Zusammenfassung
Das Prüfgebiet Verbindlichkeiten umfaßt in erster Linie die im Bilanzgliederungsschema gemäß § 151 Abs. 1 auf der Passivseite in den Positionsgruppen V: „Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren“ und VI: „Andere Verbindlichkeiten“ aufgeführten Ansprüche an das Vermögen der Gesellschaftl. Daneben erstreckt es sich auf die für die Gesellschaft bei der Positionsgruppe V bestehenden Vermerkpflichten (Angabe der Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte gesichert sind, sowie derjenigen, die vor Ablauf von vier Jahren fällig sind). Ebenso werden Korrekturposten zu den im Bilanzschema genannten Verbindlichkeiten, die sich aus Differenzen zwischen ihrem Ausgabe- und ihrem Rückzahlungsbetrag ergeben, sowie die verbindlichkeitsbedingten Aufwendungen (Kreditbeschaffungskosten, Zinsen) und Erträge (aus dem Erlaß von Verbindlichkeiten) zweckmäßigerweise mit in die Prüfung einbezogen.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Selchert, F.W. (1979). Prüfungsaufgabe. In: Aktienrechtliche Jahresabschlußprüfung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83580-2_39
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83580-2_39
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Print ISBN: 978-3-409-35081-5
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