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Zusammenfassung

Die vorliegende Untersuchung über politische Steuerungsmöglichkeiten des Rundfunkbereiches ordnet sich in die Tradition der Policy-Forschung ein. Der Blick in die Literatur zu dieser Forschungsrichtung zeigt, dass es eine verbindliche Beschreibung dessen, was Policy-Forschung oder policy-orientierte Analyse ist, nicht gibt.4 Trotz einer ganzen Reihe von Bemühungen hat sich an diesem Umstand nur wenig geändert.5 Die Politikfeldanalyse bietet “nicht nur hinsichtlich ihres theoretischen Hintergrundes”, sondern auch im “methodischen Vorgehen eine offene Flanke.”6 So verweist von Beyrne darauf, dass die Politikfeldanalyse kein neues Paradigma sei, sondern vielmehr einen neuen Fokus auf alte Probleme bedeute. Daher sei bei der Politikfeldanalyse weder eine einheitliche Methode noch eine einheitliche Theorie gegeben.7

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Literatur

  1. Vgl. Böhret 1985, S. 228.

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  2. Siehe Löbler 1989, von Beyme 1990b, Schubert 1991, Héritier 1993 sowie Mayntz; Scharpf 1995a.

    Google Scholar 

  3. Schubert 1991, S. 41.

    Google Scholar 

  4. Von Beyme 1985, S. 23.

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  5. So stellt Mayntz 19836, S. 237 fest: “Implementationsforschung ist eine notwendige Voraussetzung jeder steuerungsorientierten Politiktheorie.”

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  6. Von Beyme 1990b. Dieses wird auch in der vorliegenden Arbeit so gehandhabt, in der mit der Rundfunkpolitik ein konkretes Politikfeld im Mittelpunkt der steuerungstheoretischen und -praktischen Erörterungen steht.

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  7. Mit den Voraussetzungen und Folgen von politischer Problemverarbeitung und dem Bemühen um deren Verbesserung beschäftigen sich in der Bundesrepublik u. a. auch noch die traditionelle Regierungslehre innerhalb der Politikwissenschaft, Untersuchungen zu Regierangs-und Verwaltungsreformen und zu ziel-und ergebnisorientiertem Verwaltungshandeln, die Gesetzgebungslehre und die Rechtstatsachenforschung. Diese nicht vollständige Liste zeigt, dass Forschungsaktivitäten zur Optimierung von Policies in den unterschiedlichsten Wissenschaftsdisziplinen stattfinden (vgl. Jann 1983, S. 30 ).

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  8. Easton 1965, S. 112. Das systemtheoretische Modell von Easton beschreibt den Prozess der Problemverarbeitung durch das politische System dergestalt: Aus dem gesellschaftlichen Umfeld werden einerseits Forderungen und Interessen (demands) an die Politik herangetragen, andererseits auch politische Unterstützung (support) gewährt. Demands und support bilden zusammen den input für das politische System, der dort zu politischen Entscheidungen und Handlungen (decisions and actions) verarbeitet wird (conversion). Die Verarbeitung von inputs zu outputs gilt Easton als die zentrale Leistung des politischen Systems, der output richtet sich in Form von Programmen und Gesetzen wieder an das gesellschaftliche Umfeld des politischen Systems. Jenes kann und wird darauf reagieren, durch eine solche Rückkopplung (feedback) entsteht neuer input für das politische System, so dass theoretisch auf diese Weise ein kybernetischer Regelkreis geschlossen werden kann (vgl. Easton 1965 und Schubert 1991, S. 28 ).

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  9. Vgl. zum Folgenden Jann 1991, S. 499–501.

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  10. Vgl. auch Löbler 1989, S. 7.

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  11. Die Frage, welche Rolle politische und sozio-ökonomische Faktoren (unter Einbeziehung von politischen Strukturen und Prozessen) für die Regierungspraxis und die staatliche Politik spielen, ist insbesondere in der international vergleichenden Policy-Forschung von Relevanz (vgl. von Beyrne 1990b, 5. 18–35).

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  12. Sehr final auch Politikterminierung genannt (Schubert 1991, S. 33).

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  13. Vgl. Jann 1983a, 198313 und 1985.

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  14. Jann 1985, S. 77–83.

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  15. Jann 1983,S.33.

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  16. Die positive Einschätzung der Reformmöglichkeiten und die Verbindung von Sozialwissenschaften und politischem System kommt in verschiedenen Reformkommissionen zum Ausdnuk, die in den siebziger Jahren die “inneren Reformen” von Regierung/Verwaltung, öffentlichem Dienst sowie im wirtschaftlichen und sozialen Bereich vorantreiben sollten (vgl. Jann 1985, S. 84).

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  17. Vgl. von Beyme 1990b, S. 18 sowie Schubert 1991, S. 124–146.

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  18. Bruder 1984, S. 129.

