Zusammenfassung
Mit der Justizforschung ist die Rechtssoziologie in der Bundesrepublik während der sechziger Jahre wieder angestoßen und auf den Weg gebracht worden. Ihr ist aber bald der Vorwurf gemacht worden, sie stelle eine Rechtssoziologie ohne Recht dar. Sie bilde eher einen Zweig der Berufssoziologie, liefere Beiträge zur Elite-und Mobilitätsforschung. An dieser Kritik ist sicher richtig, daß meist nur Einstellungen und Meinungen erforscht wurden, die Juristen, vor allem Richter, in Befragungen zeigen. Selten wurde dagegen das berufliche Verhalten von Juristen, in der Rolle als Richter etwa, untersucht: das Verhalten in den Verhandlungen oder das Entscheidungsverhalten. Das hätte die Verwendung anderer Methoden, neben der üblichen Befragung, erforderlich gemacht. Es wurden aber fast nie mehrere Methoden miteinander kombiniert: z.B. Befragung, Beobachtung und Inhaltsanalyse. Die Kritik läßt sich also ausweiten darauf, daß die verschiedenen Dimensionen juristischen Verhaltens unzureichend erfaßt wurden.
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Rottleuthner, H. (1983). Perspektiven der Justizforschung. In: Heckmann, F., Winter, P. (eds) 21. Deutscher Soziologentag 1982. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83504-8_44
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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