. v. Lyncker, v. 8.3.1909, abgedr. in: Meier-Welcker (Hg.), Offiziere im Bild von Dokumenten, 204 f. (Dok. 65); Zit. 205; vgl. auch Messerschmidt, Werden und Prägung, 83.
Vgl. Messerschmidt, Militär und Schule, 52. Insbesondere Wilhelm II. selbst hatte diese — auf Bekämpfung sozialistischer Ideen und auf innenpolitische Integration abzielende — „Gesinnungsschulung“ nachdrücklich gefordert; so in seiner bekannten Kabinettsordre v. 1.5.1889 (s. Herrlitz u.a., Deutsche Schulgeschichte, 98 f.), aber auch in seiner Eröffnungsansprache auf der Schulkonferenz 1890; abgedr. in: Verhandlungen über Fragen des höheren Unterrichts. Berlin, 4. bis 17. Dezember 1890, 70 ff.
Vgl. Messerschmidt, Militär und Schule, 57 f.
Verhandlungen 1890 (wie Anm. 720), 229. Auch Messerschmidt, Militär und Schule, 73, Anm. 16, zit. diese Äußerung Flecks, ordnet sie hier jedoch fälschlicherweise der Schulkonferenz von 1900 zu. Auf der Schulkonferenz von 1900 beklagte der Vertreter des Reichsmarineamtes, Kap.z.S. Trupel, lediglich „die Ungleichmäßigkeit der Vorbildung der aus den verschiedenen Anstalten hervorgehenden Seekadetten, besonders in Bezug auf Mathematik, Physik und neuere Sprachen“ sowie „die gänzlich ungenügende Ausbildung in den neueren Sprachen, besonders im Englischen“. Unter Hinweis auf „die ungeheuere Bedeutung“ des Englischen für die Marine ging er schwerpunktmäßig auf den Stellenwert dieser Fremdsprache ein. Detaillierte fachliche (Lehrplan-)Forderungen erhob er analog dem Gen.Insp. nicht. Vgl. Verhandlungen 1900 (wie Anm. 713), 132 ff.; Zit. 132.
Saul, Jugend im Schatten des Krieges, hat diese Indienstnahme umfassend dokumentiert.
Vgl. ebd., 91 f.
Vgl. die Dokumentation v. Saul: Der Kampf um die Jugend zwischen Volksschule und Kaserne. Ein Beitrag zur ‚Jugendpflege ‘im Wilhelminischen Reich. Der am 13.11.1911 gegr. Jungdeutschlandbund zählte Anfang 1914 immerhin 745.156 Mitglieder. ‚Vorbildcharakter ‘für die Arbeit und den Aufbau des JDB hatte der im Nov. 1909 gegr. Münchener Wehrkraft verein, aus dem wiederum im Okt. 1911 der Bayerische Wehrkraftverein hervorging, der im März 1914 ca. 10.000 Jugendliche erfaßte. Vgl. ebd., 116 ff.
Saul, Jugend im Schatten des Krieges, 93 f.
Vgl. ebd., 94 ff.
Dies belegen klar die ebd., 127 f., 138, abgedr. Verfügungen von Schulbehörden aus dem Zeitraum 1915/16.
Die Zitate entstammen einem Vortrag Frießners, der 1941 u.d.T. „Forderung der Wehrmacht an die Jugenderziehung“ in der Reihe „Kriegsvortrage der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn a.KH.“ erscnien (nier 5). Hesselmann, Was muß die Wehrmacht vom Elternhaus, der Volksschule, der höheren Schule und der Hochschule fordern?, bildet eine ‚Kurzfassung ‘des Frießner-Vortrags. Ähnliche Vorträge hielt Frießner im Kriege auch in anderen Städten des Reiches. Er sprach jeweils „vor den Erziehern und Erzieherinnen, den Politischen Leitern, SA-, SS-, NSFK-und HJ-Führern“. Vgl. die Einladungskarte der Gauleitung Westfalen-Nord/Amt für Erzieher v. 17.11.1941 zu einer Vortragsveranstaltung mit dem Chef der HBI in Münster am 28.11.1941 (NStAB L 4 Nr. 5898). Zu den „Erziehern“ wurden jeweils auch die Vertreter der Hochschullehrerschaft gerechnet. S. den Art. („Wehrgeistige Erziehung in der Schule“) über die Vortragsveranstaltung in der „Westfälischen Tageszeitung“ v. 29.11.1941.
