Zusammenfassung
Das Prüfgebiet erstreckt sich in erster Linie auf die in der Bilanz im Umlaufvermögen unter der Positionsgruppe III A: „Vorräte“ ausgewiesenen Sachgüter. Soweit vorratsähnliche Sachgüter in der Position III B 12: „sonstige Vermögensgegenstände“ erfaßt sind, ist auch deren Prüfung im Zusammenhang mit der Vorräteprüfung sinnvoll, schon wegen der sich hierbei evtl. ergebenden Abgrenzungsprobleme. In unmittelbarer Verbindung mit den im Umlaufvermögen zu bilanzierenden Sachgütern steht der Güter- und Leistungsverkehr. Er erstreckt sich von der Vorräte-Beschaffung bis zum Verkauf. Wegen der Verbindung zwischen Güterbestand sowie Güter- und Leistungsverkehr liegt es nahe, die buchhalterische Erfassung des Güter- und Leistungsverkehrs und die auf ihn zurückgehenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung ebenfalls in das Prüfgebiet einzubeziehen. Dies sind die Positionen:
-
1.
„Umsatzerlöse“
-
2.
„Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“
-
5.
„Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren“ sowie
-
14.
„sonstige Erträge“ und
-
26.
„sonstige Aufwendungen“
soweit diese mit dem Güter- und Leistungsverkehr im Zusammenhang stehen.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Selchert, F.W. (1979). Prüfungsaufgabe. In: Aktienrechtliche Jahresabschlußprüfung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83580-2_16
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