Zusammenfassung
Die für die Erstellung von Deckungsbeitragsrechnungen benötigten Periodenkosten [1] werden in einer Grundrechnung gesammelt. Die Bezeichnung »Grundrechnung«, die in Anlehnung an Schmalenbach 1 gewählt wurde, soll zum Ausdruck bringen, daß es sich um eine universell auswertbare Zusammenstellung relativer Einzelkosten handelt, deren »Bausteine« in mannigfaltiger Weise kombiniert werden können und einen schnellen Aufbau von Sonderrechnungen für die verschiedensten Fragestellungen erlauben [2].
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Literatur
Deshalb empfiehlt es sich, in der Grundrechnung die Mengen- und Preiskomponente gesondert auszuweisen (s. S. 21).
Dies gilt eigentlich nur für die »Totalperiode« bzw. das Gesamtgefüge der Periodenrechnungen und der Zeitablaufredinung bis zum Ablauf der jeweils eingegangenen Bindungen (s. S. 87–97), weil die Grundrechnung im strengen Sinne lediglich die der Rechnungsperiode eindeutig zurechenbaren Kosten umfaßt.
Freilich werden an die direkte Erfassung sehr viel strengere Kriterien angelegt als in der herkömmlichen Kostenrechnung. Vgl. hierzu das Prüfschema zur Erfaßbarkeit von Einzelkosten bei Siegfried Hummel S. 97 ff.
Unechte Gemeinkosten lassen sich nach der Schlüsselung nicht mehr kontrollieren (s. S. 14 f.). Daher gehört die Schlüsselung unechter Gemeinkosten und der Ausweis zugeschlüsselter unechter Gemeinkosten nicht mehr in die Grundrechnung, sondern in eine ergänzende Sonderrechnung, die bei entsprechendem Informationsbedürfnis systematisch und regelmäßig erstellt werden kann. Dieser Hinweis zeigt, daß nicht jede laufende systematische Rechnung der Grundrechnung zugeordnet werden kann.
Es können aber auch — durch die Branchen-oder Betriebseigenart bedingt — zusätzliche oder nach ganz anderen Gesichtspunkten gebildete Kostenkategorien — insbesondere innerhalb der Leistungskosten — notwendig werden. Interessante Beispiele dafür finden sich in den Untersuchungen meiner ehemaligen Mitarbeiter: Kornelius Schott: Deckungsbeitragsrechnung in der Spedition. Mit einer Fallstudie zur Weiterentwicklung der Kosten-, Erlös-und Ergebnisrechnung in der Spedition unter besonderer Berücksichtigung des Sammelgutverkehrs mit Lastkraftwagen, Hamburg 1971, 2. Aufl. 1975, insbes. S. 76–84
Bernd Heine: Grundfragen der Deckungsbeitragsrechnung in der Binnenschiffahrt (Schriftenreihe »Deckungsbeitragsrechnung und Unternehmensführung«, Bd. 3) Opladen 1972
Christian Schellen Deckungsbeitragsrechnung im Hotel, in: Restaurant und Hotel Management, Jg. 1975, H. 10 ff., und Jg. 1976, H. 1 ff. (s. Literaturauswahl); Staab, Günter: Die Anwendung der Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung in Lagerhaus-und Umschlagsbetrieben (GVB-Schriftenreihe, H. 15), Frankfurt am Main 1984;
Pick Hartmut: Kalkulatorische Probleme bei der Wahl zwischen Straßentransport und Huckepackverkehr (GVB-Schriftenreihe, H. 14), Frankfurt am Main 1985;
Frieß, Peter: Probleme der Erfassung und Zurechenbarkeit von Kosten im Linienluftverkehr (GVB-Schriftenreihe, H. 19), Frankfurt am Main 1987;
Schmidt, Karlheinz: Die Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung als Instrument der Erfolgskontrolle und Fahrzeugeinsatzdisposition im gewerblichen Güterfernverkehr, Diss. Frankfurt am Main 1987.
Weber, Jürgen: Logistikkostenrechnung, Berlin et al. 1987 sowie Beitrag 25 im vorliegenden Buch.
In diesem Sinne spreche ich auch von problemadäquaten Zurechnungshierarchien, Abdekkungshierarchien etc. ausdrücklich wohl zuerst in meinem Aufsatz: Innerbetriebliche Statistik. in: Allgemeines Statistisches Archiv, 49. Bd. (1965), S. 47–71, hier S. 57.
Je nach den beim Schreiben der Rechnung erfaßten weiteren Merkmale sind zusätzliche Gruppierungsmöglichkeiten nach Merkmalen der Absatzorganisation, der Absatzmethoden und der jeweiligen Teilmärkte möglich. Siehe hierzu S. 177 f. und 179–181.
Gemeint ist hier die Einzelkostenrechnung bzw. Grundrechnung der jeweiligen Periode. Durch den Übergang zu längeren Rechnungsperioden und zur Zeitablaufrechnung kann der Umfang der dem jeweiligen Zeitraum zurechenbaren Kosten bzw. Ausgaben beliebig ausgeweitet werden. Siehe hierzu insbes. S. 87–97.
Das gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, daß den einzelnen Erzeugnissen ein Umsatzerlös zugerechnet werden kann. Vgl. hierzu. S. 98–148.
Zum Ausweis der unechten Gemeinkosten bei den Kostenträgern im Rahmen der Ermittlung der Deckungsbeiträge siehe S. 292–294.
Einzelheiten hierzu siehe vor allem bei Wolfgang Kilger: Flexible Plankostenrechnung, 4. Aufl. Köln und Opladen 1970, insbes. S. 366–387
Wolfgang Männel: Kostenspaltung, in: Management Enzyklopädie, Bd. 3, München 1970, S. 1144–1151.
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© 1990 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Riebel, P. (1990). Zur Grundrechnung. In: Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83525-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83525-3_2
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