Zusammenfassung
Erfolgt nach einer Betriebsprüfung keine Kapitalangleichung oder wird eine Kapitalangleichung an die letzte Prüferbilanz in einem späteren Jahr vorgenommen, dann sind die durch die Betriebsprüfung erfolgten Bilanzberichtigungen in ihrer Folgewirkung als Ergänzung zur Handelsbilanz durch statistische Nebenaufzeichnungen gesondert festzuhalten. Diese Nebenaufzeichnung ist eine Ergänzung zur steuerlichen Gewinnermittlung, ausgehend vom Gewinn der Handelsbilanz. Die in dieser Nebenaufzeichnung aufgezeigten Gewinnauswirkungen bei den einzelnen Bilanzposten ergeben mit dem Gewinn der unverändert fortentwickelten Handelsbilanz den Steuerbilanzgewinn. Die Summe der Bilanzpostenunterschiedsbeträge in dieser statistischen Nebenaufzeichnung ist steuerlich ein Kapitalposten und gleich dem steuerlichen Ausgleichsposten, wenn neben der Handelsbilanz eine besondere Steuerbilanz aufgestellt wird.
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© 1978 Dr. Th. Gabler-Verlag, Wiesbaden
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Lembcke, R., Schöning, H. (1978). Statistische Bilanzergänzung zur Handelsbilanz bis zur Angleichung an die Prüfersteuerbilanz. In: Lembcke, R., Schöning, H. (eds) Der praktische Fall. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83555-0_15
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