Zusammenfassung
Nach der Beschäftigung mit den verschiedenen Prüfgebieten, nach der Erstellung des Berichtsentwurfs und der Formulierung des Bestätigungsvermerks bzw. Des Versagungsvermerks findet üblicherweise eine sog. Schlußbesprechung oder ein Prüferabschlußgespräch statt. Dieses Gespräch vollzieht sich zwischen Vertretern der geprüften Gesellschaft als Auftraggeber und Vertretern des Prüfungsorgans als Auftragnehmer. Im einzelnen nehmen an der Besprechung ein oder mehrere Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer sowie diejenigen Personen der geprüften Gesellschaft teil, die als Verantwortliche für das Rechnungswesen oder Teile des Rechnungswesens bereits während der Prüfung maßgebende Gesprächspartner der Prüfer waren. Seitens des Prüfungsorgans nimmt neben dem für die Prüfung verantwortlichen Prüfungsleiter je nach der Bedeutung des Prüfungsauftrags ein Vertreter der Geschäftsleitung des Prüfungsorgans teil. Außerdem werden aus dem Kreis der an der Prüfung beteiligten Prüfer diejenigen hinzugezogen, die sich mit problematischen Prüfgebieten zu befassen hatten, vor allem mit Prüfgebieten, in denen sich Beanstandungen ergeben haben. Wegen des informellen Charakters der Schlußbesprechung bestehen jedoch keine einheitlichen Regeln für die Teilnahme. Die Schlußbesprechung dient in ihrem sachlichen Teil im wesentlichen dazu, eine abschließende Abstimmung zwischen der geprüften Gesellschaft und dem Prüfungsorgan herzustellen. An einer solchen Abstimmung besteht im allgemeinen von beiden Seiten ein Interesse, weil im Grunde beide Seiten ein einvernehmliches und positives Prüfungsergebnis wünschen.
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© 1988 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Selchert, F.W. (1988). Schlußbesprechung und Berichtskritik sowie ihre Bedeutung für die Berichterstattung. In: Jahresabschlußprüfung der Kapitalgesellschaften. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83536-9_21
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-35082-2
Online ISBN: 978-3-322-83536-9
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