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Wirtschaftliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen und soziale Marktwirtschaft

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Soziologie
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Zusammenfassung

Die seit Mitte der sechziger Jahre erneut in den Mittelpunkt öffentlicher Auseinandersetzungen geratene Forderung nach wirtschaftlicher Mitbestimmung, nach mittelbarer oder unmittelbarer Mitwirkung 1 der Arbeitnehmerschaft an den Prozessen wirtschaftlicher Zielbestimmung und Entscheidung 2 auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene 3 und deren Kontrolle ist so alt wie die Arbeiterbewegung und die soziale Frage 4. Hinsichtlich ihrer Begründung, ihrer Zielsetzung und ihrer Berechtigung, ihrer Gestaltung, ihrer Durchsetzung und ihrer Verwirklichung, ihrer Auswirkungen auf die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, ihrer Folgen für die Gewerkschaftsbewegung, ihrer Bedeutung für die Emanzipation der Arbeiterschaft, ihres Einflusses auf die Humanisierung der Wirtschaft und ihrer Konsequenzen für die Veränderung des gesellschaftlichen Status quo ist die Mitbestimmung heute noch ebenso umstritten wie vor fünfzig oder hundert Jahren 5. Auch hat die Zahl divergierender Positionen konservativer oder progressiver Orientierung in den letzten Jahren eher zu- als abgenommen 6. Schließlich steht die Flut von Publikationen, die sich mit der Mitbestimmung auseinandersetzen 7, in einem ausgesprochenen Mißverhältnis zu unserem, für eine adäquate Lösung der genannten Probleme unzureichenden empirischen Wissen 8. Ähnlich wie bei der »Literatur über Freizeitprobleme und Freizeitverhalten in der modernen industriellen Gesellschaft« ist hier »ein Disproporz zwischen der großen Anzahl von theoretischen und quasi-theoretischen Überlegungen und der verhältnismäßig geringen Zahl an streng empirisch fundierten Zusammenfassungen« zu erkennen 9. Diese Situation hat sich entgegen den in einer breiteren Öffentlichkeit vorhandenen Erwartungen auch nicht durch das vor mehr als Jahresfrist vorgelegte Gutachten der »Mitbestimmungs-Kommission« wesentlich verändert 10.

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Anmerkungen

  1. Dem juristischen Sprachgebrauch entsprechend wurde der Begriff »Mitbestimmung« ur-sprünglich nur auf solche Regelungen und Entscheidungsprozesse angewandt, in denen eine Beschlußfassung nur gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern erfolgen konnte und eine Uberstimmung der einen oder anderen Seite ausgeschlossen war, während mit »Mit-wirkung« solche Regelungen bezeichnet wurden, die zwar eine Beteiligung von Arbeitnehmer-vertretern an Entscheidungsprozessen vorsahen, eine Beschlußfassung aber auch gegen deren Willen zuließen (vgl. Horst Neumann-Duesberg, Betriebsverfassung, in: Erwin Grochla, Hrsg., Handwörterbuch der Organisation, Stuttgart 1969, Sp. 301 f.; Walter Weddingen, Begriff und Produktivität der Mitbestimmung, in: Walter Weddingen, Hrsg., Zur Theorie und Praxis der Mitbestimmung, Bd. I., Berlin 1962, S. 13 f.; o. V.: Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat: Rechtsformen und Organe mitbestimmter Unternehmen, Köln 1966, S. 11). In diesem strengen Sinne liegt Mitbestimmung nur bei den in § 56 Betriebsverfassungsgesetz geregelten Tatbeständen (vgl. Peter G. Meisel, Die Mitwirkung des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten, Heidelberg 1967, S. 9) sowie bei der Bestellung des Arbeitsdirektors in den Vorständen der Unternehmen der Montan-Industrie vor, in allen anderen Fällen lediglich Mitwirkung. Seit langem ist es jedoch üblich, »Mitbestimmung« nicht nur in diesem eingeschränkten Sinne zu verwenden. Häufig wird er als Oberbegriff benutzt und darunter begriffen die »institutionelle Teilnahme der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter an der Gestaltung und inhaltlichen Festlegung der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Unternehmen ohne Rücksicht auf die Art der Teilnahme und die konkrete Anzahl der Stimmen, die den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern in den Organen des Unternehmens zustehen« (Mitbestimmung im Unternehmen, Bericht der Sachverständigen-Kommission zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung (hinfort: Mitbestimmungs-Kommission), Bochum 1970, S. 56, oder noch allgemeiner eine »irgendwie geartete Regelung der Art, daß Vertreter der Kapitaleigner und der Arbeitnehmer eine gleichberechtigte Stellung bei grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensführung einnehmen« (Wilhelm Kreile, Mitbestimmung und marktwirtschaftliche Ordnung, in: Kurt Nemitz und Richard Becker, Hrsg., Mitbestimmung und Wirtschaftspolitik, Köln 1967, S. 122). Die aus der unterschiedlichen Verwendung des Terminus »Mitbestimmung« resultierende Unklarheit und Unbestimmtheit mag zwar jenen vorteilhaft erscheinen, die Wert auf die Suggestivwirkung des Wortes »Mitbestimmung« legen, erschwert jedoch nicht nur die wissenschaftliche Diskussion, sondern vor allem auch empirische Forschung. Hierzu des näheren: Otto Blume, Betrachtungen zum Sprachsymbol und zum Begriff Mitbestimmung, in: K. Nemitz und R. Becker, Hrsg., a. a. O., S. 108 ff.; Guido Fischer, Gedanken zum Mitspracherecht, in: Mensch u. Arbeit, 1949, S. 173 f.; Otto Kunze, Wirtschaftliche Mitbestimmung als Legitimationsproblem, Karlsruhe 1970, S. 9 f.; Anton Rauscher, Einführende Überlegungen zum gegenwärtigen Stand der Mitbestimmungsdiskussion, in: ders., Hrsg., Mitbestimmung, Köln 1968, S. 13 f.; Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Aspekte der Mitbestimmung, Bad Godesberg 1966, S. 6 ff.

