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Zusammenfassung

Das Phänomen Verrechtlichung hat verschiedene Wurzeln. Unter ihnen interessieren hier vor allem die folgenden: Zum einen gehört es zur Tradition des deutschen Rechtstaates, daß ‘Eingriffe’ in Freiheit und Eigentum nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen dürfen. Diese Tradition ist der liberal-demokratischen Tradition eng verbunden, daß niemand einem (menschlichen) Gesetz unterworfen sein soll, an dessen Zustandekommen er nicht, wenn auch nur indirekt, beteiligt war. Die liberal-demokratische Tradition war in Deutschland schwächer ausgeprägt als etwa in Großbritannien. Deshalb war in Deutschland die Forderung, alle Eingriffe müßten gerichtlich nachprüfbar sein, besonders verbreitet. Sie führte aber nicht zur Erweiterung der Aufgaben der allgemeinen Justiz, sondern zur Errichtung einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Literatur

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  2. Die Zahlen finden sich bei E. Müller/W. Nuding,Gesetzgebung — ‘Flut’ oder ‘Ebbe’?, in: Politische Vierteljahresschrift (PVS) 1984, S. 74ff.; E. Müller 1989b, S. 98ff.; T. Ellwein,Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland. 5. Aufl. 1983, S. 699ff., wo ich im Zusammenhang mit der Arbeit der nordrhein-westfälischen Kommission für Rechts-und Verwaltungsvereinfachung zuerst über dieses Thema berichtet habe. Einen großen Teil der Vorarbeiten hat Erika Müller geleistet.

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  6. Die Zahlen wurden mir von der OFD Münster freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

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  7. Das entspricht nicht ganz den Verhältnissen im Bundesgebiet. Dort erbrachte die Lohnsteuer 1971 39,78 und 1986 139,69 Mrd DM, die Einkommensteuer 1971 44 und 1986 162 Mrd DM, die Körperschaftsteuer 1971 8 und 1986 36 Mrd DM und schließlich die Umsatzsteuer 1970 26,8 und 198662 Mrd DM. Die Zahlen nach dem Statistischen Jahrbuch 1991, dessen Zeitreihen leider mit den unseren nicht übereinstimmen.

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  10. Alle nun folgenden Überlegungen beziehen sich auf die Entwicklung bis zum Ende der 80er Jahre. Zu diesem Zeitpunkt hat unsere Untersuchung stattgefunden. Deshalb sind die konkreten Zahlen nur von historischem Interesse. Zur Problemerörterung eignen sie sich so gut wie aktuelle Zahlen. Zu der Untersuchung vgl. J. Weingarten 1993.

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  12. Zum Folgenden vgl. K. König/N. Dose 1993 und N. Dose/R. Voigt 1995.

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  13. N. Dose 1996. Außerdem hebe ich besonders hervor: A. Benz, Kooperative Verwaltung. Funktionen, Voraussetzungen und Folgen. 1994.

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Ellwein, T. (1997). Gesetz und Verwaltung. In: Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83257-3_8

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83257-3_8

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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