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  19. So betont auch Mayntz, dass die Implementationsforschung auf der Ebene empirischer Regelmäßigkeiten Aussagen über (kontingeme) Verhaltens-und Reaktionstendenzen von Implementeuren und Adressaten möglich macht. Der Gesetzgeber kann auf diese Weise auf Restriktionen bei der Umsetzung etwaiger Steuerungsabsichten hingewiesen werden, was allerdings nicht bedeutet, dass im Einzelfall eine Ableitung von Gestaltungsentscheidungen aus einem festen Regelsatz denkbar wäre (vgl. Mayntz 1988a, S. 139 ).

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  20. Sabatier 1993, S. 117.

    Google Scholar 

  21. Mayntz 1980a, S. 1.

    Google Scholar 

  22. Vgl. Mayntz 1980b, S. 236.

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  23. Vgl. Wollmann 1980, S. 16.

    Google Scholar 

  24. Wollmann 1985, S. 355.

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  25. Vgl. Mayntz 1983b, S. 52 und grundsätzlich auch Blankenburg 1980. Die Anwendung beispielsweise von Strafrechtsnormen ist kein Gegenstand von Implementationsanalysen.

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  26. Kaufmann; Rosewitz 1983, S. 32.

    Google Scholar 

  27. Vgl. Mayntz 1980b, S. 242, sowie Mayntz 1983a, S. 16.

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  28. Nakamura; Pinderhughes 1981, S. 4.

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  29. Vgl. Laswell 1951 sowie Easton 1965.

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  30. Mayntz 19806, S. 245ff.

    Google Scholar 

  31. Vgl. Jarren; Bendlin; Grothe; Storll 1993, S. 57.

    Google Scholar 

  32. Mayntz 19806, S. 245.

    Google Scholar 

  33. Hucke; Wollmann 1980.

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  34. Indem die Implementationsforschung sich dem Verhalten von Vollzugsinstanzen widmete, rückten die Details staatlicher Handlungsvorgaben und die damit verbundenen verschiedenen Dimensionen der Programmgestaltung in den Blick.

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  35. Mayntz 1988a, S. 134.

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  36. Vgl. Kaufmann; Rosewitz 1983, S. 36.

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  37. Einen Überblick über die Vielzahl an Differenzierungs-und Typologisierungsvorschlägen staatlicher Instrumente und Programme, die von zahlreichen Autoren gemacht wurden, geben auch Kaufmann und Rosewitz 1983.

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  38. Mayntz 1980a, S. 5ff.

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  39. Klassische Beispiele für eine regulative Politik sind das Straf-oder das Baurecht, bei denen die Abweichung von vorgegebenen Verhaltensformen untersagt bzw. die Ausführung von Maßnahmen an Auflagen gebunden wird (vgl. Hucke; Bohne 1980, S. 183 ).

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  40. Da bei dieser Form der Steuerung im Vorwege weitgehende und verhältnismäßig genaue Annahmen über die Verhältnisse im zu regulierenden Feld gegeben sein müssen, die zudem mit der gesetzten Verfahrensweise in Einklang zu bringen sein müssen, wird für den Begriff der prozeduralen Regulierung in dieser Arbeit synonym der Begriff der reflexiven Regulierung verwendet.

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  41. Abweichend von der in Kapitel 2.1. erörterten, von Jann 1991 eingenommenen Perspektive sind die von ihm so bezeichneten “externen” Faktoren in dieser Arbeit nicht nur zusätzlich zu den (im engeren Sinne) politischen Faktoren, sondern sogar zentral von Bedeutung. Es geht bei der Restriktionsanalyse im Kern um diese aus Sicht der Politik externen Faktoren, die im zu untersuchenden Regulierungsfeld politischen Steuerungsbemühungen entgegenstehen.

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  42. In diesem Sinne erscheint Implementation immer auch als ein Prozess der Reformulierung von Politik (vgl. Majone; Wildavsky 1978, S. 21), nicht zuletzt auf Grund der den Netzwerken innewohnenden eigenen Dynamik (vgl. Mayntz 1980a, S. 9 ).

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  43. Frey, Russ-Mohl 1981, S. 208.

    Google Scholar 

  44. Vgl. Hoffmann-Riem 1991c, S. 127.

    Google Scholar 

  45. So betonen auch Bohnen und Klitzsch, dass staatliche Steuerungsversuche Rücksicht nehmen müssen auf die Art der Regelungsrationalität bzw. der Regelungslogik des Politikfeldes, in das interveniert wird. Eine genaue Analyse des Regelungskontextes halten sie für unerlässlich, weil nur durch eine genaue Bestimmung der Feldinteressen das Widerstandspotenzial und das zu erwartende Maß an Zielabweichung anri7ipierbar sei. Aus diesen Überlegungen schließen die beiden Autoren, dass Programmentwicklung und Implementation im Rahmen einer erweiterten Perspektive der Implementationsforschung als Einheit zu untersuchen sind (vgl Bohnen; Klitzsch 1980, S. 208— 213).

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  46. Vgl. Mayntz 1993, Pappi 1993 sowie Scharpf 1993.

    Google Scholar 

  47. Vgl. Sabatier 1993.

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  48. Das Verhältnis zwischen Staat und politischem System, welches der vorliegenden Arbeit zugrunde liegt, wird in Kapitel 32. näher expliziert. Dieses geschieht anhand systemtheoretischer Kriterien in der Lesart von Luhmann.