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  2. In den Mitbestimmungsdiskussionen wird im allgemeinen unterschieden zwischen Mitbestimmung in sozialen, personalen und wirtschaftlichen Fragen (so z. B. bereits B. Bröcker, Mitbestimmung im Betrieb?, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 1950, S. 8 f.). Besonders brisant ist seit jeher die Frage der Mitbestimmung im wirtschaftlichen Bereich. Hieran scheiterten bereits Anfang 1950 die Verhandlungen zwischen Vertretern der Gewerkschaften und den Spitzen der Arbeitgeberorganisationen über die zukünftige Gestaltung der Mitwirkung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmung. Während die Unternehmer grundsätzlich bereit waren, auf sozialem betrieblichen Gebiet Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer anzuerkennen, lehnten sie jegliche wirtschaftliche Mitbestimmung ab (siehe Hattenheimer Protokoll, Niederschrift über die Besprechung in Hattenheim zum Mitbestimmungsrecht am 9. und 10. 1. 1950, Manuskript; siehe auch Karl-Friedrich Vollmer, Die Mitbestimmung des Betriebsrates in personellen Fragen, Eine sozialpolitische Untersuchung, Dissertation Mannheim 1952, S. 8 f.). Die im Regierungsentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgesehene partielle Erweiterung der Einflußmöglichkeiten des Betriebsrates in wirtschaftlichen Fragen ist auch heute noch der Hauptkritikpunkt der Arbeitgeber und Anlaß zu erheblicher Polemik (siehe z. B. Hans L. Merkle, Unternehmer herausgefordert!, in: Der Arbeitgeber, 1971, S. 633 f.; Lilly Joens 1971). In letzter Zeit mehren sich auch in der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Stimmen, die Bedenken gegen die wirtschaftliche Mitbestimmung wegen der damit verbundenen Verantwortung für wirtschaftliche Entscheidungen erheben (siehe z. B. Reinhard Hoffmann, Rechtsfortschritt durch gewerkschaftliche Gegenmacht, Frankfurt/Main 1968, S. 31 ff.; Wilke Thomssen, Wirtschaftliche Mitbestimmung und sozialer Konflikt, Neuwied und Berlin 1970, S. 17 ff.) und sich damit zumindest in der Begründung jener Position annähern, die seit eh und je von den amerikanischen Gewerkschaften vertreten wird (siehe z. B. William H. McPherson, Betrachtungen zur deutschen Arbeitsverfassung, in: H. D. Ortlieb und H. Schelsky, Hrsg., Wege zum sozialen Frieden, Stuttgart und Düsseldorf 1954, S. 79 ff.; Sylvester P. Theisen, Workers’ Participation and Codetermination in the United States of America, in: Ordo socialis 1956 S. 161 ff.).

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  3. Je nach Fragestellung und Zielsetzung wird im Interesse differenzierter Behandlung in der Mitbestimmungsliteratur häufig zwischen verschiedenen Ebenen der Mitbestimmung unterschie-den, u. z. in der Regel entweder zwischen Arbeitsplatz, Betrieb, Unternehmen, Wirtschaftszweig, Region, Volkswirtschaft (z. B. Rolf Fischer, Wirtschaftliche Mitbestimmung, Darstellung und Dokumentation, Neuwied und Berlin 1969, S. 16 ff.; R. Hoffmann, a. a. O., S. 6 f.; Karl-Otto Hondrich, Mitbestimmung in Europa, ein Diskussionsbeitrag, Köln 1970, S. 21 ff.; O. v. Nell- Breuning, a. a. O., S. 19 ff.; Erhard Lenk, Mitbestimmung als System von Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer, in: Das Mitbestimmungsgespräch 1970, S. 151 f.) oder zwischen »betrieblicher« und »überbetrieblicher« Mitbestimmung, z. B. W. Weddingen, a. a. O., S. 13 ff., dessen Gepflogenheit wir uns hier wegen der gleichgelagerten Problematik anschließen, wobei wir wie er die Mitbestimmung im Bereich des Unternehmens unter den Begriff »betriebliche Mitbestimmung« subsumieren.

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  4. Über die geschichtliche Entwicklung der Mitbestimmung informieren u. a. R. Fischer, a. a. O., S. 22 bis 28; Helga Grebing, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, München 1966; Otto Neuloh, Die deutsche Betriebsverfassung und ihre Sozialformen bis zur Mitbestimmung, Tübingen 1956; Dieter Schneider und Rudolf F. Kuda, Mitbestimmung, Weg zur industriellen Demokratie?, München 1969; Hans-Jürgen Teuteberg, Geschichte der industriellen Mitbestimmung in Deutschland, Tübingen 1961.

