Zusammenfassung
Ausgangspunkt der Untersuchung über die Zulässigkeit von bilanziellen Bewertungseinheiten war die Erkenntnis, daß durch die isolierte, unabhängige Bilanzierung und Bewertung von Grund- und Sicherungsgeschäft ein vorsichtig agierender, hedgender Unternehmer erfolgsrechnerisch schlechter gestellt ist, als ein nicht hedgender Unternehmer. Ursächlich dafür sind die aufgrund einer formal-juristisch orientierten GoB Interpretation auszuweisenden nicht drohenden Verluste, die bei wachsendem Umfang an Sicherungsgeschäften zu Verzerrungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Um ausgehend von der in der Informationsvermittlung liegenden Zwecksetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung der Zielsetzung des Jahresabschlusses (Vermittlung eines möglichst klaren und aussagekräftigen, dem „True and Fair View“ — Gebot entsprechenden Einblicks) zum Durchbruch zu verhelfen, resultiert die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auf Basis derer eine gemeinsame Bewertung wirtschaftlich zusammengehöriger Positionen zulässig ist, ohne den Einzelbewertungsgrundsatz zu verletzen. Damit lassen sich grundsätzlich die negativen Erfolgsauswirkungen einer getrennten Bilanzierung und Bewertung von Grund- und Sicherungsgeschäft vermeiden.
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Seidl, A. (2000). Conclusio. In: Hedge-Accounting und Risikomanagement. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83460-7_7
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