Abgedr. in: Meier-Welcker (Hg.), Offiziere im Bild von Dokumenten, 210–215 (Dok. 69); danach im folg. ref. u. zit.
Vgl. Wohlfeil, Heer und Republik, 83 ff. Diesem Gesetz, das zunächst nur die Landstreitkräfte unter den Begriff „Reichswehr“ subsumierte, folgte am 16.4.1919 das Gesetz über die „Vorläufige Reichsmarine“.
Bevor die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht mit der Übergabe der Friedensbedingungen (7.5.1919, in endgültiger Form am 16.6.1919) und deren Annahme durch Unterzeichnung des Versailler Vertrages (28.6.1919) feststand, war die Frage der Beibehaltung/Abschaffung des Wehrpflichtsystems in den Verhandlungen entsprechender Kommissionen der Siegermächte durchaus kontrovers diskutiert worden (konsequente Abschaffung, kl. Berufsheer/Heer kurzdienender Wehrpflichtiger). Vgl. ebd., 87 ff., bes. 92.
Den „militärtechnischen Bildungsfragen“ war der zweite, umfassendere Teil der Denkschr. gewidmet. In ihm hob der Gen.Insp. die überragende Bedeutung der Technik für die moderne Kriegführung hervor und sprach sich dafür aus, „das technische Verständnis in der Armee“ spürbar zu fördern. Geschehen sollte dies einmal durch eine „Vergrößerung der Schar wirklicher technischer Forscher und Forschergehilfen, die der Armee zur Verfügung stehen“, des weiteren in Form „allgemeiner Verbreitung und Vertiefung technischer Kenntnisse in der Armee“. Erstgenannte Aufgabe, d.h. „die günstigste qualitative Durchbildung der für das Heer erforderlichen militärtechnischen Persönlichkeiten“, sollte der „Militärtechnischen Akademie“ vorbehalten bleiben. Diese Bildungsstätte, die 1903 in Berlin zur Aus-und Weiterbildung von Offizieren aller Waffengattungen auf dem Gebiet des Waffen-, Ingenieur-und Verkehrswesens eingerichtet worden war, wurde in der Folgezeit aufgrund entsprechender Bestimmungen im Friedensvertrag aufgelöst.
Wie Anm. 730. Bereits im Kriege selbst hatte man sich der „Gedanken und Pläne über militärische Jugenderziehung während der preußischen Reformzeit“ erinnert. S. hierzu den so betitelten Beitrag v. Ernst Müsebeck.
Vgl. Stübig, Militärische Jugenderziehung; bes. 86 ff.; Zit. 89.
Nach ebd., 88.
Vgl. ebd., 89. Die zunächst vorgesehene Wehrkonzeption und die auf sie zugeschnittenen Jugenderziehungspläne mußten nach dem Abschluß der Konvention von Paris (8.9.1808), die Preußen ein Truppenkontingent von 42.000 Mann zugestand und gleichzeitig die Bildung von Milizeinheiten und Bürgerwehren verbot, ad acta gelegt werden. Die Reformer arbeiteten nun auf die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht hin, die schließlich mit Gesetz v. 3.9.1814 erfolgte. (Die anfängliche Wehrkonzeption: stehendes Heer/„Reserve-Armee“ bzw. „Provinzialtruppen“ als Miliztruppe hatte eine auf allmähliche Annäherung von Bürgertum und Armee abzielende Vorstufe hierzu darstellen sollen.) Ihre ‚Jugendarbeit ‘konzentrierte sich jetzt vor allem auf die Erziehung und Ausbildung des militärischen Führernachwuchses in den Kadettenanstalten. Vgl. hierzu ebd., 90 ff.