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  5. Siehe hierzu die umfassenden Darstellungen der unterschiedlidien Positionen bei: Fritz Arlt, Äußerungen evangelischer und katholischer Sozialethikei: und -politiker zur Mitbestimmungs-diskussion, Köln 1965; Ernst Benda, Industrielle Herrschaft und sozialer Staat, Wirtschaftsmacht von Großunternehmen als gesellschaftspolitisches Problem, Göttingen 1966; Götz Briefs, Hrsg., Mitbestimmung?, Stuttgart 1967; Frank Deppe, Jutta v. Freyberg, Christof Kievenheim, Regine Meyer und Frank Werkmeister, Kritik der Mitbestimmung, Partnerschaft oder Klassenkampf?, Frankfurt/Main 1969; R. Fischer, a. a. O.; Otto Kunze u. Alfred Christmann, Wirtschaftliche Mitbestimmung im Meinungsstreit, 2 Bände, Köln 1964; Willi Michels, Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer: Ziele, politisdie Möglichkeiten und praktische Verwirklichung, in: Das Mitbestimmungsgespräch, 1967, S. 172–176; O. v. Nell-Breuning, Streit um Mitbestimmung, Frankfurt/Main 1968; K. Nemitz u. R. Becker, Hrsg., a. a. O.; A. Rauscher, Hrsg., a. a. O.; Peter v. Oertzen, Analyse der Mitbestimmung - ein Diskussionsbeitrag, Hannover 1965; Walter Raymond-Stiftung, Mitarbeiten, Mitverantworten, Mitbestimmen, Köln und Opladen 1966; Hans G. Schachtschabel, Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Wirtschaftsführung der Unternehmen auf betrieblicher Ebene in der Auffassung der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände; in: Walter Weddingen, Hrsg., Zur Theorie und Praxis der Mitbestimmung, II. Bd., Berlin 1964, S. 9-60; Siegfried Pabst, Mitbestimmungsvorstellungen der Jungdemo¬kraten, in: Das Mitbestimmungsgespräch, 1971, S. 124 f.; D. Schneider u. R. F. Kuda, a. a. O.; R. Tittel, Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland, Tatsachen und Folgerungen, Köln 1966; Josef Weis, Wirtschaftsunternehmen und Demokratie, Köln 1970; Bernd-Jürgen Wendt, Wirtschaftliche Mitbestimmung - ein Problem unserer Wirtschafts- und Sozialordnung, Bonn 1969; Arthur F. Utz und Heinrich B. Streithofen, Hrsg., Demokratie und Mitbestimmung, Stuttgart 1970; o. V., Wirtschaftliche Mitbestimmung in der Gegenwartsdiskussion, Begegnungsveranstaltungen, Düsseldorf 1966.

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  6. Dies gilt vor allem seit sich im Bereich der Gewerkschaftsbewegung die Zahl der Stimmen wieder vermehrt hat, die anknüpfend an das Ideengut der Rätebewegung (siehe hierzu: Peter v. Oertzen, Betriebsräte in der Novemberrevolution, Düsseldorf 1963; Rudolf Kuda, Arbeiter-kontrolle in Großbritannien, Frankfurt/Main 1970) und Vorstellungen französischer Marxisten (z. B. André Gorz, Zur Strategie der Arbeiterbewegung im Neokapitalismus, Frankfurt/Main 1968; Frank Deppe, Hellmuth Lange und Lothar Peter, Hrsg., Die neue Arbeiterklasse, Frank¬furt/Main 1970) vor partnerschaftlichen Mitbestimmungsmodellen warnen und sich für eine gewerkschaftliche Position der Gegenmacht aussprechen, die darauf abzielt, die Entscheidungs-gewalt der Unternehmer zu kontrollieren und zu begrenzen, ohne jedoch bei Kompromissen durch die Übernahme von Verantwortung für jene Entscheidungsinhalte geradestehen zu müs¬sen, die sich der Selbstbestimmung und Kontrolle durch die Arbeiter noch entziehen (W. Thomssen, a. a. O., S. 17; ähnlich Rudolf Kuda, a. a. O., S. 184 ff.; Hans-Hermann Hartwich, Sozialstaatspostulat und gesellschaftlicher Status quo, Köln und Opladen 1970, S. 180 ff.).

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  7. Die vom Deutschen Industrieinstitut herausgegebene Bibliographie zur Mitbestimmung und Betriebsverfassung zählte Ende 1954 6873 Publikationen, und Ende 1956 8221 (Deutsches In-dustrieinstitut, Bibliographie zur Mitbestimmung und Betriebsverfassung, Köln 1955 und Köln 1957); die Fortführung dieser bibliographischen Arbeiten bis Ende 1961 zeigt ein weiteres erheb-liches Ansteigen der Zahl der Publikationen auf über 10 000 Titel (Deutsches Industrieinstitut, Bibliographie zur Mitbestimmung und Betriebsverfassung, Köln 1963). Leider fehlt eine Fortführung der Bibliographie bis heute, die deutlich machen würde, daß die Zahl der Publikationen weiterhin überproportional, nahezu exponential gestiegen ist.

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  8. An empirischen Untersuchungen zu Fragen der Mitbestimmung und der Betriebsverfassung liegen abgesehen von Betriebsumfragen, die nicht allgemein zugänglich sind, und den Spezialuntersuchungen privatwirtschaftlicher Umfrageinstitute folgende empirische Untersuchungen vor: Annelise Mausolff, Gewerkschaft und Betriebsrat im Urteil der Arbeitnehmer, Darmstadt 1952; Institut für Sozialforschung, Betriebsklima, eine industriesoziologische Untersuchung im Mannesmann-Bereich, hektographierter Forschungsbericht, Frankfurt/Main 1955; Theo Pirker, Siegfried Braun, Burkhart Lutz und Fro Hammelrath, Arbeiter-Management-Mitbestimmung, Stuttgart-Düsseldorf 1955; W. Michael Blumenthal, Co-determination in the German Steel Industry, Princeton 1956 (deutsch: Die Mitbestimmung in der deutschen Stahlindustrie, Bad Homburg v. d. H. 1960); Heinrich Popitz, Hans Paul Bahrdt, Ernst August Jüres und Hanno Kesting, Das Gesellschaftsbild des Arbeiters, Tübingen 1957; Otto Neuloh, Der neue Betriebs- stil, Tübingen 1960; Hardy R. H. Wagner, Erfahrungen mit dem Betriebsverfassungsgesetz, Köln 1960; Fritz Vogt, Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmungen, Eine Analyse der Einwirkungen der Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland auf die Un-ternehmensführung, in: Walter Weddingen, Hrsg., Zur Theorie und Praxis der Mitbestimmung, Bd. I., Berlin 1962, S. 87–536; Otto Blume, Normen und Wirklichkeit einer Betriebsverfassung, Tübingen 1964; Viggo Graf Blücher, Integration und Mitbestimmung, Sennestadt 1966; Gundolf Kliemt, Die Praxis des Betriebsverfassungsgesetzes im Dienstleistungsbereich, aus der Sicht der Betriebsratsvorsitzenden, Tübingen 1971; Erich Potthoff, Otto Blume, Helmut Duvernell, Zwischenbilanz der Mitbestimmung, Tübingen 1962; Institut für angewandte Sozial Wissenschaft, a. a. O. Eine kritische Analyse der Untersuchungen der fünfziger Jahre unternimmt Ralf Dahrendorf, Das Mitbestimmungsproblem in der deutschen Sozialforschung, 2. Aufl. München 1965. Diese Untersuchungen reichen wegen ihrer Zielsetzung, Anlage, Durchführung und Auswertung auf keinen Fall aus, um ein zutreffendes, auf empirischen Daten beruhendes Urteil über die Probleme wirtschaftlicher Mitbestimmung der Arbeitnehmer zu fällen.

