Zusammenfassung
Die Prüfung erstreckt sich auf den nach § 273 und § 281 zulässigen Ausweis von „Sonderposten mit Rücklageanteil“ sowie auf die Aufwendungen durch Einstellung in die Sonderposten und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, die in die Positionen „sonstige betriebliche Aufwendungen“1 bzw. „sonstige betriebliche Erträge“2 der Gewinn- und Verlustrechnung gelangen und dort gemäß § 281 Abs. 2 Satz 2 gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben sind. Bei der Prüfung der Sonderposten mit Rücklageanteil geht es in erster Linie urn die Feststellung, ob die für ihren Ausweis handels- und steuerrechtlich normierten Voraussetzungen erfüllt sind, ob der Auweis an der vorgeschriebenen Stelle und in der richtigen Höhe erfolgt, ob die Zu- und Abgänge unter den richtigen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung erfaßt werden und ob der Anhang die vorgeschriebenen Angaben enthält. Im Hinblick auf die Anhangangaben muß der Prüfer insbesondere darauf achten, daß die steuerrechtlichen Vorschriften, nach denen „Sonderposten mit Rücklageanteil“ gebildet worden sind, gemäß § 273 Satz 2, 2. Halbsatz und § 281 Abs. 1 Satz 2 genannt sind.
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© 1988 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Selchert, F.W. (1988). Prüfung der Sonderposten mit Rücklageanteil und der Besteuerungsfolgen im Jahresabschluß. In: Jahresabschlußprüfung der Kapitalgesellschaften. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83536-9_16
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83536-9_16
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-35082-2
Online ISBN: 978-3-322-83536-9
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