Zusammenfassung
Das Prüfgebiet umfaßt primär die im Bilanzschema gemäß § 151 Abs. 1 auf der Passivseite unter Ziff. IV aufgeführte Positionengruppe „Rückstellungen“. Neben den Rückstellungsbeständen am Bilanzstichtag erstreckt sich die Prüfung auch auf die Entwicklung der Rückstellungen während des abgelaufenen Geschäftsjahres. Soweit die Veränderungen der Rückstellungen Aufwendungen oder Erträge zur Folge hatten, sind auch die sie betreffenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung mit zu bearbeiten. Das ist zum einen Position 13: „Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen“; zum anderen muß sich der Prüfer mit den Aufwandspositionen befassen, in denen der Gegenausweis der Bildung von Rückstellungen erfolgt ist. Wegen der zwischen den Rückstellungen und den Bilanzvermerken nach § 151 Abs. 5 Satz 1 über Eventualverbindlichkeiten und die „Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten“1 bestehenden Zusammenhänge wird die Prüfung sinnvollerweise auf diese Vermerke ausgedehnt.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Selchert, F.W. (1979). Prüfungsaufgabe. In: Aktienrechtliche Jahresabschlußprüfung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83580-2_35
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83580-2_35
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Print ISBN: 978-3-409-35081-5
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