Zusammenfassung
Die Prüfung des Rücklagenausweises bezieht sich zuerst auf die Bezeichnung der Rücklagenpositionen und ihre vertikale Einordnung in das Bilanzgliederungsschema. Der Prüfer muß verlangen,, daß unmittelbar nach der Position Grundkapital die nach gesetzlichen Vorschriften — soweit möglich — zwingend zu bildenden „gesetzlichen Rücklagen“ erscheinen. Von diesen getrennt müssen die freien Rücklagen ausgewiesen werden. Sind Rücklagen mit spezieller Zweckbindung gebildet worden, so erscheint sowohl deren Ausweis als dritte Position im Rahmen der offenen Rücklagen als auch eine Unterteilung der anderen Rücklagen in freie und zweckgebundene Rücklagen akzeptabel. Selbst eine zusätzlich erfolgende Aufgliederung der Zweckrücklagen nach deren Verwendungszwecken30 ist nicht zu beanstanden, wenn darunter die Übersichtlichkeit und Klarheit der Bilanz nicht leiden. Der Prüfer kann dagegen eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Untergliederung nicht verlangen. Wurde allerdings eine Rücklage für die Lastenausgleichs-Vermögensabgabe gebildet, so ist deren gesonderter Ausweis notwendig31 32.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Selchert, F.W. (1979). Prüfungshandlungen, Prüfungsfeststellungen und deren Dokumentation im Rahmen der Prüfung der Rücklagen. In: Aktienrechtliche Jahresabschlußprüfung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83580-2_33
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83580-2_33
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-35081-5
Online ISBN: 978-3-322-83580-2
eBook Packages: Springer Book Archive