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  9. Miklavž Prosence, Freizeit in der industriellen Gesellschaft, eine soziologische Studie, in: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Mitteilung 2/71, S. 9.

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  10. Siehe hierzu die kritischen Bemerkungen zum Untersuchungsansatz der Mitbestimmungs- Kommission bei: Dorothea Brinkmann-Herz, Rolf Priem, Peter Rölke, Bedeutung und Arbeit der Mitbestimmungs-Kommission, Kritische Anmerkungen, in: Die neue Ordnung, 1969, S. 442 bis 449.

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  11. Nach vereinzelter freiwilliger Einführung von Arbeiterausschüssen seit Mitte der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wird durch die »Novellierung zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Arbeiterschutzgesetz)« vom 1. Juni 1891 die Errichtung von Arbeiteraus- schüssen allgemein empfohlen, aber in das Ermessen der Arbeitgeber gestellt; 1900 werden mit der »Novelle zum Berggesetz für das Königreich Bayern« die Arbeiter-Betriebsvertretungen gesetzlich vorgeschrieben, mit der »Novelle zum preußischen Berggesetz« vom 14. 7. 1905 auch für die preußischen Bergwerke. Durch das »Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst« vom 5. 12. 1916 werden »Arbeiter- und Angestelltenausschüsse« für alle Rüstungsbetriebe mit mehr als 50 Beschäftigten zwingend. Die Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestellten-ausschüsse und Schlichtungen von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. 12. 1918 verlangte Arbeiter und Angestelltenausschüsse ab 20 Beschäftigten.

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  12. Das Betriebsrätegesetz vom 4. 2. 1920 sieht die obligatorische Einführung von Betriebsräten sowie Arbeiter- und Angestelltenräten vor.

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  13. Nachdem bereits auf einer Besprechung Ende August 1946, an der neben den Vorsitzenden der verschiedenen Gewerkschaften der britisdien Besatzungszone und Vertretern der Zonen¬behörden bekannte Vorsitzende englischer und amerikanischer Gewerkschaften teilgenommen hatten, die paritätisdie Vertretung in den Aufsichtsräten verlangt worden war (Götz Briefs, Zwischen Kapitalismus und Syndikalismus, Die Gewerkschaften am Scheideweg, München 1952, S. 107 f.), boten nach Bekanntgabe des Entflechtungsprogramms durch die britische Besatzungsmacht am 14. 12. 1946 namhafte Repräsentanten der Unternehmer, nämlich Karl Jarres für die Klöckner-Werke AG, Duisburg, Hermann Reusch und Ernst Hilbert für die Gute-Hoffnungs- Hütte AG, Oberhausen, zwecks Verhinderung der vorgesehenen Entflechtung eine Beteiligung von Vertretern der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften nach dem Grundsatz der Gleichstellung von Kapital und Arbeit im Aufsichtsrat der Unternehmen an (D. Schneider u. R. F. Kuda, a. a. O., S. 180 ff.). Vorausgegangen waren Besprechungen in Düsseldorf zwischen Vertretern einzelner Ruhrunternehmen und der Gewerkschaften, die unter Vorsitz des damaligen Oberpräsidenten bereits im Mai 1946 stattfanden und darauf abzielten, eine zunächst ins Auge gefaßte Sozialisierung zu verhindern (J. Weis, a. a. O., S. 76 ff.). Im Verlauf dieser Entwicklung kam es im Jahre 1947 zu privaten Vereinbarungen, die mit Zustimmung der britischen Besatzungsmacht paritätische Besetzung der Aufsichtsräte mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer vorsahen sowie ergänzend zu den Positionen des technischen und kaufmänni¬schen Direktors im Vorstand der Aktiengesellschaften die Position des Arbeitsdirektors, der von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter zu delegieren war. Auch brachte noch im Frühjahr des Jahres 1947 die CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen, angeführt von Konrad Adenauer, einen Antrag ein, der eine Neuordnung der Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern forderte und dabei unter anderem verlangte, daß in Großbetrieben in Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer an den grundlegenden Fragen wirtschaftlicher Planung und sozialer Gestaltung sicherzustellen sei und daß zu diesem Zweck den Arbeitnehmern in den Aufsichtsorganen der Unternehmen entsprechende Vertretungen einzuräumen seien und mehrköpfige Vorstände um ein dem Arbeitsdirektor ähnliches Vorstandsmitglied erweitert werden sollten (J. Weis, a. a. O., S. 77 ff.).

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  14. Unter »paritätischer Mitbestimmung« versteht man heute im allgemeinen die Mitbestimmung nach dem »Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der eisen- und stahlerzeugenden Industrie« vom 21. Mai 1951, welches paritätisch, je zur Hälfte von Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer (letztere delegiert durch Betriebsrat und Gewerkschaften) besetzte und durch einen neutralen Mann ergänzte Aufsichtsräte vorsieht, sowie ferner in den Vorständen die Position des Arbeitsdirektors, deren Inhaber nicht gegen die Mehrheit der Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestellt werden kann. Von echter Parität kann somit und insbesondere auch deswegen keine Rede sein, weil in den Vorständen in der Regel dem Arbeitsdirektor mehr als ein weiteres Vorstandsmitglied gegenübersteht.