Vgl. ebd., 89 f. S. auch den „Auszug aus dem Immediatbericht der Militär-Reorganisationskommission“ v. 25.9.1807, abgedr. in: Meier-Welcker (Hg.), Offiziere im Bild von Dokumenten, 162 ff. (Dok. 38). An einer zentralen Stelle heißt es hier (165): „Einen Anspruch auf Offizierstellen können in Friedenszeiten nur Kenntnisse und Bildung gewähren, im Kriege ausgezeichnete Tapferkeit, Tätigkeit und Überblick. Aus der ganzen Nation müssen daher alle Individuen, die diese Eigenschaften besitzen, auf die höchsten militärischen Ehrenstellen Anspruch haben können.“ Zur Einordnung der militärischen Reformmaßnahmen s. auch Messerschmidt, Werden und Prägung, 62 ff.; ferner Wohlfeil, Vom stehenden Heer, 100 ff.
Vgl. Mühle, Wehrerziehung, 6 f.
S. erneut Anm. 729.
Ausführlicher hierzu unsere Dokumentation der Frießner-Denkschrift.
Mitteilung des Generals der Gebirgstruppen a.D. Friedrich Jobst v. Volckamer (vollständiger Name: Volckamer v. Kirchensittenbach) v. 16./22.9.1982 an den Verf. v. Volckamer war seit April 1941 Chef des Stabes der HBI, in der Zeit v. 1.5.-1.12.1942 Chef dieser Dienststelle.
Ein späterer Beitrag des Verf. über „Wehrmacht und Hitlerjugend“ wird die HJ-orientierte Heerespolitik ausführlicher behandeln.
Der knappe biogr. Abriß stützt sich v.a. auf zwei maschr. Ms. Hesses: „Lebensdaten und Entwicklungsgang“ v. 6.8.1973, und: „Eigene Lebensdaten und meine Entwicklung bestimmende Einflüße“ v. 23.3.1972. Das erste Ms. wurde mir freundlicherweise von Frau Hesse zur Verfügung gestellt, das zweite befindet sich im Nachlaß Hesses (BA-MA N 558/v. 1).
Hesse war gerade zum dritten und letzten Lehrgang der „Führergehilfen“-Ausbüdung einberufen worden, konnte den Lehrgang dann aber nicht mehr besuchen. Der Begriff „Führergehilfe“ diente in der Reichswehr als Tarnbezeichnung für künftige Generalstabsoffiziere. Zur Vorbereitung und Auswahl der „Führergehilfen“ am ausführlichsten Model, Generalstabsoffizier, 21 ff.
Hesse gab die „Schriften zur kriegswirtschaftlichen Forschung und Schulung“, 48 Hefte, Hamburg 1935 ff., und die „Kriegswirtschaftlichen Jahresberichte“, 3 Bde., Hamburg 1936 ff., heraus.
Vgl. Ebert/Rupieper, Die Wehrtechnische Fakultät, 491, Anm.64.
Insbesondere mit folgenden Büchern: Der Feldherr Psychologos; Wandlung des Soldaten; Im Banne des Soldatentums; Mein Hauptmann.
Wichtigste Schriften zu diesem Fragenkreis: Wirtschaftswunder Südafrika; Entwicklungsländer und Entwicklungshilfen an der Wende des Kolonialzeitalters; Das System der Entwicklungshilfen.
Überliefert ist eine Art Exposé zu der geplanten Darstellung (BA-MA N 559/v. 35). Danach sollte sie — mit Geleitworten des ObdH und des REM versehen — mit einem Kap. über „die wehrgeistige Einflussnahme auf Schule und Wissenschaft“ als „Auftrag“ des ObdH beginnen und einen ähnl. überblick über das NS-Erziehungsfeld geben wie die damals weithin bekannte Darstellung von Rudolf Benze, Erziehung im Großdeutschen Reich. Nach Kriegsbeginn reduzierte Hesse sein Vorhaben auf „eine auf das Kriegsbedürfnis zugeschnittene, gewisse grundsätzliche Gedanken aussprechende Veröffentlichung“ in Broschürenform, die Anfang 1940 im Diesterweg-Verlag erscheinen sollte. Vgl. Hesse an „Raimi“, 14.10.1939 (ebd.). Um welchen Bekannten Hesses es sich hier handelt, konnte nicht ermittelt werden. Zur geplanten Veröffentlichung ist es offensichtlich nicht mehr gekommen.
