Skip to main content
  • 89 Accesses

Zusammenfassung

Der Begriff des „Amtes“ ist seiner Geschichte nach nicht an demokratische Ordnungen gebunden. Seine etymologische Herkunft verbindet „Amt“ mit „Diener“, „Höriger“.28 In der Übertragung auf den Kontext von Staat und Herrschaft wurde daraus das Amt als „Dienst“, als „pflichtgemäße und verantwortlich wahrzunehmende Aufgabe“.29 In dieser kurzen Definition sind die Kernelemente des Amtes enthalten, die auch auf die politischen Ämter innerhalb der Verfassungsordnung zutreffen: Ein Amt ist beschrieben durch das Vorhandensein einer bestimmten Aufgabe, d.h. bestimmter Kompetenzen als Minister, Kanzler, Abgeordneter, die allein der Amtsinhaber zu erfüllen berechtigt ist.30 Verantwortung für die Amtsführung setzt voraus, dass der Inhaber des öffentlichen Amtes (weitgehend) unabhängig entscheiden kann und über die Ausführung der Tätigkeit öffentlich Rechenschaft vor demjenigen ablegen muss, der ihn in das Amt gebracht hat.31

„Alle herrschaftliche politische Gewalt (ist) Amtsgewalt.“27

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 69.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Literatur

  1. Sarcinelli (1997), S. 42; zur Veränderung der Politikvermittlung der Parteien vgl. auch Sarcinelli (1998), S. 277ff.; allgemein zum Wandel der Medien und ihrer Bedeutung vgl. Jarren (1998), insbesondere S. 85ff.

    Google Scholar 

  2. Kluge, Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Berlin 1995, Stichwort „Amt“, S. 35f.

    Google Scholar 

  3. Vgl. Staatslexikon, Stichwort „Amt“, S. 128f; vgl. ebd., Stichwort „Verantwortung”, S. 591f; vgl. auch Hereth (1981), S. 374.

    Google Scholar 

  4. Eine ausführliche Erörterung verschiedener Repräsentationstheorien ist für meine vornehmlich empirisch ausgerichtete Untersuchung der Fragestellung nicht notwendig. Einen Überblick über verschiedene Ansätze bietet Rausch (1968); vgl. auch Welti (1998), S. 25ff. Neuere Literatur bezieht sich des öfteren auf die von Hannah F. Pitkin entwickelte „handlungsanalytische Repräsentationstheorie“, Patzelt (1993), S. 26, der auch einen Überblick über neuere Repräsentationstheorien gibt (S. 19ff.), vgl. auch Kranenpohl (1999a), S. 16f. Auch die Frage, ob die Beschreibung der Bundesrepublik als „gemischte Verfassung”, sei es im Stemberger’schen Sinne als „Neue Politik“, die demokratische und oligarchische Elemente vereinigt, oder Haungs (und Fraenkel) folgend als Mischung von plebiszitären wie repräsentativen Elementen, nicht zutreffender ist, ist für die hier betrachtete Fragestellung nicht von Bedeutung, da dies den Charakter der Beziehungen von Amtsträgern und Wählern nicht wesentlich ändert, vgl. Sternberger (1985), S. 211ff.; Haungs (1981), S. 16f.

    Google Scholar 

  5. Ort für die öffentliche Begründung der Politik ist insbesondere die Plenardebatte des Parlaments. „Sie zwingt zu rationaler Begründung, zur Rechtfertigung, zur Offenlegung der Gründe, die für diese Maßnahme und gegen jene von der Opposition empfohlene Alternative sprechen.“, Hennis (1973), S. 128.

    Google Scholar 

  6. Vgl. Hennis (1962), S. 134; Haungs (1980), S. 14; vgl. insbesondere Fraenkel (1991), S. 153ff., und die dort vorgenommene Erläuterung der verschiedenartigen Legitimitätsprinzipien“ repräsentativer und plebiszitärer Demokratie (S. 155). Fraenkel hält das Vorhandensein sowohl plebiszitärer als auch repräsentativer Elemente in einer demokratischen Ordnung nicht für unvereinbar. Notwendig ist vielmehr ein Ausgleich zwischen den plebiszitären und repräsentativen Komponenten (S. 202). Vgl. auch Steffani (1999), S. 776f., der nicht zwischen repräsentativer und plebiszitärer Demokratie unterscheidet, sondern zwischen monistischer und pluralistischer.

    Google Scholar 

  7. Vgl. Schütt-Wetschky (1984), S. 223f. Ein Beispiel für eine sehr weite Definition von „Parteienstaat“ gibt Helms (1993), S. 635. Zur unterschiedlichen Verwendung der Begriffe vgl. auch Helms (1999b), S. 436ff.

    Google Scholar 

  8. Vgl. Stöss (1997), S. 16, der aber selbst für Begriff und Konzept des Parteienstaates plädiert (S. 34). Vgl. auch Hennis (1992), S. 134f.

    Google Scholar 

  9. Insbesondere in den 70er Jahren fand unter den Stichworten „imperatives Mandat“ und „recall” eine solche — kontroverse — Diskussion statt, vgl. insbesondere den Sammelband von Guggenberger/Veen/Zunker (1976), in dem zentrale Beiträge zu dieser Debatte zusammengefasst wurden, vgl. auch Bermbach (1972); sowie kritisch dazu: Kevenhörster (1975). Teil der Debatte um die innerparteiliche Demokratisierung war auch die Kritik an den Volksparteien, vgl. Guggenberger (1986), S. 130. Hintergrund waren Vorstellungen direkter oder sogar Rätedemokratie, die „die Entfemung der Abgeordneten von den Interessen ihrer Wähler, von den Interessen des Volkes“ verhindern sollten, Schwan (1986), S. 136. Zur Kritik an diesen Konzepten und der ihnen zu Grunde liegenden Vorstellung eines a priori bestehenden Gemeinwohls, vgl. Schwan (1986), S. 141f.

    Google Scholar 

  10. Helms (1999), S. 13. Das Konzept der „Kartellpartei“ und die Wiederentdeckung des Begriffs der „politischen Klasse” markieren zwei neuere Tendenzen in der Politikwissenschaft, die das Verhältnis von Gesellschaft, Parteien und Staat untersuchen, ohne die Frage nach verantwortlich handelnden Amtsträgern aufzuwerfen. Zur Kartellpartei vgl. Katz/Mair (1995); Wiesendahl (1999). Einen Überblick über den Gebrauch des Begriffs der „politischen Klasse“ seit Mosca gibt von Beyme (1993a), S. 11ff.; zur Neuentdeckung vgl. auch Golsch (1998), S. 17ff. „Politische Klasse” dient auch dazu, die Selbstbedienungsmentalität von Politikern, ihre „Abgehobenheit“ von der Bevölkerung und den Zugriff der Parteien auf immer weitere Bereiche des öffentlichen Lebens ( Rundfunk u.ö.) kritisch herauszustellen, vgl. Golsch (1998), S. 17.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2001 Westdeutscher Verlag GmbH, Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

von Blumenthal, J. (2001). Das Amt in der Parteiendemokratie. In: Amtsträger in der Parteiendemokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83367-9_2

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83367-9_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-13663-9

  • Online ISBN: 978-3-322-83367-9

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics