Zusammenfassung
Um sich gegen böswillige Kommunikationspartner zu sichern, muß ein Kommunikationssystem sichere Nachweise liefern. Dazu sind systemarchitektonische Maßnahmen notwendig, die nicht-rückweisbare Nachweise ermöglichen. Zudem muß die damit gegebene Logik der technischen Zwangsläufigkeiten in die Logik rechtlicher Regelungen umgesetzt werden. Diese Umsetzung sollte vorhandene rechtliche Regelungen möglichst unberührt und sich aus ihnen durch Analogschlüsse ableiten lassen. Die Forderung nach nicht-rückweisbaren Nachweisen führt dazu, vertrauenswürdige Dritte und, gestützt auf diese, eine elektronische Unterschrift einzuführen, die ihren Aussteller erkennen läßt und eine unbemerkbare Veränderung des unterschriebenen Texts unmöglich macht. Solche Vertrauenszentren sind die Zertifikationsautorität, die Namengeberautoritäten und das Directory. Die elektronische Unterschrift kann mit der Public-Key-Kryptographie ermöglicht werden. Zur notwendigen physikalischen Sicherung und zur Personalisierung des Unterschriftsautomaten eignet sich die Chipkarte. Die internationale Vereinigung „TeleTrusT“ bemüht sich um Konsens in diesen Fragen.
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© 1990 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig
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Rihaczek, K. (1990). Trust Center und vertrauenswürdige Kommunikation. In: Lippold, H., Schmitz, P. (eds) Sicherheit in netzgestützten Informationssystemen. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83581-9_27
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83581-9_27
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-528-05105-1
Online ISBN: 978-3-322-83581-9
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