Vgl. Frießner, Schule, 379 f.
Hesse, Wehraufgaben.
Erstmals: Messerschmidt, Wehrmacht im NS-Staat, 1 u.ö.
Ausführlicher hierzu: Sywottek, Mobilmachung, 13 ff.; ferner v.a. Wette, Voraussetzungen, 121 ff.
In den Stichwort artigen Aufzeichnungen, die der Gen.Lt. Liebmann von Ausführungen Hitlers vor den Befehlshabern des Heeres und der Marine am 3.2.1933 anfertigte, heißt es u.a.: „Einstellung der Jugend u. des ganzen Volkes auf den Gedanken, daß nur d. Kampf uns retten kann u. diesem Gedanken gegenüber alles zurückzutreten hat [… ] Ertüchtigung der Jugend u. Stärkung des Wehrwillens mit allen Mitteln.“ Jeglicher „Pazifismus“ sollte rücksichtslos ausgeschaltet werden. Abgedr. bei Vogelsang (Hg.), Neue Dokumente, 434 f.; zur zustimmenden Haltung der anwesenden Offiziere s. (neben den Hinweisen bei Vogelsang) Raeder, Mein Leben, Bd. 2, 106f.
Diese Konzeption war im Grunde der Kern der „Teilidentität“ der Interessen zw. Hitler und den Militärs. Zur Idee vom „Kampf ums Dasein“ als Grundkonstante im Denken der Offiziere s. etwa das Schr. des damaligen Ersten Generalquartiermeisters der Obersten HL und späteren Reichswehrund Innenministers Gen.Lt. Wilhelm Groener an Reichspräsident Ebert v. 17.9.1919. Mit diesem Schr. übersandte Groener Ebert eine Denkschr. zur Frage der „Wiederwehrhaftmachung“ Deutschlands unter den Bedingungen des Versailler Vertrages. Abdr. der Dokumente bei Dreetz, Denkschrift, 598 ff. Groener schrieb u.a.: „Die schönsten pazifistischen Ideale können mich in meiner tiefinnersten Überzeugung nicht erschütttern, das letzten Endes auf dieser Welt des Kampfes im Kleinen und Großen die Macht entscheidet. […]. Nur im dauernden Kampf um das Leben werden die geistigen und sittlichen Kräfte gestärkt und gestählt, die allein die Schwingen bilden für den Aufstieg eines Volkes. Welches Volk gegen dieses Naturgesetz verstößt, ist innerlich krank und zum Niedergang bestimmt. […]. Was ich empfehle, ist nicht ‚Krieg‘, sondern ‚Frieden‘. Während dieses Friedens aber ist es unsere Pflicht, uns stark zu machen, psychisch und physisch als großes Volk, das nicht niedergehen will, das den Willen zum Leben im Kampf ums Dasein festhält und diesen Kampf mit den Völkern der Erde wieder aufnimmt in dem Maße und mit den Mitteln, die ihm vernünftigerweise nach dem Zustand seiner Kraft zu Gebote stehen.“ (598) Ganz ähnlich äußerte sich auch der Abt.Chef im Truppenamt, Oberstleutnant Joachim v. Stülpnagel, Anfang 1924 in einem bemerkenswerten Vortrag vor Offizieren des RWM. Abdr. bei Hürten, Das Kriesenjahr 1923, 266 ff., hier 267 f. Stülpnagel bezeichnete „das Diktat von Versailles“ als „Abschluß eines Kriegsabschnitts […], dem ein neuer, mit größter Erbitterung geführter Kriegsabschnitt“ folgen werde. St. weiter: „So bekennen wir Offiziere uns zu der inneren Überzeugung — ohne die der Soldat zum Stadtsoldaten herabsinken würde —, daß nur der Ruf zu den Waffen uns die Befreiung bringen kann und daβ der Tag kommen wird, an dem das deutsche Volk seine Sklavenketten rasselnd zu Boden werfen und das Versailler Diktat zerreiβen wird. “ [Herv.v.Verf.] Teilabdr. des Stülpnagel-Vortrags jetzt auch bei Bald, Die Lage Deutschlands, 52 ff. Schleicher hatte schon im Dez. 1918 die Restauration der Großmachtstellung des Deutschen Reiches klar als oberstes (Fern-) Ziel der Reichswehrpolitik bezeichnet. Vgl. Hillgruber, Kontinuität, 25. Zu einer ähnl. Stellungnahme Schleichers vom 7.12.1923 s. Geyer, Aufrüstung oder Sicherheit, 41.