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  15. Trotz ihres erheblichen Druckes gelang es den Gewerkschaften nicht, weitergehende Rechte, insbesondere auch weitergehende Mitwirkungsrechte für die Betriebsräte durchzusetzen. Welche Bedeutung für die Verabschiedung des »Montan-Mitbestimmungs-Gesetzes« der Druck mit allen verfügbaren gewerkschaftlichen Machtmitteln hatte, geht aus der Schnelligkeit hervor, mit der das Gesetz vorbereitet und durch die gesetzgebenden Körperschaften gepeitscht wurde. Näheres hierüber bei D. Schneider u. R. F. Kuda, a. a. O., S. 193 ff.; Frank Deppe, Jutta v. Freyberg u. a., Kritik der Mitbestimmung, Partnerschaft oder Klassenkampf, Frankfurt/Main 1969, S. 96 ff.; K. F. Vollmer, a. a. O., S. 9 f.

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  16. Siehe hierzu D. Schneider u. R. F. Kuda, a. a. O., S. 203 ff.; F. Deppe u. a., a. a. O., S. 96 ff.; Theo Pirker, Die blinde Macht, die Gewerkschaften in Westdeutschland, 1. Teil 1945-1952 vom »Ende des Kapitalismus« zur Zähmung der Gewerkschaften, München 1960; Eberhard Schmidt, Ordnungsfaktor oder Gegenmacht?, Die politische Rolle der Gewerkschaften, Frankfurt/Main 1971; R. F. Kuda, a. a. O., S. 166 ff.

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  17. Betriebsverfassungsgesetz« vom 11. 10. 1952; es löste sowohl das Kontrollratsgesetz über die Bildung von Betriebsräten vom 10. 4. 1946 als auch die Betriebsräte-Gesetze einzelner Bundesländer ab.

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  18. Siehe hierzu: Karl Fitting, Das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht, Regelung in den Betriebsrätegesetzen der Länder, in: Der Betrieb, 1950, S. 228; Gerhard Müller, Fragen zum wirtschaftlichen Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte nach den Regelungen des hessischen Betriebsrätegesetzes und des Württemberg-badischen Beteiligungsgesetzes, in: Betriebsberater, 1950, S. 321–324.

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  19. Hierzu gehören insbesondere die Industrie- und Handelskammern. Ihre Stellung und Auf-gaben analysiert Werner Buchholz, Interessen, Gruppen, Interessengruppen, Elemente einer wirtschaftssoziologischen Organisationslehre unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Verbandsforschung, Tübingen 1970, S. 299–312. Nach der im Vorschlag zur »Neuordnung der deutschen Wirtschaft« von 1950 enthaltenen Konzeption zur überbetrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Mitbestimmung hat der Deutsche Gewerkschaftsbund erstmals wieder am 3. 3. 71 eine geschlossene Konzeption zur überbetrieblichen Mitbestimmung vorgelegt, die u. a. paritätisch besetzte Wirtschafts- und Sozialräte auf Bundes-, Landes- und Regionalebene mit umfassenden Informations-, Beratungs- und Konsultationsrechten in allen Fragen der staatlichen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik vorsieht, unter gleichzeitiger Übertragung der Zuständigkeit der bisherigen Industrie- und Handelskammern in Fragen der Strukturpolitik und der beruflichen Bildung auf die regionalen Wirtschafts- und Sozialräte. Die anderen Funktionen sollen hingegen den Industrie- und Handelskammern verbleiben. Siehe hierzu: Die Konzeption des DGB zur gesamtwirtschaftlichen Mitbestimmung, in: Das Mitbestimmungsgespräch, 1971, S. 70–74; ferner Hans Otto, Gewerkschaftliche Konzeption überbetrieblicher Mitbestimmung, Köln 1971.

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  20. Diesem Zwecke diente die »Holding-Novelle« vom 7. 8. 1956, die für Montan-Unter- nehmen kontrollierende Dachgesellschaften gilt, sowie die »Lex-Rheinstahl« vom 27. 4. 1967, die verhinderte, daß die Rheinischen Stahlwerke mit Ablauf des Geschäftsjahres 1966 aus der Montan-Mitbestimmung ausschieden und evtl. ähnliches bei den beiden anderen Konzern- Obergesellschaften der Gelsenberg AG und der Salzgitter AG in Zukunft geschähe. Das Gesetz wurde inzwischen bis Ende 1975 verlängert. Schließlich diente noch das sog. »Lüdenscheider Abkommen« von 1959 und ihm entsprechende Regelungen auf privatrechtlicher Basis der Sicherung des Besitzstandes im Zuge der durch die Steuergesetzgebung ausgelösten Umwand- lungs- und Konzentrationswelle in der Montan-Industrie. Siehe hierzu: o. V., Zwei Jahrzehnte Montan-Mitbestimmung, Fakten und Tendenzen, in: Das Mitbestimmungsgespräch, 1971, S. 92 ff.

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  21. Heiko Körner, Die gesellschaftliche Dimension der Wirtschaftspolitik, Karl Schiller zum 24. April 1971, in: Jahrbuch für Sozial Wissenschaft, 1/22 1971, S. 1–11; Leo Brawand, Das ungerechte Wunder, in: Karl Dietrich Bracher, Nach 25 Jahren, Eine Deutschland-Bilanz, München 1970, S. 83–106; ferner: Hans Hermann Hartwich, a. a. O.

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  22. Hartmut Schellhoss, Apathie und Legitimität, Das Problem der neuen Gewerkschaft, München 1967; F. Deppe u. a., a. a. O., S. 188–210; Ludwig v. Friedeburg, Betriebsverfassung und Mitbestimmung, Gesetz und gesellschaftliche Wirklichkeit, in: Walter-Raymond-Stiftung, Die unternehmerische Verantwortung in unserer Gesellschaftsordnung, Tatbestand und Forderung, S. 150–178; Viggo Graf Blücher, Integration und Mitbestimmung, Sennestadt 1966; Otto Blume, Normen und Wirklichkeit einer Betriebsverfassung, Tübingen 1964; Institut für angewandte Sozialwissenschaft, a. a. O.