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  49. Schatz; Habig; Immer 1990, S. 331.

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  50. Was im Folgenden zur Medienpolitik ausgeführt wird, gilt im weitesten Sinne auch für den spezielleren Fall der Rundfunkpolitik.

    Google Scholar 

  51. Siehe vor allem Hof fmann-Riem 1996, Wiek 1996, Kleinsteuber, Rossmann 1994, Gellner 1990.

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  52. Jarren 1998a, S. 620. Diese Feststellung von Jarren bezieht sich nicht nur auf die Rundfunkpolitik, sondern auf die Medienpolitik generell.

    Google Scholar 

  53. Kleinsteuber 1989, S. 170.

    Google Scholar 

  54. Jarren 1998a, S. 619.

    Google Scholar 

  55. Vgl. vor allem Hoffmann-Riem 1994a.

    Google Scholar 

  56. Einen Überblick über die “Regulierung der Medienwirtschaft durch Recht” gibt Schulz 1996. Zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Perspektiven auf Fragen der politischen Kommunikation siehe nur Hoffmann-Riem; Schulz 1998.

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  57. Vgl. nur Gersdorf 1998 sowie Schulz; Seufert; Holznagel 1998.

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  58. Vgl. statt vieler den entsprechenden Abschnitt bei Schulz; Seufert; Holznagel 1998; Kruse 1996a sowie die regelmäßig erscheinenden Analysen von Röper, zuletzt Riper 1997. Zur speziellen Fragestellung der medienübergreifenden Umtemehrnenskonzentration siehe Seufert 1997. Eine Einordnung der medienökonomischen Forschung unternimmt Altmeppen 1996.

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  59. Klatt 1987, S. 14.

    Google Scholar 

  60. Ronneberger 1989, S. 73f.

    Google Scholar 

  61. Ronneberger 1991, S. 33.

    Google Scholar 

  62. Vgl. Schatz; Habig; Immer 1990 sowie Kleinsteuber 1989.

    Google Scholar 

  63. Siehe Schatz; Habig; Immer 1990, S. 340–353.

    Google Scholar 

  64. Vgl. zur Entwicklung der politischen PR Jarren 1997d.

    Google Scholar 

  65. Jarren 1996, S. 209. Zur gleichen Einschätzung kommen auch Wiek 1996 und Schatz; Habig; Immer 1990.

    Google Scholar 

  66. Hoffmann-Riem 1994a.

    Google Scholar 

  67. Vgl. Kleinsteuber 1993.

    Google Scholar 

  68. Die zunehmende ökonomische Relevanz der Rundfunkpolitik kommt nicht zuletzt in dem Um stand zum Ausdruck, dass europäische und nationale Kartellbehörden für rundfunkpolitische Prozesse an Bedeutung gewinnen.

    Google Scholar 

  69. Vgl. zu den verschiedenen Facetten der Politischen Kommunikationsforschung die Beiträge in Jarren; Sarcinelli; Saxer 1998. Einen Überblick über Probleme und Forschungsansätze im Beziehungsgeflecht von Medien und Politik geben Jarren; Grothe; Rybarczyk 1993.

    Google Scholar 

  70. Daneben gibt es eine Reihe von Arbeiten, die sich makroanalytisch dem Verhältnis von Medien und Politik widmen, indem sie die normativen Bezugsgrößen von Journalisten, Politikern und Öffentlichkeit analysieren. Diese sind der PolityEbene zuzuordnen. Vgl. hierzu beispielhaft Sarcinelli 1994, Jarren 1988 sowie Kepplinger 1985. Demgegenüber sind Studien mit einer Polic}xFragestellung, die sich also mit der Bedeutung von Medien im Politik-Prozess anhand konkreter Einzelbeispiele befassen, relativ selten (vgl. die einschlägigen Beiträge in Donsbach; Jarren; Kepplinger; Pfetsch 1993 ).

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  71. Vgl. zum Folgenden Sarcinelli 1994, S. 37–40.

    Google Scholar 

  72. Z. B. Dorsch 1982 oder auch Boventer 1993, der sogar eine “Ohnmacht der Medien” konstatiert.

    Google Scholar 

  73. Vgl. Kepplinger 1985 und Oberreuter 1989. In diese Richtung argumentiert auch J anrifried 1991.

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  74. Jarren 1996.

    Google Scholar 

  75. Vgl. zu der folgenden Differenzierung Schatz; Habig; Immer 1990, S. 333.

    Google Scholar 

  76. Jarren 1991, S. 220.

    Google Scholar 

  77. Schatz; Habig; Immer 1990, S. 334.

    Google Scholar 

  78. So Jarren 1998a, S. 618.

    Google Scholar 

  79. Vgl. insbesondere die Arbeiten von Jarren 1996, 1997a, 1998 und Wiek 1996.

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Grothe, T. (2000). Perspektiven der Policy-Forschung. In: Restriktionen politischer Steuerung des Rundfunks. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83349-5_2

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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