Für die Zit.: Frießner, Forderung der Wehrmacht, 3 f.
Pintschovius, Die seelische Widerstandskraft, 111.
Hansen, Zum „Militärisch-industriellen Komplex“, 103.
So der Leiter der „Amtsgruppe Wehrwirtschaftsstab“ im RKM, Oberst Georg Thomas, in einer Rede auf der 5. Tagung der Reichsarbeitskammer, 24.11.1936; zit. n. Michalka, Bd. 1, 100 f.
Vgl. Hitler, Mein Kampf, 368.
Zum Primat der ‚Charakterqualitäten’ s. etwa Meier-Welcker (Hg.), Offiziere im Bild, 225; Boog, Luftwaffenführung, 361 f.; Geuter, Professionalisie-rung, 180 ff.
Weiß, Die Bedeutung der Schule, 45 f.
Vgl. Hesse, Wandlungen des Soldaten, 88. Edgar Röhricht, Offizier im RWM, schrieb: „Heute kämpft man kaum noch im geschlossenen Verband, wo einer den anderen mit sich reißt. Deswegen muß der im Kampf auf sich gestellte Soldat zum Kämpfer erzogen sein. “Vgl. Röhricht, Spiel mit dem Feuer, 5. Zur Rolle des modernen Soldaten als „Einzelkämpfer“ s. auch die entsprechende Passage aus der von dem späteren Heeresgeneralstabschef Ludwig Beck mitverf. Dienstvorschrift „Truppenführung“ v. 17.10.1933; abgedr. bei Borgert, Grundzüge der Landkriegführung, 556 f.
S. erneut den Vortrag Stülpnagels (wie Anm. 756; hier 271). St. sprach mit Blick auf die Stimmung bei Kriegsbeginn 1914 von „utopischen Hoffnungen“ und „ungesunde[m] Optimismus“ und charakterisierte so jene Haltung, die andere Militärs der Zwischenkriegszeit des öfteren als überholten „Hurrapatriotismus“ bezeichneten.
S. dazu jetzt Deist, Der militärische Zusammenbruch des Kaiserreiches. Zur Realität der ‚Dolchstoßlegende‘. Die Formulierung der Legende nahm der Gen.Maj. v. Seeckt im Grunde schon 1917 vorweg, als er während der Julikrise unter Anspielung auf die Politik des Reichskanzlers Bethmann Hollweg fragte: „Wozu fechten wir eigentlich noch? Die Heimat ist uns in den Rücken gefallen, und damit ist der Krieg verloren.“ Zit. ebd., 121. Zur Bedeutung der „Dolchstoßlegende“ für das Programm der psychologischen Mobilmachung vgl. auch Sywottek, Mobilmachung, 13 ff.; Wette, Voraussetzungen. 122 f.
Art 173 des Versailler Vertrages enthielt das Verbot der Allgemeinen Wehrpflicht. Art. 177 verbot Erziehungsanstalten, Hochschulen, Krieger-, Schützen-, Sport-und Wandervereinen „und überhaupt Vereinigungen jeglicher Art“ — unabhängig vom Alter ihrer Mitglieder — jede Beschäftigung mit militärischen Dingen. Vor allem wurde ihnen untersagt, „ihre Mitglieder in der Handhabung oder im Gebrauch von Kriegswaffen zu unterrichten oder ausbilden zu lassen“. Schließlich beinhaltete der Art. das Verbot einer Verbindung der aufgeführten Einrichtungen „mit den Kriegsministerien oder irgendwelchen anderen militärischen Behörden“. Zit. n.: Der Vertrag von Versailles, 217.