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  23. Der Stellungnahme des DGB zur Aktienrechtsreform unter dem Titel »Aktienrechtsreform und Mitbestimmung« vom Dezember 1962, die den Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Großunternehmen und Großkonzernen enthielt, folgte im November 1963 das vom außerordentlichen DGB-Bundeskongreß in Düsseldorf verabschiedete neue »Grundsatzprogramm des DGB«, welches die wirtschaftliche Mitbestimmung und ihre Ausweitung in den Mittelpunkt der Vorstellungen rückte, Demokratisierung und Neuordnung der Unternehmensverfassung und Ausweitung der Mitbestimmung auf alle Großunternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform forderte, ohne jedoch diese Forderungen zu konkretisieren, was im »Gewerkschaftlichen Aktionsprogramm vom 1. Mai 1965« unter Punkt 8 »mehr Mitbestimmung« schließlich geschah. Der Verabschiedung des Aktionsprogramms folgte eine breit angelegte, sich über mehrere Jahre hinziehende Werbekampagne. Siehe hierzu statt anderer: Georg Neemann, Vorbemerkungen: Die Mitbestimmungsaktivitäten des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen, in: Wirtschaftliche Mitbestimmung in der Gegenwartsdiskussion, Düsseldorf 1967, S. 5–15

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  24. Die verschiedenen Vorschläge für die Neugestaltung der Unternehmens- und Betriebsver-fassung sind enthalten in: R. Fischer, a. a. O., S. 36 ff.; D. Schneider u. R. F. Kuda, a. a. O., S. 212 ff.; J. Weis, a. a. O., S. 217 ff.; Die verschiedenen Pläne zur Ausweitung der Mitbestimmung im Unternehmen, Stand März 1971 (eine synoptische Darstellung) in: Das Mitbestimmungsgespräch, 1971, Beilage.

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  25. Der Gesetzentwurf wurde am 3. 12. 1970 auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers verabschiedet. Dabei wurde entsprechend der Koalitionsvereinbarung die Mitbestimmung in Vorstand und Aufsichtsrat ausgeklammert (Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Sozialpolitische Informationen, IV/43 vom 9. 12. 1970 ).

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  26. Entsprechende Beiträge finden sich in zahlreichen Ausgaben der vergangenen Monate der Zeitschriften »Der Arbeitgeber«, »Die Aussprache«, »Gewerkschaftliche Monatshefte«, »Das Mitbestimmungsgespräch«, »Sozialer Fortschritt«, »Mensch und Arbeit«, »Arbeits- und Sozial-politik«.

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  27. Besonders deutlich machen dies die Beiträge von Hermann Buschfort, Mehr Demokratie im Betrieb, Das neue Betriebsverfassungsgesetz, in: Die neue Gesellschaft, 1971, S. 273–276; Otto A. Friedrich, Das deutsche Modell, in: Der Arbeitgeber, 1971, S. 423; Hans L. Merkle, Unternehmer herausgefordert!, in: Der Arbeitgeber, 1971, S. 633–634; Norbert Blüm, Das Programm der Christlich-Sozialen, in: Das Mitbestimmungsgespräch, 1971, S. 18–22; Erwin Kempf, Gewerkschaft im Wandel, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 1971, S. 360–366; Günter Triesch, Gewerkschaften: Re-Ideologisierung, in: Der Arbeitgeber, 1971, S. 474–476; Wolf gang Vogt, CDU-Parteitag, anders als sein Ruf, in: Sozialer Fortschritt, 1971, S. 112–114; Heinz O. Vetter, Rede auf dem 3. außerordentlichen Kongreß des DGB, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 1971, S. 322–333; Hermann Rief, Die totale Mitbestimmung, in: Arbeits- und Sozialpolitik, 1971, S. 47–52.

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  28. René König und Wolf gang Kaupen, Soziologische Anmerkungen zum Thema: Ideologie und Recht, in: Ernst E. Hirsch und Manfred Rehbinder, Hrsg., Studien und Materialien zur Rechtssoziologie, Sonderheft 11 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Köln und Opladen 1967, S. 356.

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  29. a. a. O.

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  30. a. a. O., S. 367.

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  31. Siehe hierzu und zum folgenden u. a.: Walter Bauer, Mitbestimmung: Ja! Fremdbestimmung: Nein! Demonstriert am Mechanismus des Regelkreises, in: Der Arbeitgeber, 1968, S. 474–478; Götz Briefs, Hrsg., Mitbestimmung?, Stuttgart 1967, insbesondere die Beiträge von Wolfgang Heintzeler, Franz Böhm und Götz Briefs; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (hinfort: BDA), Grundsätze zur Durchführung des Betriebsverfassungs- gesetzes, Köln 1952; BDAy Jahresbericht der BDA, Köln 1952; BDA, Gedanken zur sozialen Ordnung, Köln 1953; BDA-Arbeitskreis Mitbestimmung, Wirtschaftliche Mitbestimmung und freiheitliche Gesellschaft, Köln 1965, 2. ver. Aufl. Köln 1966; BDA, Hrsg., Freiheitliche soziale Ordnung - heute und morgen, Köln 1968; BDA, DGB-Betriebsverfassung - ein trojanisches Pferd, Köln 1970; BDA, Stellungnahme des Arbeitskreises Mitbestimmung zum Bericht der Sachverständigen-Kommission, Mitbestimmung im Unternehmen, Köln 1970; Das Problem des Mitbestimmungsrechts, Stellungnahme und Vorschläge der Unternehmerschaft, Köln 1950; Walter Hamm, Gesamtwirtschaftliche Aspekte der erweiterten Mitbestimmung, in: Helmuth Arndt, Hrsg., Sozialwissenschaftliche Untersuchungen, Berlin 1969, S. 185–215; K. Paul Hensel, Das Problem der Mitbestimmung aus gesamtwirtschaftlicher Sicht, in: ORDO 18 (1967), S. 251 ff.; Walter Raymond-Stiftung, Hrsg., Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung, Köln und Opladen 1960; Die unternehmerische Verantwortung in unserer Gesellschaftsordnung, Tatbestand und Forderung, Köln und Opladen 1964; Mitarbeiten, Mitverantworten, Mitbestimmen, Köln und Opladen 1966; Eigentum, Wirtschaft, Fortschritt, zur Ordnungsfunktion des privaten Eigentums, Köln 1970; Unternehmerschaft der Industrie am linken Niederrhein, Kurs 1969; Wirtschaftsbilanz für morgen, Köln 1969.

