Zusammenfassung
Der steuerliche Ausgleichsposten kommt vor, wenn Handelsgesellschaften in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften neben ihrer Handelsbilanz eine besondere Steuerbilanz aufstellen, in der nicht alle Wertansätze denen der Handelsbilanz entsprechen. Dadurch ist in der Steuerbilanz das Kapital höher oder niedriger als in der Handelsbilanz; die bestehende Differenz zwischen dem Kapital in der Handelsbilanz und dem steuerlichen Kapital ist in der Steuerbilanz besonders kenntlich zu machen. Die in der Handelsbilanz gebildeten Kapitalposten (Grund- oder Stammkapital, offene Rücklagen, Bilanzgewinn und ein Gewinnvortrag im Bilanzgewinn) entstehen durch Satzung oder aufgrund von Beschlüssen der Gesellschaftsorgane. Sie dürfen daher auch in einer neben der Handelsbilanz aufgestellten Steuerbilanz nicht verändert werden, was oft nicht beachtet wird. Um nun die Kapitalposten der Handelsbilanz auch in der Steuerbilanz unverändert auszuweisen, ist die Kapitaldifferenz zwischen dem Kapital in der Handelsbilanz und dem Kapital in der Steuerbilanz in einen besonderen Kapitalposten einzustellen, der als „steuerlicher Ausgleichsposten“ bezeichnet wird.
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© 1978 Dr. Th. Gabler-Verlag, Wiesbaden
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Lembcke, R., Schöning, H. (1978). Steuerlicher Ausgleichsposten in der von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz. In: Lembcke, R., Schöning, H. (eds) Der praktische Fall. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83555-0_13
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Print ISBN: 978-3-409-10082-3
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