Aus einer „Vortragsnotiz“ Becks v. 16.7.1938; abgedr. bei Müller, Beck-Studien, 551 ff., Zit. 552; erneuter Abdr. in ders., Armee und Drittes Reich 1933–1939, 349 f. Die Aufzeichnung gehörte zu jenen bedeutsamen Stellungnahmen, mit denen Beck 1938 einen Krieg gegen die Tschechoslowakei zu verhindern suchte.
S. erneut S. 189.
Vgl. Klönne, Jugendprotest, 589 ff., bes. 593 f.; zum Problemkreis „Jugendkriminalität und Jugendopposition im NS-Staat“ s. jetzt auch die gleichnamige Dokumentation Klönnes; ferner die v. Hellfeld und Klönne hg. Quellen-und Dokumentensammlung: Die betrogene Generation; hier 61 ff., 268 ff., 296 ff.
S. die Analyse von NS-Schulbüchern für den Biologieunterricht bei Flessau, Schule, 210 ff.; ferner auch Nyssen, Schule, 85 f.
Vgl. Frießner, Schule, 380.
Vgl. Wohlfeil, Wehr-, Kriegs-oder Militärgeschichte?, 166 f.; als Einf. und Überblick zum Feld der „Wehrwissenschaften“ s. Linnebach, Die Wehrwissenschaften. L. war Ob.Reg.R. in der Kriegsgeschichtlichen Forschungsanstalt des Heeres.
Vgl. Wohlfeil, 168 f., der diese Praxis am Beispiel entsprechender Ausführungen zur Kriegsgeschichte bei Linnebach, Wehrwissenschaften, veranschaulicht. Zur Tradition solcherart Kriegsgeschichte im deutschen Militär und der Bewertung ihres Standortes und Stellenwertes durch Vertreter der Militärgeschichtsforschung nach 1945 s. die aufschlußreiche Kontroverse zwischen Hans Meier-Welcker, Hermann Heidegger und Gerhard Papke in der Zeitschrift „Wehrkunde“, 9/10 (1960/61); jetzt wieder abgedr. in dem Sammelband: Militärgeschichte. Probleme-Thesen-Wege.
So Salewski, Reichswehr, Staat und Republik, 285, im Zshg. mit einer Einschätzung des Verhältnisses der „meisten Reichswehrgeneräle“ zur Geschichte.
S. erneut S. 161 f.
O.V., Die Geschichtskenntnisse der Rekruten, Sp. 2283. Der Autor beschrieb die erwähnte Diskrepanz folgendermaßen: „Wenn man heute irgendeine Zeitung oder Zeitschrift in die Hand nimmt, die sich mit Jugenderziehung befaßt, so muß man annehmen, daß der Unterricht über deutsche Geschichte, die Erziehung zum Stolz auf die Taten großer Deutscher im Vordergrund der Erziehung steht, daß kein Deutscher mehr ins Leben tritt, dem nicht für immer die Schicksalsdaten unserer deutschen Geschichte ins Gedächtnis eingehämmert worden sind. Wenn man aber als Rekrutenoffizier im Unterricht auf Geschichte zu sprechen kommt [… ]., stößt man auf eine vollkommene Unkenntnis in deutscher Geschichte, die kein Mensch heute mehr für möglich hält. […]. Es ist dies hier kein einzelner Fall! Ich habe mich bei meinen Kameraden erkundigt. Es ist überall dasselbe.“ (Sp. 2282)
Erneut n. Frießner, Schule, 380.
Hesse, Wehraufgaben.
Altrichter, Gedanken eines Soldaten, 266.