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  32. Wolfgang Heintzeler, Das Betriebsverfassungsgesetz als optimale Synthese von Marktwirtschaft, Eigentumsordnung und Mitbestimmung, in: Götz Briefs, Hrsg., Mitbestimmung?, Stuttgart 1967, S. 98.

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  33. Hermann Rief, Die totale Mitbestimmung, in: Arbeits- und Sozialpolitik, 1971, S. 47–52.

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  34. Siehe hierzu und zum Vorhergehenden insbesondere: Helmuth Arndt, Über die Voraussetzungen des Marktautomatismus, Heidelberg 1947; Die Konzentration in der westdeutschen Wirtschaft, Pfullingen 1966; Reinhard Behlke, Der Neoliberalismus und die Gestaltung der Wirtschaftsverfassung in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1961; Joachim Bergmann, Gerhard Brandt, Klaus Körber, Ernst Theodor Mobl, Claus Offe, Herrsdiaft, Klassenverhält-nisse und Schichtung, in: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft. Verhandlungen des 16. Deutschen Soziologentages, Stuttgart 1969, S. 67–87; Franz Böhm, Die Idee des Ordo im Denken Walter Euckens, in: ORDO 3 (1950), S. XV–LIV; Wirtschaftsordnung und Staatsverfassung, Tübingen 1950; Walter Eucken, Das ordnungspolitische Problem, in: ORDO 1 (1948), S. 56–90; Die Wettbewerbsordnung und ihre Verwirklichung, in: ORDO 2 (1949), S. 1–99; Technik, Konzentration und Ordnung der Wirtschaft, in: ORDO 3 (1950), S. 3–18; John Kenneth Galbraith, Die moderne Industriegesellschaft, München 1968; Dieter Grosser, Hrsg., Konzentration ohne Kontrolle, Köln und Opladen 1969; Armin Gutowskiy Konglomerate Unternehmensgröße und wirtschaftliche Macht, Tübingen 1971; Wolf gang Menge, Der verkaufte Käufer, Berlin 1971; Jörg Huffschmid, Die Politik des Kapitals, Konzentration und Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik, Frankfurt/Main 1970; Hans Otto Lenely Uber zwei Richtungen des Sozialismus der Gegenwart, in: ORDO 1 (1948), S. 304–325; Die Bedeutung der großen Unternehmen für den Fortschritt, Tübingen 1968; Salvador de Maderiaga, Ludwig Erhardy Hans K. Schneider, u. a., Hrsg., Ist die Marktwirtschaft noch gesichert?, Bonn 1971; Alfred Müller-Armacky Die Wirtschaftsordnung, sozial gesehen, in: ORDO 1 (1948), S. 125 bis 154; Hans Carl Nipperdeyy Soziale Marktwirtschaft und Grundgesetz, Berlin-München- Bonn-Köln 1961; Franz Klübery Das System der Marktwirtschaft und die Formen seiner Verwirklichung, in: ORDO SOCIALIS, 1956, S. 63–87; Erich Preiser, Die Zukunft unserer Wirtschaftsordnung, Stuttgart 1949; Josef A. Schumpetery Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, Bern 1946; Michael Tolsdorf, Ruinöser Wettbewerb, Berlin 1971.

    Google Scholar 

  35. Siehe hierzu vor allem die Arbeiten von Hans Albert, insbesondere: ökonomische Ideologie und praktische Theorie, Göttingen 1954, ders. Marktsoziologie und Entscheidungslogik, ökonomische Probleme in soziologischer Perspektive, Neuwied und Berlin 1967.

    Google Scholar 

  36. Max Weber, Freiheit und Zwang in der Reditsgemeinschaft, in: ders. y Soziologie, Weltgeschichtliche Analysen, Politik, herausgegeben von Johannes Winckelmann, Stuttgart 1956, S. 79.

    Google Scholar 

  37. Walter Raymond-Stiftung, Hrsg., Mitarbeiten, Mitverantworten, Mitbestimmen, Köln und Opladen 1966, S. 76.

    Google Scholar 

  38. a. a. O., S. 172.

    Google Scholar 

  39. Reinhard Bendix, Herrschaft und Industriearbeit, Untersuchungen über Liberalismus und Autokratie in der Geschichte der Industrialisierung, Frankfurt/Main 1960 (deutsche Übersetzung des 1956 erschienenen »Work and Authority in Industry«), S. 33.

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  40. Dies zeigte sich erst kürzlich bei der von Frido Wagener durchgeführten Untersuchung über »Ziele der Stadtentwicklung nach Plänen der Länder«, Göttingen 1971, die ergab, daß zwar verbaliter die humanen Aspekte dominieren, nach dem »Geltungsrang«, gemessen an der Konkretion von Zielen in Gesetzen und Plänen, jedoch die ökonomischen Aspekte die mit ihnen konkurrierenden humanen überwiegen.

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  41. Vgl. Manfred Neumann, Zur ökonomischen Theorie des Föderalismus, in: Kyklos 24 (1971), S. 496 ff.

    Google Scholar 

  42. Mitbestimmungs-Kommission, a. a. O., S. 77.

    Google Scholar 

  43. Christian von Ferber, Sozialpolitik in der Wohlstandsgesellschaft, Was stimmt nicht mit der deutschen Sozialpolitik?, Hamburg 1967, S. 40.

    Google Scholar 

  44. Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms, in: Karl Marx und Friedrich Engels, Ausgewählte Schriften, Bd. II, Berlin 1966, S. 18.

    Google Scholar 

  45. Max Weber, Der Sinn der Wertfreiheit der Sozialwissenschaften, in: J. Winckelmann, Hrsg., a. a. O., S. 95 f.

    Google Scholar 

  46. Herbert Biermann, Mehrebenen-Planung sozialistischer Volkswirtschaften in automaten-theoretischer Sicht, in: Jahrbuch für Sozialwissenschaft 22 (1971), S. 92.

