Zusammenfassung
Der rechtliche Rahmen für das Parteiensystem der Bundesrepublik wird in Artikel 21 des Grundgesetzes abgesteckt. Erstmalig in der deutschen Verfassungsgeschichte finden die Parteien in der Verfassung ausdrückliche Erwähnung. Die Väter des Grundgesetzes hatten offenbar darauf abgezielt, mit der Aufnahme der Parteien in den Verfassungstext endgültig die Verfemung der Parteien zu überwinden und dem Anti-Parteien-Effekt1) von der rechtlichen Seite her jede Basis zu nehmen. Mit der Erwähnung der Parteien in Art. 21 GG wird die Bedeutung der politischen Parteien für das Regierungssystem ausdrücklich festgestellt2). Sind die Parteien damit Staatsorgane geworden und bleiben sie nach wie vor freie Gebilde der Gesellschaft, des außerstaatlichen Bereichs?
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1971 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Kaack, H. (1971). Rahmenbedingungen des Parteiensystems. In: Geschichte und Struktur des deutschen Parteiensystems. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83527-7_7
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83527-7_7
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-11059-2
Online ISBN: 978-3-322-83527-7
eBook Packages: Springer Book Archive