S. dazu Sywottek, Mobilmachung, 186 ff., bes. 194 ff.; Wette, Voraussetzungen, 135 ff.
Ein Jugendlicher schrieb unmittelbar nach dem Krieg: „Tiefen Eindruck machte auf mich der Beginn des Krieges. Mir wurde klar, daß das deutsche Volk vor eine große Aufgabe gestellt war, die es zu lösen hatte. Ich glaubte den Schlagworten, die sagten, Deutschland werde bedrängt und müsse sich, zum Krieg gezwungen, seiner Haut wehren.“ Zit. n. Haß (Hg.), Jugend unterm Schicksal, 128.
Vgl. Frießner, Schule, 380 f.
Vgl. Schumann, Wehrmacht und Forschung, 135 ff. Sch. war o. Prof. der Physik an der Universität Berlin, Chef der Forschungsabt. im OKH und Chef der am 1.10.1938 gebildeten Abt. Wissenschaft im OKW.
Vgl. ebd., 138 f.
Vgl. ebd., 135, 147 f. Becker war auch Präsident des am 16.3.1937 gegr. Reichsforschungsrates. Zum Komplex, Wehrtechnik’ s. auch den gleichnamigen Beitrag Beckers.
Vgl. Schumann, Forschung, 149 f.; ausführlicher zur Geschichte der Wehrtechnischen Fakultät jetzt der Beitrag v. Ebert/Rupieper.
Schumann, Forschung, 150.
S. dazu ebd., 148 f.; ferner Linnebach, Wehrwissenschaften, 95 f.
Grundlegend: Volkmann, Die NS-Wirtschaft in Vorbereitung des Krieges; 208 ff.: „Die NS-Wehrwirtschaft“.
Hierzu ebd., 229 ff. Einen Teil dieser Administration bildete die ‚Amtsgruppe Wehrwirtschaftsstab ‘im RKM (ab Okt. 1935) bzw. im OKW (ab Feb. 1938). Ihr Chef war der Gen.d.Inf. Georg Thomas. Seit Sommer 1935 hatte die Wehrmacht etwa die Aufsicht über die mit Wehrmachtaufträgen betrauten Unternehmen, die sogenannten „Rüstungsindustrien (R-Betriebe)‘. Mit der Aufsicht betraute der Wehrwirtschaftsstab die auf die Wehrkreise verteilten Wehrwirtschaftsinspektionen und deren Untergliederungen. Nach ebd., 230.
Vgl. ebd., 269 ff.
Vgl. ebd., 273 ff., 305.
Zu diesem Aspekt und weiteren Autarkisierungsbemühungen s. ebd., 264 ff.
Vgl. ebd., 250 f., 273, 281. Die Einschränkung auf die ‚Wehrwirtschaftler ‘unter den Militärs erfolgt hier deshalb, weil der Wehrwirtschaftsstab mit seiner Forderung nach forcierter Inangriffnahme der Buna-Produktion zunächst auch in der Wehrmacht selbst auf Widerstände stieß. Vgl. ebd., 273.
Vgl. ebd., 278 ff., bes. 283; 303 ff., bes. 303.
Vgl. ebd., 305.
Ebd.
Vgl. ebd., 359.
Nach ebd., 327.
Kirchner, Der Gedanke der Wahrhaftigkeit, 158.
Der ObdH gebrauchte diese Formulierung in einem geh. Erlaß über die „Erziehung des Offizierkorps“ v. 18.12.1938. Abdr. bei Meier-Welcker (Hg.), Offiziere im Bild, 274 ff., Zit. 273. Auf die Verwischung der Grenze zw. Friedensund Kriegszustand in zeitgenössischen militaristischen Ideologien und Gesellschaftskonzeptionen ist schon des öfteren hingewiesen worden. S. etwa Wegner, Die Waffen-SS, 34 ff.; Hillgruber, Militarismus; bes. 136; Maier, Totaler Krieg, 48; Vogel, Militarismus, 21.
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Kersting, FW. (1989). Die wehr- und schulpolitische Initiative der Heeresführung vom Frühjahr 1939. In: Kersting, FW. (eds) Militär und Jugend im NS-Staat. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83598-7_4
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