    Google Scholar 

  47. Christian Watrin, ökonomische Theorie und wirtschaftspolitisches Handeln, in: Hans Besters, Hrsg., Theoretische und institutionelle Grundlagen der Wirtschaftspolitik, Berlin 1967, S. 26.

    Google Scholar 

  48. Bernhard Gahlen, Steuerbarkeit und Autonomie wirtschaftlicher Entwicklung, in: Zur Debatte, Themen der katholischen Akademie in Bayern, 5/1971, S. 1.

    Google Scholar 

  49. Hans Albert, a. a. O., S. 496.

    Google Scholar 

  50. Siehe hierzu: William Kapp, Nationalökonomie und rationaler Humanismus, in: Kyklos 21 (1968), S. 1–25.

    Google Scholar 

  51. Kurt H. Biedenkopf, Antworten zur Mitbestimmung, in: »Information«, I, Bonn 1970, S. 10 f.

    Google Scholar 

  52. K. H. Biedenkopf, Antworten…, a. a. O., S. 11.

    Google Scholar 

  53. Mitbestimmungs-Kommission, a. a. O., S. 77.

    Google Scholar 

  54. K. H. Biedenkopf, Antworten…, a. a. O., S. 22.

    Google Scholar 

  55. a. a. O., S. 77.

    Google Scholar 

  56. a. a. O.

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  57. Die in der Vergangenheit bei der Lösung von Tarifkonflikten gefundenen Kompromiß- Regelungen lassen sich mit folgender Formel recht gut annähern: (F +A): 2 = E, worin F = ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften, A = erstes Angebot der Arbeitgeber, E = Ergebnis der Tarifverhandlungen. Setzt man in diese Formel für F entsprechend der Mit-bestimmungsforderung der Gewerkschaften den Anteil der Arbeitnehmervertreter an der Ge-samtzahl der Vertreter der Arbeitnehmer und Anteilseigner im Aufsiditsrat nach dem Montan- Modell (=50 Prozent) und für A entsprechend der Stellungnahme der Arbeitgeber den Anteil der Arbeitnehmervertreter an der Gesamtzahl der Vertreter der Arbeitnehmer und Anteilseigner im Betriebsverfassungsgesetz-Modell (= 33Vs Prozent), so erhält man für E = 412/s Prozent. Multipliziert man mit diesem Wert die Gesamtzahl der Aufsichtsratsitze nadi dem Vorschlag der Mitbestimmungs-Kommission (= 12), so erhält man die Zahl 5, was genau der Zahl der von der Mitbestimmungs-Kommission der Arbeitnehmerseite zugebilligten Vertreter im Aufsichtsrat entspricht. Hierbei ist allerdings berücksichtigt worden, daß auch nach den Erwartungen der Kommission von den zu kooptierenden 2 Mitgliedern je eins der Anteilseigner- und der Arbeit-nehmerseite zufallen wird.

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  58. Siehe zum folgenden u. a.: Günter Apel, Mitbestimmung, Grundlagen, Wege, Zieje, Mündien 1969; Otto Brenner, Durdi Mitbestimmung zur sozialen Demokratie, Referat gehalten auf dem 7. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall in Essen am 6. 9. 1962, Bochum 1962; ders., Sozial- und Gesellschaftspolitik in einem kapitalistischen Staat, in: K. D. Bracher, Hrsg., Nach 25 Jahren, München 1970, S. 107–126; B.D.A., Arbeitskreis Mitbestimmung a. a. O.; DGB-Bundesvorstand, Hrsg., Mitbestimmung - eine Forderung unserer Zeit, Düsseldorf 1966; ders., Mitbestimmung: Argumente, Informationen, 2. Aufl. Düsseldorf 1968; ders. y Zur Mitbestimmung, Düsseldorf 1968; dersMitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in Deutschland, 4. Aufl. Düsseldorf 1968; ders., Mitbestimmung der Arbeitnehmer: ein Leitfaden, 2. Aufl. Düsseldorf 1970; Rudolf Kuda, Arbeiterkontrolle in Großbritannien, Theorie und Praxis, Frankfurt/Main 1970; Rolf Fischer, a. a. O.; Kurt Nemitz und Richard Becker, Hrsg., a. a. O., hierin insbesondere: Hans G. Schachtschabel, Die Ziel-Mittel-Problematik der qualifizierten Mitbestimmung, a. a. O., S. 175–191; Gerhard Leminsk, Die qualifizierte Mitbestimmung innerhalb der gewerkschaftlichen Ordnungsvorstellungen, a. a. O., S. 32–48; Kurt Nemitz, Mitbestimmung und Wirtschaftspolitik, a. a. O., S. 134–154; Hans Stark, Mitbestimmung - ein evangelischer Beitrag, Düsseldorf 1969; Josef Weis, a. a. O., 1970; Bernd-Jürgen Wendt, a. a. O.; Wirtschaftliche Mitbestimmung in der Gegenwartsdiskussion, hrsg. vom DGB-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen 1967; Lothar Neumann, Idee, Ideologie und Wirklichkeit der betrieblichen Mitbestimmung, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 1968, S. 198–207.

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  59. Siehe hierzu die Ergebnisse der Untersuchungen von W. Michael Blumenthal, a. a. O.; Fritz Voigt, a. a. O.; Otto Blume, in: Potthoff, Blume, Düvernell, a. a. O.; Ralf Dahrendorf, a. a. O.; sowie die Ergebnisse der Hearings und Befragungsaktionen der Mitbestimmungs-Kommission.

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  60. Siehe hierzu insbesondere die Studie von Hartmut Müller- eddinghaus, Die Arbeitneh-merbeteiligung an wirtschaftlichen Entscheidungen in Unternehmen nach deutschem und amerikanischem Recht, Diss. Münster 1968.

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Büschges, G. (1973). Wirtschaftliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen und soziale Marktwirtschaft. In: Albrecht, G., Daheim, H., Sack, F. (eds) Soziologie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83511-6_32

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