Zusammenfassung
Die Wirtschaftsverfassung der westlichen Besatzungszonen Deutschlands nahm im Jahre 1948 eine deutliche Wendung zur Konkurrenzorientierung. Die Gesetztätigkeit des Frankfurter Wirtschaftsrates wirkte sofort nach der Geldreform vom 20. 6. 1948 auf die Aufhebung der Zwangswirtschaft hin. In Verfolgung des Abbaus der Len kungsmaßnahmen beschloß der Rat am 8. 7. 1948 ein Gesetz über die Zulassung von Gewerbebetrieben, das jedoch von der Militärregierung nicht genehmigt wurde. In diesem Gesetz war die Aufhebung bzw. Lockerung von Gewerbebeschränkungen vorgesehen. Es sollte jedem der Zugang zur Errichtung, Verlegung, Erweiterung und Übernahme von gewerblichen Unternehmungen der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Vermittlergewerbes gestatten und damit volle Gewerbefreiheit bringen, die nur beim Handwerk und bei einigen Vermittlergruppen (Grundstücksmakler, Darlehensvermittler, Werbungsvermittler, Versicherungsvertreter) an den Nachweis der erforderlichen Sachkunde und das Vorliegen persönlicher Zuverlässigkeit gebunden sein sollte.
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Literatur
Wilhelm Stieda, Artikel Handwerk im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften 2. Aufl., Bd. 4, Jena 1900, S. 1097/1104.
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© 1972 Westdeutscher Verlag Opladen
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Seÿffert, R. (1972). Der staatliche Handelsschutz. In: Sundhoff, E. (eds) Wirtschaftslehre des Handels. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83523-9_33
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83523-9_33
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-11087-5
Online ISBN: 978-3-322-83523-9
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