Zusammenfassung
Das Phänomen Verrechtlichung hat verschiedene Wurzeln. Unter ihnen interessieren hier vor allem die folgenden: Zum einen gehört es zur Tradition des deutschen Rechtstaates, daß ‘Eingriffe’ in Freiheit und Eigentum nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen dürfen. Diese Tradition ist der liberal-demokratischen Tradition eng verbunden, daß niemand einem (menschlichen) Gesetz unterworfen sein soll, an dessen Zustandekommen er nicht, wenn auch nur indirekt, beteiligt war. Die liberal-demokratische Tradition war in Deutschland schwächer ausgeprägt als etwa in Großbritannien. Deshalb war in Deutschland die Forderung, alle Eingriffe müßten gerichtlich nachprüfbar sein, besonders verbreitet. Sie führte aber nicht zur Erweiterung der Aufgaben der allgemeinen Justiz, sondern zur Errichtung einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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Literatur
Vgl. aus der Fülle der einschlägigen Literatur K. König/N. Dose 1993, E. Müller 1989b, H. Schulze-Fielitz, Theorie und Praxis parlamentarischer Gesetzgebung — besonders des 9. Deutschen Bundestages (1980–1984). 1988, R. Voigt (Hrsg.), Verrechtlichung. Analysen zu Funktion und Wirkung von Parlamentarisierung, Bürokratisierung und Justizialisierung sozialer, politischer und ökonomischer Prozesse. 1980.
Die Zahlen finden sich bei E. Müller/W. Nuding,Gesetzgebung — ‘Flut’ oder ‘Ebbe’?, in: Politische Vierteljahresschrift (PVS) 1984, S. 74ff.; E. Müller 1989b, S. 98ff.; T. Ellwein,Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland. 5. Aufl. 1983, S. 699ff., wo ich im Zusammenhang mit der Arbeit der nordrhein-westfälischen Kommission für Rechts-und Verwaltungsvereinfachung zuerst über dieses Thema berichtet habe. Einen großen Teil der Vorarbeiten hat Erika Müller geleistet.
Vgl. neben U. Metzger/J. Weingarten 1989 F. Klein,Das Bundesministerium der Finanzen. 2. Aufl. 1970.
Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden vom 31.10.1990 (GV NRW S. 606).
Vgl. Mummert + Partner, Organisationsuntersuchung Innen-und Finanzministerium NRW. (Hamburg) 1995, S. 49; diess., Untersuchung der Besitz-und Verkehrsteuerabteilung sowie eines Teilbereichs der Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion Münster. ( Hamburg ), 1994.
Die Zahlen wurden mir von der OFD Münster freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Das entspricht nicht ganz den Verhältnissen im Bundesgebiet. Dort erbrachte die Lohnsteuer 1971 39,78 und 1986 139,69 Mrd DM, die Einkommensteuer 1971 44 und 1986 162 Mrd DM, die Körperschaftsteuer 1971 8 und 1986 36 Mrd DM und schließlich die Umsatzsteuer 1970 26,8 und 198662 Mrd DM. Die Zahlen nach dem Statistischen Jahrbuch 1991, dessen Zeitreihen leider mit den unseren nicht übereinstimmen.
Bei der Kreisgebietsreform wurden die Kreise Höxter und Warburg zusammengelegt und danach das Finanzamt Höxter für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Städte Warburg, Borgentreich und Willebadessen zuständig. Das Amt in Warburg arbeitet nur für diese Städte.
Vgl. Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen,Kreisstandardzahlen 1993. (November) 1993.
Alle nun folgenden Überlegungen beziehen sich auf die Entwicklung bis zum Ende der 80er Jahre. Zu diesem Zeitpunkt hat unsere Untersuchung stattgefunden. Deshalb sind die konkreten Zahlen nur von historischem Interesse. Zur Problemerörterung eignen sie sich so gut wie aktuelle Zahlen. Zu der Untersuchung vgl. J. Weingarten 1993.
Die Aufzählung nach W. Hoffmann-Riem, Selbstbindungen der Verwaltung, in: Veröffentlichungen der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer, Heft 40. 1982, S. 187ff. Zum Immissionsschutz vgl. L. Buck-Heilig 1989 und N. Dose 1996, zur Bauordnungsverwaltung B. Bachmann 1993. Ein umfassender Überblick bei K. König/N. Dose 1994.
Zum Folgenden vgl. K. König/N. Dose 1993 und N. Dose/R. Voigt 1995.
N. Dose 1996. Außerdem hebe ich besonders hervor: A. Benz, Kooperative Verwaltung. Funktionen, Voraussetzungen und Folgen. 1994.
H. Treiber,Regulative Politik in der Krise? Anmerkungen zu einem aktuellen Thema oder Reflexive Rationalität im Schatten des gesatzten Rechts, in: Kriminalsoziologische Bibliographie. 10. Jahrgang 1983, Heft 41, S. 28ff.
S.F. Moore,Law and Sozial Change: The Semi-Autonomous Sozial Field as an Appropiate Subject of Study, in: Law and Society Review. Summer 1973, S. 719ff.
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Ellwein, T. (1997). Gesetz und Verwaltung. In: Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83257-3_8
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